Sitzungsbericht

Aus der Sitzung des Stadtrates Daaden am 26.03.2025

Haushalt und Investitionsprogramm zentrale Tagesordnungspunkte

Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Stadt Daaden hat folgende Zuwendungen erhalten:

Zuwendungsgeber:                   Michael Sinemus, Hopfengarten 12, 57567 Daaden                  

Eingangsdatum:                       17.12.2024                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   550,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA „Alte Bahnhofschule“ Daaden                       


Zuwendungsgeber:                   Thomas Magnete GmbH, Innomotion Park 3, 57562 Herdorf     

Eingangsdatum:                       17.12.2024                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   500,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kommunale KITA „Alte Bahnhofschule“ Daaden


Zuwendungsgeber:                   Sparkasse Westerwald-Sieg, Bismarckstr. 16,

                                               56470 Bad Marienberg             

Eingangsdatum:                       08.01.2025                                                                             

Umfang der Zuwendung:      €   300,00 / Geldspende                           

Verwendungszweck:                 Kindertheater Stadt Daaden                 


Der Kommunalaufsicht wurde die Entgegennahme der Zuwendungen angezeigt.

Der Stadtrat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendungen.

Beratung und Beschlussfassung zum Forstwirtschaftsplan 2025

Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2025 für das Haushaltsjahr 2025 wurde vorgetragen.

Der Plan geht von einem Verkauf von 140 fm Holz aus.

Der Entwurf sieht einen Gesamtertrag in Höhe von 18.962 Euro vor, der sich aus Erträgen aus Holzverkäufen zusammensetzt.

Dem stehen die Aufwendungen in Höhe von 20.606 Euro gegenüber.

Nach dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes ist im Haushaltsjahr 2025 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 1.644 Euro zu rechnen.

Der Stadtrat beschloss den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr2025 in der vorgelegten Fassung.

Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 sowie das Investitionsprogramm 2027 und 2028

Vorab hielt Stadtbürgermeister Walter Strunk eine Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2025/2026.

„Wir stehen heute vor der Herausforderung, den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 zu verabschieden. In einer Zeit, die von wirtschaftlichen Unsicherheiten, geologischen Spannungen und tiefgreifenden strukturellen Veränderungen geprägt ist.

  1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die weltweite Konjunktur zeigt sich weiterhin fragil. Während einige Volkswirtschaften sich langsam von den Nachwirkungen der globalen Krisen der vergangenen Jahre erholen, sorgen geopolitische Konflikte, hohe Inflationsraten und gestiegene Zinsen für erhebliche Unsicherheiten.

Europaweit stehen wir vor der Herausforderung, die Wirtschaft zu stabilisieren, den Klimawandel aktiv zu bekämpfen und gleichzeitig die sozialen Sicherungssysteme zu erhalten. In Deutschland sehen wir eine schwächelnde Industrieproduktion, eine stagnierende Binnennachfrage und eine weiterhin angespannte Haushaltslage auf Bundes- und Landesebene.

All diese Faktoren wirken sich auch auf unsere Stadt aus. Weniger Steuereinnahmen, gestiegene Energiekosten und höhere Ausgaben für soziale Aufgaben zwingen uns, unsere Haushaltsplanung mit besonderer Umsicht anzugehen.

 2. Der kommunale Haushalt: Herausforderungen und Prioritäten

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage setzen wir klare Schwerpunkte:

Solide Finanzpolitik: Wir müssen unsere Zukunft investieren und womöglich Einsparungen vornehmen. Deshalb sollten der Erhalt und Ausbau unserer Straßen und öffentlichen Gebäude essenziell bleiben. Ebenso investieren wir weiter in unsere Bildungseinrichtungen.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Energieeffizienzmaßnahmen, Förderung z.B. von erneuerbaren Energien und eine nachhaltige Stadtentwicklung stehen weiterhin im Fokus.

Soziales Miteinander: Der demografische Wandel erfordert Investitionen in soziale Einrichtungen, Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung, Freibad und weitere Einrichtungen, die Förderung unserer Vereine, sowie der ärztlichen Versorgung.

Wirtschaftsförderung: Wir setzen uns für eine attraktive Standortpolitik ein, die Unternehmen ansiedelt, Arbeitsplätze schafft und Innovationen fördert.

3. Fazit

Der Doppelhaushalt 2025/2026 ist ein Haushalt der Verantwortung. Wir reagieren auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit einer umsichtigen Finanzplanung, setzen aber gleichzeitig gezielt Impulse für eine zukunftsfähige Entwicklung unserer Stadt.

Ich danke allen, die an der Haushaltsaufstellung mitgewirkt haben und freue mich auf eine konstruktive Beratung in diesem Gremium. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft unserer Stadt gestalten.“

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 25.02.2025 die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ausführlich beraten.

Der Ausschuss hatte dem Stadtrat die Annahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 in der beratenen Fassung empfohlen.

Der Stadtrat folgte der Empfehlung und beschloss die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:

Haushaltssatzung
der Stadt Daaden für die Jahre 2025 und 2026

vom _____________

Der Stadtrat hat am 26.03.2025 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

 

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

9.081.621 €

9.509.708 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

9.238.776 €

9.529.841 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf

- 157.155 €

- 20.133 €

2 . im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

2025

2026

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen118.523 €147.555 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.348.290 €

856.900 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.062.470 €

971.620 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 1.714.180 €

- 114.720 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.595.657 €

- 32.835 €


§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2025

2026

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

730.978 €

95.013 €

zusammen auf

730.978 €

95.013 €


§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.


§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für 

 

2025

2026

 

2.300.000 €

2.700.000 €


§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

- entfällt -

§ 6
Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

368

v. H.

Grundsteuer B auf

673

v. H.

Gewerbesteuer auf

380

v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

für den ersten Hund

60,00 Euro

für den zweiten Hund

80,00 Euro

für jeden weiteren Hund

80,00 Euro

für den ersten gefährlichen Hund

500,00 Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

500,00 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

500,00 Euro 

§ 7
Gebühren und Beiträge

  1. Für den Besuch der kommunalen Kindertagesstätten werden Elternbeiträge von den Eltern oder den sonstigen Erziehungsberechtigten der aufgenommenen Kinder gemäß den Bestimmungen des § 90 Abs.1, 3 und 4 SGB VIII und des § 26 Kindertagesstättengesetzes erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach den jeweiligen Festsetzungen des Jugendamtes des Landkreises Altenkirchen. Der monatliche Elternbeitrag ist jeweils zum 15. des Monats an die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf zu zahlen.

Der Elternbeitrag ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme für jeden Monat in voller Höhe zu zahlen, selbst wenn das Kind nicht an jedem Öffnungstag die Kindertagesstätte besucht. Der Elternbeitrag ist auch während der Ferien und grundsätzlich auch bei sonstigen Zeiten der Schließung der Kindertagesstätte zu zahlen, solange das Kind angemeldet ist.

 Im Übrigen sind die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.

§ 8
Umlagen

- entfällt -

§ 9
Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

 

19.901.619,20 Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

19.685.142,20 Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

19.527.987,20 Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

 

19.507.854,20 Euro

§ 10
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000 Euro überschritten sind.

§ 11
Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.


§ 12
Altersteilzeit

- entfällt -


§ 13
Leistungszulagen

- entfällt –


§ 14
Weitere Bestimmungen

- entfällt -

Modellvorhaben "Innenstadt-Impulse" - Ermächtigung zur Vergabe der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen

Am 06.12.2024 ging der Bewilligungsbescheid des MDI für Zuwendungen aus dem Modellvorhaben Innenstadt-Impulse bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein. Die von der Stadt Daaden beantragten Maßnahmen werden von Seiten des Landes mit einer Fördersumme in Höhe von 376.000 €, bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 417.600 €, unterstützt.

Die Maßnahme ist bis 11/2025 zu beginnen und bis Ende 2028 abzuschließen.

Folgende Maßnahmen sind im Projekt geplant:


Die Erstellung der unterschiedlichen Konzepte sowie die Durchführung der notwendigen Moderations-, Beratungs- und Managementleistungen soll durch externe Planungsbüros erbracht werden.

Da die Gesamtauftragssumme aller zu vergebenden Planungs- und Organisationsleistungen im Projekt den EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (221.000 €) überschreitet, wird eine europaweite Vergabe der Leistungen notwendig.

Aufgrund der Komplexität des Vergabeverfahrens soll dieses durch eine Fachkanzlei begleitet werden. Die Verwaltung hat in diesem Bereich gute Erfahrungen mit der u.a. auf Vergaberecht spezialisierten Kanzlei Webeler aus Koblenz gemacht, und bereits ein Honorarangebot angefragt, das bis zum heutigen Tage allerdings noch nicht vorliegt.

Der Stadtrat ermächtigte den Stadtbürgermeister den Auftrag zur Begleitung und Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen im Benehmen mit den Beigeordneten an die Kanzlei Webeler zu vergeben.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

Am 12. Februar 2025 fand ein Ortstermin an der Wilhelm-Fischbach-Hütte statt, um eine Lösung für die Wasserversorgung zu erarbeiten. Die bisherige Quelle, die zur Versorgung dient, hat sich als nicht mehr ausreichend erwiesen, um die Liegenschaft ganzjährig mit Wasser (nicht Trinkwasser!) zu versorgen. Daher wurde beschlossen, eine neue Zisterne direkt im Bereich der Hütte zu installieren. Diese soll sowohl den vorhandenen Quellzulauf als auch die Dachfläche anschließen und mit einer integrierten Pumpe das Wasser fördern. In besonders langen Trockenperioden kann die Zisterne zudem extern befüllt werden.

Die Kosten für eine solche Zisterne belaufen sich auf etwa 3.000 Euro, hinzu kommen Ausgaben für Erdarbeiten sowie für die Verlegung und den Anschluss der WC-Anlagen und der Zapfstelle innerhalb der Hütte. Für diese Maßnahme wurden vorsorglich 20.000 Euro im Haushalt eingeplant. Nach aktuellem Stand geht die Verwaltung davon aus, dass die Gesamtkosten unter 10.000 Euro liegen werden. Stadtbürgermeister Strunk hat die entsprechenden Aufträge vergeben, damit die Wilhelm-Fischbach-Hütte schnellstmöglich wieder über eine funktionierende Wasserversorgung verfügt.

Die Erdarbeiten werden aktuell vom Bauhof der Verbandsgemeinde durchgeführt, während die Inbetriebnahme von einem ortsansässigen Fachbetrieb übernommen wird.

Neue Kita „Sonnenstrahl“

Die neue Kindertagesstätte „Sonnenstrahl“ wurde am 03.03.2025 in Betrieb genommen. Die offizielle Eröffnung findet am 13.06.2025 statt. Stadtbürgermeister Strunk bedankte sich bereits vorab bei allen Beteiligten, die zu dem positiven Ergebnis beigetragen haben.

Die Rückübergabe des alten KiTa-Gebäudes an die Evangelische Kirche erfolgte in der letzten Woche.

Beginn und Dauer der Arbeiten zum Brückenneubau - Sperrung bzw. Sondernutzung des Fontenay-Le-Fleury-Platz/ Schützenhof

Hier sehen Sie ein Luftbild der Fußgängerbrücke über die Daade am Fontenay-De-Fleury Platz zum Schützenhof. Die rotmarkierten Felder sind Parkplätze und Gehwege, die durch den Brückenneubau gesperrt werden.

Die Arbeiten zum Brückenneubau starteten am 31.03.2025 und werden voraussichtlich bis zum 06.06.2025 abgeschlossen sein.

Während der Bauarbeiten wird es zeitweise, so wie es die Arbeiten verlangen, zur Sperrung und Sondernutzung eines Teilbereiches des Fontenay-Le-Fleury-Platzes sowie des Schützenhofes kommen. Die betroffenen Flächen können der Darstellung im Luftbild entnommen werden. Die fußläufige Verbindung zwischen Schützenhof und Fontenay-le-Fleury-Platz ist durch den Weg südlich des Bürgerhauses weiterhin sichergestellt.

Die Bevölkerung wurde bereits durch einen Hinweis auf dem WhatsApp-Channel der Verbandsgemeinde informiert, eine Information im Mitteilungsblatt folgt.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit sechs Bauangelegenheiten, drei Grundstücksangelegenheiten, zwei Finanzangelegenheiten, sowie einer Vergabe nach UVgO.