Zeitweilige Sperrung von einzelnen Wegabschnitten
Im ersten Schritt werden aus Verkehrssicherungspflicht notwendige Fällungen einiger Bäume (gekennzeichnet mit einem orangenen Strich), auf der Grundlage der vorliegenden naturschutzrechtlichen Genehmigung, durchgeführt.
Wir bitten um Verständnis, dass es aus diesem Grund zeitweilig zu Sperrungen einzelner Wegeabschnitte kommen kann.