Sanierungsmaßnahmen zentrales Thema
Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Die Ortsgemeinde hatte folgende Zuwendung erhalten:
Zuwendungsgeber: Heimatverein Derschen e.V.
Eingangsdatum: 18.02.2025
Umfang der Zuwendung: € 250,00 / Geldspende
Verwendungszweck: Bolzplatz Ortsgemeinde Derschen
Zuwendungsgeber: SV Adler Derschen e. V.
Eingangsdatum: 24.02.2025
Umfang der Zuwendung: € 500,00 / Geldspende
Verwendungszweck: Bolzplatz Ortsgemeinde Derschen
Der Kommunalaufsicht wurde die Entgegennahme der Zuwendung angezeigt.
Der Ortsgemeinderat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendung.
Anstehende Maßnahmen und Aufwand Kita, Dorfgemeinschaftshaus und Friedhof
Am 21.01.2024 hatten Ortsbürgermeister Peter Blaes, Erste Beigeordnete Anneliese Heß und eine Mitarbeiterin der Verwaltung (FB 3 Bauen & Umwelt) eine gemeinsame Begehung der ortseigenen Gebäude durchgeführt.
Bei dieser Begehung wurde ein Katalog zusammengetragen, indem die derzeit bekannten Renovierungs- / Sanierungsmaßnahmen die in der nächsten Zeit anstehen, aufgeführt werden.
Folgende Maßnahmen wurden festgestellt:
Dorfgemeinschaftshaus:
- Erneuerung der Zaunanlage (Kostenschätzung ca. 10.000 €)
Kindergarten:
- Sanierung des Personal-WCs (Kostenschätzung ca. 8.000 €)
- Schallschutzmaßnahmen in den Gruppenräumen (Kostenschätzung ca. 1.000 €)
- Grundreinigung Boden, Ausbesserung der Fußleisten & Fugen (Kostenschätzung ca. 1.000 €)
Friedhofshalle:
- Austausch der Heizung (Kostenschätzung ca. 5.000 €)
- Sanierung des Feuchteschadens im UG (Kostenschätzung 15.000 €)
Über die Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen soll in einer der zukünftigen Ortsgemeinderatssitzungen, nachdem die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Ortsgemeinde feststehen, entschieden werden.
Ortsbürgermeister Peter Blaes teilte dem Rat mit, dass der Haushalt der Ortsgemeinde Derschen laut Rückmeldung der Finanzabteilung in Daaden ab Ende März abgeschlossen sein sollte.
Ratsmitglied Volker Wisser fragte nach, ob es nicht sinnvoll sei, die Erneuerung der Zaunanlage beim Dorfgemeinschaftshaus zusammen mit der Sanierung der Straße „Im Bierfaß“ zu tätigen. Beigeordneter Tobias Glatzel entgegnete, dass der Zaun bereits derart sanierungsbedürftig sei, dass dieser gewiss vor der Straßensanierung erneuert werden muss.
Weiterhin teilte Ratsmitglied Wisser mit, dass die Maßnahme „Sanierung Sockel im Eingangsbereich“ beim Dorfgemeinschaftshaus fehlt. Der Vorsitzende erwiderte, dass diese Maßnahme mit in den Katalog aufgenommen wird.
Beigeordneter Tobias Glatzel unterrichtete den Rat des Weiteren über die erforderlichen Arbeiten im Zuge der Maßnahme „Sanierung des Feuchteschadens im UG“ in der Friedhofshalle.
Der Rat diskutierte über die genannten Maßnahmen und nahm diese so zur Kenntnis.
Beratung und Beschlussfassung einer neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Sachbearbeiterin Josie Betz stellte dem Rat den Sachverhalt vor.
Gem. § 132 BauGB regeln die Gemeinden durch Satzung die Art und den Umfang der beitragsfähigen Erschließungsanlagen, die Ermittlungsart, den Verteilungsschlüssel, die Höhe der Einheitssätze, die Kostenspaltung und die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage. Ohne eine entsprechende kommunale Satzung können Erschließungsbeiträge nicht erhoben werden. Die derzeitige Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bildet somit das Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. der Satzung der Ortsgemeinde Derschen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 30.04.2020.
Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG) vom 29.06.2021 (6 A 10793/20.OVG) muss diese Erschließungsbeitragssatzung jedoch geändert werden.
Die bisherige Satzung vom 30.04.2020 sieht in § 6 Abs. 1 S. 2 vor, dass für Grundstücke, die durch mehr als zwei gleichartige und vollständig in der Baulast der Ortsgemeinde stehende Erschließungsanlagen erschlossen werden, die Grundstücksfläche nach § 5 Abs. 2 oder § 5 Abs. 3 der Satzung durch die Anzahl der Erschließungsanlagen geteilt wird. Dies bedeutet, dass beispielsweise dreifach erschlossene Grundstücke bei der Abrechnung einer Straße nur mit einem Drittel ihrer Maßstabsdaten berücksichtigt werden. Die Reduzierung der Grundstücksgröße auf den durch die Anzahl der angrenzenden Erschließungen zu dividierenden Betrag führt jedoch zu einer unzulässigen Pauschalierung (vgl. Urteil vom 29.06.2021 – 6 A 10793/20.OVG). Eine solche Vorgehensweise ist somit seit Bekanntwerden vorgenannten Urteils nicht mehr rechtskonform.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat diese neue Rechtsprechung zum Anlass genommen, das Satzungsmuster zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen entsprechend anzupassen (Anlage 2).
Die Verwaltung schlägt daher vor, § 6 der Erschließungsbeitragssatzung vom 30.04.2020 - entsprechend dem neuen Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz - wie nachfolgend aufgeführt neu zu fassen und die 1. Änderungssatzung rückwirkend zum 16.05.2020 in Kraft zu setzen:
„§ 6 Eckgrundstücksvergünstigung (1) Bei Grundstücken, die von zwei oder mehr gleichartigen und vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlagen i.S. des § 2 Abs. 1 erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche nach § 5 Abs. 2 oder Abs. 3 bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes für jede Erschließungsanlage nur mit der Hälfte anzusetzen. (2) Eine Ermäßigung nach Abs. 1 ist nicht zu gewähren,
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Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat Derschen, den vorgestellten Satzungsentwurf der 1. Änderungssatzung.
Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:
- Termine Gemeinde und Vereine (vorläufig)
- 23.03.2025: Waffeln backen am Haus Mudersbach
- 05.04.2025: Aktion Saubere Landschaft
- 19.04.2025: Osterfeuer
- 25.04.2025: Jahreshauptversammlung Heimatverein
- 10.05.2025: Kuchen backen am Backes
- 11.07.2025: Fußballturnier der SV Adler Derschen
- 12.07.2025: Lange Sommernacht an der Grillhütte
- 13.09.2025: Strüchefest
- Aktuelle Gemeindestatistik, Stand: 31.12.2024
- Einwohner: 998
- davon mit Hauptwohnsitz: 986
- davon mit Nebenwohnsitz: 12
- Einwohner: 998
Einwohnerfragen
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat noch mit einer Personalangelegenheit, einer Finanzangelegenheit, der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Ortsgemeinde nach § 5 Abs. 3 GemO und der Berichterstattung zu Auftragsvergaben. Zum Ende der Sitzung informierte der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.