Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates
Bestellung eines Beauftragten des Landes gemäß § 124 der Gemeindeordnung (GemO)
Durch den Rücktritt von Ortsbürgermeister Volker Schüler im Rahmen der letzten Ortsgemeinderatssitzung am 15.01.2024, die darauf folgenden Rücktritte der Beigeordneten Marc Rosenkranz und David Nies am 16.01.2024 sowie der Mitteilung des weiteren Beigeordneten mit Geschäftsbereich, Heinz Dücker, sein Amt nur auf die ihm übertragenen Geschäftsbereiche zu beschränken, war die Ortsgemeinde Emmerzhausen rechtlich nicht mehr nach außen handlungsfähig und an der Erfüllung der Aufgaben tatsächlich gehindert, weil sie nicht mehr über das Organ „Ortsbürgermeister“ verfügte.
Diese Situation erforderte die Bestellung eines Beauftragten des Landes gem. § 124 GemO. Die zuständige Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Altenkirchen hat daraufhin mit Schreiben vom 22.01.2024 den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, Helmut Stühn, als Beauftragten des Landes mit den Aufgaben des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Emmerzhausen bestellt. Die Bestellung erfolgte mit sofortiger Wirkung und dauert an, bis ein neu gewählter Ortsbürgermeister in sein Amt eingeführt wird.
Für den Fall, dass vor dem Wahltermin im Juni die Wahl eines Ersten Beigeordneten durch den Ortsgemeinderat erfolgt, kann mit der Kommunalaufsicht über eine vorzeitige Rücknahme der Bestellung des Landesbeauftragten gesprochen werden. Voraussetzung wäre mindestens, dass die Erfüllung der Organaufgaben durch die Berufung eines Ersten Beigeordneten wieder vollumfänglich gewährleistet ist.
§ 124 Abs. 2 GemO regelt, dass der Beauftragte die Aufgaben des Gemeindeorgans auf Kosten der Ortsgemeinde wahrnimmt. Dies bedeutet, dass die durch Bürgermeister Helmut Stühn in seiner Funktion als Beauftragter des Landes aufgewendete Zeit und auch in diesem Zusammenhang stehende Sachkosten (Raum- und sonstige Kosten) mit den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes nach dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 28.10.2021 berechnet und von der Ortsgemeinde Emmerzhausen an die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf erstattet werden müssen.
Derzeit ist die Höhe der Richtwerte (Stundensatz) wie folgt festgelegt:
Kostenart | Betrag |
Personalkosten für Beamte des vierten Einstiegsamtes | 90,29 Euro |
Raumkosten | 4,11 Euro |
Sonstige Sachkosten | 8,92 Euro |
Gesamt | 103,32 Euro |
Darüber werden auch tatsächlich im Zusammenhang mit der Beauftragung anfallende Reisekosten mit 0,38 Euro/km abgerechnet. Der Ortsgemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Kindertagesstätte Regenbogen: Festlegung des Essensgeldes für 2024
Das den Eltern zu berechnende Essensgeld wird auf der Grundlage der Selbstkosten, die der Ortsgemeinde entstehen, festgelegt. Dabei sind die Sachkosten (Rechnungen für Lebensmittel- und sonstige Einkäufe) sowie die Personalkosten für die Küchenkräfte, nach Abzug des Landeszuschusses, zu berücksichtigen. Deshalb wird für die Festlegung des Essensgeldes in der Kindertagesstätte jeweils zum Jahresbeginn eine Nachkalkulation des Vorjahres durch die Verbandsgemeindeverwaltung erstellt. Der Essenspreis lag Anfang des vergangenen Jahres bei 3,90 € pro Essen. In der Ortsgemeinderatssitzung am 17.07.2023 wurde, aufgrund der Tatsache, dass in der Kita eigenständig gekocht wird, beschlossen, den Essenspreis ab dem neuen Kindergartenjahr (August 2023) auf 3,50 € abzusenken, weil davon auszugehen war, dass die Kosten sich reduzieren würden.
Für die Kita Emmerzhausen hat sich für das Jahr 2023 ein Überschuss von rd. 0,54 Euro pro Essen ergeben. Angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere bei den Lebensmittelpreisen und der voraussichtlichen Tariferhöhungen im Personalbereich, schlägt die Verwaltung vor, den Essenspreis nicht komplett um diesen Überschussbetrag zu reduzieren, sondern ihn auf 3,20 Euro pro Essen, rückwirkend zum 01.01.2024 für das Jahr 2024 festzulegen. Aus dem Ortsgemeinderat wird vorgeschlagen, es wegen der absehbar weiteren möglichen Preissteigerungen zunächst bei den derzeit berechneten 3,50 EUR zu belassen. Dieser Vorschlag wurde bei 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Kindertagesstätte Regenbogen: Klettergerüst für die Außenanlage
In der Ratssitzung am 15.01.2024 haben der Vorsitzende des Kita-Fördervereins und die kommissorische Leitung der Kita dem Rat verschiedene Varianten der Erneuerung eines Klettergerüsts im Außenspielgelände der Kindertagesstätte vorgestellt. Inzwischen haben sich die betroffenen Beteiligten auf eine Variante verständigt und schlagen dem Träger den Erwerb und Aufbau des Spielgerätes Espas Mini Basel vor. Das Gerät hat zwei Spieltürme, die mit einer Geflecht-Hängebrücke verbunden sind. Ein Turm hat einen Treppenaufgang, der andere einen Abgang als Rutsche.
Für die Anschaffung des Spielgerätes entstehen voraussichtlich folgende Brutto-Kosten:
Spielgerät mit Alu-Pfosten rot (kein Holz) 8.760,78 EUR
Transport 690,20 EUR
Sand 1.474,29 EUR
Abnahme 511,70 EUR
Abbau und Entsorgung des alten Gerüsts sowie Aufbau des neuen Spielturm erfolgen in Eigenregie durch Eltern/Mitglieder des Fördervereins. Die Firma Häßner & Klein hat sich bereiterklärt, die Erdarbeiten ohne Berechnung auszuführen (Spende). Ergänzend muss ggf. der Bauhof der Verbandsgemeinde hinzugezogen werden. Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von derzeit 11.436,79 EUR reduzieren sich um den Beitrag des Fördervereins von 5.900,00 EUR. Damit verbleibt für die Ortsgemeinde Emmerzhausen ein Anteil von 5.536,79 EUR. Die Maßnahme kann aus dem allgemeinen Finanzmittelbestand (Rücklage) finanziert werden. Der Ortsgemeinderat beschloss, die Maßnahme entsprechend dem Vorschlag auszuführen und beauftragte die Verwaltung, Lieferung und Aufstellung des Spielturms gemäß dem beschriebenen Ablauf und dem vorliegenden Angebot in Auftrag zu geben.
Wahltermin Ortsbürgermeisterwahl
Nach § 53 Abs. 5 Satz 2 GemO soll die Neuwahl eines Ortsbürgermeisters spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat darum gebeten, in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderats über einen möglichen Wahltermin beraten zu lassen und der Kreisverwaltung zur Festsetzung vorzuschlagen. Gleichzeitig hat sie mit Schreiben vom 22. Januar 2024 unter anderem mitgeteilt, dass es beabsichtigt ist, die Neuwahl des Ortsbürgermeisters auf den Tag der allgemeinen Kommunalwahl am 9. Juni 2023 festzusetzen. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat den Ortsgemeinden die Termine für die konstituierenden Sitzungen in diesem Jahr vorgeschlagen. Für Emmerzhausen ist Montag, 26.08.2024 vorgesehen. An diesem Tag würde dann ein neu gewählter Ortsbürgermeister ernannt und in sein Amt eingeführt.
Der Ortsgemeinderat schloss sich dem Vorschlag der Kommunalaufsicht an und sprach sich ebenfalls dafür aus, die Neuwahl des Ortsbürgermeisters auf den 9. Juni 2023 festzusetzen.
Brennholzvergabe 2024
Für Bürger der Ortsgemeinde Emmerzhausen stehen in diesem Jahr 24 Polter Brennholz gerückt am Waldweg zu je 2,5 bis 4 Festmeter aus dem Kommunalwald zur Verfügung. Bei dem Brennholz handelt es sich um frisches Laubholz zum Preis von 70 €/fm, Nadelholz zum Preis von 35 € bis 50 €/fm und Laubholz aus dem Vorjahr zum Preis von 60 €/fm. Für jeden Interessenten steht maximal ein Polter zur Verfügung. Mit dem Forstrevierleiter wurde vereinbart, dass sie nach Polternummer entsprechend dem zeitlichen Eingang der Anmeldung vergeben werden. Individuelle Wünsche, z. B. nach Menge, Polterort oder Holzart können nicht berücksichtigt werden. Die Interessenbekundung ist inzwischen beendet.
Auf Nachfrage teilte der Vorsitzende unter dem Tagesordnungspunkt Einwohnerfragen mit, dass in Sachen Glasfaserausbau die Ortsgemeinde Emmerzhausen von Anfang an nicht für den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Deutsche Glasfaser vorgesehen war. Offenbar laufen aber Planungen bei einem Mitbewerber, wie eine kurze Internetrecherche in der Sitzung ergab. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung schlossen sich die Anpassung der Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte, zwei Pachtangelegenheiten und zwei Bauangelegenheiten an.