Sitzungsbericht

Aus der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 10. Oktober 2024

Sitzung startet mit Nachwahlen

Christiane Hensgen zur weiteren Beigeordneten gewählt

Nach Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschrift stand zunächst die Wahl der weiteren Beigeordneten in der dritten Vertretungsbefugnis an. Die FWG-Fraktion schlug dafür Frau Christiane Hensgen aus Daaden vor. Sie wurde in geheimer Wahl mit 18 Ja- und 6 Nein-Stimmen gewählt. Bürgermeister Stühn ernannte und vereidigte anschließend Frau Hensgen zur Ehrenbeamtin der Verbandsgemeinde für die Dauer der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates und führte sie in ihr Amt als Beigeordnete ein.

Nachwahl zum Schulträgerausschuss

Der nächste Tagesordnungspunkt sah ebenfalls Wahlen vor, für den Schulträgerausschuss wurden Lehrer- und Elternvertreter gewählt. Folgende Personen gehören dem Ausschuss künftig an:

  1. Vertreter der Lehrer/                                                   a) Vertreter der Elternschaft
  2. zugeordnete Stellvertreter                                          b) zugeordnete Stellvertreter

Daadetal-Grundschule Daaden

  1. Melanie Ansari, Daaden                                               a) Anna Ermert, Daaden
  2. Almut Leukel, Daaden                                                  b) Ariane Schramm, Daaden

Grundschule Biersdorf

  1. Marika Jung, Daaden                                                   a) Lena Adler, Schutzbach
  2. Sabrina Schmidt, Daaden                                             b) Marvin Klose, Daaden

Grundschule Friedewald

  1. Alicia Fink, Rennerod                                                   a) Julia Kämpflein, Friedewald
  2. Stefanie Peter, Betzdorf                                               b) Lorena Buchen, Friedewald

Daadetal-Radweg

Der Daadetal-Radweg, der von Schutzbach bis Emmerzhausen ausgebaut werden soll, beschäftigt den Verbandsgemeinderat bereits seit längerer Zeit. Zuletzt hatte der Rat im Juni beschlossen, den Radweg mit reduziertem Aufwand (Änderung der technischen Ausführung und Sicherungsmaßnahmen) auszubauen. Gleichzeitig sollte das Vorhaben des Landes, dass das Teilstück von der Weißen Brücke bis Emmerzhausen als straßenbegleitenden Radweg plant, unterstützt werden und die so noch verbleibenden fünf Teilstücke (Schutzbach – Niederdreisbach, Niederdreisbach – Daaden, Daaden – Steinches Mühle und Steinches Mühle – Weiße Brücke) vorbehaltlich der förderrechtlichen Anerkennung der geänderten Ausführung sowie Förderung der akualisierten Gesamtkosten in Höhe von 2,34 Mio €, in einem Block ausgeschrieben, vergeben und ausgeführt werden.

Im Nachgang zu dieser Sitzung teilte der Fördermittelgeber mit, dass entgegen der Zusage aus April keine Bestätigung der Fördermittelausweitung auf die Mehrkosten gegenüber dem Ursprungsantrag ausgesprochen wird, sondern lediglich eine vage Option von möglicherweise nicht in Anspruch genommenen Mitteln anderer Antragsteller bestehe.

Durch diese Mitteilung war eine Grundvoraussetzung des Beschlusses nicht mehr gegeben. Daher hatte die Verwaltung innerhalb des geförderten Kostenrahmes von 1,42 Mio. Euro eine Priorisierung des Ausbaus der Teilstücke nach der Verkehrsbedeutung für den Radverkehr, dem derzeitigen Wegezustand, der Streckenlänge und den ortsbezogenen Anschlussvorteilen erstellt:

1 – Steinches Mühle bis Weiße Brücke (Teilstück 5)
2 – Biersdorf bis Daaden (Teilstück 3)
3 – Niederdreisbach bis Biersdorf (Teilstück 2)
4 – Daaden bis Steinches Mühle (Teilstück 4)
5 – Schutzbach bis Niederdreisbach (Teilstück 1)

Dem Rat wurde vorgeschlagen, die Teilstücke 2, 3 und 5 sofort auszuschreiben und bei einem günstigen Submissionsergebnis, welches es ermöglicht, voraussichtlich innerhalb der Fördersumme zu bleiben, das Teilstück 4 im Anschluss in einem zweiten Ausschreibungsverfahren zu vergeben.

Teilstück 1 soll dann bei entsprechender späterer Förderzusage aus zurückgegebenen Mitteln - im Nachgang (Ende 2024/ Anfang 2025) ausgeschrieben und zwischen Januar und April 2025 ausgeführt werden. Bei einem ungünstigen Submissionsergebnis (falls keine freien Mittel innerhalb des bewilligten Kostenrahmens verfügbar sind) soll die Realisierung der Teilstücke 4 und 1 entsprechend der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise mit einer Förderung aus nicht verwendeten Mitteln Dritter angestrebt.

Zwischenzeitlich wurden die Teilstücke 2, 3 und 5 ausgeschrieben und wie folgt vergeben:

Teilstück

Angebotspreis

Bauzeit

2 - Niederdreisbach – Biersdorf

289.051,77 €

Ende September – 31.10.2024

3 - Biersdorf – Daaden

372.928,69 €

12.09.2024 – 31.10.2024

5 - Steinches Mühle – Weiße Brücke

411.731,37 €

02.09.2024 – 31.10.2024

Die Teilstücke befinden sich im Bau, die Arbeiten sollen planmäßig Ende Oktober fertiggestellt werden.

Die Verwaltung wird weiterhin beim Fördermittelgeber abfragen, ob Mittelrückflüsse zu erwarten sind, die für den Ausbau der Teilstücke genutzt werden können. Sollte dies der Fall sein, werden die beiden noch verbliebenen Teilstücke „2 - Daaden-Steinches Mühle“ und „1 - Schutzbach-Niederdreisbach“ ausgeschrieben und ein Ausbau innerhalb das Förderzeitraumes forciert.

Sollten die beiden noch verbliebenen Teilstück ebenfalls zur Ausführung kommen lägen die Gesamtkosten des Vorhabens bei 2,05 Mio €. Die Förderung läge bei ca. 1.537.500 €, der Eigenanteil der Verbandsgemeinde bei ca. 512.500 €.

Parallel hierzu wird weiterhin geprüft, ob neue Förderprogramme veröffentlicht werden, die sich zur Realisierung der beiden verbliebenen Teilstücke des Daadetal-Radweges eignen würden, damit ggf. kurzfristig ein neuer Antrag auf Förderung gestellt werden kann.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat, der bisherigen Vorgehensweise zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen die Ausführungsleistungen der beiden verbliebenen Teilstücke entsprechend der Priorisierung (zunächst Teilstück Daaden – Steinches Mühle) auszuschreiben sobald eine positive schriftliche Rückmeldung des Fördermittelgebers vorliegt, und auch die weiteren Kosten mit demselben Fördersatz (75 %) gefördert werden.

Des Weiteren wurde der Bürgermeister zur Vergabe der Bauleistungen ermächtigt, falls die Ergebnisse nicht mehr als 15 % von den ermittelten Kostenansätzen nach oben abweichen.

Generalsanierung des Daadener Hallenbads

Im März 2023 hat der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf eine umfassende Sanierung des Hallenbades beschlossen. Das Sanierungspaket mit einem Kostenvolumen von 3,2 Millionen Euro netto wurde im Dezember genehmigt, einschließlich der Planungsleistungen unter Vorbehalt der Förderzusagen. Das Hallenbad wird als steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art geführt und war bislang vorsteuerabzugsberechtigt. Die Verwaltung stellte Förderanträge auf Basis der zu erwartenden Nettokosten.

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2024 sieht jedoch ab 2025 eine Umsatzsteuerbefreiung auch für kommunale Schwimmbäder vor, was die Vorsteuerabzugsfähigkeit aufheben würde. Dies kann die Finanzierung erheblich verteuern. Daher informierte die Verwaltung die Zuschussgeber im Juli 2024 über die möglichen Änderungen und stellte vorsorglich und ergänzend Anträge auf Basis der Bruttokosten, um die Förderung entsprechend ggf. anpassen zu lassen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Sanierung zügig weiterzuführen, selbst wenn der Eigenanteil aufgrund des Steuerwegfalls steigen sollte. Durch die steuerrechtliche Änderung kann es zu Mehrkosten von über 400.000 € kommen.

Stellungnahme zu Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans

Im Juli 2023 wurden die Verbandsgemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung durch die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald darüber informiert, dass es aufgrund von veränderten Vorgaben des Bundes und des Landes zur Steuerung von Flächen für die Windenergienutzung und für Flächenausweisungen zur Nutzung durch großflächige Photovoltaikanlagen davon auszugehen sei, dass es zur Teilfortschreibung des Kapitels der erneuerbaren Energien im Regionalen Raumordnungsplan (RROP) käme.

Im Vorfeld zu den formalen Beteiligungsschritten wurden die Träger der Flächennutzungsplanung gebeten die ihnen vorliegenden Informationen zur Steuerung der Windenergie und der großflächigen Photovoltaik an die Planungsgemeinschaft weiterzugeben. Die Verwaltung kam dieser Bitte nach.

Im Juni 2024 wurde die 1. Offenlage des Planentwurfs zur 1. Teilfortschreibung des RROP Mittelrhein-Westerwald beschlossen, die im September und Oktober 2024 erfolgte. Der Planentwurf sieht vor, dass im Gebiet der Verbandsgemeinde trotz der übermittelten Hinweise im Rahmen der informellen Beteiligung keine Neuausweisungen von Vorrangflächen geplant sind.

Daher beschloss der Rat den Entwurf zu 1. Teilfortschreibung grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und folgende Flächen, auf denen in den vergangenen Jahren bzw. aktuell Maßnahmen angedacht sind im Zuge der 1. Offenlage zu melden, auf die Geeignetheit als Vorrangflächen prüfen zu lassen und in den RROP aufzunehmen.

a) Windenergie

  1. Ortsgemeinde Stadt Daaden

Windpark am nördlichen Rand der Gemarkung Daaden zwischen der Atzelnhardt und dem Hohenseelbachskopf entlang der Landesgrenze zu NRW (Höhenweg) (Ratsbeschluss: 23.08.2011)


2. Ortsgemeinde Stadt Herdorf

Auf dem Gebiet der Stadt Herdorf wurden drei mögliche Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt: Hachenburger Höhe, Malscheid und Kreuzeiche (Ratsbeschluss: 14.12.2016)

3.Ortsgemeinde Emmerzhausen

Windanlagen östlich der Ortslage (Ratsbeschluss: 20.02.2012)

4. Naturerbegebiet Stegskopf

Westlicher Teil des Truppenübungsplatzgebietes (Ratsbeschluss Verbandsgemeinderat: 08.04.2021)

5. Ortsgemeinde Weitefeld

Steinkopf nordöstlich der Ortslage (Ratsbeschluss: 14.05.2024)

b) Freiflächenphotovoltaik

  1. Ortsgemeinde Weitefeld

Südwestlicher Ortsrand an der Kreisstraße in Richtung Neunkhausen (Ratsbeschluss: 22.06.2021)
Zudem wurde eine Maßnahme bereits bauplanungsrechtlich umgesetzt:

2. Ortsgemeinde Stadt Daaden

Solarpark Silberberg westlich der Ortslage Daaden (Bauleitplanverfahren abgeschlossen)

Dabei soll jedoch im Falle einer Konkurrenz zwischen den Zielen Energiegewinnung und Wasserversorgung der Wasserversorgung der Vorrang eingeräumt werden.

Kommunale Wärmeplanung wird beauftragt

Die Erstellung einer Wärmeplanung als strategisches Werkzeug zur Entwicklung der zukünftigen Wärmeversorgung ist für die Bundesländer aufgrund des Wärmeplanungsgesetztes verpflichtend. Dabei müssen verschiedene Verfahrensschritte und Informationen eingeholt werden, um eine möglichst umfassende Planung zu erhalten. Allerdings können dabei nach Vorgaben des Bundes auch Vereinfachungsregelungen genutzt werden.

Das Land plant, die Vereinfachungsregelungen auch in das Landesgesetz zu übernehmen und die Aufgabe der Wärmeplanung auf die Verbandsgemeinden zu übertragen. Die Vereinfachungen sollen dann für Gemeinden gelten, in denen weniger als 10.000 Einwohner leben. Dabei wird auf die einzelne Ortsgemeinde abgestellt, auch wenn die planungsverantwortliche Stelle die Verbandsgemeinde ist.

Die Verwaltung hatte aufgrund des Beschlusses des Rates im vergangenen Jahr einen Antrag auf Förderung aus Bundesmitteln (Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie) für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gestellt.

Der Antrag wurde positiv beschieden, daher beschloss der Rat einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die Leistungen zur Erstellung einer Wärmeplanung auszuschreiben und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Auftragsvergabe auf das wirtschaftlichste Angebot vorzunehmen. Falls die Auftragssumme über den förderfähigen Kosten liegt, erfolgt eine erneute Beratung im Verbandsgemeinderat.

Die Leistungen beinhalten neben der Planerstellung auch die Endredaktion und Druck des Plans, die Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Bauliche Maßnahmen an den Grundschulen im Rahmen des Ganztagsfördergesetzes

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14.03.2024 wurde das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) erörtert, das ab August 2026 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder einführt.

Im Juli 2024 hat die Kreisverwaltung Altenkirchen mitgeteilt, dass das Bildungsministerium nach Prüfung des vorgelegten Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung der Ganztagsbetreuung zurückgemeldet hat, dass die geplanten Projekte an der Daadetal-Grundschule, der Grundschule Biersdorf sowie der Grundschule Friedewald grundsätzlich förderfähig mit Basismitteln sind. Daher kann nun der reguläre Förderantrag bis spätestens 30.06.2025 gestellt werden.

Für die Grundschulen wurden in Abstimmung mit den Schulleiterinnen denkbare Maßnahmen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung bzw. zur betreuenden Grundschule skizziert:

  1. Daadetal Grundschule Daaden: Einrichtung einer Mensa im Altbauteil und zum Ausgleich Errichtung von zwei Klassenräumen mit Behinderten-WC im östlichen Teil des Schulgeländes. Hier sollen die zur Verfügung stehenden Mittel für die erforderliche Ingenieurleistungen über das GaFög beantragt werden. Belastbare Zahlen für die Baumaßnahme können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Die Verwaltung geht in einer ersten Einschätzung von einer Investition in Höhe von mind. 1.500.000,00 € brutto aus.
  2. Grundschule Biersdorf: Ertüchtigung eines Raumes im Untergeschoss des Schulgebäudes für die Optimierung der Betreuung sowie eine Raumoptimierung im Erdgeschoss nebst Erweiterung der Außenspielmöglichkeiten. Mit der geplanten Kombination aus Lernraum und Spielraum im Untergeschoss der Schule ist es künftig möglich, die Gruppen der Lernenden und Spielenden fließend und flexibel zu gestalten. Der bestehende Betreuungsraum soll zum Lernraum umgestaltet werden, in dem ein konzentriertes Bearbeiten der Hausaufgaben stattfinden kann. Der zweite Raum, der zurzeit als Werkraum genutzt wird, soll in eine kindgerechte Spieloase umgebaut werden, in der das freie Spiel mit vielfältigen Möglichkeiten im Mittelpunkt steht. Mit Teppichen, kleinen Tischen für Gesellschaftsspiele, einer Leseinsel und unterschiedlichen Spiel- und Konstruktionsmaterialien lädt dieser Bereich zum Gestalten, Ausruhen und Spielen ein. Der verbindende Flurbereich ermöglicht die Lagerung der Ranzen. Mögliche (feuerfeste) Sitzecken können auch hier noch für Malangebote, Puzzle, Gesellschaftsspiele oder ruhige Spiele genutzt werden. Der Ausgang auf die Wiesenfläche vor der Schule bietet zudem eine ideale Möglichkeit, die Zeit nach der Lernzeit im Freien zu verbringen. Durch die großen Fensterflächen ist hier die Aufsicht durch die Betreuungspersonen gewährleistet. Mit diesem Konzept verbinden sich die verschiedenen Elemente der Betreuung aus schulischer Sicht ideal. Darum ist die Umgestaltung des jetzigen Werkraums und die Gestaltung des Flures notwendig. Der jetzige Werkraum soll dann als Lagerraum für Fahrräder und Außenspielgeräte dienen, die wiederum in einer neuen Unterstellmöglichkeit in einer Fertiggarage auf dem Außengelände untergebracht werden. Abgerundet wird die Maßnahme durch die Ergänzung einer Spielplatzanlage. Insgesamt wird durch diese geplanten Maßnahmen das Ganztagsangebot optimiert und erweitert.
  3. Grundschule Friedewald: Ergänzung der Schulküche und Mensamöblierung im Untergeschoss. Einbau von Akustikdecken in beiden Betreuungsräumen, Mobiliar für Sitzecke.

Die Verwaltung beabsichtigt, die Planungsleistungen für die Baumaßnahme an der Daadetal-Grundschule Daaden unverzüglich an ein geeignetes Ingenieurbüro zu vergeben.

Im Falle der Baumaßnahmen an der Grundschule in Biersdorf ist parallel zur Antragsstellung ein Bauantrag auf Nutzungsänderung zu stellen. Die erforderlichen Architektenleistungen können hierbei komplett durch den Fachbereich Bauen und Umwelt erbracht werden.

Der Verbandsgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, die Projekte an den drei Grundschulen, wie vorgestellt, umzusetzen.

Der Rat ermächtigte des Weiteren den Bürgermeister, die Planungsleistungen für die Baumaßnahme an der Daadetal-Grundschule Daaden an ein geeignetes Ingenieurbüro zu vergeben.

Umbau von Räumen zu Umkleiden und Sanitärräumen im Daadener Feuerwehrhaus

Die Feuerwehrhäuser wurden in der Vergangenheit nicht geschlechtsspezifisch geplant, was heutzutage, angesichts des gestiegenen Anteils weiblicher Einsatzkräfte, zu Herausforderungen führt. Um den Bedürfnissen aller Einsatzkräfte gerecht zu werden, soll der Raum für die Schlauchwäsche in eine Damenumkleide mit Sanitärräumen umgewandelt werden. Zudem bleibt eine Restfläche übrig, die als Besprechungsraum genutzt werden kann und es werden noch Kleinstmaßnahmen im Bereich der vorhandenen Atemschutzwerkstatt (Türdurchbruch, Verlegen von Leitungen) erforderlich. Die Schlauchwäsche selbst wird in der Verbandsgemeinde nicht mehr benötigt, da die Leistungen extern erfolgen.

Für die geplante Maßnahme wurden im Haushalt 2024 bereits folgende Ansätze vorgesehen:

  • Umbau Damenumkleide:           25.000 €
  • Besprechungsraum:                  10.000 €

Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die voraussichtlichen Umbaukosten auf rund 37.000 €.

Die notwendigen Ingenieurleistungen werden von der Verwaltung erbracht.

Der Verbandsgemeinderat sprach sich für den Umbau aus und beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die Verwaltung mit den weiteren notwendigen Schritten zu beauftragen. Weiter soll der Haushaltsansatz für das Jahr 2025 auf 45.000,00 € angehoben werden.

Erlass einer Katzenschutzverordnung

Im Jahr 2012 sind der Tierschutzverein für den Kreis Altenkirchen e. V. und andere Tierschutzorganisationen erstmalig an die Verbandsgemeinden im Kreis Altenkirchen zwecks Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht herangetreten. Begründet wurde dies „aufgrund der stetig ansteigenden Zahl der herrenlosen und verwilderten Katzen“. Die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm hatte damals federführend die Sach- und Rechtslage geprüft und nach Einbeziehung des Gemeinde- und Städtebundes festgestellt, dass seitens der Kommunen eine gesetzliche Regelung fehlt. Diese Rechtsgrundlage ist inzwischen geschaffen worden.

Im Jahr 2022 hatte der der Tierschutzverein für den Kreis Altenkirchen e. V. erneut den inhaltlich gleichen Antrag gestellt. Abweichend von der damaligen rechtlichen Bewertung werden durch die Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung und über die Zuständigkeiten nach § 13b des Tierschutzgesetzes vom 02.07.2015 die Verbandsgemeinden zum Erlass von Rechtsverordnungen gem. § 13b Satz 1 TierSchG ermächtigt.

Bisher gibt es bei keiner Verbandsgemeinde im Kreis Altenkirchen eine entsprechende Verordnung.

In einer gemeinsamen Besprechung im Juli 2024 hatte der Tierschutzverein für den Kreis Altenkirchen e. V. das Anliegen erneut vorgetragen. Hierbei wurde von den Vertretern der Verbandsgemeinden Betzdorf-Gebhardshain, Kirchen und Daaden-Herdorf grundsätzlich die Bereitschaft zur Beratung einer entsprechenden Verordnung in den zuständigen Gremien erklärt. 

Deutlich wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass eine intensive Durchsetzung und Kontrolle der Regelungen durch die Verwaltungen personell und sachlich nicht möglich ist und insofern die Verordnung nur der Schaffung einer Rechtsgrundlage dient und in erster Linie appellative Wirkung hat. 

Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Erlass einer Rechtsverordnung über die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen entsprechend dem beigefügten Muster. Voraussetzung dafür ist, dass die Kreisverwaltung (Veterinäramt) das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale nach § 13 b Tierschutzgesetz für einen Erlass aus tiermedizinischer Sicht bestätigt.

Mitteilungen

a) Sachstand Erstellung eines Öffentlichen Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept für das Gebiet der VG Daaden-Herdorf (ÖHWSRK)

In den letzten Wochen wurde mit den Ortsbegehungen der aus den Gefahrenkarten und den Erfahrungen zurückliegender Ereignisse bekannten Risikobereiche in den einzelnen Ortslagen mit Vertretern der jeweiligen kommunalen Körperschaften und der Feuerwehren begonnen. Diese werden noch bis Ende Oktober fortgesetzt.

In der ersten Novemberwoche erfolgen dann die zentralen Auftaktveranstaltungen, zu der dann alle interessierten Bürger und Bürgerinnen eingeladen sind teilzunehmen und ihre Fragen und Anliegen in den Planungsprozess einzubringen.

Die Termine hierfür sind:

Montag            04.11.2024        18:00 Uhr         Rathaus Daaden           Oberes Daadetal

Mittwoch          06.11.2024        18:00 Uhr         Rathaus Herdorf           Gebiet Herdorf / Hellertal

Donnerstag      07.11.2024        18:00 Uhr         DGH Weitefeld             Gebiet Weitefeld u.a.

b) Halbseitige Sperrung der Saynischen Straße

Am 25.09.2024 ereignete sich ein Brand eines Wohnhauses in der Saynischen Straße. Die Feuerwehr der Verbandsgemeinde war früh am Einsatzort, konnte jedoch den Vollbrand des Hauses nicht verhindern. Beim Einsatz wurde kein Feuerwehrmann verletzt. Vier Bewohner des Hauses konnten sich selbst in Sicherheit bringen, für eine Bewohnerin kam jedoch jede Hilfe zu spät.

Derzeit ist die Straße aufgrund der Einsturzgefährdung des Schornsteins halbseitig gesperrt und der Verkehr seitdem mit einer Lichtsignalanlage geregelt.

Der Abriss des Schornsteins bzw. des Wohnhauses wurde nach Informationen der Verwaltung konkret in den Blick genommen, sodass die Sperrung durch den (Teil-) Abriss des Schornsteins unter Umständen zügig aufgehoben werden kann.

c) Andauernde halbseitige Sperrung der L 280 in Höhe Schutzbach

Im Haupt- und Finanzausschuss am 26.09.2024 wurde über die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wäschenbach an die Landesregierung informiert. Im Rahmen dieser Anfrage war auch die halbseitige Sperrung der L 280 in Höhe Schutzbach Thema.

Bürgermeister Stühn hat in den letzten Monaten Kontakt mit dem Leiter des LBM Diez, Herrn Benedikt Bauch, gehabt. Der LBM teilt mit, dass bei der Sanierung keine einfache Instandsetzung möglich ist, da es sich um einen Gewässerausbau handelt und dafür besondere Planungserfordernisse bestehen. Die Verwaltung versucht derzeit, ein Gespräch mit allen Beteiligten (LBM, Kreisverwaltung, Untere Wasserbehörde) im Rathaus Daaden zu terminieren.

d) Eigenwirtschaftlicher und geförderter FTTH-Ausbau in der Verbandsgemeinde

Detailliert wurde über den Sachstand in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2024 informiert. In der Zwischenzeit hat der Gesprächstermin mit dem Vertreter der Deutschen Glasfaser stattgefunden. In diesem Termin wurde nochmals bekräftigt, dass der Ausbau in der Verbandsgemeinde planmäßig im ersten Quartal 2025 beginnen wird.

Für den geförderten Ausbau wird aufgrund der Kürzung der Fördermittel ein Antrag mit einem kleineren Ausbaugebiet durch die Kreisverwaltung Altenkirchen gestellt. Vom geförderten Ausbau ist in der Verbandsgemeinde nur die Ortsgemeinde Mauden betroffen, die auch bei dem kleineren Fördergebiet weiterhin Berücksichtigung findet. 

Einwohnerfragen

Die zur Sitzung erschienen Einwohner trugen ihre Sorgen hinsichtlich des Starkregenereignisses im Jahr 2023 und die Folgen für die Straßenzüge „Hopfengarten“ sowie „Kronenburgerweg“ vor. Sie hatten sich bereits im Juli 2024 mit einem gleichlautenden Schreiben an die Verbandsgemeinde sowie die Stadt Daaden gewandt, darauf jedoch, ihrer Ansicht nach, bisher keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten. Die jeweiligen Fraktionssprecher hätten das Schreiben ebenfalls erhalten. Ein Anwohner berichtete, dass zwar drei Ortsbegehungen mit Vertretern der Verwaltung und der Unteren Wasserbehörde stattgefunden hätten, jedoch sei seit diesen Terminen nichts weiter unternommen worden. Konkret geht es den Anwohnern um Maßnahmen an über den genannten Straßen liegenden Grundstücken, insbesondere an einer im Privateigentum befindlichen Teichanlage.

Bürgermeister Stühn wies die Kritik, insbesondere das nichts unternommen wurde, deutlich zurück und verwies auf das in Erstellung befindliche Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept der Verbandsgemeinde. Das beauftragte Ingenieurbüro habe diesen Fall betrachtet und erste Maßnahmen vorgeschlagen, die nach Erstellung auch kurzfristig umgesetzt werden sollen.

Unterrichtung gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GemO über Beschlüsse in der nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde beschlossen, ein Mehrzweckfahrzeug 3 (MZF 3) für die Löscheinheit Herdorf trotz der seit Beginn der Planung und Förderantragstellung erheblichen Kostensteigerung in Auftrag zu geben.

Der Rat beschloss außerdem die Zustimmung zu einer Personalentscheidung des Bürgermeisters (Höhergruppierung eines Mitarbeiters).

Zum Abschluss der Sitzung beschlossen die anwesenden Ratsmitglieder und Beigeordneten, das ihnen für diese Sitzung zustehende Sitzungsgeld an die vom Hausbrand in Daaden betroffene Familie zu spenden.