Sitzungsbericht

Sitzungsbericht Stadtrat Daaden

Aus der jüngsten Sitzung des Stadtrates Daaden

Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsmitglied Karin Giovanella hat mit Schreiben vom 02.01.2024 auf ihr bei der Kommunalwahl 2019 errungenes Ratsmandat verzichtet. Am 10.01.2024 wurde daher Martin Heidrich als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der CDU zum Mitglied des Stadtrats einberufen.
Stadtbürgermeister Walter Strunk verpflichtete das neue Ratsmitglied namens der Stadt Daaden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Stadt hat folgende Zuwendungen erhalten:

Zuwendungsgeber:                   Thomas Magnete GmbH                                                         

Eingangsdatum:                       28.12.2023                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   500,00 / Geldspende               

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Daaden („Alte Bahnhofschule“)


Zuwendungsgeber:                   Sparkasse Westerwald-Sieg, Bismarckstr. 16, 56470 Bad Marienberg

Eingangsdatum:                       12.01.2024                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   400,00 / Geldspende               

Verwendungszweck:                 Kulturelle Veranstaltung der Stadt Daaden mit „Sven Hieronymus“


Zuwendungsgeber:                   Arbeitskreis Kultur, z. H. Frau Erika Tielmann    

Eingangsdatum:                       25.01.2024                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   270,00 / Geldspende               

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Daaden /“Alte Bahnhofschule“) anl. Krimilesung


Zuwendungsgeber:                   Arbeitskreis Kultur, z. H. Frau Erika Tielmann    

Eingangsdatum:                       25.01.2024                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   1.200,00 / Geldspende             

Verwendungszweck:                 Förderung der kulturellen Arbeit der Stadt


Der Kommunalaufsicht wurde die Entgegennahme der Zuwendungen angezeigt.

Der Stadtrat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendungen.

Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

Die Einrichtung eines Friedhofes ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Daher ist die Stadt für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Friedhofs, insbesondere auch für die Unterhaltung aller zum Friedhof gehörenden Anlagen (Wege, Grünflächen, Friedhofshalle, Grabstellen) zuständig. Die damit verbundenen Kosten müssen grundsätzlich gemäß des Grundsatzes der Einnahmebeschaffung nach §§ 93, 94 Gemeindeordnung (GemO) mit entsprechenden Erträgen gedeckt werden. Deshalb sollen auch für die Erfüllung der Aufgaben kostendeckende Gebühren erhoben werden.

Die Gebühren wurden bisher geschätzt bzw. auf Grundlage von Erfahrungswerten bestimmt. Berücksichtigt wurden dabei aber größtenteils nicht die tatsächlich entstandenen bzw. entstehenden Kosten insbesondere der seit Einführung der Doppik auszuweisenden Abschreibungen.

Bereits im Bericht über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinden vom 14.06.2011 hatte das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen die Unterdeckung für den Teilhaushalt 7 „Friedhof“ in der Ergebnisrechnung moniert. Die Ortsgemeinde wurde aufgefordert, für die Einrichtungen, welche überwiegend aus Entgelten finanziert werden, eine Kostenrechnung aufzustellen um damit die notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Kalkulation der Entgelte beim Bestattungswesen zu schaffen und die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren. Ein entsprechender Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist derzeit in Arbeit, die Fertigstellung wird aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, vorab die Gebührentatbestände bis zur Vorlage der exakten Kostenrechnung in einem Zwischenschritt an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Hierdurch wird ein wahrscheinlicher, immenser Anstieg der Gebühren nach Fertigstellung des BABs etwas abgemildert. Als Grundlage für die neuen Gebühren dienen hierbei Erfahrungswerte und der für die Ortsgemeinde Niederdreisbach schon bestehende BAB, welcher somit eine realitätsnähere Kalkulation ermöglicht.

Hinzu kommt in Daaden, dass bei der letzten Anpassung der Friedhofsgebührensatzung im Jahr 2022 lediglich ein Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen eingeführt wurde. Auch bei den Anpassungen in den Jahren 2020 und 2007 wurden bis auf die Einführung von Gebühren für die Baumurnengrabstätten und Gebühren für Urnenwiesenreihengrabstätten keine weiteren Aktualisierungen vorgenommen.

Die anderen Gebühren, insbesondere für Grabüberlassung und Nutzung der Friedhofshalle, basieren noch auf der Satzung aus dem Jahr 2006. Das führt regelmäßig dazu, dass Fehlbeträge in Höhe von rund 115.000 Euro/Jahr entstehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich daher am 23.01.24 mit den folgenden, von der Verwaltung vorgeschlagenen, neuen Gebühren befasst. Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung.

Bebauungsplan „Jungental“ – Satzungsbeschluss gefasst

Der Stadtrat Daaden hatte in seiner Sitzung am 06.12.2023 beschlossen, den Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Jungental“ zu verkleinern mit dem Ziel, zunächst die Bestandsbebauung „Jungental“ und „Am Hahnenkopf“ städtebaulich zu ordnen. Auf dieser Grundlage wurden die erneuten Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Da, mit der Modifizierung der Planung die Grundkonzeption der Planung verändert und auch das städtebauliche Ziel zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen zunächst verworfen wurde, erfolgte zunächst keine Würdigung über die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Würdigung auf Grundlage der neuen Planung nicht möglich bzw. entbehrlich geworden ist.

Gemäß § 214 Abs. 3 BauGB ist für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Satzung maßgebend. Daher fanden auch die vorangegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Berücksichtigung.

Über die Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat Daaden in seiner Sitzung am 06.10.2021 sowie ergänzend am 09.03.2022 beraten. Ein Großteil der Stellungnahmen wurde aufgrund der Verkleinerung des Geltungsbereiches berücksichtigt. Die Anregungen sind bereits in die Planungskonzeption eingeflossen. Im Übrigen könnte jedoch an der Würdigung vom 06.10.2021 sowie am 09.03.2022 festgehalten werden.

Die geänderten Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Jungental“ wurden in der Zeit von Montag, 15.01.2024, bis einschließlich Mittwoch, 14.02.2024, gem. § 4a Abs. 3 i.V.m.  § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut im Internet veröffentlicht. Darüber hinaus wurden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum durch öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

Mit Schreiben vom 09.01.2024 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erneut aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Der Stadtrat wägte die eingegangen Stellungnahmen und Hinweise ab.

Da zum o.g. Bebauungsplan keine weiteren Stellungnahmen vorlagen und sich aus den vorangegangenen Einzelbeschlüssen keine materielle Änderung der Planung ergab, konnte der Stadtrat den vorliegenden Bebauungsplan „Jungental“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschließen.

Bebauungsplan „Vorn am Hahnenkopf“ – Neuaufstellung beschlossen

Die Stadt Daaden plant die Neuausweisung eines Wohngebietes im südöstlichen Bereich der Stadt. Das Plangebiet trägt die Gewannbezeichnung „Vorn am Hahnkopf“.

Der betroffene Bereich liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Planung entspricht somit dem Entwicklungsgebot des Flächennutzungsplanes.

Nördlich grenzt das Plangebiet an den derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Jungental“ an.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung in diesem Plangebiet, ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Vorn am Hahnkopf“ erforderlich.

Der Stadtrat beschloss, den Bebauungsplan Nr. 26 „Vorn am Hahnkopf“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB

aufzustellen und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung weiterer Wohnbauflächen in der Stadt Daaden zu schaffen.

Antrag der SPD-Fraktion Einrichtung einer 30 km/h-Zone im Bereich ev. Kindergarten und Daadetal-Grundschule

Die SPD-Fraktion im Stadtrat Daaden hatte mit Schreiben vom 27.11.2023 folgenden an Herrn Stadtbürgermeister Strunk gerichteten Antrag gestellt:

„… besorgte Eltern haben sich an uns gewandt und auf die Verkehrssituation im Bereich des evangelischen Kindergartens „Hahnengel“ und der Grundschule Daadetal hingewiesen. Trotz Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h seien Ihre Kinder in diesem Bereich erheblichen Gefahren durch den Straßenverkehr ausgesetzt. Wir teilen die Sorgen der Eltern.“

Der Stadtrat beschloss dem Antrag der SPD-Fraktion zu entsprechen und einen Antrag auf Einrichtung einer Tempo 30-Geschwindigkeitsbeschränkung im Zuge der L 285 „Hachenburger Straße“ im Bereich der Grundschule und des Kindergartens bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zu stellen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelte der Stadtrat noch mehrere Bau- und Grundstücksangelegenheiten.