Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Weitefeld

Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates

Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.

Windkraftanlage im Bereich Steinkopf; Info und Grundsatzbeschluss

Ein mittelständisches Unternehmen aus der Pfalz, das sich mit der Planung, dem Bau, Serviceleistungen und dem Betrieb von Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie Energiespeicher- und Ladesystemen beschäftigt, ist an die Ortsgemeinde Weitefeld herangetreten und hat vorgeschlagen, auf einer gemeindeeigenen Fläche am nordwestlichen Ortsrand (Steinkopf) eine Windkraftanlage zu projektieren. Sie möchte die dazu erforderlichen Grundflächen von der Ortsgemeinde anpachten. Das wäre als standortsichernde Maßnahme Voraussetzung für alle weiteren Realisierungsschritte (Natur- und artenschutzrechtliche Untersuchungen, Baugenehmigungsverfahren, Baudurchführung, Inbetriebnahme).

Bevor eine solche Grundstücksüberlassung in Betracht gezogen werden kann, sind vielfältige tatsächliche und rechtliche Fragestellungen zu beantworten. Insbesondere ist die Grundsatzfrage, ob die Ortsgemeinde für den in Betracht gezogenen Bereich überhaupt eine windenergetische Nutzung eröffnen will, zu beantworten.

Die Ortsgemeinde Weitefeld hat für die Fläche bisher keine spezielle Festlegung in einem Bebauungsplan getroffen. Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde ist der Bereich als Fläche für Wald dargestellt. In direkter Umgebung gibt es naturschutzfachlich bedeutsame Flächen und Gebietsausweisungen.

Die Ortsgemeinde hat die Möglichkeit, durch die Bereitstellung einer Fläche den Ausbau der Windenergie aus ökologischen Gründen zu fördern und wirtschaftlich davon zu profitieren. Ihr stehen verschiedene Gestaltungsoptionen zur Verfügung, die sich in erster Linie nach dem Grad der Einflussnahme der Kommune auf das Windenergieprojekt und der rechtlichen Konstruktion der Grundstücksüberlassung unterscheiden.

Nur im Falle einer Grundstücksüberlassung ohne Binnenmarktrelevanz zum Marktpreis wäre die Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens verzichtbar. Allerdings ließe sich ein Marktpreis für die Verpachtung auch nur im Wege eines entsprechenden Vergabeverfahrens vergleichsweise zutreffend ermitteln.

In Betracht ziehen kann die Ortsgemeinde auch, dass sie Mitglied der Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR ist, die sich an der Westerwald/Sieg-Energie GmbH & Co. KG beteiligen wird und diese mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung ausgestattete Gesellschaft Projekte dieser Art als Unternehmenszweck verfolgen wird. Dieses Unternehmen könnte ggf. in einem Vergabeverfahren beteiligt werden.

Eine planungs- oder zivilrechtliche Verpflichtung der Ortsgemeinde zur Bereitstellung von Flächen in kommunalem Eigentum für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen besteht nicht.

Der Ortsgemeinderat beschloss, für eine gemeindeeigene Teilfläche am nordwestlichen Ortsrand (Steinkopf) eine Verpachtung für der windenergetischen Nutzung in Betracht zu ziehen. Dazu nimmt sie konkrete Verhandlungen mit dem Interessenten auf und sondiert außerdem das Interesse der Wäller Energie eG und der Westerwald/Sieg-Energie GmbH & Co. KG hinsichtlich der Realisierung eines vergleichbaren Projektes. Das Projektrisiko in diesem Fall hinsichtlich aller denkbaren Voraussetzungen beim Investor. Das ist vertraglich zu garantieren. Zusätzlich soll eine Bürgerbefragung zum Thema durchgeführt werden.

Erweiterung Kita "Sonnenwiese"; Sachstand und weitere Vorgehensweise

Mit Datum vom 12.04.2024 und 24.04.2024 liegen der Ortsgemeinde die Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn von Land und Kreis vor, sodass nun zügig mit der Baumaßnahme begonnen werden kann. Vorab wurden bereits die Rodungsarbeiten durchgeführt und aktuell wird die vorhandene Fertiggarage - aus dem beplanten Baufeld heraus – an die Grenze zum hinteren Wirtschaftsweg umgesetzt.

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

Veröffentlichung 1. Ausschreibungsblock
23. KW 2024
Submissionen 
27.06.2024
Auswertung / Vergabevorschlag
27. / 28. KW 2024
Auftragsvergaben 
28. bis 30. KW 2024
Baubeginn    
36. KW 2024, nach Sommerferien
Weitere Ausschreibungsblöcke 
ab September 2024, nach Baufortschritt
Baufertigstellung 
30. November 2025

Im ersten Block werden voraussichtlich folgende Gewerke ausgeschrieben:

Titel       
 LV-Kostenberechnung, Stand: 11.01.2024
01_Erd- und Entwässerungskanalarbeiten, Rückbau
114.700,82 €
02_Rohbauarbeiten 
248.156,65 €
03_Gerüstarbeiten      
12.872,71 €
04_Zimmerarbeiten  
30.427,15 €
05_Dachdeckerarbeiten        
135.999,75 €
06_Fenster- und Außentüren 
99.653,24 €
Gesamt  
641.810,32 € brutto

Der Ortsgemeinderat nahm den Sachverhalt zu Kenntnis und bevollmächtigte Ortbürgermeister Keßler, die Aufträge im Benehmen mit den Beigeordneten auf die wirtschaftlichsten Angebote zu erteilen. Dies gilt vorerst nur für den ersten Ausschreibungsblock während der Kommunalwahlen. Alle weiteren Auftragsvergaben sind den neu gebildeten Gremien vorbehalten. 

Antrag von Frau Vanessa Meier-Engelfried auf Erweiterung der Tempo 30-Beschilderung für den Restbereich Daadener Straße

Die Eheleute Vanessa Meier-Engelfried und Benjamin Engelfried haben mit Schreiben vom 20.04.2024 (Eingang bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf am 29.04.2024) einen Antrag auf Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h in einem Teilbereich „Daadener Straße „ (K110) gestellt.

Begründet wird dieser Antrag durch die mit subjekiv wahrgenommenen Geschwindigkeiten der

Verkehrsteilnehmer einhergehenden Verkehrsgefährdungen.

Im vorderen Bereich K 110 „Daadener Straße“ – ist auf einer Teilstrecke von rd. 120 m abzweigend von der L 286 „Mittelstraße“ bis zur Einmündung „Brunnenstraße“ –aufgrund der durch die vorhandene Bebauung gegebenen Engstelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Der vorliegende Antrag bezieht sich nun auf die Rest-Teilstrecke von ca. 240 m bis zum Ortsausgang Richtung Daaden.

Zuständige Verkehrsbehörde ist die Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf.

Grundsätzlich ordnen die Verkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften Tempo-30-Zonen an. Die Zonen-Anordnung darf gem. § 45 Absatz 1c Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) erstrecken. Daher scheidet die Anordnung einer Tempo-30-Zone im Zuge der Kreisstraße 110 aus.

Eine Ausnahmeregelung – wie z. B. bei innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs – im Bereich von Schulen, Kindertagesstätten etc. kommt nicht in Betracht.

Darüber hinaus sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach § 45 Abs. 9 StVO nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnete werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.

Im Zuge des Verfahrens werden zur Bewertung der Sach- und Rechtlage die Straßenbaubehörde (Landesbetrieb Mobilität) als auch die Polizei um Stellungnahme gebeten.

Ergänzend wird zur faktenbasierten Entscheidungsfindung darüber hinaus seitens der Verwaltung empfohlen, dass die Ortsgemeinde Weitefeld über einen bestimmten Zeitraum eine Geschwindigkeitsmesstafel im betr. Streckenbereich installiert und somit auch objektiv nachvollziehbar die Verkehrsgeschwindigkeiten in diesem Bereich belegt werden können.

Der Ortsgemeinderat beschloss folgendes:

1.       Der vorliegende Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
          auf der innerörtlichen Teilstrecke der K 110 wird unterstützt.

2.       Als unterstützenden Beitrag zur Entscheidungsfindung durch die Verkehrsbehörde sowie die Beteiligung der Fachbehörden hat die Ortsgemeinde eine ihrer Geschwindigkeitsmessanlagen im betr. Kreuzungsbereich „Daadener Straße“/“Pudelwiese“/“Höhenweg“ über einen repräsentativen Zeitraum installiert. Anschließend wird die Auswertung der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zur Verfügung gestellt.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete den Rat über folgende Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung:

  • Wir, Frau Birthe Thomas von der Bauverwaltung und ich hatten am 07.05.24 auf der LAG Westerwald-Sieg unser LEADER Projekt „Mehrgenerationen Spiel- und Fitnessplatz“ vorgestellt und die Chancen auf Förderung stehen nicht schlecht. Wir müssen aber den offiziellen Förderbescheid abwarten.
  • Der schriftliche Förderbescheid zur Flutlichtumrüstung auf LED war eingegangen.

Anfragen

Die FWG Fraktion stellte im Vorfeld der Sitzung folgende Anfragen an den Ortsbürgermeister:

Baumkataster:

In der Sitzung am 12.09.23 haben wir mehrheitlich die Umsetzung eines Baumkatasters beschlossen. Das sind jetzt immerhin 8 Monate seit der Beschlussfassung. Wurde/wann wurde der Auftrag vergeben? Wurden die Arbeiten zum Baumkataster in der Zwischenzeit angefangen? Bis wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Was verhindert/behindert die Arbeiten? Es wäre absolut wünschenswert, wenn auch dieser Punkt noch umgesetzt würde.

Stellungnahme des Ortsbürgermeisters:

Der Auftrag wurde im Nachgang zur betr. Ratssitzung vergeben. Diverse durch u.a. Sturmschäden bei bestehenden Städten und Gemeinden und Witterung hat sich das Ganze stark verschoben.

Ende dieser / Anfang nächster Woche soll mit der Aufnahme begonnen werden.

Grundschule:

Zumindest ein Pfosten des Dachüberstands (Glasdach vor dem Anbau) ist in einem offensichtlich nicht mehr tragfähigem Zustand und muss dringend ausgetauscht werden. Ist das bekannt und in Arbeit? Termin für die Erneuerung?

Zudem sollten in dem Zug auch die restlichen Pfosten auf ihre Standfestigkeit geprüft werden.

Stellungnahme des Ortsbürgermeisters:

Ja ist natürlich seit den Bauarbeiten im Spätsommer / Frühherbst bekannt, mit Fotos dokumentiert und an WHB beauftragt. Austausch der Stützen soll in der nächsten Woche stattfinden.

KITA – 7. Sonnenwiesen-Post:

Kommentar/Meinung zum Thema "Körpererkundungsspiele...." aus der Bärengruppe

In dem Brief wird auf die Möglichkeit von "Doktorspielen/Körpererkundungsspielen" eingegangen. Wir sehen den Punkt sehr kritisch.

Vor allem: Wie sollen die aufgestellten Regeln eingehalten werden? Denn nur dann machen Regeln Sinn. Ohne eine erwachsene Aufsichtsperson wird es mutmaßlich nicht gehen und dann sind wir schon sehr nahe an einem möglichen Mißbrauch. Hier hätten wir gerne eine Erklärung und Diskussion der KITA Leitung und/oder der Verwaltung zu dem Thema. Und ggf muss man auch mit einem Punkt kritisch/kontrovers umgehen wenn er Bestandteil der "Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ist".

Stellungnahme des Ortsbürgermeisters:

Es gab hierzu unter dem nachstehenden Link zu besagtem Vorgang schon die entsprechende Stellungnahme der Kita. Zusätzlich habe ich nachstehende neue Stellungnahme der Kita auf die FWG-Anfrage eingeholt:

Stellungnahme der Kita:

Das Thema Körpererkundungsspiele oder umgangssprachlich „Doktorspiele“ kommt hin und wieder in Kitas auf, deswegen hatten wir im 7. Kita Newsletter einen kleinen Bericht dazu verfasst. Dieser Bericht wurde von einer Kollegin geschrieben und von mehreren Kolleginnen und zum Ende auch von mir gelesen und ohne Beanstandung veröffentlicht. Nachdem es einige berechtigte Anfragen der Eltern gab, verfasste ich eine Stellungnahme dazu und veröffentlichte diese. Beim erneuten Lesen des Berichts wurde mir auch klar, dass es zu Missverständnissen bei den Eltern kommen kann. Wir als pädagogische Fachkräfte lesen den Brief mit einem anderen Wissen als Nichtfachkräfte. Für uns sind die Grenzen natürlich klar. Es ist klar, dass die Aufsicht dabei immer gewährleistet sein muss, es werden keine Kinder unbeaufsichtigt in Nebenräumen gelassen. Die Türen zu den Nebenräumen stehen immer offen und es wird auch regelmäßig nach dem Rechten geschaut. Die Kinder dürfen sich nicht nackt ausziehen, dass ist der späteste Zeitpunkt, in dem wir in das Spiel eingreifen und mit den Kindern darüber sprechen. Es gibt auch keine Räume, die dazu einladen sich nackt auszuziehen und zu experimentieren. Solche „Erkundungsspiele“ passieren eher in Gruppenräumen oder in verwinkelten Ecken auf dem Außengelände.

Kurz zusammengefasst:

  • Kinder dürfen sich nicht nackt ausziehen!
  • Die Aufsicht ist immer gewährleistet!
  • Es gibt keine Räume, die zu „Doktorspielen“ einladen
  • Das Thema wird offen mit den Kindern kommuniziert (In einem Rahmen, der für Kinder in dem Alter angemessen ist!)

Hier noch ein Auszug zum Thema aus den „Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz:

Kinder haben ein natürliches Interesse am eigenen Körper. Sie sind von Geburt an sexuelle Wesen mit eigenen sexuellen Bedürfnissen und Wünschen. Im liebevollen Umgang mit dem Körper entwickeln sie ein bejahendes Körpergefühl. Die Wahrnehmung eigener Grenzen und ein starkes Selbstwertgefühl sind beste Voraussetzungen, um Übergriffe wahrzunehmen und sich davor zu schützen.

Kinder erhalten Gelegenheit:

  • den eigenen Körper in vielfältigen Zusammenhängen zu erfahren und zu erproben,
  • die eigene körperliche Entwicklung bewusst wahrzunehmen,
  • die wesentlichen Körperteile und Organe kennen zu lernen und zu erforschen,
  • ihren Wunsch nach Nähe, Zuwendung und Körperkontakt zu erfüllen und ein zärtliches Körpergefühl zu entwickeln,
  • ihre Intimsphäre zu schützen,
  • ihre sinnliche Wahrnehmung und ihre Genussfähigkeit zu entfalten,
  • ihre Neugierde am eigenen Körper und an den Körpern anderer zu befriedigen (soweit keine Verletzungsgefahr damit verbunden ist) und dabei ein Gefühl sowohl für eigene als auch für die Grenzen anderer zu entwickeln

Quelle: https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/Service/BEE/index.html#p=75

Kita-Leiter Waldemar Janzen

Einwohnerfragen

Zum vorherigen Thema ‚Doktorspiele im Kindergarten‘ wurde durch eine Einwohnerin kundgegeben, dass dieses Thema nichts Anstößiges sei und es eine natürliche Entwicklung eines jeden Kindes sei.

Des Weiteren wurde der genaue Standort für die Windkraftanlage im Bereich Steinkopf erfragt. Dieser befindet sich auf einer gemeindeeigenen Fläche am nordwestlichen Ortsrand (Steinkopf). Ein Einwohner mit jagdlichem Hintergrundwissen teilte mit, dass es sich bei dieser Fläche um einen ökologisch sehr wertvollen Platz mit einer ausgeprägten Artenvielfalt an Reptilien und anderen Tieren handelt. Seine Begeisterung für diesen Standort war demnach nicht sehr groß.

Auch wurde durch einen anderen Einwohner erfragt, wie hoch die Einnahmen der Windkraftanlage für die Ortsgemeinde wären. Um dies zu beantworten ist vorab eine Rücksprache mit dem Investor notwendig.

Das grüne Klassenzimmer war ebenfalls Thema. Hier wurde erfragt wie hoch sich die aktuellen Kosten belaufen. Ratsmitglied Dirk Langenbach teilte mit, dass die Kosten bisher bei ca. 132.000 € liegen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat noch mit einer Pachtangelegenheit und einer Vertragsangelegenheit. Zum Ende der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Karl-Heinz Keßler die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.