Kein Rechtsanspruch auf Winterdienst durch den Bauhof
Der Winter steht vor der Tür. Bei sinkenden Temperaturen unter die Null-Grad-Marke kann jederzeit mit einem Wintereinbruch, Schneefall und Eisglätte auf den Straßen zu rechnen sein.
Der Bauhof der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf bereitet sich auf diese Wetterereignisse vor, bittet aber auch um Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern, wenn der Winterdienst in den kommenden Monaten, nicht wie in gewohnt routinierter Weise abläuft. Bedingt durch den Renteneintritt vieler langjähriger und erfahrenen Mitarbeiter unseres Bauhofteams hat unser Winterdienst einen Genartionenwechsel hinter sich. Die neu gewonnen Mitarbeiter haben häufig noch keine oder nur geringe Erfahrung in diesem Aufgabengebiet und müssen diese erst in den kommenden Monaten sammeln.
Aus diesem Grund erinnert die Verbandsgemeinde alle Anlieger an ihre eigene Winterdienstpflichten. Zu diesen zählen sowohl die Schneeräumung von Fahrbahnen und Gehwegen als auch die Streupflicht von Gehwegen. Diese Pflichten obliegen nach den straßenrechtlichen Vorschriften grundsätzlich den Ortsgemeinden, die diese Pflichten durch Satzung auf die Anlieger übertragen haben. Dies bedeutet, dass die Eigentümer oder Besitzer eines an eine öffentliche Straße angrenzend Grundstückes verpflichtet sind, bei Schneefall bzw. Eisglätte die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen zu gewährleisten. Der weggeräumte Schnee darf den Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht einschränken, d.h. er darf nicht auf die Straße geschoben werden. Details sind ausführlich in den jeweiligen Satzungen geregelt, die Sie gerne bei uns auf der Homepage unter Ortsrecht einsehen können.
Trotz knapp gewordener Finanzmittel ist immer noch so, dass die Gemeinden auf freiwilliger Basis durch die Mitarbeiter des Bauhofs die Fahrbahn räumen, ggfs. auch streuen lassen und dem Bürger diese Verpflichtung abnehmen. Sie übernehmen diese Arbeiten so oft wie nötig und möglich am Tag, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, denn ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht.
Nur wenn alle Verantwortlichen vertrauensvoll und kooperativ mitwirken, kann ein reibungsloser und sicherer Verkehrsablauf auch unter winterlichen Bedingungen aufrechterhalten werden.