Wahlrechtsbescheinigung
Die Bescheinigung des Wahlrechts ist Teil des Formblatts für Unterstützungsunterschriften. Bei der Bundestagswahl müssen Wahlvorschläge nicht etablierter Parteien von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Wer bei der Bundestagswahl einen Kreiswahlvorschlag unterstützen möchte, muss im betreffenden Wahlkreis, wer eine Landesliste unterstützen möchte, muss im Land wahlberechtigt sein. Dass eine Person wahlberechtigt ist, bestätigt die Verbandsgemeindeverwaltung, in der die wahlberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat, mit der Bescheinigung des Wahlrechts. Die gesetzlichen Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die kommende Bundestagswahl verkürzen sich.
Wahlrechtsbescheinigungen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Daaden daher bei Bedarf auch am 30. Dezember 2024 ausgestellt werden, obwohl das Rathaus an dem Tag geschlossen ist. Es wird für diesen Fall darum gebeten, die Klingel am Haupteingang zu betätigen.