Sitzungsbericht

Aus der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 20.03.2025

Sitzungsbericht vom 30. März 2025

Fördermittel aus dem „Kommunalen Investitionsprogramm 3.0“ sollen für die Erneuerung von Bodenbelägen verwendet werden

Für die Daadetal-Grundschule stehen noch etwa 30.000 € Fördermittel aus dem „Kommunalen Investitionsprogramm 3.0“ zur Verfügung, die bis Ende des Jahres verwendet werden müssen. Der Rat beschloss einstimmig, diese für neue Bodenbeläge in drei Klassenräumen zu nutzen, die im Sommer 2023 durch einen Wasserschaden in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Die Arbeiten sollen in den kommenden Sommerferien durchgeführt werden. Im Rahmen der Arbeiten wird ein derzeit als kombinierter Klassenraum genutzter Raum, in dem sich die bisherige Lehrküche befindet, wieder in einen vollwertigen Klassenraum umgestaltet werden.

Die Maler- und Bodenbelagsarbeiten sollen nun ausgeschrieben werden, der Rat beauftragte den Bürgermeister, die Auftragsvergabe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an das wirtschaftlichste Angebot vorzunehmen. Bei Überschreitung der Kostenschätzung um mehr als 15% wird im Rat erneut beraten.

Daadetal-Grundschule soll im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes erweitert werden

Bereits im Oktober 2024 hatte der Verbandsgemeinderat den Bürgermeister ermächtigt, die Planungsleistungen für einen Anbau an die Daadetal-Grundschule an ein geeignetes Ingenieurbüro zu vergeben. Nach einer beschränkten Ausschreibung unter fünf Architekturbüros wurde Architekt Oliver Schmidt aus Betzdorf aufgrund des besten Punkteergebnisses bei den Bewertungskriterien mit den Leistungen beauftragt.

Ursprünglich war sah die Planung vor, neben dem Umbau von Räumen im denkmalgeschützten Altbau einen Anbau an das giebelseitige Treppenhaus auf der Südseite des Hauptgebäudes vorzunehmen.

Abweichend von diesen Überlegungen hat der beauftragte Architekt Schmidt allerdings zusätzlich eine zunächst nicht weiter verfolgte Platzierungsüberlegung ausgearbeitet. Diese Alternative sieht einen aufgestockten Baukörper direkt am Haupteingang vor. Durch diese Anordnung kann der zusätzlich erforderliche Raum ohne Verlust der Pausenmöglichkeit an der frischen Luft, unter Schonung des beschatteten Schulhofes auf der Südseite, mit besserer Raumanordnung von Lehrerzimmer und Schulsekretariat sowie gegenüber einem Anbau auf der Südseite bei nahezu gleichen Kosten erreicht werden. Deshalb steht die Verwaltung dem Vorschlag positiv gegenüber. Auch die Schulleitung der Daadetal-Grundschule unterstützt diese Variante, obwohl sie in der Bauphase stärkere Einschränkungen im Schulbetrieb mit sich bringt.

Hier sehen Sie den vom Rat präferierten Entwurf für den Anbau der Daadetal-Grundschule. Das Bild zeigt den Eingangsbereich mit Pausenhalle, auf  dem der neue Anbau platziert werden soll.

Die Verwaltung klärt derzeit die konkrete Förderfähigkeit dieser Variante. Bisher waren die Projektkosten von der Verwaltung auf etwa 1.500.000 € geschätzt. Die Kosten für den giebelseitigen Anbau auf der Südseite würden sich nach der Aufstellung des Architekten rund 1.507.000 € brutto belaufen, während die Lösung zwischen Altbau und Hauptgebäude bei etwa 1.528.000 € liegt. Aufgrund unterschiedlicher Flächenanrechnungen deutet sich jedoch an, dass die aufgestockte Lösung eine deutlich höhere Förderung und damit einen geringeren Eigenanteil mit sich bringen könnte.

Für die Baumaßnahme werden Fördermittel aus der Schulbauförderung und dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Für die Maßnahme stehen im Rahmen des GaFöG etwa 205.000 € zur Verfügung. Im Rahmen des Schulförderprogramms werden neu geschaffene Hauptnutzflächen mit rund 5.000 € pro m² sowie Umbauflächen entsprechend den tatsächlichen Kosten prozentual bezuschusst.

Die im Bau- und Umweltausschuss vorgestellte Planung für den aufgeständerten Bau zwischen dem historischen Altbau und dem Hauptgebäude erhielt von allen Fraktionen großes Lob für den Architekten. Es bestand der einhellige Wunsch, diesen Entwurf weiter zu verfolgen und umzusetzen.

Ratsmitglied Walter Strunk beantragte in diesem Zusammenhang, dass der aufgeständerte Bau mit einem Walmdach versehen wird, da sich diese Variante besser in das Gesamtgebäude und die Umgebung einfügt.

Diesem Vorschlag folgte der Verbandsgemeinderat und beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, die ursprünglich geplante Erweiterung an der südlichen Giebelseite des Hauptgebäudes der Schule nicht weiter zu verfolgen, sondern den Bau von aufgeständerten Klassenräumen im Bereich der Pausenhalle zwischen Altbau und Hauptgebäude mit der Dachvariante „Walmdach“ vorzusehen. Diese Empfehlung steht unter dem Vorbehalt, dass die ADD ebenfalls dieser Lösung zustimmt und die Fördermittel in diesem Zusammenhang ein positiveres Bild zeigen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss weiter, den Bürgermeister zu ermächtigen, die zur Realisierung notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der Haushaltsansätze an die wirtschaftlichsten Angebote zu vergeben.

Auch die Grundschulen Biersdorf und Friedewald erhalten Mittel aus dem Ganztagsförderungsgesetz

Für die Grundschule Biersdorf ist eine Umgestaltung des Untergeschosses und Erdgeschosses geplant, um die Betreuung der Schüler am Nachmittag zu optimieren und die Außenspielmöglichkeiten zu erweitern. Geplant ist die Schaffung eines flexiblen Lern- und Spielraums im Untergeschoss, um Lernen und Spielen dynamisch gestalten zu können. Der bestehende Betreuungsraum wird in einen Lernraum umgewandelt, während der derzeitige Werkraum in eine kindgerechte Spieloase umgebaut wird. Ein verbindender Flurbereich bietet Platz für die Lagerung von Ranzen und zusätzliche Spielangebote. Die Umgestaltung umfasst auch die Nutzung des ehemaligen Werkraums als Lager für Fahrräder und Außenspielgeräte sowie die Ergänzung einer neuen Spielplatzanlage und die Anlage eines Mehrzweck-Plateaus an der Süd-Ost-Ecke des Schulgrundstückes. Insgesamt zielen diese Maßnahmen darauf ab, das Ganztagsangebot der Schule zu optimieren und zu erweitern.

Die Verwaltung hat den Bauantrag für die Maßnahme eingereicht und wartet nun auf die Genehmigung. Im Zuge der weiteren Bearbeitung wurde auch die Kostenschätzung aktualisiert, die nun insgesamt bei etwa 125.000 € brutto liegt. Voraussichtlich werden rund 87.500 € (70%) als Fördermittel aus dem GaFöG bereitgestellt.

Im Gebäude der Grundschule Friedewald ist eine Umgestaltung des Untergeschosses geplant, um die Betreuung der Schüler am Nachmittag in den vorhandenen Räumen zu optimieren. Geplant ist die Schaffung von zwei flexiblen Lern- und Spielräumen, die es ermöglichen, lernen und spielen dynamisch zu gestalten, aber auch den Bereich der Mensa integrieren. Insgesamt zielen auch diese Maßnahmen darauf ab, das Ganztagsangebot der Schule zu optimieren und zu erweitern.

Auch dazu hat die Verwaltung die Planung fertiggestellt. Im Zuge der weiteren Bearbeitung wurde auch die Kostenschätzung aktualisiert, die nun insgesamt bei etwa 31.000 € brutto liegt. Voraussichtlich werden rund 21.700 € (70%) als Fördermittel aus dem GaFöG bereitgestellt.

Die entsprechenden Förderanträge werden derzeit gestellt, nach Erhalt des Förderbescheides sollen die Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden.

Der Verbandsgemeinderat beschloss daher auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, alle zur Realisierung notwendigen Gewerke ausschreiben zu lassen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Auftragsvergabe im Rahmen der Haushaltsmittel auf die wirtschaftlichsten Angebote zu erteilen. Bei Überschreitung der Kostenschätzung um mehr als 15% wird im Rat erneut beraten.

Neugestaltung der Pausenhalle an der Grundschule Friedewald

Unabhängig von den Maßnahmen im Rahmen des GaFöG-Programms beschloss der Verbandsgemeinderat, die Verglasung der Pausenhalle (Aluminiumkonstruktion mit Doppelstegplatten) an der Grundschule in Friedewald durch ein neues Profilsystem mit Sicherheitsverglasung zu ersetzen, da die bisher Verglasung abgängig ist. Laut der aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die Ausgaben auf etwa 48.000 €. Für diese Maßnahme sind im Haushalt 2025 bereits 50.000 € eingeplant.

Der Bürgermeister wurde bevollmächtigt, die Auftragsvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel an das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei Überschreitung der Kostenschätzung um mehr als 15% wird im Rat erneut beraten.

Auch an den Feuerwehrhäusern sollen bauliche Maßnahmen durchgeführt werden

Der inzwischen gestiegene Anteil weiblicher Einsatzkräfte macht die Bereitstellung entsprechender Umkleide- und Sanitärräume notwendig. Dies soll durch einen Umbau des nicht mehr benötigten Raums für die Schlauchwäsche erfolgen. Durch die Umplanung ist die Schaffung eines Damenumkleideraumes mit Sanitärräumen sowie die Schaffung eines Mehrzweckraumes möglich. Für den Umbau sind im Haushalt 2025 Mittel in Höhe von 45.000 € eingeplant.

Sobald die Baugenehmigung vorliegt, sollen die Bauleistungen ausgeschrieben werden, um das Projekt noch in diesem Jahr umsetzen zu können.

Die Außenfassade und die Dachüberstände des Feuerwehrhauses in Herdorf weisen deutliche Alterserscheinungen auf, insbesondere im Sockelbereich, wo Putzabplatzungen zu verzeichnen sind. Aus diesem Grund wird demnächst ein Neuanstrich ausgeschrieben. Die Verwaltung schätzt die Kosten aktuell auf etwa 28.000 €, einschließlich der erforderlichen Gerüstarbeiten.

Die Maßnahme ist mit einem Betrag von 25.000 € im Planjahr 2025 eingestellt.

Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, die oben genannten Bauleistungen und Arbeiten auszuschreiben ermächtigte den Bürgermeister, die Auftragsvergabe im Rahmen der Haushaltsmittel an das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei Überschreitung der Kostenschätzung um mehr als 15% wird im Rat erneut beraten.

Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach“

Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hatte in seiner Sitzung am 07.12.2022 den Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange anlässlich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach“ beschlossen.

Im Januar 2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben.

Folgende Träger öffentlicher Belange und benachbarte Kommunen gaben im Rahmen dieser Beteiligung Stellungnahmen ohne Anregungen oder Bedenken ab:

  • Kreisverwaltung Altenkirchen, verschiedene Abteilungen
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Koblenz
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Koblenz
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz
  • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, Westerwald-Osteifel, Montabaur
  • Landesbetrieb Mobilität Diez
  • Forstamt Altenkirchen
  • Deutscher Wetterdienst, Hamburg
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
  • Rhein-Sieg-Netz GmbH, Siegburg
  • Ortsgemeinden Derschen, Emmerzhausen, Friedewald
  • Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Fachbereich Kommunale Eigenbetriebe
  • PLEdoc GmbH, Essen
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Südwest, Koblenz
  • Amprion GmbH, Dortmund

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit lagen keine vor.

Aufgrund naturschutzfachlicher Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde wird eine erneute Kartierung des Grünlands und eine artenschutzrechtliche Vorprüfung erstellt.

Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig die geänderten Planunterlagen zum Zwecke der Durchführung der Offenlage und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange anzuerkennen und beauftragte die Verwaltung, die Offenlage durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde wurde geändert

Einstimmig neu gefasst wurde die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf hinsichtlich der Regelungen zur Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige. Die Aufwandsentschädigung für den Wehrleiter der Verbandsgemeindefeuerwehr wird von derzeit 400,44 €/Monat auf nun 530,44 € pro Monat erhöht.

Mit dieser Anpassung wird auch die Aufwandsentschädigung für die beiden stellvertretenden Wehrleiter erhöht, sie beläuft sich nun auf 265,22 € pro Monat.

Unterrichtung über Nebentätigkeiten des Bürgermeisters

Gemäß § 119 Landesbeamtengesetz (LBG) sind Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet, bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr Auskunft zu geben. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Die Unterrichtung ist auf der Webseite der Verbandsgemeinde bekannt zu machen.

Der Verbandsgemeinderat nahm die Unterrichtung zur Kenntnis.

Anschließend informierte Bürgermeister Stühn noch über folgende Punkte:

a) Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen

Die im Oktober beschlossene Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde öffentlich bekannt gemacht und gilt seit 15.03.2025.

Die tiermedizinischen Voraussetzungen, die für das Inkrafttreten beschlussgemäß vorliegen mussten, wurden von der Kreisverwaltung (Veterinäramt) Ende Februar bestätigt.

b) Zuwendungsbescheid I-Stock Aufzug Rathaus

Am 16.12.2024 ist der Zuwendungsbescheid für den barrierefreien Umbau des Verwaltungsgebäudes durch den Einbau eines Aufzugs eingegangen. Der Zuwendungsbetrag beläuft sich auf 70.000 Euro, zugrunde gelegt wurden Gesamtkosten von 199.467 Euro.

Die Verwaltung hat erste Schritte zur Umsetzung in die Wege geleitet.

c) Erteilung der Genehmigung zum Haushalt 2025 der Verbandsgemeinde
Die Kreisverwaltung hat mit Schreiben vom 10.01.2025 mitgeteilt, dass gegen Haushaltssatzung und Haushaltsplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzung bestehen. Die Satzung wurde Ende Januar im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

d) Kommunale Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde

Anfang März fand der Kick-Off für die Kommunale Wärmeplanung statt. In diesem Termin wurde der Projektzeitplan konkretisiert. Der erste Workshop (Vorbereitung der Partizipationsstrategie zur Frage, welche Akteure beteiligt werden) hat heute stattgefunden, der Workshop zur Abstimmung der Kommunikationsstrategie (welche Informationen werden wann und wie veröffentlicht) findet kommenden Dienstag statt.

Weitere Termine, insbesondere zur Vorstellung der Planungsschritte und der Zwischenergebnisse für Orts- und Stadtbürgermeister sowie Bau- und Umweltausschuss wurden so geplant, dass diese an bereits geplanten Sitzungsterminen stattfinden können.

Die Erstellung der Planung soll Ende Oktober beendet sein, es schließen sich dann noch ein Bürgerworkshop sowie der formale Beschluss durch den Verbandsgemeinderat (voraussichtlich Dezember 2025) an.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung informierte der Vorsitzende über Auftragsvergaben.