Sitzungsbericht

Bericht zur Sitzung des Stadtrates Daaden vom 04. Dezember 2024

Gewerbesteuer zentrales Thema in der Ratssitzung

Verpflichtung von neuen Ratsmitgliedern

Mit Schreiben vom 03.09.2024 hat Andreas Wollenweber nach seiner Wahl zum Beigeordneten auf sein bei der Wahl am 09.06.2024 errungenes Ratsmandat verzichtet. Nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der CDU ist Martin Triesch. Die Verpflichtung konnte in der letzten Sitzung nicht erfolgen, da Martin Triesch verhindert war.
Ratsmitglied Martina Schneider ist mit ihrem Wegzug aus Daaden aus dem Stadtrat ausgeschieden. Als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der FDP wurde Jörg Schulte einberufen.
Martin Triesch und Jörg Schulte wurden vom Stadtbürgermeister namens der Stadt Daaden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere auf die Beachtung der Schweige- und Treuepflicht (§§ 20, 21 GemO) sowie der Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl (§ 30 Abs. 1 GemO) verpflichtet.

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Stadt hat folgende Zuwendung erhalten:

Zuwendungsgeber:                   Provinzial Versicherung Angelina Weiß-Ulbricht, Daaden          

Eingangsdatum:                       23.10.2024                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   315,09 / Sachspende   

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Daaden (f. Waldkindergarten)                                                                                                                                                            

Der Kommunalaufsicht wird die Entgegennahme der Zuwendung angezeigt.

Der Stadtrat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendung.

Nachwahl zu Ausschüssen

Ratsmitglied Martina Schneider ist mir ihrem Wegzug mit Ablauf des 31. Oktober 2024 aus dem Stadtrat Daaden ausgeschieden. Daher sind Änderungen bei der Besetzung der Ausschüsse erforderlich.

Der Stadtrat nahm daher einstimmig folgende Wahlen vor:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Petitionen

Susanne Heun wird neue Stellvertreterin von Alexander Wollenweber.

  • Haupt- und Finanzausschuss

Dr. Jürgen Weber wird neues Ausschussmitglied.

  • Kultur-, Sport- und Jugendausschuss

Jörg Schulte wird neuer Stellvertreter von Julius Hadem. Nils Strunk wird neues Ausschussmitglied.

  • Rechnungsprüfungsausschuss

Alexander Wollenweber wird neuer Stellvertreter von Susanne Heun. Nils Strunk wird neues Ausschussmitglied.

Erlass einer Hebesatz-Satzung (Grundsteuer)

I. Allgemeines

Die Grundsteuer zählt neben der Gewerbesteuer zu den wichtigsten Einnahmenquellen der Städte und Gemeinden. Man unterscheidet hierbei zwischen der Grundsteuer für bebaute und bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) sowie der Grundsteuer für Grundstücke für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A).

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoßen wird. Daraus ergab sich, dass im Rahmen der Grundsteuerreform, die betroffenen Grundstücke neu zu bewerten waren. Auf der Grundlage der Neubewertung müssen die Gemeinden ab dem 01.01.2025 neue Grundsteuerbescheide erlassen.

Für die von den Finanzämtern durchzuführende Neubewertung gab es unterschiedliche Modelle. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich für das s. g. Bundesmodell entschieden. Die Finanzverwaltung sollte Mitte des laufenden Jahres den Kommunen die Grundlagendaten der Neubewertung mitteilen, damit sie rechtzeitig die Hebesätze der Grundsteuern für das Jahr 2025 festlegen können. Dabei soll nach Empfehlung der Bundesregierung die Aufkommensneutralität beachtet werden, soll heißen, die Hebesätze sind so festzulegen, dass weder Minder- noch Mehreinnahmen zu den aktuellen Veranlagungen entstehen.

Die Finanzverwaltung hat mittlerweile neue Grundlagendaten für die Veranlagung der Grundsteuern mitgeteilt, sie unterliegen aber teilweise noch Schätzungen zum 31.12.2024, weil noch nicht alle Neubewertungen abgeschlossen sind.

Dabei ist bereits deutlich erkennbar, dass auf der Basis der neuen Messbeträge und den aktuellen Hebesätzen teilweise immense Aufkommenseinbußen in den Gemeinden entstehen werden. Dieses hat in der Analyse unterschiedliche Ursachen. Zum einen erreicht die angenommene Neubewertung älterer Gebäude, bei denen die Finanzämter über die letzten Jahrzehnte keine Bewertungsanpassung vorgenommen haben, nicht den Aufkommenszuwachs, wie ursprünglich angenommen. Weiter ist tendenziell erkennbar, dass bei Objekten, die angepasst waren, jetzt eine Reduzierung der Werte eintritt.

Das größte Problem zeichnet sich allerdings bei der Bewertung der Gewerbegrundstücke ab. Sie erfahren eine erhebliche Reduzierung der Messbeträge. Insbesondere tritt dieser Effekt bei der Bewertung nach dem Bundesmodell ein, das Rheinland-Pfalz für die Grundsteuerreform festgelegt hat.

Das Bundesmodell der Grundsteuerreform unterscheidet sich bei Wohn- und Gewerbegrundstücken vor allem in der Bewertungsmethode (Ertragswert vs. Sachwert) und der Steuermesszahl. Wohngebäude werden stärker nach Ertragsmöglichkeiten (Bodenrichtwert, Immobilienart, Wohnfläche, und Baujahr) bewertet, während Gewerbegrundstücke auf dem materiellen Sachwert (Bodenrichtwerte, Gebäudegröße, Baukosten und Alter)  basieren. Dies führt zu einer unterschiedlichen steuerlichen Belastung, um der Nutzung und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Immobilienart gerecht zu werden.

Anhand der nachfolgenden Beispiele aus den Städten und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf wird diese Schieflage deutlich:

Wohngebäude

Objekt

Hebesatz
 in %

Messbetrag
 ALT

Grundsteuer in Euro
 ALT

Messbetrag

NEU

Grundsteuer
 in Euro
 NEU

Unterschied in Euro

Haus, Bj. 1930er-Jahre, ohne Fortschreibung

465

19,00

88,35

24,18

112,44

24,09

Haus, Bj. 1960er-Jahre, ohne Fortschreibung

465

35,60

165,54

58,43

271,70

106,16

Haus, Bj. 1930er-Jahre, mit Fortschreibung

465

50,11

233,01

36,98

171,96

-61,05

Haus, Bj. 1980er-Jahre, mit Fortschreibung

465

117,45

546,14

87,20

405,48

-140,66

Haus, Bj. 2000er-Jahre, mit Neubewertung

465

64,08

297,97

80,85

375,95

77,98

Gewerbeobjekte

Objekt

Hebesatz
 in %

Messbetrag
 ALT

Grundsteuer in Euro
 ALT

Messbetrag NEU

Grundsteuer
 in Euro
 NEU

Unterschied in Euro

Kleineres Unternehmen in Derschen

465

88,93

413,52

40,94

190,37

-223,15

Kleineres Unternehmen in Friedewald

465

775,75

3.607,24

405,55

1.885,81

-1.721,43

Mittleres Unternehmen in Niederdreisbach

465

1.128,83

5.249,06

248,23

1.154,27

-4.094,79

Mittleres Unternehmen in Weitefeld

465

1.271,63

5.913,08

333,27

1.549,71

-4.363,37

Größeres Unternehmen in Daaden

465

7.488,43

34.821,20

1.660,66

7.722,07

-27.099,13

Größeres Unternehmen in Herdorf

465

5.859,24

27.245,47

2.563,29

11.919,30

-15.326,17

Den Effekt, dass Gewerbetreibende künftig zu deutlich niedrigeren Grundsteuerbeträgen veranlagt werden und die Wohnungs- und Hauseigentümer dadurch mehr belastet werden (Aufkommensneutralität), haben verschiedene Interessenverbände und politische Gruppierungen aufgegriffen und insbesondere eine Aufspaltung der Grundsteuer und unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeeigentum gefordert. Nordrhein-Westfalen ist dem gefolgt, für Rheinland-Pfalz war zunächst keine Anpassung geplant.

Für die Städte und Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf würden sich deshalb die Einnahmen aus den Grundsteuern nach der Grundsteuerreform wie folgt verändern:

Grundsteuer A

Gemeinde

Grundsteuer-Messbetrag
ALT

Hebesatz
in %

Aufkommen in Euro
 ALT

Grundsteuer-Messbetrag
NEU

Hebesatz
in %

Aufkommen
 in Euro

 NEU

Veränderung
 in Euro

Daaden

3.235,68

345

11.163,10

3.015,87

345

10.404,75

-758,34

Derschen

1.031,94

350

3.611,79

752,59

350

2.634,07

-977,73

Emmerzhausen

386,49

345

1.333,39

664,06

345

2.291,01

957,62

Friedewald

594,29

345

2.050,30

1.123,18

345

3.874,97

1.824,67

Herdorf

1.656,76

400

6.627,04

2.169,81

400

8.679,24

2.052,20

Mauden

277,18

300

831,54

319,42

300

958,26

126,72

Niederdreisbach

418,61

350

1.465,14

588,30

350

2.059,05

593,92

Nisterberg

704,16

345

2.429,35

608,26

345

2.098,50

-330,86

Schutzbach

26,62

345

91,84

24,56

345

84,73

-7,11

Weitefeld

1.317,69

360

4.743,68

1.408,07

360

5.069,05

325,37

Summen

9.649,42

 

34.347,17

10.674,12

 

38.153,63

3.806,46

Grundsteuer B

Gemeinde

Grundsteuer-
Messbetrag
ALT

Hebesatz
in %

Aufkommen in Euro
 ALT

Grundsteuer-Messbetrag
NEU

Hebesatz
in %

Aufkommen

 in Euro
NEU

Veränderung in Euro

Daaden

144.719,00

465

672.943,35

103.710,03

465

482.251,64

-190.691,71

Derschen

25.483,31

465

118.497,39

21.193,75

465

98.550,94

-19.946,45

Emmerzhausen

27.062,82

465

125.842,11

15.010,28

465

69.797,80

-56.044,31

Friedewald

42.300,26

465

196.696,21

30.683,22

465

142.676,97

-54.019,24

Herdorf

212.747,86

465

989.277,55

150.480,52

465

699.734,42

-289.543,13

Mauden

2.593,86

365

9.467,59

2.484,72

365

9.069,23

-398,36

Niederdreisbach

27.272,34

465

126.816,38

20.104,16

465

93.484,34

-33.332,04

Nisterberg

9.802,82

425

41.661,99

9.077,49

425

38.579,33

-3.082,65

Schutzbach

12.395,54

465

57.639,26

8.257,81

465

38.398,82

-19.240,44

Weitefeld

77.350,00

465

359.677,50

62.265,00

465

289.532,25

-70.145,25

Summen

581.727,81

 

2.698.519,33

423.266,98

 

1.962.075,74

-736.443,59

Die Städte und Ortsgemeinden sind verpflichtet, ihre Einkommensmöglichkeiten auszuschöpfen. Nahezu alle Gemeinden benötigen die Einnahmen aus den Grundsteuern in der bisherigen Größenordnung um ihre Haushalte ausgleichen zu können. Insbesondere wegen der ab dem Jahr 2024 geltenden verschärften Finanzaufsicht können diese Einnahmeverluste nicht kompensiert und somit ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Dieses hätte Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit der Haushalte und auf die Bewilligung von Fördermitteln.

Bei dieser, aktuell nicht veränderbaren Ausgangssituation, sind die Gemeinden demnach gezwungen, insbesondere die Hebesätze der Grundsteuer B anzupassen. Nach den vorliegenden Grundlagendaten, ergänzt durch eine neue Anpassung des Ministeriums für Finanzen RLP vom 23.10.2024, würden nach bisherigem Kenntnisstand, folgende Hebesätze das bisherige Aufkommen garantieren:

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gemeinde

Hebesatz
 ALT

Hebesatz NEU

Veränderung in %-Punkten *)

Hebesatz
 ALT

Hebesatz
 NEU

Veränderung in %-Punkten

Daaden

345

368

23

465

673

208

Derschen

350

479

129

465

573

108

Emmerzhausen

345

207

-138

465

653

188

Friedewald

345

241

-104

465

671

206

Herdorf

400

291

-109

465

666

201

Mauden

300

263

-37

365

381

16

Niederdreisbach

350

250

-100

465

649

184

Nisterberg

345

322

-23

425

477

52

Schutzbach

345

68

-277

465

704

239

Weitefeld

360

285

-75

465

634

169

*) Problem: Bei der Grundsteuer A liegt der Nivellierungssatz bei 345 %.

Die Steuerhebesätze sind in der Haushaltssatzung festzulegen. In der Regel werden die Haushalte der Städte und Ortsgemeinden erst zu Beginn des Haushaltsjahres aufgestellt, beraten und beschlossen. Darüber hinaus beginnt mit der Reform ein neuer Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge, weshalb die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen über den 01.01.2025 hinaus – erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht gegeben ist. Um die Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu Beginn des neuen Jahres nicht zu gefährden, weil ohne gültige Haushaltssatzung keine rechtskräftigen Steuerbescheide verschickt werden können, sind die  Realsteuerhebesätze für das bevorstehende Haushaltsjahr durch eine gesonderte Hebesatzsatzung festzusetzen. Sie sollte noch bis Jahresende beschlossen werden, damit frühzeitig die neuen Abgabenbescheide versendet werden können.

Auswirkungen auf umlagefinanzierte Haushalte

Für die umlagefinanzierten Haushalte der Verbandsgemeinden und Landkreise stellt die Grundsteuerreform mit den beschriebene Auswirkungen ein zusätzliches Problem dar. Die Grundsteuern bilden neben der Gewerbesteuer und den Steuerbeteiligungen die Steuerkraft und somit die Umlagegrundlagen zur Finanzierung deren Haushalte. Selbst wenn die Ortsgemeinden die Hebesätze entsprechend anpassen, damit die erkennbaren Einnahmeverluste für sie ausgeglichen werden, können Verbandsgemeinden und Landkreise nur bis zum Nivellierungssatz (derzeit 345 % Grundsteuer A, 465 % Grundsteuer B) die Steuerkraft ansetzen. Somit werden sich die Umlagegrundlagen entsprechend reduzieren und Verbandsgemeinde und Landkreis müssen, entsprechend dem Finanzierungsbedarf der Haushalte, den Umlagesatz erhöhen.

II. Auswirkungen für die Stadt Daaden

Um die Aufkommensneutralität für die Stadt Daaden sicherzustellen, müssen die Grundsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025 wie nachstehend festgelegt werden. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer sollte ebenfalls mind. auf der Höhe des Nivellierungssatzes (380 v. H.) festgelegt sein.

Steuerart

bisher

ab 2025

Grundsteuer A

345 v. H.

368 v. H.

Grundsteuer B

465 v. H.

673 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Mit Pressemitteilung vom 20.11.2024 hat die Landesregierung jetzt, entgegen der ursprünglichen Haltung, bekanntgegeben, dass sie beabsichtigt im Dezember ein neues Grundsteuerhebesatzgesetz zu verabschieden, das den Kommunen ermöglicht, beim Hebesatz der Grundsteuer B Differenzierungen vorzunehmen. Es sollen ab dem 01.01.2025 eigene Hebesätze für die drei Kategorien der Grundsteuer B – unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke – erhoben werden können, um einer eventuell vorhandenen Belastungsverschiebung entgegenzuwirken. Die Gründe für unterschiedliche Hebesätze sind dann in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze nachvollziehbar darzulegen.

Die der Verwaltung aktuell vorliegende Datenlage ermöglicht es nicht, zum jetzigen Zeitpunkt konkrete Berechnungen für differenzierte Hebesätze vorzunehmen. Sie wird, insbesondere bei der Analyse der Veränderungen für die jeweiligen Grundstücksarten, auf konkrete Informationen der Finanzverwaltung angewiesen sein. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Daten rechtzeitig und rechtssicher zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen die eingesetzten Softwareprodukte auf die veränderte Veranlagungsform angepasst werden, was sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die Gemeinden sind allerdings auf die aufkommensneutralen Grundsteuereinnahmen bereits zu Beginn des Jahres angewiesen, deshalb ist es unumgänglich, die Grundsteuerbescheide erst einmal nach dem heutigen Faktenstand zu erheben. Wenn dann die differenzierten Informationen vorliegen, kann bei Bedarf, auf der Grundlage des neuen Grundsteuerhebesatzgesetzes, eine Änderungsveranlagung mit unterschiedlichen Hebesätzen durchgeführt werden. Dies geschieht idealerweise mit der Festlegung neuer Hebesätze in der Haushaltssatzung.

Im Rahmen des ausführlichen Austausches ist es überwiegendes Meinungsbild im Stadtrat, dass die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise derzeit die beste Lösung ist und grundsätzlich die in Aussicht stehende Differenzierung bei Wohngebäuden bzw. Nicht-Wohngebäuden zu begrüßen ist. Die komplexe Sach- und Rechtlage sowie die Notwendigkeit dieser Vorgehensweise wird nach Darstellung von Fachbereichsleiter Michael Runkel durch Infos der Finanzverwaltung, im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde und Beiblättern bei den Steuerbescheiden erläutert werden.

Der Stadtrat folgte der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschloss die Hebesatzsatzung auf der Grundlage der aktuellen Datenlage und bei Vorliegen weiterer Informationen über eine Differenzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer B sollen erneut beraten und entschieden werden.

Antrag der FDP-Fraktion: Bereitstellung von Parkmöglichkeiten für einen Reisebus und Wohnmobile am Park- und Festplatz („Rampe“)

Mit Schreiben vom 25.03.2024 hatte die FDP Daaden einen Antrag auf Bereitstellung von Parkplätzen für Wohnmobile/Reisebusse auf dem Parkplatz „Auf der Rampe“ gestellt.

Für die Bereitstellung von Parkplätzen für Reisebusse und Wohnmobile sind folgende Flächen notwendig:

Reisebus: ca. 3,5m x 12m

Wohnmobil: ca. 3 m x 8m (Größe variiert)

Für die geforderten Stellplätze (1x Reisebus und mindestens 3 Wohnmobile) wären ca. 120m² notwendig, dies entspricht auf dem hochfrequentierten Besucherparkplatz ca. 10-12 PKW-Parkplätze.

Der Bau- und Umweltausschuss verständigte sich in seiner Sitzung vom 13.11.2024 einvernehmlich darauf, dass die Ausweisung einer Parkfläche für einen Reisebus nicht realisierbar ist.

 

Der Stadtrat beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, dass

a)         der Antrag auf Ausweisung von Parkflächen für einen Reisebus nicht weiter verfolgt
            und
b)         zunächst im Rahmen einer Testphase ein Stellplatz für ein Wohnmobil inkl. der damit

verbundenen Beschilderung ausgewiesen werden soll.

Antrag der SPD-Fraktion: Verbesserung der Wasserversorgung und weitere Instandsetzungsmöglichkeiten „Wilhelm-Fischbach-Hütte“

Mit Schreiben vom 25.10.2024 reichte die SPD-Fraktion den nachstehenden Antrag bei Stadtbürgermeister Walter Strunk ein, der sich mit der Wiederherstellung der Wasserversorgung der Wilhelm-Fischbach-Hütte sowie die Beseitigung einiger baulichen Mängel dort befasst. Im Rahmen dieses Antrags sollen 20.000 € in den Doppelhaushalt 2025/2026 eingestellt werden.

„… nach Eingang von Beschwerden von Mietern der WFH, in denen es insbesondere um die mangelhafte Versorgung der Toiletten mit Wasser geht, hat sich die SPD-Fraktion im Stadtrat Daaden ein Bild von der Situation vor Ort gemacht und ein Gespräch mit dem Hausmeister geführt. Dabei bestätigten sich die geschildeten Probleme. Festgestellt wurden außerdem bauliche Mängel, z. B. am Sockel. Die SPD-Fraktion ist sich darüber im Klaren, dass die Wasserversorgung ausschließlich über eine kleine Zisterne (kein Trinkwasser) erfolgt. Wann die Zisterne und das Rohrsystem zur Hütte gebaut wurde, konnte nicht recherchiert werden.

Der Stadtrat beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, die vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Betrag von 20.000 € in den Doppelhaushalt 2025/2026 aufzunehmen und die Bauverwaltung zu beauftragen, eine geeignete Lösung zu erarbeiten.

Mitteilungen

Straßenbaumaßnahme „Im Hilgerseifen“

Die Maßnahme „Im Hilgerseifen“ – 1. Bauabschnitt ist erfolgreich abgeschlossen worden. Die Abnahme ist bereits erfolgt; festgestellt Mängel wurden bereits behoben. Der Stadtbürgermeister bedankt sich bei dem ausführenden Unternehmen, dem Planungsbüro, den Mitarbeitern der Verwaltung und insbesondere den Anliegern, für die während der Bauarbeiten aufgebrachte Geduld.

Flutlichtanlage Sportplatz „Direnbach“

Der Auftrag zur Erneuerung der Flutlichtanlage des Sportplatzes „Direnbach“ wurde am 06.11.2024 im Benehmen mit den Beigeordneten vergeben. Durch vergaberechtliche Anfragen wird sich die Auftragsausführung bis Anfang nächsten Jahres verzögern.

Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A

Anzahl der angefragten Firmen:                               7

Anzahl der eingegangenen Angebote:                     3

wirtschaftlichstes Angebot:                                       Kandem Leuchten GmbH, Diez

geprüfter Angebotspreis:                                           27.402,21 € brutto

Berichterstattung zu Auftragsvergaben

  1. Maßnahme: Neubau Kindertagesstätte Biersdorf
    Beschluss vom: 11.10.2023 STR-Sitzung
    Tag der Ausschreibungen: 18.07.2024; 20.08.2024; 22.08.2024; 09.09.2024 und 25.10.2024

Tag der Submissionen: 13.08.2024; 03.09.2024; 08.10.2024 und 19.11.2004

Ausführungszeit der Maßnahme: ca. 01/2024 bis 12/2024
Gewerke:

51 Außenanlagen – Straßen, Wege, Terrassen

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Anzahl der angefragten Firmen: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anbieter: DIMA Bau Tief- und Straßenbau e.K., Herdorf
geprüfter Angebotspreis: 114.716,65 €

52 Zaunanlage
Freihändige Vergabe

Anzahl der angefragten Firmen: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anbieter: Bochumer Drahtwaren- und Gitterfabrik Fritz Buhr GmbH & Co. KG, Bochum
geprüfter Angebotspreis: 22.115,56 €

15 Malerarbeiten
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

Anzahl der angefragten Firmen: 15
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anbieter: malerhombach, Rosenheim
geprüfter Angebotspreis: 45.179,90 €

23 Photovoltaikanlage
Freihändige Vergabe

Anzahl der angefragten Firmen: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anbieter: Erwin Schneider KG, Daaden
geprüfter Angebotspreis: 25.554,82 €

62 Schreinerarbeiten, Büromöbel, Teeküche, Gard.
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

Anzahl der angefragten Firmen: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anbieter: Tischleri Marcus Grümbel, Mudersbach
geprüfter Angebotspreis: 53.686,49 €

Stadtbürgermeister Strunk hat am 25.09.2024; 19.10.2024; 05.11.2024 und am 27.11.2024 die Aufträge im Einvernehme mit den Beigeordneten vergeben.

  1. Maßnahme: Erneuerung Sicherheitsbeleuchtung Bürgerhaus Daaden
    Beschluss vom: 15.05.2024 STR-Sitzung
    Tag der Ausschreibungen: 22.08.2024
    Tag der Submissionen: 03.09.2024

Ausführungszeit der Maßnahme: 4. Quartal 2024
Gewerk:

Elektrotechnik / Sicherheitsbeleuchtung
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Anzahl der angefragten Firmen: 15
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anbieter: Erwin Schneider KG, Daaden
geprüfter Angebotspreis: 41.373,95 €

Stadtbürgermeister Strunk hat am 25.09.2024 den Auftrag im Einvernehme mit den Beigeordneten vergeben.

Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Stadtrat mit mehreren Grundstücks- und Finanzangelegenheiten.