Aus der jüngsten Sitzung
Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.
Spielschiff auf dem Spielplatz der Kindertagesstätte
Das vorhandene Holzschiff auf dem Spielplatz der Kindertagesstätte bedarf einer Überarbeitung / Instandsetzung, um ein gefahrenfreies Spielen für die Kinder weiterhin zu ermöglichen.
Der Ortsbürgermeister berichtete über die notwendigen Maßnahmen für die Instandsetzung des Holzschiffes. Bei einer Reparatur/Instandsetzung des Holzschiffes würden der Ortsgemeinde Kosten in Höhe von rund 5.000,00 € bis 7.000,00 € entstehen. Diese Kosten könnten durch viel Eigenleistung jedoch niedriger ausfallen.
Alternativ hatte Ortsbürgermeister Blaes bereits Angebote für ein neues Holzschiff eingeholt. Die Kosten für eine Neuanschaffung belaufen sich auf rund 10.000,00 € - 14.000,00 €.
Nach eingehender Beratung im Rat, verwies dieser den Tagesordnungspunkt in den Bauausschuss. Dieser soll sich bei einem Vor-Ort-Termin die Gegebenheiten genauer anschauen und dem Ortsgemeinderat eine Empfehlung für eine Reparatur oder eine Neuanschaffung aussprechen.
Sanierung der Gewölbebrücke
Der Rat der Ortsgemeinde Derschen hatte in der Sitzung am 27.02.2024 die Instandsetzung / Sanierung der Straßenbrücke „Schreuelshahn“ (Verlängerung Talstraße) sowie die Vergabe der zugehörigen Ingenieurleistungen (Objektplanung LP 1 – 8, Örtliche Bauüberwachung und Vermessungsarbeiten) an das Ing.-Büro Schnell, Kausen, beschlossen.
Als zusätzlich für die Planung erforderliche gutachterliche Untersuchungen wurden im Anschluss unter Leitung des verantwortlichen Ingenieurbüros folgende Fachgutachten beauftragt und erstellt:
- HäbelGeo, Bad Marienberg: Bodenbeprobung und -analytik (Stand 23.03.2024)
Ergebnisse: „Die Befunde aller analysierten Schadstoffparameter liegen unterhalb der LAGA-ZO-Werte. Nach der EBV handelt es sich um ein BM-O*-Material.
Die Aushubböden sind unbelastet und können frei verwertet werden.“
- Baustoffprüfstelle Dreiländereck GmbH, Haiger: Untersuchung des zu sanierenden Straßen- und Brückenaufbaus (Stand 15.05.2024)
Ergebnisse:
Am 13.05.2024 fand im Rahmen der Vorplanung (LP 1 + 2) ein Ortstermin von Herrn Schnell mit der Unteren Wasserbehörde, Herrn Neuser, statt, an dem die Grundlagen und die zu berücksichtigenden wasserrechtlichen Vorgaben für eine technische Instandsetzungsplanung miteinander abgestimmt wurden, um diese im weiteren Planungsverlauf zu berücksichtigen.
Ergebnis: Für eine Instandsetzung der bestehenden Brücke ist keine wasserrechtliche Genehmigung, jedoch eine frühzeitige und kontinuierliche Beteilung der Unteren Wasserbehörde sowie des Fischereiberechtigten erforderlich (Anzeige-Verfahren).
Im Mai 2024 wurden vom Ingenieurbüro die ersten Entwürfe (Vorplanung) für eine Sanierung der bestehenden Gewölbebrücke vorgestellt. Daraus haben sich zwei Varianten zur Brückensanierung entwickelt, die in der Grundinstandsetzung des Gewölbes nahezu identisch sind, sich aber in der Ausbildung der Brückengeländer / - kappen unterscheiden.
Bei beiden Varianten sind somit das Freilegen und das Abdichten des Gewölbebogens, ein neuer Kolkschutz, die Sanierung der Bruchstein-Stirnwände (Ausfugen) sowie eine neue Oberflächenwiederherstellung enthalten.
Bei beiden Varianten ist unbedingt zu berücksichtigen, dass die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten im Altbestand unter Einhaltung aller aktuell gültigen Normen, Richtlinien und Lastansätze (wie z.B. die Berücksichtigung der vollen Anpralllasten nach DIN etc.) zum Teil nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich íst, wodurch Gewährleistungs- und Haftungsansprüche weitestgehend ausgeschlossen werden.
Zudem wird durch reine Sanierungsleistung keine oder nur sehr geringfügige Erhöhung der derzeit bestehenden Lasteinschränkung auf 2,5 to zulässige Fahrzeuglast erreicht.
Variante I: Sanierung durch Instandsetzung mit Betonkappe und Füllstabgeländer
Ausbildung mittels Betonkappen und massivem Füllstabgeländer. Damit die Konstruktion auch Horizontallasten (Anpralllasten) aufnehmen kann, sind die beiden gegenüberliegenden kappen / Kopfbalken mit zwei Querriegeln zu verbinden (Ringwirkung).
Anlage: Lageplan Variante I
grobe Kostenschätzung: ca. 183.000,- € brutto
Variante II: Sanierung durch Instandsetzung mit Brüstung aus Mauerwerk
Ausbildung mit aufgemauerter Brüstung, Abdeckplatten und aufgesetztem Handlauf. Zur weitestgehenden Sicherung der Brüstung gegen Anprall ist eine Bordanlage mit bewehrter Rückenstütze vorzusetzen.
Anlage: Lageplan Variante II
grobe Kostenschätzung: ca. 200.000,- € brutto
Im weiteren Planungsverlauf stellte sich aufgrund der sehr hohen notwendig aufzuwendenden Instandsetzungskosten bei weiter bestehend starker Einschränkung der Brückennutzung und einer geschätzten Verlängerung der Nutzungsdauer um lediglich ca. 20 - 30 Jahre die Frage, ob nicht ein Brückenneubau (Ersatzneubau) an gleicher Stelle vorteilhafter und wirtschaftlicher ist. Insbesondere auch unter dem Aspekt einer möglichen Förderung über das I-Stock-Verfahren.
Zur Beratung und Klärung der weiteren Vorgehensweise fand dazu dann am 08.08.2024 ein Ortstermin mit dem Ing.-Büro Schnell, der Verwaltung und mehreren Vertretern der Ortsgemeinde Derschen statt. Herr Schnell stellte hier noch einmal die bisher als Vorentwurf entwickelten möglichen Varianten II und II, aber auch die Vor- und Nachteile und groben Kosten eines möglichen Ersatzneubaus an gleicher Stelle (Variante III) ausführlich vor.
Variante III: Sanierung durch Ersatzneubau an gleicher Stelle
Abbruch der bestehenden Gewölbebrücke und Neubau an gleicher Stelle nach allen gültigen Richtlinien mit Erd- und Betonbauarbeiten, neuer Abdichtung (Epoxidharz, Bitumenschweißbahn, Gussasphalt, Übergangsprofilen) und Flügelwänden, Angleichungsarbeiten, Gewässerausbau u.a.
Neubau mit Betonfertigteilelementen (Vorteile: hohe Betonqualität, kurze Bauzeiten, geringere Baukosten etc.) inklusive Flügelwänden und auch etwas größerem Durchflussquerschnitt (hydraulische Verbesserung des Wasserabflusses bei Hochwasser oder Starkregen).
Bei einem derartigen Brückenneubau kann die Brückenbelastung von derzeit lediglich 2,5 to auf bis zu 40 to (je nach gewünschter statischer Dimensionierung) erhöht werden. Damit wäre dann auch ein Befahren mit LKW größer 3,5 to möglich und zulässig.
Erwartbare Lebensdauer: ca. 80 – 100 Jahre
Kostenschätzung: ca. 450.000,- € brutto
Als Ergebnis des Ortstermins kommen die anwesenden Vertreter der Ortsgemeinde Derschen nach intensiver Erörterung aller Vor- und Nachteile zu der Einschätzung und Empfehlung, dass ein Ersatzneubau langfristig die technisch sinnvollste und wirtschaftlichste Variante darstellt.
Daher wurde die ursprünglich beabsichtigte Antragstellung für eine I-Stock-Förderung für 2025 zunächst zurückgestellt, da für einen Ersatzneubau ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich wird, welches dann auch Voraussetzung für eine mögliche Förderung über den I-Stock ist.
Der Sachverhalt wird in der Sitzung vom Ing.-Büro Schnell noch einmal erläuternd dargestellt, um die Vor- und Nachteile klar aufzuzeigen.
Die weitere Vorgehensweise / Zeitplan im Fall der Entscheidung für einen Ersatzneubau wäre bei günstigem Verlauf
- Anpassung des bestehenden Ing.-Vertrages Objektplanung Brückenbau (Oktober 2024).
- Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für einen Brückenneubau (Herbst/Winter 2024/2025)
- wasserrechtliches Genehmigungsverfahren (Frühjahr 2025)
- Ausführungsplanung und Kostenberechnung (Sommer 2025)
- I-Stock-Antrag (August/September 2025)
- I-Stock-Verfahren (Oktober – vorauss. Mai 2026)
- Ausschreibung, Vergabe und Ausführung (je nach Förderbescheid: Sommer 2026 – Sommer 2027)
Anmerkung des Fachbereichs Finanzwesen:
Die Ortsgemeinde hat derzeit für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes keine eigenen Finanzmittel. Eine Finanzierung der Investition kann deshalb nur über eine Kreditaufnahme erfolgen, die eine zusätzliche Belastung durch den Schuldendienst nach sich zieht. Diese Belastung kann u. U. nicht aus eigener Kraft erwirtschaftet werden, was wiederum die Anhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze nach sich zieht. Eine abschließende Aussage kann erst bei der Neuaufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026 erfolgen.
Der Rat diskutierte über die beiden Alternativen.
Ortsbürgermeister Peter Blaes merkte an, dass man ebenfalls noch weitere Alternativen zur Auswahl stellen könnte wie z. B. eine Verrohrung. Zu dieser Alternative nahmen der Technische Werkleiter Ralf Edelmann sowie das Ing.-Büro Schnell Stellung.
Bürgermeister Helmut Stühn wies den Rat nochmals auf die aktuelle finanzielle Lage der Ortsgemeinde auch in Bezug auf noch anstehende geplante Maßnahmen hin. Ebenfalls, so Stühn, ist die Erschließung der Ortsgemeinde Derschen bereits über die Daadener Str. gesichert. Ratsmitglied Volker Wisser gab hierzu den Hinweis, dass bei einer evtl. Sperrung der Gewölbebrücke die Belastung der Daadener Straße erheblich steigt.
Nach eingehender Beratung einigte sich der Ortsgemeinderat darauf, den Tagesordnungspunkt im Bauausschuss weiter zu beraten. Hier soll sodann die weitere Planung vorgenommen werden und dem Ortsgemeinderat eine Empfehlung für eine der Varianten erteilt werden.
Informationen zum Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept
Am 12.09.2024 fand eine Begehung im Zuge der Erstellung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für den Bereich der Ortsgemeinde Derschen statt. An diesem Termin haben neben Herrn Reißig vom beauftragten Ing.-Büro Brendebach der Techn. Werkliter Ralf Edelmann, Vertreter der örtlichen Feuerwehr sowie der Ortsgemeinde Derschen teilgenommen.
Gemeinsam wurden markante Zuflusspunkte von Außengewässern in die Ortslage, Brücken und Durchlässe sowie aus der Vergangenheit bekannte überflutete Bereiche begangen und daraus Anregungen für die weitere Erstellung des Konzeptes entwickelt und aufgenommen.
Der Technische Werkleiter Ralf Edelmann gab dem Rat ebenfalls einen Einblick auf die bereits erfolgten Arbeiten im Zuge des Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepts.
Es soll, so Edelmann, noch ein Portal auf der Webseite der Verbandsgemeinde erstellt werden, auf dem die Bürger ihre Erfahrungen mit Starkregen- und Hochwasserereignissen mitteilen können. Die Erfahrungen der Bürger sollen im Frühjahr 2025 ausgewertet werden.
Am Montag, den 04.11.2024, um 18:00 Uhr findet für den Bereich des Oberen Daadetals eine zentrale allgemeine Informationsveranstaltung zu Thema „Hochwasser- und Starkregenvorsorge“ statt, zu der alle interessierten Bürger und Bürgerinnen herzlich eingeladen sind.
Ratsmitglied Michael Orsowa merkte an, dass bezugnehmend zu dem Thema Hochwasserschutz nochmal bei den Rohren im Ortsbereich geschaut werden müsste, da diese bereits wieder zugewachsen wären. Auffällig sei hier die aktuelle Situation oberhalb des Sportplatzes.
Vertretung der Ortsgemeinde in der Jagdgenossenschaft Derschen
In der Vergangenheit wurden die Mitgliedschaftsrechte der Ortsgemeinde Derschen in der Jagdgenossenschaft Derschen durch den amtierenden Ortsbürgermeister wahrgenommen.
Nachdem Herr Volker Wisser nicht mehr für das Amt des Ortsbürgermeisters kandidiert hat und Herr Peter Blaes zum Ortsbürgermeister gewählt wurde, ist eine Vertretung der Ortsgemeinde bei der Jagdgenossenschaft Derschen vakant.
Der Ortsgemeinderat Derschen erteilte die Vollmacht an Ortsbürgermeister Peter Blaes bei den Jagdgenossenschaftsversammlungen die Interessen der Ortsgemeinde als Jagdgenosse zu vertreten, da Herr Volker Wisser nach aktuellem Stand die Rolle des Jagdvorstehers inne hat. Herr Wisser soll die Funktion weiterführen.
Übersicht Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen 2023/2024 und Folgejahre
Dem Ortsgemeinderat wurde eine Übersicht über die besonderen Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionsmaßnahmen aus dem Doppelhaushalt 2023/2024 mit aktuellem Stand des Jahres 2024 aus Sicht der Buchhaltung vorgelegt.
Der Ortsgemeinderat nahm die Information zur Kenntnis.
Sachstandsbericht Bau Sportlerheim am Sportplatz Derschen
Die Ortsgemeinde hatte die Sommerpause des SV Adler Derschen genutzt und das Vereinsheim in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Alhäuser und der Verwaltung saniert.
Beginn der Abbrucharbeiten und somit auch Baustart war der 21. Mai 2024.
Die Sanierungsarbeiten fanden in den Dusch- / WC- und Umkleideräumen, sowie im Schiedsrichterraum und der Außentoilette statt. Der Vereinsraum (Adlerhorst) wurde in seinem Zustand belassen.
Die Sanierungsbereiche wurden bis auf die Fliesen komplett entkernt. Danach erfolgte die Installation neuer Elektroleitungen und einer Lüftungsanlage. Helle Boden- & Wandfliesen, sowie eine OWA-Decke mit integrierter Beleuchtung und Infrarotdeckenheizung wurden eingebracht. Die Außentoilette ist in zwei separate WCs für Damen und Herren aufgeteilt worden.
Im Außenbereich wurde die alte Holzverkleidung durch eine Alu-Wellblechkonstruktion ausgetauscht.
Kleinere Ausbesserungen und eine Überarbeitung der Putzfassade wurde durch ein Fachunternehmen durchgeführt.
Die vorhandene Blechfassade auf der Süd- und Ostseite haben Vereinsmitglieder in Eigenleistung neu gestrichen. Ebenso haben diese auch die neuen Platten vor dem Eingangsbereich verlegt.
Die Sanierungsarbeiten sind größtenteils abgeschlossen und die Räumlichkeiten wurden schon in Betrieb genommen. Kleinere Restarbeiten und Mängelbeseitigungen stehen noch aus. Ebenso ist noch keine offizielle Abnahme mit dem Architekturbüro erfolgt. Hierzu wird noch ein zeitnaher Termin erfolgen.
Die Ausgaben für die Generalsanierung belaufen sich momentan auf rund 168.000 Euro. Nach Begleichung der letzten Rechnungen wird diese Maßnahme mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 190.000 Euro abschließen.
Aus dem Förderprogramm Sportanlagenförderung 2023` ist mit einer Zuwendungshöhe von 59.000 Euro zu rechnen. Der Bewilligung liegt eine Kostenschätzung in Höhe von 146.000 € zugrunde.
Der Ansatz der Haushaltsjahres 2023/2024 für die Maßnahme der Generalsanierung liegt bei 138.000 Euro.
Über die Höhe der genauen Kosten wird nach Abschluss und Abnahme der Maßnahme im Rat berichtet.
Ratsmitglied Michael Orsowa gab dem Rat anschließend einen Einblick aus seiner Sicht, wie der Stand der aktuellen Arbeiten sowie aufgetretenen Problemen ist. Trotz der aktuellen Probleme sprach er der Sachbearbeiterin Birthe Thomas (Fachbereich Bauen und Umwelt) sein Lob für die engagierte und gute Betreuung der Baumaßnahme aus.
Ratsmitglied Volker Wisser merkte an, dass bei der Baumaßnahme bereits knapp 50 TEUR Mehrkosten entstanden sind und bittet hier um Prüfung, woraus sich die Mehrkosten ergeben.
Ortsbürgermeister Blaes teilte dem Rat mit, dass er zusammen mit Frau Thomas die letzten Schritte erörtert und erarbeitet. Ein Abschlussgespräch der Maßnahme mit allen Beteiligten ist für den Dezember diesen Jahres vorgesehen.
Änderung der Friedhofssatzung
In der Sitzung vom 21.05.2024 hatte der Ortsgemeinderat eine Änderung der Friedhofssatzung angeregt. Künftig sollen Urnenbestattungen unter Bäumen möglich sein.
Zusätzlich sollen Reihengrabstätten als Wiesenurnengrab eingeführt werden.
Dem Rat wurde ein Entwurf der Satzung vorgelegt.
Aus den Reihen des Rates wurde angeregt, für die „Baumurnengräber“ entsprechende Rohre im Boden einzulassen, um die Bestattungen zu vereinfachen.
Nach eingehender Beratung einigte sich der Ortsgemeinderat darauf, den Tagesordnungspunkt in den Bauausschuss zu geben. Dieser soll sich bei einem Vor-Ort-Termin nochmals mit den Gegebenheiten vertraut machen und dem Ortsgemeinderat eine Empfehlung für die Änderung der Friedhofssatzung aussprechen.
Änderung der Friedhofsgebühre
Aufgrund des gefassten Beschlusses des vorherigen Tagesordnungspunktes (Änderung der Friedhofssatzung) erfolgt die Änderung der Friedhofsgebührensatzung ebenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Mitteilungen des Vorsitzenden
Es wurden keine Mitteilungen durch den Vorsitzenden vorgebracht.
Einwohnerfragen
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat noch mit zwei Vertragsangelegenheiten und einer Grundstücksangelegenheit. Zum Ende der Sitzung informierte der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.