Sitzungsbericht

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Weitefeld am 11.02.2025

Boltzplatz für alle da

Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Ortsgemeinde hat folgende Zuwendungen erhalten:

Zuwendungsgeber:                   Julia Schneider, Am Rain 9, Weitefeld (f. Verschiedene anl. Basar)

Eingangsdatum:                       06.01.2025                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   296,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Grundschule Weitefeld                                    

 

Zuwendungsgeber:                   Thorsten Stühn f. Verschiedene (anl. Aktion PLÄTZE BACKEN)

Eingangsdatum:                       21.01.2025                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   1.500,00 / Geldspende                                    

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA Weitefeld

Der Kommunalaufsicht wurde die Entgegennahme der Zuwendungen angezeigt.

Der Ortsgemeinderat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendungen.

Antrag der FWG-Fraktion; "Nutzung Bolzplatz"

Der Vorsitzende berichtete in der Sitzung wie folgt:

Vorliegender Antrag der FWG-Fraktion vom 30.10.2024.

„Weitefeld, 30. Oktober 2024

Antrag der FWG-Fraktion zum Bolzplatz - Nutzung und Weiterentwicklung

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Kessler,

sehr geehrte Ratskolleginnen und – kollegen,

der ortseigene Bolzplatz ist zurzeit nur bedingt nutzbar.

Die Tornetze sind in einem schlechten Zustand und auch das Ballfangnetz hinter dem südlichen Tor ist löchrig. Auf der nördlichen Seite ist noch kein Netz angebracht. Weiter ist durch das unregelmäßige Mähen eine Nutzung nur eingeschränkt möglich.

Hierzu sollten wir uns beraten und klären, ob und wie wir den Platz unseren Bürgern zukünftig zur Nutzung zur Verfügung stellen wollen.

Sofern wir ein „ja“ zu dem Bolzplatz finden, müssten wir dann anschließend entsprechende Mittel aufwenden, um den Platz in einen dauerhaft nutzbaren Zustand zu bringen, u.a.:

-Den Kauf und die Anbringung von neuen Tornetzen

-Das Aufstellen eines neuen Ballfangnetzes in Richtung dem Feuerwehrgelände

-Erneuerung des bestehenden Ballfangnetzes auf der gegenüberliegenden Seite.

-Und das regelmäßige Pflegen der Fläche (z.B. 14-tägiger Rhythmus), damit der Platz spontan genutzt werden kann und nicht erst auf Nachfrage.

Wir bitten darum den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ortsgemeinderatssitzung zu nehmen und zu beraten.

Vorab vielen Dank.“

Der Bolzplatz wurde seit der Eröffnung des Kleinspielfeldes 2018 nur noch sehr selten genutzt.

Anfragen zur Nutzung sind wissentlich nicht bekannt. Zudem wäre die offizielle Weiternutzung dem Förderantrag zum Kleinspielfeld wohl schädlich gewesen.

Das Mähen des Bolzplatzes erfolgte wegen der sehr seltenen Nutzung nur in unregelmäßigen Abständen; es wurde aber gemäht.

Zur Fußball-EM wurde der Platz von der Kita genutzt.

Anfang September dann auch von der EfG Jungschar.

Hierbei wurde nachgehört, ob diese Nutzung nun regelmäßig stattfinden würde, da dann öfters zu mähen wäre und auch neue Tornetze bestellt würden. Das wurde bejaht und entsprechend an den Bauhof weitergeleitet.

Die Erneuerung der Tornetze ist erfolgt.

Ein zusätzliches Ballfangnetz würde gemäß neuem Angebot 2.630 € kosten zzgl. ca.

1.300 € für die Montage.

Nach eingehender Beratung kam der Rat überein, dass der Bolzplatz entsprechend der tatsächlichen Nutzung gemäht und unterhalten werden soll.

Ein zweites Ballfangnetz anzuschaffen lehnten die Ratsmitglieder ab, da die Kosten in keinem Verhältnis stehen würden.

In diesem Zusammenhang wurde nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass das Kleinspielfeld von Jedermann genutzt werden kann und darf.

Antrag der FWG-Fraktion; Baumkataster

Der Vorsitzende berichtete in der Sitzung wie folgt:

Vorliegender Antrag der FWG-Fraktion vom 29.10.2024.

„Weitefeld, 29. Oktober 2024

Antrag der FWG-Fraktion - Darlegung der Ersterfassung bei der Erstellung des Baumkatasters

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Kessler,

sehr geehrte Ratskolleginnen und – kollegen,

das beauftragte Baumkataster wurde in den letzten Monaten erstellt und abgeschlossen.

Um allen Bürgern eine Übersicht bezüglich der erfassten Bäume zu geben und auch die Fortführung sowie die abgeleiteten Maßnahmen aus der Erfassung bekanntzumachen ist aus unserer Sicht eine detaillierte Präsentation notwendig.

Insbesondere sollte aus der Präsentation ersichtlich sein:

-welche Bäume erfasst wurden und welche nicht (mit Begründung)

-wie der Zustand der Bäume ist und welche Maßnahmen hinterlegt wurden

-wie eine regelmäßige Information an den Gemeinderat erfolgt

Aus den beigefügten Beispielen ist ersichtlich, wie eine grafische Darstellung aussehen könnte. Dies ist natürlich stark abhängig von der verwendeten Software bei der Erfassung.

Wir bitten darum den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ortsgemeinderatssitzung zu nehmen und zu beraten.

Vorab vielen Dank“

Ein entsprechender Online-Zugang auf das Baumkataster ist nicht vorgesehen. Es kann ein Ausdruck im OG-Büro eingesehen werden. Die im Anhang des Antrages gezeigten Pläne sind aus Hamburg. Sollte der Rat sich für einen „Jedermann-Zugriff“ entscheiden, müsste dieses generell bei der Fa. Siegerländer Baumdienst angefragt werden. D.h., machbarer Umfang des Zuganges und vor allem müssten die Kosten ermittelt werden. 

Wie zu anderen Projekten auch, wurden die Beigeordneten per E-Mail und WhatsApp und auch in einer Ratssitzung über den Sachstand, Fertigstellung und Umsetzung informiert.

Erfasst wurden alle im Ortsbereich auf Gemeindegrund stehenden Bäume (Baumnummernschilder), vermessen und begutachtet.

Zudem wurden die Bäume auf Grünflächen (Baumert, Kita, Friedhöfe u.s.w.), der Grillhütte, den Grüngürteln, zusätzlich überprüft. Diese sind aber nicht Bestandteil des Baumkatasters.

Wie bekannt, sind die dringendsten Arbeiten schon erledigt worden und weitere Maßnahmen werden nach einer ToDo-Liste abgehandelt.

Ratsmitglied Dirk Langenbach schlug vor, eine ähnliche Präsentation, wie sie in diesem Zusammenhang im Forst- und Umweltausschuss gezeigt wurde, beispielsweise im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

Ortsbürgermeister Keßler sagte zu, diese Angelegenheit innerhalb der nächsten 12 Monate anzugehen.

Antrag der FWG-Fraktion; Zustand der K 112 in der Ortslage von Weitefeld - Resolution des Gemeinderates

Ortsbürgermeister Keßler stellte dem Rat den Antrag der FWG-Fraktion vor. Anschließend beriet der Rat über die weitere Vorgehensweise.

Ratsmitglied Sven Stühn wies darauf hin, dass es sich hier ebenso um einen Schulweg handelt, der alles andere als sicher für die Kinder ist, dass Weitefeld die 11. größte Ortsgemeinde im Kreis Altenkirchen ist, hier viele Firmen ansässig sind und entsprechend steuerlich einiges an den Kreis zu zahlen hat. Er schlägt vor, diese Punkte in die Resolution mit einspielen lassen. 

André Lenz trug vor, dass er mit dem Zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung gesprochen hat und dieser berichtet, dass LBM und Kreis halbjährlich zusammenkommen, um die Prioritätenlisten zu besprechen. Die Ortsgemeinde soll über die VG Werke (Stichwort Kanalisation) Druck machen und neue Anträge stellen.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verwaltung in Verbindung mit den VG Werken zu beauftragen, einen Entwurf einer Resolution zu erstellen. Karl-Heinz Keßler wird diesen dann den Fraktionen zur Ergänzung und Bearbeitung zukommen lassen.

Sachstand Mittagessen Kindertagesstätte und Grundschule

Die Ortsgemeinde gibt in den beiden Einrichtungen Essen für die Kinder aus. Bisher erfolgte die Belieferung durch den Caterer GSB Lebenshilfe, Mittelhof. Wegen weiterer Preissteigerungen und Unzufriedenheit mit dem Geschmack des Essens, wurde der Liefervertrag beendet und mit dem Caterer „Der Struthof“, Betzdorf ab dem 01.02.2025 eine neue Vereinbarung geschlossen.

Den Eltern ist das Essen in Rechnung zu stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ortsgemeinde verpflichtet ist, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, d. h. der Essenspreis ist mindestens kostendeckend festzulegen. Dem ist die Ortsgemeinde in der Vergangenheit auch gefolgt.

Grundschule

Beim Caterer Lebenshilfe betrug der Preis bisher 4,50 Euro/Essen. Es sollte eine Preisanpassung auf 4,71 Euro/Essen erfolgen. Bei der Schule fallen keine Personalkosten für Küchenkräfte an, deshalb war der den Eltern weiterberechnete Essenspreis auf 4,50 Euro festgelegt.

Der neue Caterer „Der Struthof“ berechnet ein Essen mit 5,83 Euro. Laut Information der Schule wird dieser, im Vergleich zum bisherigen Lieferanten deutlich höhere Preis, von den Eltern akzeptiert, weil das Essen der Lebenshilfe den Kindern nicht geschmeckt hat.

Kindertagesstätte

Bei der Kindertagesstätte errechnen sich die Selbstkosten aus den Catererkosten, Zukäufen von Lebensmitteln und den nicht durch Landeszuschüsse gedeckten Personalkosten für die Küchenkräfte. Diese Kosten variieren, weshalb am Jahresende eine Nachkalkulation zur Anpassung des Essenspreises durchgeführt wird.

Die Nachkalkulation für das Jahr 2024 ergab, bei einem festgelegten Essenspreis von 5,20 Euro, einen Fehlbetrag von rd. 0,80 Euro pro Essen. Dem lag ein Einkaufspreis beim Caterer Lebenshilfe von 4,50 Euro/Essen zugrunde.

Auch hier hatte die Lebenshilfe eine Preiserhöhung auf 4,71 Euro/Essen angekündigt. Das Angebot des Caterers „Der Struthof“ belief sich auf 3,73 Euro. Deshalb wurde der bisherige Liefervertrag beendet und mit dem Caterer „Der Struthof“ eine Essenlieferung ab dem 01.02.2025 vereinbart.

Für die endgültige Preisfestlegung sind die sonstigen Zukäufe und die nichtgedeckten Personalkosten zusätzlich zu berücksichtigen. Eine Vorabkalkulation ist nach dem Lieferantenwechsel nur überschlägig möglich. Unter der Berücksichtigung der Nachkalkulation und der neuen Lieferpreise würde sich ein Belassen des bisherigen Preises von 5,20 Euro oder eine Absenkung auf 5,00 Euro/Essen anbieten. Wenn Erfahrungswerte vorliegen, sollte der Preis dann entsprechend der Nachkalkulation bei Bedarf wieder genauer angepasst werden.

Aus den Reihen der Eltern werden immer wieder Beschwerden an den Ortsbürgermeister herangetragen, dass der Essenspreis zu hoch festgelegt sei. Der Vorsitzende schlägt deshalb vor, über eine eventuelle Bezuschussung des Essens durch die Ortsgemeinde nachzudenken.

Hinweis der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung ist die Weiterberechnung der Essenskosten an die Eltern mindestens zu den Selbstkosten der Ortsgemeinde und nach dem „Verursacherprinzip“ durchzuführen.

Sicherlich steht es jeder Ortsgemeinde frei, bei entsprechender Haushaltslage, die Verpflegung zu bezuschussen, allerdings ist dabei zu bedenken, dass die Haushaltslage der Gemeinden und auch der Ortsgemeinde Weitefeld mehr als angespannt ist. Die Ortsgemeinde verfügt kurzfristig über keine eigenen Finanzmittel (Rücklage) mehr. Hinzu kommt die verschärfte Finanzaufsicht mit der Vorgabe des unbedingten Haushaltsausgleichs. Wird dieser nicht erreicht, muss ein Defizit über Ausgabenreduzierungen oder zusätzliche Einnahmen (z. B. Steuern und Gebühren) kompensiert werden.

Der Ortsgemeinderat besprach die vorgetragene Sachlage.

André Lenz wies den Vorsitzenden darauf hin, dass die beigefügte Nachkalkulation der Verbandsgemeinde falsch berechnet wurde. So stimmt bspw. der angegebene Prozentsatz des Personalkostenzuschusses durch das Land nicht. Es werden 90 % anstatt 87,5 % übernommen.

Da die vorliegenden Zahlen mutmaßlich falsch sind, vertagte der Rat den Beschluss.

Ortsbürgermeister Keßler wird sich umgehend mit der Verwaltung in Verbindung setzen, um die Kosten neu zu kalkulieren.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

Bericht des Grillhüttenwartes für das Hüttenjahr 2024:
Energieverbrauch
Zählerstand Grillhütte Anfang 2024   1923,40 kwh
Zählerstand Grillhütte Ende 2024   3435,40 kwh
Stromverbrauch gesamt    643,20 kwh
Stromverbrauch Gäste    420,70 kwh
Stromverbrauch Pflege Hütte    1091,30 kwh

Hüttenjahr 2024
Das Hüttenjahr begann am 22.03.2024 und endete am 30.11.2024 mit einer privaten Veranstaltung.
Im Anschluss wurde die Wasserversorgung durch den Bauhof abgestellt.
Auch in diesem Jahr wurde die Hütte von der KITA-Sonnenwiese und zu Abschlussfeiern der Grundschulklassen genutzt. Auch die Jugendpflege war zu Gast.
Es wurden mehrere Mietanfragen an mich herangetragen zur Nutzung der Hütte an den Weihnachtfeiertagen und zu Silvester.
Diese Nutzung musste ich leider abschlägig bescheiden.

  • Mietverträge

Die Grillhütte wurde zu insgesamt 55 Nutzungstagen vermietet. Hierzu wurden 25 Mietverträge
mit Einheimischen Nutzern und 12 Mietverträge mit auswertigen Nutzern geschlossen.

  • Gäste

In 2024 haben insgesamt 1144 Gäste, davon 222 Kinder unter 14 Jahren die Grillhütte besucht.
Zu Besondern Vorkommnissen, negativer Art ist es während des Hüttenjahres 2024 nicht gekommen,

Karl-Heinz Keßler bedankt sich ganz herzlich für die geleistete Arbeit.

Grünflächenkataster

Der Bauhof hat in den letzten Wochen mit viel Aufwand einen schon brauchbaren Entwurf eines „Grünflächenkatasters“ erstellt.

Anfragen

Ratsmitglied Dirk Langenbach fragte nach dem Stand bzgl. Schaden am Bauhofgebäude.

Karl-Heinz Keßler gibt an, dass die Angebote vorliegen, auf Grund der aktuellen Witterung aber bislang noch nichts weiter unternommen werden konnte.

Weiter hörte Herr Langenbach nach dem Stand in Sachen „Kirchweg“.

Über die Verwaltung läuft aktuell die Ausschreibung für den Teilabschnitt „Kirchweg“. Mit einer Vergabe ist im Frühjahr/Sommer 2025 zu rechnen.

Ratsmitglied Karl-Heinz Wenzelmann fragte, über wen die Ortsgemeinde ihren Strom bezieht und wer für Verträge etc. zuständig ist.

Der Vorsitzende verweist auf Herrn Starosta, Bauamt VG.

Einwohnerfragen

Der erschienene Bürger gab ergänzend zu TOP 6 weitere Punkte zu bedenken:

  • für ältere Leute mit Rollator oder Familien mit Kinderwägen ist der Gehweg nicht passierbar
  • es ist eine Zumutung, auch für Schulkinder mit Fahrrädern, die Straße zum Ausweichen zu benutzen
  • für die Anwohner ist es kaum noch tragbar, die Gehwege und ihre eigenen Zufahrten zu pflegen, da täglich erheblicher Dreck durch die poröse Straße entsteht
  • die Pfützen in den Löchern werden inzwischen so groß, dass der Verkehr das Regenwasser bis an private Mauern spritzt und dort Fugen ausgewaschen werden
  • der Lärm, den polternde LKWs verursachen ist kaum noch auszuhalten, von dem Beben und den Schlägen die die Fahrzeuge verursachen mal ganz abgesehen 

Der Rat stimmte allen Punkten zu und wird auch diese in die Resolution mit einfließen lassen.

Ratsmitglied Heribert Weber wurde angesprochen, dass die Ausfahrt „Brunnenstraße“ zur „Mittelstraße“ raus sehr gefährlich sei. Der Ortsbürgermeister bot an, dass der Bürger ihn diesbezüglich gerne kontaktieren kann.

Weiter wurde nachgefragt, warum nicht überall im Ort das Mitteilungsblättchen verteilt wird bzw. wie diese Unregelmäßigkeiten in der Zustellung zustande kommen.

Die Verteilung des Daadener Mitteilungsblatte liegt in der Zuständigkeit des Linus Wittich Verlages. Dieser hat Schwierigkeiten dauerhaft zuverlässige Zusteller für die Bezirke in Weitefeld zu finden. Daher kann es leider immer wieder zu Ausfällen oder Verzögerungen kommen. Solange sich keine neuen Zusteller finden, ist an dem aktuellen Zustand auch leider nichts zu ändern.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit Bau- und Grundstücksangelegenheiten.