Sitzungsbericht

Bericht zur Sitzung des Stadtrates Daaden vom 16. Oktober 2024

2. Stadtratssitzung in der neuen Legislatur

Vor Eintritt in die Tagesordnung erinnerte Stadtbürgermeister Walter Strunk an das Unglück des Wohnhausbrandes in Daaden am 25.09.2024, wobei eine Person ums Leben kam und die Hinterbliebenen ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Er dankte den Beteiligten der Feuerwehr, der Polizei, des Deutschen Roten Kreuzes und den vielen Helfern für ihren Einsatz. Ein Dankeschön gelte auch den vielen Spendengebern zugunsten der Angehörigen. Der Stadtrat habe sich daher einvernehmlich darauf verständigt, dass die Sitzungsgelder Sitzung den Hinterbliebenen

Verpflichtung eins Ratsmitgliedes gemäß § 30 GemO

Mit Schreiben vom 03.09.2024 hat Timo Lindinger nach seiner Wahl zum Ersten Beigeordneten auf sein bei der Wahl am 09.06.2024 errungenes Ratsmandat verzichtet. Daraufhin wurde Michael Sinemus als nächsten noch nicht berufenen Bewerber vom Wahlvorschlag der SPD zum Mitglied des Stadtrats Daaden einberufen.

Das Ratsmitglied wird vom Stadtbürgermeister namens der Stadt Daaden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere auf die Beachtung der Schweige- und Treuepflicht (§§ 20, 21 GemO) sowie der Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl (§ 30 Abs. 1 GemO) verpflichtet.

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Stadt hat folgende Zuwendung erhalten:

Zuwendungsgeber:                   Arbeitskreis Kultur der Stadt Daaden                                       

Eingangsdatum:                       03.07.2024                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   920,00 / Geldspende               

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA „Alte Bahnhofschule“ Daaden           

Der Kommunalaufsicht wird die Entgegennahme der Zuwendung angezeigt.

Der Stadtrat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendung.

Einwohnerfragen

Anlieger der Straßen „Kronenburgerweg“ / „Hopfengarten“ / „Oberdreisbacher Straße“ / „Am Silberberg“ teilten mit, dass Sie sich schriftlich an die Stadt Daaden und Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf gewandt haben. Thema war das Starkregenereignis vom Mai 2023 und die anschließende Aufarbeitung durch die VG und Stadt Daaden. Im Nachgang wären kurzfristige Maßnahmen zur Vorbeugung von erneuten derartigen Vorfällen in Aussicht gestellt worden; allerdings wären keine baulichen Maßnahmen erfolgt. Zudem hätten gemeinsame Begehungen stattgefunden, über deren Ergebnis eine Niederschrift für alle Beteiligten hätte angefertigt werden sollen. Die Niederschrift wäre noch ausstehend. Im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung bei Wetterereignissen und die Situation vor Ort bestehen seitens der Anlieger Bedenken hinsichtlich eines erneuten Vorfalls.

Stadtbürgermeister Strunk wies darauf hin, dass das in Federführung der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf derzeit in Erstellung befindliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept ein strukturelles Vorgehen ermöglichen soll Bei allem Verständnis für die Sorgen und Bedenken der Anlieger müsste zunächst das Ergebnis dieses Konzeptes abgewartet werden. Sofern es in den rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Stadt Daaden liegt, wurden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:

-         Herstellung von neuen Einläufen

-         Unterhaltung von Wirtschaftswegen

-         Teilnahme am Konzept „klimaangepasste Forstwirtschaft“

Allerdings wies Herr Strunk auch darauf hin, dass die kurzfristige Umsetzung von vorbeugenden Maßnahmen teilweise auch rechtliche Hinderungsgründe entgegenstehen. Bürgermeister Helmut Stühn hatte bereits in de Sitzung des Verbandsgemeinderates am 10.10.2024 darauf hingewiesen, dass Baumaßnahmen nur auf Flächen im eigenen Eigentum stattfinden könnten. Diesbezüglich wird sich auch die Stadt Daaden an das geltende Recht halten.

Die zugesagte Niederschrift wäre mittlerweile vorliegend und würde den Beteiligten in Kürze zugesandt.

Stadtbürgermeister Strunk kündigte an, dass am 04.11.2024 im Rathaus Daaden eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger und Bürgerinnen im Rahmen der Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes stattfindet.

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich „Unten auf dem Äuchen“

Der Bereich „Unten auf dem Äuchen“ befindet sich vollständig im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Daaden und ist somit dem planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Der vorgenannte Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf als „gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen. Eine Darstellung über die ungefähre Lage, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie die örtliche Abgrenzung des in Rede stehenden Bereichs ist der Sitzungsvorlage in den Anlagen 1, 2 und 3 angefügt.

Bei dem o. g. Bereich handelt es sich um eine der letzten gewerblichen Bauflächen innerhalb der Gemarkungen Biersdorf und Daaden, dem eine sinnvolle bauliche Entwicklung zugeführt werden kann und ist demnach für die Stadt Daaden bedeutsam. Im Eigentum der Stadt befindet sich derzeit nur ein aus zwei Flächen bestehendes Gebiet, das die Stadt Daaden beabsichtigt, in ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Dieses befindet sich in der Gemarkung Biersdorf am Ortsausgang Richtung Niederdreisbach und damit genau auf der anderen Seite des Stadtgebietes. Auch aufgrund der direkten Lage zu der L 280 ist die Fläche für eine gewerbliche Entwicklung prädestiniert. Östlich und südlich von dem in Rede stehenden Bereich sind zudem bereits Gewerbebetriebe angesiedelt.

Aufgrund der Lage im planungsrechtlichen Innenbereich, beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben derzeit alleine danach, ob sie sich gem. § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes finden bei der Beurteilung keine Berücksichtigung. Wie bereits oben ausgeführt befinden sich östlich und südlich der in Rede stehenden Fläche Gewerbebetriebe. Des Weiteren verläuft der „DAADENBACH“ teilweise durch den südlichen Bereich des Gebietes bzw. begrenzt darüber hinaus die Fläche im Süden und Westen. Der nördliche Teil grenzt an die L 280 an, welche zum Teil durch Waldflächen begrenzt wird. Des Weiteren befindet sich nördlich der L 280 teilweise Wohnbebauung.

Im Rahmen ihrer Planungshoheit hat die Stadt Daaden die Möglichkeit, für den o. g. Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen und somit die Nutzung des Areals zu steuern und an ihre städtebaulichen Entwicklungsziele anzupassen. Hierdurch kann die Stadt Daaden ein geordnetes Gewerbegebiet entwickeln, dass sich an die Umgebungsbebauung anpasst und gleichzeitig die für die Wirtschaft benötigten Gewerbeflächen bereitstellen sowie eine sinnvolle Bebauung der Fläche herbeiführen. In einem Bebauungsplanaufstellungsverfahren können unter anderem Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt werden. Aufgrund der vorhandenen Nutzungen und der Darstellung als „gewerbliche Baufläche“ im Flächennutzungsplan empfiehlt sich die Entwicklung eines (eingeschränkten) „Gewerbegebietes“ i. S. d. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die konkreten Planungsziele sind erst zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen.

Für die Bereitstellung von gewerblich optimal nutzbaren Bauflächen und zur vollständigen Potenzialausschöpfung ist es sinnvoll, den Bereich städtebaulich zu ordnen. Dieser steht derzeit jedoch vollständig im Privateigentum. Die Stadt Daaden hat in dem östlichen Bereich des Grundstücks Gemarkung Daaden, Flur 24, Flurstück-Nr. 39/4 derzeit eine Teilfläche als öffentliche Stellplatzfläche gepachtet. Der westliche Bereich des vorgenannten Grundstücks wird ebenfalls überwiegend als Parkfläche genutzt. Auf der restlichen Fläche befindet sich Bewuchs. Bei den übrigen Grundstücken des in der Anlage 3 abgegrenzten Gebietes handelt es sich um Splitterparzellen, die gemeinsam mit dem Grundstück Gemarkung Daaden, Flur 24, Flurstück-Nr. 39/4 entwickelt werden sollten.

Damit die oben beschriebene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einfacher und bestmöglich durchgeführt werden kann, sollte die in der Anlage 3 dargestellte Fläche im Eigentum der Stadt Daaden stehen. Zur Sicherung der geplanten Entwicklungsziele stehen der Stadt Daaden nach dem Baugesetzbuch mehrere städtebaurechtliche Instrumente zur Verfügung, zu denen auch das Vorkaufsrecht gehört. Um außerhalb der abschließenden Aufzählung des § 24 Abs. 1 BauGB (Allgemeines Vorkaufsrecht) ein Vorkaufsrecht zur Sicherung der städtebaulichen Ziele zu gewährleisten, eröffnet § 25 BauGB (Besonderes Vorkaufsrecht) der Gemeinde die Möglichkeit, selbstständig durch Satzung, in einem bestimmten Gebiet, ein Vorkaufsrecht zu begründen.

Gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Durch den Erlass der Vorkaufsrechtssatzung erhält die Stadt Daaden die Möglichkeit, einen Verkauf, der eine geordnete Entwicklung des Gebietes erschweren bzw. vereiteln würde zu verhindern, soweit das Vorkaufsrecht nicht nach § 26 BauGB ausgeschlossen ist, und Grundstücke, die zur städtebaulichen Entwicklung von Bedeutung sind, zu erwerben. Die Stadt Daaden kann im Einzelfall nach städtebaulichen und entwicklungspolitischen Maßstäben entscheiden, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt.

Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung empfiehlt es sich daher, für den in der Anlage 3 begrenzten Geltungsbereich eine Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen. Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung ist so abgegrenzt, dass dieser nur die Grundstücke umfasst, die zur Umsetzung der von der Stadt Daaden beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme benötigt werden. Die Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen wird durch den gemeindlichen Grunderwerb deutlich erleichtert. Zur Sicherung der geplanten Maßnahme ist der Erlass einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts sinnvoll und zweckdienlich.

Der Stadtrat beschloss folgendes:

  1. Die Stadt Daaden beabsichtigt den Bereich „Unten auf dem Äuchen“ städtebaulich zu ordnen, um die Bereitstellung von gewerblich nutzbaren Bauflächen zu gewährleisten (Grundsatzbeschluss).
  1. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beschloss der Stadtrat, ein „Besonderes Vorkaufsrecht“ gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB, mit der dazugehörigen Begründung, für den Bereich „Unten auf dem Äuchen“.

Die Satzung wird öffentlich bekanntgemacht.

Anpassung der Friedhofssatzung beschlossen

Die Friedhofssatzung der Stadt Daaden vom 04. Dezember 2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 08.12.2020 soll klarstellend und ergänzend durch die 3. Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Daaden geändert werden. 

Der Stadtrat beschloss die Dritte Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Daaden.

Die Satzung wird gesondert öffentlich bekanntgemacht.

Namensgebung der neuen Kindertagesstätte Biersdorf

Nach Beteiligung der Elternversammlung und der Erzieherinnen der Kita Biersdorf, als auch der Fraktionssprecher stand der Wunsch fest, dass der Name der Kommunalen Kita „Sonnenstrahl“ weiterhin geführt werden soll.

Der Rat entsprach diesem Wunsch und beschloss, dass die neue Kindertagestätte den Namen „Sonnstrahl“ erhalten soll.

Antrag der FPD-Fraktion: hier: Antrag auf Auskunft über den Sachstand der E-Ladestation auf dem „Fontenay-le-Fleury-Platz“ in Daaden

Die FDP-Fraktion im Stadtrat hatte mit Schreiben vom 08.10.2024 einen Antrag auf eine Auskunft über den Sachstand der E-Ladestationen (Nutzung, ggfs. Schäden) auf dem Fontenay-le-Fleury-Platz gestellt.

Stadtbürgermeister Walter Strunk gab hierzu folgende Auskünfte:

Die Stadt Daaden hat im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Platzes eine DC-Ladesäule (PKW-Schnellader) und eine Stromtankstelle für E-Bikes (Wand mit abschließbaren Einzelfächern) installiert.

Die DC-Ladestation wurde an die Firma Mann Energie aus Langenbach verpachtet. Die Stadt erhält vom Gesamtumsatz einen Anteil von 80 Prozent. Die Nutzung ist in den letzten Jahr immer mehr angestiegen. So konnten im 2021 rd. 1.150 Euro, im Jahr 2022 rd. 2.400 Euro und im Jahr 2023 rd. 6.000 Euro an Umsatzbeteiligung im Haushalt vereinnahmt werden.

Die Nutzungen und Ladevorgänge an der E-Bike-Station wurden nicht registriert, weil der Strom kostenlos zu Verfügung gestellt werden sollte. Seit geraumer Zeit ist aber auffällig, dass die Fächer eher nicht für Ladevorgänge sondern für sonstige Zwecke als Lagerort genutzt werden. Einzelne Schlösser sind herausgebrochen, andere Fächer sind verschlossen und Schlüssel nicht mehr vorhanden. Hier sollte über einen eventuellen Rückbau nachgedacht werden.

Wegen der Gesamtsituation und weiteren Entwicklungen hatte die Firma Mann bereits Ende 2023 Kontakt mit dem Stadtbürgermeister aufgenommen. In dem Gespräch wurde die Erweiterung der DC-Ladestation mit einem weiteren Ladekabel und die Installation zusätzlicher AC-Ladestationen am Platz besprochen. Die Firma Mann wollte der Stadt hierzu ein Angebot unterbreiten, was aber bis heute noch nicht vorliegt.

Antrag der FDP-Fraktion; hier: Antrag auf Überprüfung der Straßenbezeichnung „Schneisenbachstraße/In der Schneisenbach“

Die FDP-Fraktion im Stadtrat bat um Überprüfung der Straßenbezeichnung „In der Schneisenbach“.

Die Straßenbezeichnung der gewidmeten Straße lautet „In der Schneisenbach“. Die Zuständigkeit für die Straßenschilder liegt bei de Stadt Daaden als Trägerin der Straßenbaulast. Stadtbürgermeister Strunk sagte zu, dass die Beschilderung erneuert wird.

Antrag der FDP-Fraktion; hier: Überprüfung von Tempo 30 in Daaden und Biersdorf

Mit Schreiben vom 08.10.2024 hatte die FDP-Fraktion im Stadtrat Daaden einen Antrag „Überprüfung von Tempo 30 Zonen in Daaden und Biersdorf“ gestellt.

Nach eingehender Diskussion beschloss der Stadtrat, dass das Thema zunächst in den Bau- und Umweltausschuss verwiesen wird.

Antrag der FDP-Fraktion; hier: Antrag zur Überprüfung der Möglichkeit zur Anbringung einer touristischen Unterrichtungstafel auf der A45 mit Verweis auf die Barockkiche in Daaden

Mit Schreiben vom 08.10.2024 hatte die FDP-Fraktion im Stadtrat Daaden beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit der Anbringung einer touristischen Unterrichtungstafel an einer Ausfahrt entlang der A45 zu prüfen. Mit der Tafel soll auf die Barockkirche in Daaden hingewiesen werden.

In den „Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB)“ sind die Grundsätze für eine einheitliche Beschilderung an Straßen für touristisch bedeutsame Ziele geregelt. Mit touristischen Unterrichtungstafeln an Autobahnen (Zeichen 386.3) kann auf ein touristisch bedeutsames Ziel hingewiesen werden, das von der Autobahn sichtbar oder nicht weiter als 10 km (Luftlinie) entfernt liegt. Sowohl von der Ausfahrt Wilnsdorf als auch von der Ausfahrt Haiger/Burbach aus wird diese Entfernung zur Barockkirche Daaden als beworbene Sehenswürdigkeit überschritten. Nur in Ausnahmefällen darf auf weiter entfernt liegende Ziele hingewiesen werden. Diese müssen dann aber eine herausragende touristische Bedeutung haben.

Die braunen Schilder mit weißer Schrift und weißem Piktogramm haben eine Größe von 2400 x 3600 mm und kosten in der vorgeschriebenen Reflexionsklasse nach ersten Recherchen ab ca. 6.000 EUR. Dazu kämen die Kosten für den Entwurf des Piktogramms, Kosten für Rohrrahmen und Befestigungsmaterial und - angesichts der gefahrenträchtigen Örtlichkeit - nicht unerhebliche Montagekosten. Die Gesamtkosten belaufen sich nach den verfügbaren Informationen auf weit über 20.000 EUR pro Schild.   

Die Genehmigung der touristischen Unterrichtungstafeln an Autobahnen ist Sache des Bundeslands bzw. der Region und liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Autobahndirektion.

Zweifellos ist die Daadener Barockkirche eine bedeutende kulturhistorische und architektonische Sehenswürdigkeit, weit über das Daadener Land hinaus. Es kann aber angezweifelt werden, dass die genehmigenden Stellen auch eine herausragende touristische Bedeutung anerkennen, die eine Abweichung von der genannten 10 km-Regelung ermöglicht.

Aufgrund der vorstehenden Sach- und Rechtslage zog die FDP ihren Antrag zurück.

Mitteilung des Stadtbürgermeistgers

Sanierung der Sparkasse Westerwald-Sieg

Für Gebäude der Sparkasse Westerwald-Sieg, Im Schützenhof 12, 57567 Daaden steht eine Sanierung an. Während der Bauphase wird ein Bankautomat auf dem Parkplatz „Katholische Kirche“ aufgestellt werden.

Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Stadtrat mit mehreren Grundstücks- und Finanzangelegenheiten.