sitzungsbericht

Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Derschen

Neue Ratsmitglieder verpflichtet

Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:

Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder

Folgende Ratsmitglieder waren nach der Kommunalwahl am 09.06.2024 aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden:

  • Bimber, Dennis
  • Fries, Heiko

Der Ortsbürgermeister verabschiedete die ausgeschiedenen Ratsmitglieder mit Dank und einem kleinen Präsent für das ehrenamtliche Engagement.

Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 30 GemO

Bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 wurden folgende Personen in den Ortsgemeinderat gewählt

  • Glatzel, Tobias
  • Heß, Anneliese
  • Lenz, Michael
  • Wisser, Volker
  • Hees, Mario
  • Rosenkranz, Friedhelm
  • Rosenkranz, Dieter
  • Orsowa, Michael
  • Wisser, Joel
  • Blaes, Peter
  • Rosenkranz, Johannes
  • Pfau, Thorsten

Mit Schreiben vom 26.06.2024 hatte Ratsmitglied Peter Blaes auf ein Mandat im Ortsgemeinderat verzichtet, weil er zum Ortsbürgermeister gewählt worden war. Daraufhin wurde als Ersatzperson Marvin Pfeil zum Ortsgemeinderat einberufen. Wegen Stimmengleichheit war in der Sitzung des Wahlausschusses am 19.06.2024 ein Losentscheid erforderlich.

Die vorgenannten Ratsmitglieder wurden vom Ortsbürgermeister namens der Ortsgemeinde Derschen durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere auf die Beachtung der Schweige- und Treuepflicht (§§ 20, 21 GemO) sowie der Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl (§ 30 Abs. 1 GemO) verpflichtet.

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters

Zur Wahl des Ortsbürgermeisters am 09.06.2024 wurde ein Wahlvorschlag eingereicht.

Herr Peter Blaes wurde mit folgendem Ergebnis gewählt:

Wahlberechtigte:

770

Wählerinnen und Wähler:

452

Ungültige Stimmen:

4

Ja-Stimmen:

303

Nein-Stimmen:

145

a.)   Aushändigung der Ernennungsurkunde

Ortsbürgermeister Volker Wisser ernannte Peter Blaes nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Derschen für die Dauer der Wahlzeit des neu gewählten Ortsgemeinderates.

b.)   Vereidigung

Danach vereidigte Volker Wisser den neu gewählten Ortsbürgermeister Peter Blaes.

Peter Blaes wiederholte dabei unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichtenso wahr mir Gott helfe.“

c.)   Amtseinführung

Im Anschluss daran führte Volker Wisser den Ortsbürgermeister in sein Amt ein.

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Derschen

Nach § 25 GemO hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Sie enthält insbesondere Rege-lungen über

  • die Form der öffentlichen Bekanntmachung,
  • die Gesamtzahl der Beigeordneten
  • die Bildung von Ausschüssen
  • die Übertragung der Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse und die Ortsbürgermeisterin
  • die Aufwandsentschädigung für Inhaber von Ehrenämtern

Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Gemeinderats. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates.

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde wurde zuletzt 2019 angepasst. Der Gemeinde- und Städtebund hat in diesem Jahr eine neue Fassung einer Muster-Hauptsatzung veröffentlicht, deshalb wird der Beschluss einer neu gefassten Hauptsatzung empfohlen.

Soweit die Hauptsatzung Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten enthält, ruht gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 GemO das Stimmrecht des Vorsitzenden, sofern er nicht gewähltes Ratsmitglied oder nach § 22 Abs. 1 GemO von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen ist.

Daher sind für den Satzungsbeschluss getrennte Abstimmungen erforderlich. Ohne die Stimme des Vorsitzenden ist über die Regelung zur Aufwandsentschädigung abzustimmen, unter seiner Beteiligung über die restlichen Bestimmungen; die getrennte Abstimmung ist in der Niederschrift festzuhalten (vgl. VV Nr. 3 zu § 25 GemO).

Soweit Regelungen über die Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder getroffen werden, liegen bei den Ratsmitgliedern keine Ausschließungsgründe vor.

Der Rat beschloss zunächst unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters die Bestimmungen der Hauptsatzung ohne die Bestimmungen zur Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte nicht.

Anschließend beriet der Rat unter Vorsitz des Ersten Beigeordneten die Bestimmungen der Hauptsatzung über die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht, falls er nicht gewähltes Ratsmitglied ist. Der Ortsbürgermeisters war von der Beratung und Beschlussfassung gem. § 22 GemO auszuschließen.

Danach beschloss der Rat unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters die Bestimmungen der Hauptsatzung über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte. Die Beigeordneten waren von der Beratung und Beschlussfassung gem. § 22 GemO auszuschließen.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der/des Ersten Beigeordneten

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte nach § 36 (3) GemO.

Nach der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Derschen hat die Ortsgemeinde zwei Beigeordnete.

Die Beigeordneten werden gemäß § 40 Abs. 5 GemO durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Unbeschrieben abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar ist und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

Wahlvorschläge

Für die Wahl der Ersten Beigeordneten wurde von Ortsbürgermeister Peter Blaes

Frau Anneliese Heß

vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag:

a) Wahl

Erster Wahlgang

Den Ratsmitgliedern wurde je ein für die Abstimmung bereitgehaltener Stimmzettel ausgehändigt. Zur Ausfüllung der Stimmzettel wurde die aufgebaute Wahlkabine genutzt. Der Schriftführer vermerkte in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärte der Vorsitzende die Abstimmung als beendet.

Der Vorsitzende stellte fest, dass bei der Abstimmung

12 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich

12 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.

Die abgegebenen Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt hatten. Der Vorsitzende las den Inhalt jedes Stimmzettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte die auf für die Wahl Benannte entfallenen Stimmen.

Eine Ungültigkeitserklärung von Stimmzetteln erfolgte nicht.

Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmen:                      12 Stimmen

Zahl der für ungültig erklärten Stimmen:            0 Stimmen

Zahl der Stimmenthaltungen:                            0 Stimmen

Somit zu wertende und gültige Stimmen:           12 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

Ja                                                                   8 Stimmen

Nein                                                                4 Stimmen

Wahlergebnis:

Der Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest und gab bekannt, dass Frau Anneliese Heß zur Ersten Beigeordneten gewählt worden war.

Die Wahlunterlagen wurden in einem Briefumschlag verschlossen und der Niederschrift beigefügt.

b) Aushändigung der Ernennungsurkunde

Die zur Ersten Beigeordneten gewählte Frau Anneliese Heß wurde durch den Ortsbürgermeister nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zur Ehrenbeamtin der Ortsgemeinde Derschen ernannt.

c) Vereidigung und Amtseinführung

Danach vereidigte der Ortsbürgermeister die Erste Beigeordnete. Frau Anneliese Heß wiederholte dabei unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Im Anschluss daran führte der Ortsbürgermeister die Erste Beigeordnete in ihr Amt ein.

Anschließend verabschiedete der Ortsgemeinderat den ehemaligen Ortsbürgermeister Volker Wisser mit Dank und einem kleinen Präsent für sein geleistetes ehrenamtliches Engagement.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der/des weiteren Beigeordneten

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte nach § 36 (3) GemO.

Nach der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Derschen hat die Ortsgemeinde bis zu zwei Beigeordnete.

Die Beigeordneten werden gemäß § 40 Abs. 5 GemO durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Unbeschrieben abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar ist und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

Wahlvorschläge

Für die Wahl des Weiteren Beigeordneten (zweite Vertretungsbefugnis) wurde von Ortsbürgermeister Peter Blaes

                                                           Herr Tobias Glatzel

vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag:

a) Wahl

Erster Wahlgang

Den Ratsmitgliedern wurde je ein für die Abstimmung bereitgehaltener Stimmzettel ausgehändigt. Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkte in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärte der Vorsitzende die Abstimmung als beendet.

Der Vorsitzende stellte fest, dass bei der Abstimmung

12 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich

12 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.

Die abgegebenen Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt hatten. Der Vorsitzende las den Inhalt jedes Stimmzettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte die auf für die Wahl Benannte entfallenen Stimmen.

Eine Ungültigkeitserklärung von Stimmzetteln erfolgte nicht.

Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmen:                                  12 Stimmen

Zahl der für ungültig erklärten Stimmen:                        0 Stimmen

Zahl der Stimmenthaltungen:                                        0 Stimmen

Somit zu wertende und gültige Stimmen:                       12 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

Ja                                                                               12 Stimmen

Nein                                                                            0 Stimmen

Wahlergebnis:

Der Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest und gab bekannt, dass Herr Tobias Glatzel zum Beigeordneten gewählt worden war.

Die Wahlunterlagen wurden in einem Briefumschlag verschlossen und der Niederschrift beigefügt.

b) Aushändigung der Ernennungsurkunde

Der zum Beigeordneten gewählte Herr Tobias Glatzel wurde durch den Ortsbürgermeister nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Derschen ernannt.

c) Vereidigung und Amtseinführung

Danach vereidigte der Ortsbürgermeister den Beigeordneten. Herr Tobias Glatzel wiederholte dabei unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Im Anschluss daran führte der Ortsbürgermeister den weiteren Beigeordneten in sein Amt ein.

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse

An der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nahm der Vorsitzende wegen der Bestimmung des § 36 (3) GemO nicht teil, sein Stimmrecht ruht bei Wahlen.

Nach § 2 der Hauptsatzung bildet der Ortsgemeinderat zwei Ausschüsse, den Bauausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss. Diese setzen sich zusammen aus je 4 Mitgliedern und 4 Stellvertretern.

Für die Besetzung der Ausschüsse wurde von Ortsbürgermeister Peter Blaes – in Absprache mit den Ratsmitgliedern - folgender Wahlvorschlag eingebracht:

Bauausschuss

Ausschussmitglied

Stellvertretendes Ausschussmitglied

Lenz, Michael

Hees, Mario

Pfeil, Marvin

Fries, Heiko

Rosenkranz, Friedhelm

Rosenkranz, Dieter

Schneider, Helmut

Wisser, Volker

Rechnungsprüfungsausschuss:

Ausschussmitglied

Stellvertretendes Ausschussmitglied

Rosenkranz, Johannes

Rosenkranz, Dieter

Orsowa, Michael

Wisser, Volker

Wisser, Joel

Lenz, Michael

Wiederstein, Marc

Hees, Mario

Der Ortsgemeinderat beschloss zunächst, die Ausschussmitglieder und stellvertretenden Ausschussmitglieder in offener Abstimmung zu wählen.

Anschließend wählte der Ortsgemeinderat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der beiden Ausschüsse entsprechend dem gemeinsamen Wahlvorschlag.

Wahl der Vertreter der Ortsgemeinde Derschen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stegskopf

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte gemäß § 36 GemO.

Nach § 6 der Verbandsordnung besteht die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stegskopf aus 19 Vertretern und dem Vorsitzenden. Von den 19 Vertretern entsendet die Ortsgemeinde Derschen vier Mitglieder. Dazu gehört der Ortsbürgermeister und drei weitere vom Ortsgemeinderat zu bestimmende Vertreter.

Der Ortsbürgermeister wird bei Verhinderung vom Ersten Beigeordneten vertreten, für die weiteren Personen wird jeweils ein Stellvertreter vom Ortsgemeinderat gewählt.

Die Ortsgemeinde kann ihre 21 Stimmen in der Verbandsversammlung nur einheitlich abgeben.

Ortsbürgermeister Peter Blaes schlug dem Rat folgende Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stegskopf und die Wahl vor:

   Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stegskopf

Vertreter/in

Stellvertreter/in

Blaes, Peter

Heß, Anneliese

Rosenkranz, Friedhelm

Glatzel, Tobias

Wisser, Volker

Wisser, Joel

Wiederstein, Rolf Dieter

Pfeil, Marvin

Der Ortsgemeinderat beschloss zunächst, die Wahl der Vertreter und Stellvertreter in offener Abstimmung und im Block vorzunehmen.

Der Ortsgemeinderat wählte die vorgeschlagenen Personen in die jeweilige Funktion.

Beschluss der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates

Der Rat gibt sich nach § 37 GemO für jede Wahlzeit eine Geschäftsordnung. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.

Vom Ministerium des Innern und für Sport wird eine Mustergeschäftsordnung herausgegeben, die alle wesentlichen organisationsinternen Regelungen für Organisationsabläufe im Rat enthält. Die derzeit aktuelle Fassung vom 24.06.2016 ist im Kommunalbrevier 2024, das den Ratsmitgliedern als digitale Version auf den Tablets zur Verfügung gestellt wird, wiedergegeben. Die Verwaltung empfiehlt, diese Fassung, wie auch in der vorherigen Wahlzeit, anzuwenden.

Der Rat beschloss die im Kommunalbrevier auf den Seiten 253-274 abgedruckte Mustergeschäftsordnung in der für Ortsgemeinden zutreffenden Fassung.

Mitteilungen

Ratsmitglied Volker Wisser unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

·         Die Ortsgemeinde hatte am 28.08.2024 eine Zuwendung für die Generalsanierung des Sportlerheims i. H. v. 30,000 € von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier erhalten.

·         Es wurde nochmals wiederholt auf das Kehren der Straßenrinnen hingewiesen. Ratsmitglied Volker Wisser hat die entsprechenden Stellen im Ort dem Ordnungsamt mitgeteilt.

·         Ein Dank ging an Herrn Dennis Bimber, der seit vielen Jahren die Geschwindigkeitsmessanlage am Ortseingang, aus Richtung Daaden kommend, auswertet und dem Ortsbürgermeister die Daten zur Verfügung stellt. Diese wurden seither weiter dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf sowie der Polizei Betzdorf zur Verfügung gestellt.

·         In den letzten Wochen wurden diverse Feld- und Wirtschaftswege im Ortsbereich instandgesetzt. Es handelt sich um die Wege im Bereich „Unter der Derschener Hardt“, „Wiesenstraße unterhalb der ehem. Firma Klauer“ und „Obermauden am Fischteich“

·         Die Gitterstäbe, die die Stollentür verschließen sollen wurden vor kurzem entfernt und es gibt Anzeichen, dass sich diverse Personen unerlaubt Zutritt zum Stollen verschafft haben. Die Gittertüre wurde zwischenzeitlich wieder repariert.

·         Die neue Furt im Bereich „In der Herrenwiese“ wird von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen. Ratsmitglied Thorsten Pfau merkt an, dass hier eventuell noch nacharbeiten von Nöten seien, da die Furt sehr steil wirke und die Gefahr bestünde, dass Traktoren, die ein Anbaugerät mitführen dort aufsetzen könnten.

Einwohnerfragen

Ein Einwohner stellte die Frage, wie der aktuelle Stand in Sachen Grundsteuer ist. Ratsmitglied Volker Wisser teilte mit, dass die Grundsteuer erst im neuen Jahr „angepackt“ wird und gegebenenfalls aufgrund von Landesvorgaben angepasst werden müsste.

Des Weiteren stellte ein Einwohner die Frage, wie der aktuelle Stand im Bereich Glasfaser ist. Bürgermeister Helmut Stühn nahm hierzu Stellung und erklärte die weitere Vorgehensweise. Ratsmitglied Thorsten Pfau gab den Hinweis, dass die Deutsche Glasfaser bereits in mehreren Orten einen „Rückzieher“ gemacht hat.