Danach müssen die Wahlvorschlagsträger ihre Wahlvorschläge für den Wahlkreis bzw. die Landesliste spätestens am 20. Januar 2025, 18.00 Uhr bei den zuständigen Kreiswahlleitungen bzw. beim Landeswahlleiter einreichen. Parteien, die weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten ununterbrochen aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags vertreten sind, benötigen Unterstützungsunterschriften. Für die Zulassung auf der Wahlkreisebene werden 200 Unterschriften im Zeitpunkt der Zeichnung wahlberechtigter Personen, für die Landesliste 2.000 Unterschriften benötigt.
Die Zulassung der Wahlvorschläge auf Wahlkreisebene und im Land Rheinland-Pfalz erfolgt am 24. Januar 2025 in einer öffentlichen Sitzung. Gegen die Nichtzulassung kann innerhalb von drei Tagen Beschwerde eingelegt werden. Über diese wird am 30. Januar 2025 abschließend entschieden. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt und an die Kommunen versendet werden. Erst jetzt können die Anträge auf die Erteilung von Wahlscheinen für die Briefwahl bearbeitet und die Unterlagen an die Antragstellenden versendet werden. Hier ist allerdings das enge Zeitfenster zum Wahltag zu berücksichtigen. Die gekennzeichneten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag 18.00 Uhr bei der für die Briefwahl zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen sein.