Bundestagswahl Vorgezogene Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages
Der Bundespräsident hat den Deutschen Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als neuen Wahltermin festgelegt. Aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung hat deshalb das Bundesministerium des Innern die gesetzlichen Fristen in einer Rechtsverordnung zur Vorbereitung der Bundestagwahl verkürzt.
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