sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Emmerzhausen

Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen

Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung

Zunächst ging es um die Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung. Die Ortsgemeinde hat bekanntlich vom Förderverein Kita Emmerzhausen e.V. eine Sachspende in Höhe von 5.917,89 € für das neue Spielgerät auf dem Kita-Spielplatz erhalten. Der Kommunalaufsicht muss die Entgegennahme der Zuwendung angezeigt werden. Der Ortsgemeinderat beschloss nach § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendung.

Bewerbungs- und Vergabeverfahren im Rahmen der Konversion der Liegenschaften Lager Stegskopf, Mob-Stützpunkt und der Zufahrtsstraßen

Die Ortsgemeinde Emmerzhausen und ihre Tochtergesellschaft mussten den für den 14. Dezember 2023 angesetzten Notartermin zur Unterzeichnung der Verträge zum Erwerb der Stegskopf-Liegenschaften Lager, Mob-Stützpunkt und Zufahrten sowie der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an der gemeindeeigenen GmbH an einen Investor kurzfristig absagen, weil unmittelbar vor dem Termin von den die Interessen der Ortsgemeinde vertretenden Anwälten erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Abschluss dieser Vereinbarungen ohne ein vorhergehendes Auswahl- und Vergabeverfahren vorgebracht wurden. Anschließend gab es einem Austausch umfangreicher juristischer Stellungnahmen verschiedener Kanzleien und der Kommunalaufsicht. Darin wurden die rechtlichen Aspekte beleuchtet, verschiedene Einschätzungen argumentativ unterlegt eine Risikoeinschätzung vorgenommen, ohne letztlich ein verbindliches Ergebnis zu finden. Die sehr komplexe und schwierige rechtliche Materie aus einer Kombination von europa-, beihilfe-, vergabe- und förderrechtlicher Gesichtspunkte wurde u. a. als „offen“ bezeichnet. Diese Unterschiede in der Fachdiskussion der Juristen lässt sich für eine nicht mit Juristen besetzte Kommunalverwaltung und einen Ortsgemeinderat nicht lösen, zumal eine rechtlich abschließende Bewertung erst durch ober- und höchstrichterliche Entscheidungen herbeizuführen wäre.

In dieser Situation empfiehlt sich, konsequent den bisherigen Weg einer Risikoreduzierung weiter fortzusetzen. Eine Maßnahme dieser Risikominderung ist die Durchführung eines von den eigenen Anwälten vorgeschlagenen transparenten und diskriminierungsfreien Auswahl-, Biet- und Vergabeverfahrens für das Konversionsprojekt Stegskopf. Mit der Durchführung eines solchen Verfahrens, mit dem die Verwaltung bisher keinerlei Erfahrung hat und für das sie nicht über die erforderlichen Kapazitäten zu seiner Abwicklung verfügt, hat der Ortsgemeinderat am 15. April 2024 eine Fachanwaltskanzlei aus Koblenz beauftragt. Diese Kanzlei hat jetzt den Entwurf einer Verfahrensbeschreibung vorgelegt. Sie sieht die Veröffentlichung der Absicht der Ortsgemeinde, einen sog. „Share Deal“ zur Konversion des ehemaligen Truppenübungslagers und des Mob-Stützpunktes Stegskopf in eine gewerbliche/industrielle Nutzung vorzusehen. Dazu beabsichtigt die Ortsgemeinde Emmerzhausen den Verkauf eines Geschäftsanteils an der von ihr gehaltenen Gemeindeentwicklungsgesellschaft Emmerzhausen mbH in Höhe von 88 %, verbunden mit der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags zwischen der Gemeindeentwicklungsgesellschaft Emmerzhausen mbH und der BImA in Ausübung der Erstzugriffsoption sowie gesellschaftsrechtlicher Regelungen und den Abschluss eines Kooperationsvertrages, der die Rechte und Pflichten der Ortsgemeinde Emmerzhausen,  der Gemeindeentwicklungsgesellschaft  Emmerzhausen  mbH und des Investors regeln soll. Ziel ist die Entwicklung als Gewerbegebiete unter Berücksichtigung der Denkmalschutzvorgaben für das Lager Stegskopf.

Berücksichtigen muss ein Investor, dass eine bauleitplanerische Festsetzung als Gewerbe- oder Industriegebiet nicht vorhanden ist. Die Voraussetzungen für eine entsprechende Bauleitplanung sind zu schaffen, allerdings kann die Ortsgemeinde einen erfolgreichen Abschluss dieser Planverfahren nicht zusagen. Die derzeitigen Überlegungen gehen davon aus, dass auf der Fläche ein Logistikzentrum entwickelt wird. Der von der Gemeindeentwicklungsgesellschaft Emmerzhausen mbH zu zahlende vorläufige Grundstückskaufpreis beträgt mehr als 2,0 Mio. €. Dabei ist eine gewerbliche Nutzbarkeit bei der Kaufpreisbildung unterstellt. Es können zum vorläufigen Kaufpreis noch weitere Zahlungsverpflichtungen bis zu einer Höhe von rd. 600.000 € entstehen, wenn innerhalb eines definierten Zeitraumes mehr nutzbare Flächen tatsächlich einer Entwicklung zugeführt werden können als bei der Kaufpreisermittlung geschätzt.

Bei der Kaufpreisbildung sind Abbruchkosten kaufpreismindernd berücksichtigt. Es kann eine Kaufpreisanpassung für ersparte Abbruchkosten entstehen, wenn Gebäude ohne deren Abbruch weitergenutzt werden. Außerdem wurden Rückbaukosten für die vorhandenen Kläranlage kaufpreismindernd berücksichtigt. Der Rückbau hat auf jeden Fall zu erfolgen. Die gutachterliche Ermittlung des Grundstückskaufpreises geht davon aus, dass das Grundstück vorwiegend im Schwerpunkt für die Entwicklung von Logistik-Immobilien genutzt wird. Andere Nutzungen sind denkbar, können aber auf die Höhe des Kaufpreises Einfluss haben und dessen Anpassung hervorrufen.

Durch Vertrag soll der Verkauf und die Übertragung von 88 % der Geschäftsanteile der Gemeindeentwickungsgesellschaft Emmerzhausen mbH von der Ortsgemeinde auf den Investor erfolgen. Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.000 €. Die Ortsgemeinde haftet nur dafür, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet wurde, dass das Stammkapital eingezahlt ist und dass sämtliche Geschäftsanteile von ihr gehalten werden. Weitere Risiken übernimmt die Ortsgemeinde nicht. Die Ortsgemeinde behält sich gesellschaftsrechtliche Informations-, Beteiligungs-, Mitsprache- und Vetorechte in der Gesellschaft vor. Im Kooperationsvertrag verpflichtet sich der Erwerber des Geschäftsanteils bzw. der spätere Mehrheitsgesellschafter dazu, die Konversion und die Entwicklung der Grundstücke vorzunehmen und stellt die Ortsgemeinde von allen Kostenrisiken frei. Er stellt der Gemeindeentwicklungsgesellschaft die Mittel zur Verfügung, die zum Erwerb der Grundstücke und die Durchführung weiterer Konversionsschritte erforderlich sind. Die Ortsgemeinde verzichtet allerdings auf sämtliche mit der Minderheitsbeteiligung verbundenen Vermögensrechte insbesondere Ansprüche auf den laufenden Gewinn, Liquidationsguthaben und Abfindungsguthaben.

Der Rat beschloss einstimmig, dass die Ortsgemeinde aufgrund der beschriebenen juristischen Risiken vorsorglich ein transparentes und diskriminierungsfreies Interessebekundungs-, Bewerbungs-, Biet- und Vergabeverfahren zur Konversion der Liegenschaften Lager Stegskopf, Mob-Stützpunkt und Zufahrtsstraßen Nord und Süd sowie der Zubehörflächen durchführt. Das Verfahren erfolgt in zwei Stufen.

  1. Im ersten Verfahrensschritt nach der Vergabebekanntmachung wird die Ortsgemeinde zunächst interessebekundende Wettbewerber auf Grundlage von Eignungsanforderungen qualifizieren. Interessenten, die sich hinsichtlich ihrer Eignung qualifiziert haben, erhalten weitergehende Informationen, z. B. Wertgutachten zu den Grundstücken und Vertragsentwürfe. Eignungsanforderungen sind insbesondere ausreichende liquide Mittel zur Finanzierung des Kaufpreises und aller Nebenkosten und umfassende Erfahrung in der Baulandentwicklung und Vermarktung vergleichbarer Konversionsobjekte mit Gewerbe- oder Industrienutzung.

  2. Mit denjenigen Bewerbern, die die Eignungsanforderungen erfüllen, wird die Ortsgemeinde ein Verhandlungsverfahren durchführen. Den Bewerbern wird Gelegenheit gegeben, binnen einer angemessenen Frist ein Nutzungskonzept für die zu veräußernde Fläche zu entwickeln. Mit dem Angebot sind die wichtigen Konzeptinhalte (z. B. Art der Nutzung, Finanzierung etc.) darzustellen und zu belegen. Wird eine von der angedachten Logistiknutzung abweichende gewerbliche Nutzung vorgeschlagen, ist die Eignung für eine positive wirtschaftliche Entwicklung nachvollziehbar zu erläutern.

    Mit dem Nutzungskonzept haben die Interessenten ein Preisangebot für den zu zahlenden Kaufpreis der Geschäftsanteile zu machen. Zuschlagskriterien sind insbesondere der Preis für den zu erwerbenden Geschäftsanteil, die Qualität des Nutzungskonzepts (Arbeitsplätze, Grundsteuereinnahmen, Gewerbesteuer) und die Realisierungswahrscheinlichkeit.

Der Ortsgemeinderat beauftragte den Beigeordneten mit Geschäftsbereich Heinz Dücker, das Verfahren in dem beschriebenen Sinne zu betreiben und ermächtigt ihn, in Abstimmung mit dem Fachanwalt die nähere Ausgestaltung des Verfahrens, insbesondere der Präzisierung und Detaillierung der Eignungsanforderungen und der Bewertungsmatrix vorzunehmen sowie auf dieser Grundlage die Vergabeentscheidung vorzunehmen, falls das Verfahren vor Konstituierung des neu gewählten Ortsgemeinderats zum Abschluss gebracht werden kann. Auftrag und Ermächtigung gehen im Falle eines Ausscheidens des Beigeordneten mit Geschäftsbereich aus dem Amt bis zur Wahl eines neuen Ortsbürgermeisters auf den Landesbeauftragten über.

Förderanträge

Mit Schreiben vom 27. Mai 2024 teilte die Verbandsgemeindeverwaltung mit, dass für die Antragstellung auf Mittel aus dem Investitionsstock 2025 eine Frist bis zum 16. August 2024 besteht. Bis dahin muss ein Antrag mit ausführungsreifen Plänen vorliegen und mit dem Vorhaben muss unverzüglich begonnen werden können. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen bei Ortsgemeinden bis 1.000 Einwohnern mindestens 15.000 € betragen. In der mittelfristigen Finanzplanung hat die Ortsgemeinde die Maßnahmen „Ausbau Waldweg“ mit 80.000 € und „Generalsanierung Dorfgemeinschaftshaus“ mit 200.000 € eingestellt. Beide Maßnahmen kämen grundsätzlich für eine Förderung aus dem Investitionsstock (bis 40 %, realistisch 15 bis 20 %) in Betracht. Dazu müssten bis zur genannten Frist bzw. bis zur Vorlagefrist bei der Kreisverwaltung im Oktober 2024 die entsprechenden Unterlagen vorbereitet werden. Allerdings wäre für die Maßnahme im Dorfgemeinschaftshaus auch eine Bezuschussung nach dem LEADER-Programm (bis zu 70 %) denkbar. Hier hat es im laufenden Jahr in anderen Ortsgemeinde entsprechende Zusagen gegeben.

Die Ortsgemeinde hat derzeit noch einen Antrag auf Investitionsstock-Förderung 2024 für Erneuerungsarbeiten an der Friedhofshalle laufen. Hier wird mit einer Bescheiderteilung nach den Kommunalwahlen gerechnet. Der Ortsgemeinderat beschloss, für das Jahr 2025 einen Förderantrag für die Maßnahmen Ausbau Waldweg und Generalsanierung Dorfgemeinschaftshaus zu stellen, allerdings zusätzlich durch eine entsprechende Antragstellung auch prüfen zu lassen, ob eine LEADER-Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlage

Ratsmitglied Stefan Bertram hat noch einmal eine Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlage am Ortsausgang Richtung Daaden vorgenommen. Der Vorsitzende trug die Auswertung für zwei Zeitperioden in Kurzform vor. Im Zeitraum 27. Januar bis 17. Februar 2024 wurden insgesamt 36.157 Fahrzeuge gezählt. Aus Richtung Daaden kommend waren 81 % der Fahrzeuge schneller als mit 50 km/h unterwegs (Spitzenreiter: 136 km/h). Aus dem Ort in Richtung Daaden waren 91 % zu schnell (Spitzenreiter: 142 km/h). Vom 20. bis 30. Mai 2024 gab es insgesamt 25.670 Fahrzeuge. Aus Richtung Daaden kommend zu schnell waren 78 % (Spitzenreiter: 142 km/h). In die andere Richtung waren 91 % mit mehr als 50 km/h unterwegs (Spitzenreiter: 163 km/h). Bemerkenswert an den Daten ist, dass die Anlage nun viel weiter im Ort steht. Weit über 70% der Fahrzeuge fahren auf einer großen Distanz nach dem Ortsschild immer noch über 60 km/h. Der Rat spricht einen möglichen verstärkten Einsatz von Geschwindigkeitskontrollen an. Die Verwaltung wird sich an die Polizeiinspektion Betzdorf wenden und eine entsprechend erhöhte Kontrolldichte für die nahe Zukunft anregen.

Neue Ruhebank auf dem Höllenkopf

Seit Anfang Juni befindet sich in dem frei zugänglichen Teil des früheren Truppenübungsplatzes Stegskopf auf dem Höllenkopf eine Ruhebank. Die Bank wurde von der Ortsgemeinde Emmerzhausen im Rahmen einer Sponsoringaktion aus Mitteln der EAM Energie aus der Mitte beschafft und mit Zustimmung der DBU Naturerbe GmbH von der Firma Lindinger aus Daaden dort aufgestellt. Sie lädt alle Wanderer zu einer Rast nach dem anstrengenden Anstieg von der Platzrandstraße (ehemaliger Bahndamm) ein und belohnt mit einem Blick auf den im Südwesten direkt gegenüber liegenden Stegskopf und bei guter Fernsicht einem Ausblick bis zum Siebengebirge und weit ins Bergische Land und das Siegerland. 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit der Bevollmächtigung der Verbandsgemeinde im Zusammenhang mit ortsgemeindebezogenen Aufgaben im Rahmen der Breitbandversorgung und mit der Änderung des Straßenbeleuchtungsvertrags mit der EAM. Außerdem folgten weitere Informationen zum Themenkomplex Konversion Stegskopf.