Sitzungsbericht

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Weitefeld am 08.04.2025

Dreifachmord überschattet Sitzung

Vor Eintritt in die Beratung fand der Vorsitzende einige Worte anlässlich der schrecklichen Umstände im Ort und bat alle Anwesenden, sich zu erheben, um der getöteten Familie zu gedenken. Anschließend hatte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Ortsgemeinde hat folgende Zuwendungen erhalten:

Zuwendungsgeber:              Volksbank Daaden eG, Lamprechtstraße 54, 57567 Daaden          

Eingangsdatum:                  02.04.2025                                                                                  

Umfang der Zuwendung:      2.000,00 €                                               

Verwendungszweck:             Kommunale KITA Weitefeld                                                         

Der Kommunalaufsicht wird die Entgegennahme der Zuwendungen angezeigt.

Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendung.

Erweiterung Kita; Beratung zur Ausführung der Küche

In der Sitzung des Ortsgemeinderats am 10. Dezember 2024 wurde beschlossen, vorerst auf größere Investitionen für das Projekt „Selbst kochen“ in der Kita zu verzichten und weiterhin die Verpflegung durch einen Caterer sicherzustellen. Gleichzeitig wurde entschieden, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise selbst kochen zu können. Architekt Oliver Schmidt präsentiert dem Bauausschuss hierzu eine Planung und Kostenschätzung, die in Zusammenarbeit mit Fachleuten wie dem aktuellen Caterer und Küchenlieferanten sowie im regelmäßigen Austausch mit den unmittelbar Beteiligten entwickelt wurde (siehe Anlagen).

Die Grundausstattung der Küche aus Edelstahl würde Investitionen von etwa 36.000 Euro erfordern. In der bisherigen Kostenschätzung des Gesamtprojekts waren lediglich 12.000 Euro für den Umbau der bestehenden Küche vorgesehen, was zu zusätzlichen Kosten von rund 24.000 Euro führt. Es gibt zwei optionale Ausbaustufen für eine Vollküche, deren zusätzliche Kosten je nach Ausstattung zwischen 25.000 und 36.000 Euro liegen.

Am 11.03.2025 hatte Architekt Schmidt zudem ein dankenswertes Gespräch mit Herrn Benjamin Güntzel, Lebensmittelkontrolleur der Kreisverwaltung. Es wurde festgestellt, dass die angedachten Lösungen sowohl für den aktuellen Cateringbetrieb als auch für einen späteren Vollküchenbetrieb umsetzbar sind. Herr Güntzel empfahl für die Haubenspülmaschine eine eigene Abluft, die ins Abwasser geleitet wird, während für den momentanen Cateringfall eine herkömmliche Dunstabzugshaube ausreichend ist. Bei der späteren Nutzung als Vollküche wird jedoch eine große Ablufthaube benötigt; die Variante „Kita Biersdorf“ wurde als gut und ausreichend eingestuft. Zudem kann die Zuluft über Fensterlüftung mit Fliegengitter erfolgen, wobei auch eine Energiesparhaube in Betracht gezogen werden kann.

Im Hinblick auf den Arbeitsschutz wurde betont, dass die Raumtemperatur von 17 Grad nicht unterschritten werden darf, was durch eine Heizungsauslegung auf 22 Grad und den Einsatz einer Energiesparhaube gewährleistet werden sollte. Des Weiteren kann das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgrund der geringen Betriebsstunden vernachlässigt werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, die Ausschreibung für die Kücheneinrichtung in der vorliegenden Grundausstattung als Zulieferküche/Caterer, komplett in Edelstahl, durchzuführen. Der Ortsbürgermeister soll ermächtigt werden, den Auftrag im Einvernehmen mit den Beigeordneten an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Sollte das wirtschaftlich günstigste Angebot die Kostenschätzung um mehr als 15 % übersteigen, ist gegebenenfalls ein neues Ausschreibungsverfahren einzuleiten.

Bauhof; hier: Gebäudesanierung

Aufgrund von Wassereintritt und Feuchtigkeitsproblemen an den erdberührten Wänden der Südseite des Bauhofgebäudes wurde im Rahmen der Erdarbeiten des angrenzenden Kindergartens die Kellerwand durch die Firma Bügler Bau freigelegt.

Hier sehen Sie die sanierungsbedürftige Stelle am Sockel des Bauhofgebäudes in Weitefeld vom oberen Parkplatz aus.
Blick vom oberen Parkplatz

Nach der Ausschachtung konnten mehrere Faktoren identifiziert werden, die zu den feuchten Wänden geführt haben. Dazu zählen unter anderem Risse und Fehlstellen in der Putz- und Abdichtungsschicht, unzureichende Drainage sowie ein offener Stutzen an einer Grundleitung.

Hier sehen Sie die sanierungsbedürftige Stelle an der Ecke Blindsockel des Bauhofgebäudes in Weitefeld.
Ecke Blindsockel

Das Hauptproblem für den Wassereintritt (kleiner Lagerraum) liegt in einem Bereich, der von außen nicht zugänglich ist: dem Blindsockel des darüberliegenden Sitzungssaales. Die Wandabdichtung in diesem Bereich kann daher weder eingesehen noch von außen abgedichtet werden. Am 10. Januar dieses Jahres fand ein Ortstermin mit Ortsbürgermeister Keßler, der Firma Bügler und Herrn Sascha Starosta von der Verwaltung statt, um die Sanierungsmöglichkeiten zu erörtern.

Hier sehen Sie die sanierungsbedürftige Stelle an der Ecke Blindsockel des Bauhofgebäudes in Weitefeld.

Unabhängig von der Beseitigung der Schadstellen im Putz und der Neuabdichtung der erdberührten Wände wurden Überlegungen angestellt, den beheizten Bereich des Bauhofs zusätzlich von außen mit einer Wärmedämmung zu versehen. Dies setzt jedoch voraus, dass die vorhandenen Glasbausteine durch neue Fenster mit entsprechenden Fensterbankanschlüssen ersetzt werden. Die geschätzten Mehrkosten belaufen sich auf etwa 4.200,00 Euro für die Fenster und rund 2.000,00 Euro für die zusätzliche Dämmung des Sockels.

Die Sanierungsarbeiten (Putz, Abdichtung, Baugrubenverfüllung) könnten zusammen mit den Arbeiten an der Kita zu denselben Einheitspreisen durchgeführt werden, sodass eine separate Ausschreibung nicht erforderlich ist. Zudem fallen dann auch keine zusätzlichen Kosten für die Baustelleneinrichtung an. Die Kosten belaufen sich auf 17.718,51 € inkl. zusätzliche Dämmung des Sockels und der bereits erfolgten Ausschachtungsarbeiten. (Eine detaillierte Kostenkalkulation lag zur Sitzung des Bauausschusses noch nicht vor; die Prognose belief sich auf etwa 12.000,00 bis 15.000,00 Euro zzgl. den 2.000,00 Euro für die Dämmung.)

Für die Wandabdichtung im Bereich des Blindsockels kommt ausschließlich ein Injektionsverfahren in Betracht, bei dem durch Bohrkanäle ein spezielles Injektionsmittel in das Mauerwerk injiziert wird. Die Bauverwaltung schätzte die Kosten hierfür auf 3.000,00 bis 4.000,00 Euro. Auch hier liegt mittlerweile ein Angebot der Firma Bügler vor. Der Angebotspreis beläuft sich auf 3.113,90 €.

Der Ortsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschuss folgende Maßnahmen:

  1. Die erdberührte Wand des beheizten Bereichs zusätzlich zu dämmen und die Glasbausteine durch Fenster zu ersetzen. Die geschätzten Mehrkosten belaufen sich auf etwa 6.200,00 €. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Fenster zu vergeben.
  2. Die Sanierungsarbeiten im Rahmen der Arbeiten an der Kita sollen ebenfalls von der Firma Bügler Bau aus Kirchen zu den gleichen Einheitspreisen wie in der Kita-Ausschreibung durchgeführt werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot für das Injektionsverfahren einzuholen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu vergeben.

LEADER-Projekt Mehrgenerationenspielplatz; Sachstand

Die Ortsgemeinde hat im vergangenen Jahr einen Antrag auf Zuwendungen bei LEADER für das Projekt „Mehrgenerationen Spiel- und Fitnessplatz“ gestellt. Das Projekt hat der Ortsbürgermeister am 07.05.2024 auf einer Sitzung der LAG Westerwald-Sieg vorgestellt, woraufhin LEADER dieser für eine Förderung auserwählt hat.

Im zweiten Schritt wurde der Antrag vom 02.07.2024 bei der ADD eingereicht, welcher mit Datum vom 18.10.2024 positiv beschieden wurde.

Die Gesamtkostenschätzung des eingereichten Antrags beläuft sich auf 105.700 Euro. Auf dieser Grundlage hat die Ortsgemeinde eine Gesamtzuwendung in Höhe von 68.003,27 Euro bewilligt be-kommen, was einem Zuwendungsprozentsatz von 65 % entspricht.

Somit darf seitens des Fördermittelgebers offiziell mit der Durchführung des Vorhabens begonnen werden.

Die Verwaltung hat über die Wintermonate bereits erste Grundlagen für die Ausschreibungen zusammengetragen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen die genannten Leistungen auszuschreiben und den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, die Auftragsvergabe auf die wirtschaftlichsten Angebote im Einvernehmen mit den Beigeordneten vorzunehmen. Soweit die Auftragssummen mehr als 15 v. H. über der Kostenschätzung liegen, erfolgt eine erneute Beratung im jeweils beitragsmäßig zuständigen Gremium. Der Ortsgemeinderat ist über die Auftragsvergabe zu informieren.

Bietervorschläge, welche für die auszuschreibenden Leistungen berücksichtigt werden sollen, können dem Ortsbürgermeister oder der zuständigen Sachbearbeiterin der Verwaltung zeitnah mitgeteilt werden.

  1. Um die Durchführung der Maßnahme soweit als möglich zu beschleunigen, beschließt der Ortsgemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen die genannten Leistungen auszuschreiben und den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, die Auftragsvergabe auf die wirtschaftlichsten Angebote im Einvernehmen mit den Beigeordneten vorzunehmen.

Soweit die Auftragssummen mehr als 15 v. H. über der Kostenschätzung liegen, erfolgt eine erneute Beratung im jeweils beitragsmäßig zuständigen Gremium. Der Ortsgemeinderat ist über die Auftragsvergabe zu informieren.

Sanitärcontainer Grillhütte; Sachstand

Der Neubau eines Sanitärcontainers ist baugenehmigungspflichtig (reguläres Verfahren, da Sonderbau gem. §50 LBauO).

Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr die entsprechenden Zeichnungen angefertigt und den Bauantrag mit Datum vom 18.11.2024 bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingereicht.

Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung vom 11.02.2025 für die Herrichtung des Sanitärcontainers im Außenbereich die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB ausgesprochen. Eine Baugenehmigung ist bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht eingegangen.

Der neue Sanitärcontainer soll separate Räumlichkeiten für Damen, Herren und Behinderte aufweisen.

Als Zwischenlösung hat der Ortsbürgermeister im Herbst 2024 einen Mietcontainer aufstellen lassen, welcher zur Überbrückung der Zeit in der keine nutzbaren Sanitärbereiche vorhanden sind, dient.

Die Gesamtkosten für die Errichtung des Sanitärcontainers, inklusive Anschluss der Ver- und Entsorgungsleitungen, Gestaltung des Außenbereiches und der Umbau der alten WCs zu einem Abstellraum werden mit 20.000 Euro brutto geschätzt.

Diese Summe ist auch im Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen.

Der Bauausschuss empfiehlt den Umbau der alten Toiletten zu einem Abstellraum durch den Bauhof durchführen zu lassen.

Um die Durchführung der Maßnahme soweit als möglich nach Erhalt der Baugenehmigung zu beschleunigen, empfiehlt der Bauausschuss dem Ortsgemeinderat außerdem, die Verwaltung zu beauftragen die genannten Leistungen auszuschreiben und den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, die Auftragsvergabe auf die wirtschaftlichsten Angebote im Einvernehmen mit den Beigeordneten vorzunehmen.

Bietervorschläge, welche für die auszuschreibenden Leistungen berücksichtigt werden sollen, können dem Ortsbürgermeister oder der zuständigen Sachbearbeiterin der Verwaltung zeitnah mitgeteilt werden.

  1. Der Ortsgemeinderat beschließt den Umbau der alten Toiletten zu einem Abstellraum durch den Bauhof durchführen zu lassen.
  2. Um die Durchführung der Maßnahme soweit als möglich nach Erhalt der Baugenehmigung zu beschleunigen, beschließt der Ortsgemeinderat die Verwaltung zu beauftragen, die genannten Leistungen auszuschreiben und den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, die Auftragsvergabe auf die wirtschaftlichsten Angebote im Einvernehmen mit den Beigeordneten vorzunehmen. Soweit die Auftragssumme mehr als 15 v. H. über der Kostenschätzung liegt, erfolgt eine erneute Beratung im jeweils beitragsmäßig zuständigen Gremium. Der Ortsgemeinderat ist über die Auftragsvergabe zu informieren.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Auf der Wacht"; Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Planentwurfs

Der Ortsgemeinderat Weitefeld hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 dem Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf der Wacht“ zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss gefasst. Parallel zur vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplanes wird derzeit der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf entsprechend geändert.

Durch das mit der Planung beauftragte Planungsbüro „Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mBH“ mit Sitz in Westerburg wurden zwischenzeitlich die notwendigen Planunterlagen erstellt, die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt sind.

Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:

  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Textliche Festsetzungen
  • Fachbeitrag Naturschutz
  • Bestandsplan - Landespflege
  • Fachbeitrag Artenschutz*
  • FFH-Verträglichkeitsvorprüfung*
  • VSG-Verträglichkeitsvorprüfung*       
  • Kartierungsergebnisse*
  • Planurkunde*

*Hinweis: Diese Unterlagen weisen den Stand Oktober 2024 aus. Das Plangebiet wurde jedoch danach noch weiter verkleinert, weshalb die in diesen Unterlagen ausgewiesene Plangröße größer ist als die jetzt Aktuelle.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den in der Anlage beigefügten Planentwurf anzunehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, geringfügige Anpassungen und Ergänzungen an den Planunterlagen vorzunehmen.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

Vom 26.04.-05.05.2025 findet die Jugendsammelwoche statt. Wer etwas geben möchte, kann sich bei Karl-Heinz Keßler melden.

Die Auswertung Zensus 2022 liegt vor. Demnach hatte Weitefeld zum 15.05.2022 2.353 amtliche Einwohner.

Mit Schreiben vom 03.04.2025 bittet der Schwimmbad Förderverein der Ortsgemeinde Niederdreisbach um Spenden, für den Erhalt des örtlichen Freibades. Der Vorsitzende bittet den Rat, sich darüber Gedanken zu machen.

Anfragen

Ratsmitglied Dirk Langenbach sprach die Beschilderung vor dem Wanderparkplatz im Schloßsteinchen vor dem Wald an. Demnach dürfen Fahrzeuge nicht mal bis zum Parkplatz fahren.

Ortsbürgermeister Keßler weiß darum Bescheid und wird sich kümmern, das Schild nach hinten zu versetzen.

Beigeordneter Sven Stühn fragte nach, wie es um die Versetzung auf Privatbesitz des großen Baumes im „Sonnenweg“ steht.

Der Vorsitzende teilte mit, dass es an den angrenzenden Einwohnern liegt.

Einwohnerfragen

Ein erschienener Einwohner fragte, ob man auf Grund der aktuellen Geschehnisse die Fahne auf Halbmast setzen könnten.

Karl-Heinz Keßler gab zur Antwort, dass das leider nicht so einfach geht. Die offizielle Flagge darf nur zu öffentlichen Anlässen gehisst werden.

Eine Einwohnerin berichtete, dass zwei von drei gepflanzten Obstbäumen am Dorfplatz Oberdreisbach nicht mehr gesund aussehen.

Der Vorsitzende gab an, dass diese inzwischen durch die Baumschule Hebel beschnitten wurden und dabei geschaut wird.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit zwei Finanz-; Grundstücks-; sowie je einer Personal-; Pacht-; Vertrags-; und Bauangelegenheit(en). Weiter wurden die Ratsmitglieder auf aktuellen Stand in Sachen Auftragsvergaben gebracht.

Hinweis: Alle öffentlichen Anlangen zur Sitzung sind über das Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf einzusehen.