Sitzungsbericht

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Friedewald am 26.02.2025


Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Ortsgemeinde hat folgende Zuwendungen erhalten:

Zuwendungsgeber:                   Fa. Erwin Schneider KG, Betzdorfer Str. 31, 57567 Daaden      

Eingangsdatum:                       13.02.2025                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   200,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Friedewald (anl. 50. Jubiläum)

 

Zuwendungsgeber:                   Spender/Spenderin möchte nicht genannt werden         

Eingangsdatum:                       14.02.2025                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   100,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Friedewald (anl. 50. Jubiläum)

 

Zuwendungsgeber:                   Autohaus Kämpflein GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 130,

                                                56470 Bad Marienberg 

Eingangsdatum:                       14.02.2025                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   150,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Friedewald (anl. 50. Jubiläum)

 

Zuwendungsgeber:                   GEFRA GmbH, Nisterberger Weg 12, 57520 Friedewald           

Eingangsdatum:                       18.02.2025                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   300,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Friedewald (anl. 50. Jubiläum)

                                                                      

Zuwendungsgeber:                   Architekturbüro Paul P. Alhäuser, Mittelstr. 2, 57578 Elkenroth  

Eingangsdatum:                       19.02.2025                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   350,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Friedewald (anl. 50. Jubiläum)

                                                                      

Zuwendungsgeber:                   Günter Lenz, Fasanenweg 3, 57520 Friedewald

Eingangsdatum:                       24.02.2025                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   100,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Friedewald (anl. 50. Jubiläum)

                                                                        

Zuwendungsgeber:                   Simone Lenz, Am Hang 7, 57520 Friedewald    

Eingangsdatum:                       25.02.2025                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   100,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Friedewald (anl. 50. Jubiläum)

 

Zuwendungsgeber:                   Kessler QMP GmbH, Nisterberger Weg 16, 57520 Friedewald  

Eingangsdatum:                       26.02.2025                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   500,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                  Kommunale KITA Friedewald (anl. 50. Jubiläum)

 

Der Kommunalaufsicht wurde die Entgegennahme der Zuwendungen angezeigt.

Der Ortsgemeinderat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendungen.

Forstwirtschaftsplan

Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2025 für das Haushaltsjahr 2025 wurde durch den Revierförster Matthias Gross vorgetragen.

Der Plan geht von einem Verkauf von 35 fm Holz aus.

Der Plan sieht Einnahmen in Höhe von 1.479 Euro aus Holzverkäufen vor.

Dem stehen die Aufwendungen in Höhe von 14.016 Euro gegenüber.

Nach dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes ist im Haushaltsjahr 2025 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 12.537 Euro zu rechnen.

Der Ortsgemeinderat beschloss den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der vorgelegten Fassung.

Beratung und Beschlussfassung einer neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Gem. § 132 BauGB regeln die Gemeinden durch Satzung die Art und den Umfang der beitragsfähigen Erschließungsanlagen, die Ermittlungsart, den Verteilungsschlüssel, die Höhe der Einheitssätze, die Kostenspaltung und die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage. Ohne eine entsprechende kommunale Satzung können Erschließungsbeiträge nicht erhoben werden.

Die derzeitige Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bildet somit das Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. der Satzung der Ortsgemeinde Friedewald über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22.10.2021.

Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG) vom 29.06.2021
(6 A 10793/20.OVG) muss diese Erschließungsbeitragssatzung jedoch geändert werden.

Die bisherige Satzung vom 22.10.2021 sieht in § 6 Abs. 1 S. 2 vor, dass für Grundstücke, die durch mehr als zwei gleichartige und vollständig in der Baulast der Ortsgemeinde stehende Erschließungsanlagen erschlossen werden, die Grundstücksfläche nach § 5 Abs. 2 oder § 5 Abs. 3 der Satzung durch die Anzahl der Erschließungsanlagen geteilt wird. Dies bedeutet, dass beispielsweise dreifach erschlossene Grundstücke bei der Abrechnung einer Straße nur mit einem Drittel ihrer Maßstabsdaten berücksichtigt werden. Die Reduzierung der Grundstücksgröße auf den durch die Anzahl der angrenzenden Erschließungen zu dividierenden Betrag führt jedoch zu einer unzulässigen Pauschalierung (vgl. Urteil vom 29.06.2021 – 6 A 10793/20.OVG). Eine solche Vorgehensweise ist somit seit Bekanntwerden vorgenannten Urteils nicht mehr rechtskonform.

Da ohnehin, aufgrund der erforderlichen Änderung des § 6 Abs. 3 S. 3 der Erschließungsbeitragssatzung, eine Anpassung dieser Satzung notwendig ist, empfiehlt die Verwaltung, sich bei der Neufassung an dem seitens des Gemeinde- und Städtebundes entwickelten Muster (Stand 01.08.2021) zu orientieren.

Das neue Satzungsmuster enthält überwiegend nur redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die neueren (Berechnungs-) Maßstäbe. Die nunmehr aktualisierte Fassung der Satzung soll dazu beitragen, die Anforderungen an eine inhaltlich ausgewogene und rechtskonforme kommunale Satzung zu erfüllen.

Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat Friedewald, den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf einer neuen Erschließungsbeitragssatzung als Satzung.

Sammelausschreibung Straßenbau 2025 / Finkenweg

Die Verbandsgemeindewerke Daaden-Herdorf planen für das Jahr 2025 erneut eine
Sammelausschreibung für großflächige (ca. 50 m² und mehr) (Asphalt-) Deckensanierungsarbeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Dabei handelt es sich ausschließlich um Unterhaltungsmaßnahmen, welche zu 100% von der jeweiligen Stadt bzw. Ortsgemeinde zu bezahlen sind (keine Ausbaumaßnahmen).

Im Jahr 2024 wurden bereits die „Schloßstraße“ und ein Teilabschnitt „Am Heckelchen“ erfolgreich saniert.

Für die OG Friedewald ist die nachfolgende Fläche für das Jahr 2025 vorgesehen, der entsprechende Lageplan ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

„Finkenweg“:

Das Schadensbild deutet auf einen unzureichenden bzw. nicht tragfähigen Untergrund, daher muss der betroffene Abschnitt grundlegend erneuert werden.

- Erneuerung des Straßenoberbaus auf einer Fläche von rd. 90m²

- Aufbau nach RSTO 12:

    46cm FSS 0/45

    10cm AC 22 TN Asphalttragschicht

    4cm AC 8 DN Asphaltdeckschicht

- ca. 40m Erneuerung der Bordanlagen

- die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf rd. 40.000€ brutto

Die Verbandsgemeindewerke Daaden-Herdorf beabsichtigen im betroffenen Streckenabschnitt die Erneuerung eines alten Mischwasserkanals (DN 300 / Falzbeton) auf einer Länge von ca. 25m.

Beitragsrechtliche Stellungnahme der VG Daaden-Herdorf vom 03.02.2025: 

„…Gem. der Innenbereichssatzung vom 30.08.1978 (in der Fassung der 2. Änderung vom 10.05.2002) liegt die Gemeindestraße „Finkenweg“ jedoch zum Großteil im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. So liegt auch der in der Anlage zur deiner E-Mail dargestellte Bereich im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Kosten für die geplante Maßnahme können somit grundsätzlich keine beitragsfähigen Aufwendungen darstellen.

Ergänzender Hinweis:
Selbst wenn die Gemeindestraße vollständig dem planungsrechtlichen Innenbereich zugehörig wäre, so scheitere die Beitragsfähigkeit dennoch an dem Vorliegen der quantitativen Aspekte (u. a. Größe der betroffenen Flächen im Vergleich zur Verkehrsanlage) sowie der Bedeutung der Maßnahme für die Verkehrsanlage insgesamt. Dies mit der Begründung, dass nur 90 m² der Verkehrsanlage bzw. nur eine Länge von ca. 20 Metern saniert werden soll(en). Da die Verkehrsanlage jedoch eine Gesamtlänge von 130 Metern und eine Fläche von ungefähr 550 m² aufweist, beträgt der zu sanierende Anteil nur 15-16 %. Es handelt sich somit um eine nur sehr kleinflächige Maßnahme, welche für die gesamte Verkehrsanlage von nur untergeordneter Bedeutung ist. Zur besseren Übersicht habe ich dieser E-Mail einen Lageplan mit Darstellung der Verkehrsanlage und dem geplanten Sanierungsbereich beigefügt.

Ergebnis:

Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um keine beitragsfähige Ausbaumaßnahme. Die Kosten sind vollumfänglich von der Ortsgemeinde Friedewald zu tragen….“

Bei einer umfangreichen und frühzeitigen Ausschreibung erhoffen wir uns günstige Angebotspreise sowie eine übersichtliche Koordination und Bauüberwachung mit einem Auftragnehmer für alle Unterhaltungsmaßnahmen.

Die Planung und Ausschreibung sind für das Frühjahr 2025 vorgesehen, mit Beginn der
Bauausführung kann bei problemlosem Verlauf im Sommer/Herbst 2025 gerechnet werden.

Der Rat der OG Friedewald beschloss:

a) die für das Jahr 2025 vorgesehene Fläche in der Sammelausschreibung Straßenbau zu
berücksichtigen.

b) die erforderlichen Finanzmittel im Doppelhaushalt 2025/2026 zu veranschlagen.

c) die Verbandsgemeindewerke Daaden mit der Ausführung der zugehörigen Ingenieurleistungen für die Realisierung der Maßnahme zu beauftragen.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

Das Büro Alhäuser gab einen Zwischenbericht über den Stand der Planungsarbeiten in Sachen Spielplatzerneuerung im Birkenweg. Nach Aussage von Frau Kempf (Kreisverwaltung) sind wir dem Ziel nähergekommen, das im April/Mai die Genehmigung von der Kreisverwaltung und ADD erfolgt und die Arbeiten beginnen können.

Auf dem Friedhof wurden von der Firma Utsch aus Katzenbach drei Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt.

Am 24.01.2025 gab es eine „Dankeschön-Veranstaltung“ für die Helfer bei der 700 Jahrfeier. Es war ein gelungener Abend bei gutem Essen und Trinken. Es wurde nochmal daran erinnert, dass Friedewald ordentlich was auf die Beine stellen kann. Dazu nochmal herzlichen Dank!

Leider ist der Bereich vor den Altkleidercontainern am Festplatz immer noch ein Schandfleck. Das Rote Kreuz wird den Container komplett entfernen, da sie keine Firma mehr haben, die die Sachen abholen. Die Krebsgemeinschaft Koblenz hat den Behälter mittlerweile geleert.

Marvin Lindinger hat auf dem Spielplatz „Amselstraße“ einen Baum gekürzt, da große Äste auf das Dach vom Nachbarn ragten.

Die Garagen im Schlosspark sind soweit geräumt, es gab zwei von den großen LKW-Containern mit Müll aus den letzten 30 Jahren. Was noch da ist, ist eine große Menge an Altglas.

Sebastian Schneider hat mit einem ferngesteuerten Forstmulcher den Platz um den Mühlweiher vor der alten Mühle gesäubert.

Bei der lufttechnischen Heizungsanlage der Friedhofshalle hat die Firma HEHL GA die Hardware für eine Fernsteuerung per APP installiert. Das gleiche wurde bei der Fa. ROX angefragt, damit der Ortsbürgermeister die Betriebszustände in der Sporthalle von zu Hause aus einstellen kann.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit einer Grundstücks-, Bau,- und Personalangelegenheit.