Überprüfen Sie Ihre Feuerstätte
Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister hat zahlreiche Betreiber von Kachelöfen und Kaminöfen in der Stadt Herdorf und den Stadtteilen Dermbach und Sassenroth bereits darüber informiert, dass diese Anlagen bis spätestens
31.12.2024
nachzurüsten oder außer Betrieb zu setzen sind. Dabei geht es um Feuerstätten, die
zwischen 1995 bis
zum 21. März 2010 hergestellt
wurden, sofern sie den verschärften Vorgaben der 2. Stufe des 1. BlmSchV nicht standhalten. Diese Pflicht gilt für Betreiber von Kaminöfen, Kamineinsätzen, Herden oder Kachelöfen, die mit Holz oder Kohle beheizt werden oder auch Pelletöfen. Ob Ihre Anlage davon betroffen ist, ergibt sich auch aus dem Typschild der Anlage bzw. der Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung und Beratung für eine der oben angegebenen Feuerungsanlagen (Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers).
Für die Überwachung dieser Fristen ist die Verbandsgemeindeverwaltung zuständig.
Die Betreiber der Einzelfeuerstätten werden hiermit aufgefordert, diese Kachelöfen, Kaminöfen oder sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen innerhalb der kommenden Monate fristgerecht bis zum 31.12.24 nachzurüsten oder außer Betrieb zu setzen.
Bitte teilen Sie uns schriftlich oder per E-Mail an andreas.huesch@daaden-herdorf.de bis spätestens 30. September 2024 mit, dass Sie die betreffenden Kachel- oder Kaminöfen ausgetauscht oder nachgerüstet haben oder diese Arbeiten bis 31.12.2024 erfolgen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf
Bahnhofstr. 4
57567 Daaden