Emmerzhausen

Bestellung eines Beauftragten durch die Kreisverwaltung Altenkirchen

Bürgermeister Helmut Stühn übernimmt Aufgaben

Ortsbürgermeister Volker Schüler ist am 15.01.2024 mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Die beiden weiteren Beigeordneten der Ortsgemeinde haben daraufhin erklärt, von ihren Ämtern zurückzutreten. Der weitere Beigeordnete mit Geschäftsbereich hat mitgeteilt, dass er im Amt bleibt, die Tätigkeit jedoch ausschließlich auf die ihm übertragenen Geschäftsbereiche beschränkt.

Durch diese Situation ist die Ortsgemeinde Emmerzhausen nicht mehr handlungsfähig und an der Erfüllung ihrer gemeindlichen Aufgaben gehindert, weil sie nicht mehr über das Gemeindeorgan „Bürgermeister“ verfügt. Die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben erfordert die Bestellung eines Beauftragten nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO.

Die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde hat daraufhin mit Schreiben vom 22.01.2024 mit sofortiger Wirkung Herrn Bürgermeister Helmut Stühn als Beauftragten des Landes mit den Aufgaben des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Emmerzhausen bestellt.