Aus der Jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates
Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.
Anpassung der Benutzungsgebühren für gemeindliche Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshaus und Turnhalle)
Aufgrund von umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten in den entsprechenden Gebäuden hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 13.06.2023 zum einen eine Aktualisierung der Benutzungs- und Hausordnung der gemeindlichen Einrichtungen beschlossen und zugleich auch die damit einhergehenden Benutzungsgebühren aktualisiert. Die letzte Gebührenanpassung hiervor datierte aus dem Jahr 2005.
Hintergrund war zudem, dass das Gemeindeprüfungsamt schon in seinem Bericht vom 14.06.2011 gefordert hatte, die Benutzungsgebühren anzupassen, um damit die Unterdeckung der Bewirtschaftung der gemeindlichen Einrichtungen zu reduzieren.
Die aktuellen Benutzungsgebühren für das Dorfgemeinschaftshaus und die Turnhalle stellen sich wie folgt dar:
Dorfgemeinschaftshaus | Gebühr |
kleiner Saal |
|
Benutzungsgebühren pro Tag (Einwohner) | 50,00 € |
Benutzungsgebühren pro Tag (Nichteinwohner) | 80,00 € |
Benutzungsgebühren anl. Beerdigungskaffee, Konfirmation, Kommunion (Einwohner) | 40,00 € |
Benutzungsgebühren anl. Beerdigungskaffee, Konfirmation, Kommunion (Nichteinwohner) | 75,00 € |
Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - 5 freie Benutzungen pro Jahr | 0,00 € |
Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - ab der 6. Nutzung pro Jahr | 20,00 € |
Benutzungsgebühren für nichtortsansässige Vereine | 40,00 € |
Nebenkostenpauschale für Vereine für alle Veranstaltungen | 10,00 € |
großer Saal |
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Benutzungsgebühren pro Tag (Einwohner) | 100,00 € |
Benutzungsgebühren pro Tag (Nichteinwohner) | 150,00 € |
Benutzungsgebühren anl. Beerdigungskaffee, Konfirmation, Kommunion (Einwohner) | 75,00 € |
Benutzungsgebühren anl. Beerdigungskaffee, Konfirmation, Kommunion (Nichteinwohner) | 100,00 € |
Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - 5 freie Benutzungen pro Jahr | 0,00 € |
Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - ab der 6. Nutzung pro Jahr | 40,00 € |
Benutzungsgebühren für nichtortsansässige Vereine | 80,00 € |
Nebenkostenpauschale für Vereine für alle Veranstaltungen | 20,00 € |
Zuschlag für die Küchenbenutzung (Einwohner) | 50,00 € |
Zuschlag für die Küchenbenutzung (Nichteinwohner) | 100,00 € |
Kostenerst. f. d. Einsatz gemeindl. Personals o. beauftragte Dritte je Std. (Schadensbeheb., Reinigung etc.) | 25,00 € |
Kaution | 400,00 € |
Turnhalle | Gebühr |
Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - 5 freie Benutzungen pro Jahr | 0,00 € |
Nebenkostenpauschale für die 5 freien Benutzungen pro Tag | 20,00 € |
Benutzungsgebühren für ortsansässige Vereine - ab der 6. Nutzung pro Jahr (inkl. Nebenk.) | 100,00 € |
Zuschlag für die Küchenbenutzung / Buffetraum des Dorfgemeinschaftshauses | 50,00 € |
Kostenerst. f. d. Einsatz gemeindl. Personals o. beauftragte Dritte je Std. (Schadensbeheb., Reinigung etc.) | 25,00 € |
Nachdem nunmehr zahlreiche Vermietungen seit den Umbauarbeiten stattfanden, hat sich vereinzelt Anpassungsbedarf an der Gebührenordnung ergeben. Zusätzlich sind weitere, die Hausordnung betreffende, Diskussionspunkte aufgetreten.
Kritik ist demnach an der Inrechnungstellung von Zuschlägen für die Küchenbenutzung und Kostenerstattungen für den Einsatz gemeindlichen Personals für ortsansässige, gemeinnützige Vereine sowie am deutlich angestiegenen Müllaufkommen und den dadurch steigenden Kosten aufgekommen.
Schon in der Ortsgemeinderatssitzung am 13.02.2024 hatte sich der Gemeinderat daher mit der Thematik befasst.
Zur Diskussion stand nunmehr die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen es ortsansässigen Vereinen gestattet werden kann, die Objekte zuschlagsfrei und kautionslos zu mieten.
Der Gemeindevorstand hatte hierzu folgende Beschlussempfehlung für den Ortsgemeinderat getroffen:
Ortsansässigen Vereinen, Gruppierungen, Institutionen und Personen kann auf Antrag ein pauschaler Sondertarif gewährt sowie die Kaution erlassen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Die Veranstaltung muss für jedermann zugänglich sein und das dörfliche Miteinander fördern bzw. bereichern,
- Sie soll nicht auf Gewinn ausgerichtet sein, bzw. soll ein eventueller Überschuss den gemeindlichen Einrichtungen in Weitefeld zugutekommen,
- Die Veranstalter sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Änderung / Ergänzung der Benutzungsordnung für die gemeindlichen Einrichtungen.
Die bestehende Gebührenordnung erhält folgende zusätzliche Regelung:
Bei Veranstaltungen ortsansässiger Vereine, Gruppierungen, Institutionen und Personen im Dorfgemeinschaftshaus und der Turnhalle, gilt auf Antrag ein pauschaler Sondertarif für Benutzungsgebühren, Nebenkosten, Küchenbenutzung und den Einsatz gemeindlichen Personals, wenn
- deren Veranstaltung für jedermann zugänglich ist und das dörfliche Miteinander fördert bzw. bereichert,
- sie nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bzw. ein evtl. Überschuss den gemeindlichen Einrichtungen in Weitefeld zugutekommt, und
- die Veranstalter ehrenamtlich und unentgeltlich tätig sind,
in Höhe von: 50,00 €
Für diese Veranstaltungen kann auf die Kaution verzichtet werden.
Die Änderungen treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Sachstände zu Projekten der Ortsgemeinde; Grillhütte, Friedhofserweiterung, Neubaugebiete, Änderung der Innerortssatzung nach §34 BauGB, Mehrgenerationenspiel- und Fitnessplatz (LEADER)
In einem Gespräch am 06.03.2024, an dem der Verbandsbürgermeister, die Fachbereichsleiterin FB3 sowie der Sachbearbeiter aus dem Bereich Hochbau teilnahm, wurde der Ortsbürgermeister u.a. zu den folgenden Sachständen informiert und das weitere Vorgehen wie folgt gemeinsam abgestimmt:
- Grillhütte
Für den Bau der Grillstellenüberdachung liegt dem Ortsbürgermeister ein Angebot eines ortsansässigen Zimmermanns vor. Da es sich um einen Ersatzneubau handelt, der in seinem Erscheinungsbild und seinen Dimensionen dem Bestand entspricht, wird der Ortsbürgermeister alles Notwendige in die Wege leiten und in Abstimmung mit seinen Beigeordneten kurzfristig den Auftrag vergeben.
Der Neubau eines Sanitärcontainers ist, wie bereits dargestellt, baugenehmigungspflichtig (reguläres Verfahren, da Sonderbau gem. §50 LBauO).
Die Verwaltung wird kurzfristig eine erste Zeichnung fertigen und diese in der kommenden Ratssitzung zur Abstimmung vorlegen. Die genaue Ausgestaltung (Geschlechtergetrennte Toilettenräume? Zahl der notwendigen Toiletten? Behindertengerechte Toilette? Anordnung auf Grundstück?) soll dann anhand des Vorschlags abschließend diskutiert werden, sodass im Anschluss daran der Bauantrag gestellt werden kann.
Als Zwischenlösung wird der Ortsbürgermeister zwei kleinere Mietcontainer anfragen, die zur Überbrückung der Zeit in der keine nutzbaren Sanitärbereiche vorhanden sind, im hinteren Teil der Hütte aufgestellt werden.
Ob der Umbau der alten Toiletten zu einem Abstellraum durch den Bauhof durchgeführt oder extern angefragt werden soll, steht noch zur Diskussion.
Der angeregte Anstrich der Hütte soll durch den Hüttenwart oder den Bauhof erledigt werden. Die Schäden an den Dachrinnen wurden zwischenzeitlich bereits behoben. Der Zustand der Parkfläche an der Hütte soll in einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses thematisiert werden, die Arbeiten können vom Bauhof erledigt werden.
- Friedhofserweiterung, Neubaugebiete und Änderung der Innerortssatzung
Wie bereits in der Ortsgemeinderatssitzung am 14.11.2023 geschildert, ist es aufgrund der personellen Situation momentan nicht möglich die Bauleitplanverfahren weiterzuführen, sowie neue bauplanungsrechtliche Verfahren einzuleiten. Die bisherige Sachbearbeiterin ist am 29.02.24 aus ihrem Dienst bei der VG ausgeschieden, eine Nachbesetzung der Stelle war bisher trotz mehrfacher Ausschreibung nicht erfolgreich. Derzeit können lediglich dringende Fälle abgearbeitet werden, die Verwaltung versucht weiterhin, die Stelle nachzubesetzen.
Zu den dringenden Fällen zählt das Bauleitplanverfahren zur Erweiterung des Friedhofs Oberdreisbach, hier findet weiterhin eine Bearbeitung statt, soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich ist.
- Mehrgenerationenspiel- und Fitnessplatz
Die Maßnahme wurde im vergangenen Jahr im 1. Aufruf der neuen Förderperiode in LEADER als nicht förderfähig eingestuft. Momentan läuft bis zum 15.4.2024 der 2. Aufruf, auch hier soll das Projekt noch einmal eingereicht werden. Der nächste Auswahltermin findet voraussichtlich am 07.5.2024 statt. Die Förderquote könnte zwischen 35 und 75 % liegen, wenn das Projekt als förderfähig eingestuft würde.
Parallel hierzu könnte das neue Förderprogramm „Sportstättenförderung von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien – Land in Bewegung (LiB)“ für das Vorhaben in Betracht kommen (siehe Anlage). Anträge hierfür können bis zum 30.4.2024 bei der ADD eingereicht werden.
Die Antragstellung ist allerdings nur möglich, wenn der Verwaltung bis zum 15.4.2024 ein nachhaltiges Nutzungskonzept gemäß des Merkblattes Sportstättenförderprogramm LiB vorliegt, das dokumentiert welche Gruppen die Anlage zu welchen Zeiten für welche Zwecke regelmäßig nutzen. Das Ganze idealerweise mit positiver Bewertung der Maßnahme durch den Bewegungsmanager des Landkreises. Für Weitefeld wäre Frau Sabine Fischer vom Landessportbund RLP die zuständige Ansprechpartnerin.
Die Förderquote liegt bei bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Um eine Planung einzureichen, die auch den aktuellen Wünschen und Vorstellungen der Ortsgemeinde entspricht, schlägt die Verwaltung vor, vor Einreichung der Unterlagen in den jeweiligen Förderprogrammen einen Termin mit dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten durchzuführen und die Planung kurzfristig noch einmal abzustimmen. Diese abgestimmte Version könnte in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 09.04.2024 noch einmal in den Rat gegeben werden, bevor die Förderanträge schlussendlich eingereicht werden.
Mitteilung einer Eilentscheidung (Parkplatz am Sportplatz)
Wiederherstellung des Parkplatzes unterhalt des Sportplatzes
Nach der Sanierung des Sportplatzes stellte sich bei den ersten dort stattgefundenen Fußballspielen heraus, dass u.a. gerade bei nasser Witterung der unterhalb gelegene Parkplatz nicht zu nutzen war. Eine Tiefbaufirma war zeitlich in der Lage, hier sofort Abhilfe zu schaffen.
In Abstimmung mit den Beigeordneten wurde der Auftrag gemäß Angebot in Höhe von 5.000 € (Netto) per Eilentscheidung vergeben.
Mitteilungen
Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über diverse Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung.
- Die Benachrichtigungen für die Brennholzwerber gehen diese Woche noch raus. Es kann sein, dass die Nummern der Polter durch notwendige Umsetzungen etwas durcheinander sind. Die Vergabe der Polternummern erfolgt nach Eingangsreihenfolge. Somit kann auch dem Wunsch nach Zusammenlegungen im Nachgang nicht nachgekommen werden. Deshalb wäre die Gemeinsame Abgabe der Meldungen hier u.U. hilfreich. Zudem ist das korrekte Ausfüllen der Meldezettel teilweise nicht gegeben, bitte zukünftig darauf achten!
- Auf Wunsch vieler Grabnutzer, die Einebnungen noch vor Ostern vorzunehmen, hat die Ortsgemeinde einen entsprechenden Leihbagger organisiert und die Bauhofmitarbeiter sind momentan an den Arbeiten auf beiden Friedhöfen dran.
- Die jährliche Überprüfung der Turnhalle und den Geräten hat im Februar stattgefunden. Entsprechend dem Prüfbericht werden einzelne Geräte aussortiert, repariert und einige neu angeschafft.
- Auch in diesem Jahr findet eine Müllsammelaktion statt. Vorgesehen hierfür ist Samstag, der 06.04.24
- Eine Jugendsammelwoche findet vom 23.04. - 02.05.24 und vom 06.12. – 15.12.24 statt. Nähere Infos können bei der Ortsgemeindeverwaltung erfragt werden. Zudem hängen diese im Infokasten am Gemeindebüro aus.
Anfragen
- Seitens des Rates wurde angefragt ob es möglich sei, den Parkplatz beim Sportplatz ebenfalls als Wanderparkplatz zu nutzen. Dies wurde vom Vorsitzenden verneint, da der Parkplatz ausschließlich bei Sportveranstaltungen genutzt werden soll.
- Ratsmitglied Klaus Kirchhöfer regte an im neuen Industriegebiet ,auf der Schinning‘ weitere Verkehrsschilder mit Tempo 50 aufzustellen. Der Vorsitzende Karl-Heinz Keßler teilte diesbezüglich mit, dass eine Verkehrsschau bereits in Planung sei.
Einwohnerfragen
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat noch mit einer Grundstücksangelegenheit.