Führerscheintausch
Die rosafarbenen oder grauen Papierdokumente werden mit Ablauf des 19.01.2025 ungültig, wenn der Inhaber im Jahr 1971 oder später geboren wurde. Der Pflichttausch betrifft die Führerscheine, die vor 1999 ausgegeben wurden. Wer bereits einen Scheckkarten-Führerschein besitzt, ist davon zunächst ausgenommen. Hintergrund des Führerscheintauschs ist die Einführung der EU-weit einheitlichen und fälschungssicheren Karte. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies nach einem zeitlichen Stufenplan.
Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19. Jan. 2033 |
1953 – 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 – 1964 | 19. Jan. 2023 |
1965 – 1970 | 19. Jan. 2024 |
1971 oder später | 19. Jan. 2025 |
Scheckkarten-Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19. Jan. 2026 |
2002 – 2004 | 19. Jan. 2027 |
2005 – 2007 | 19. Jan. 2028 |
2008 | 19. Jan. 2029 |
2009 | 19. Jan. 2030 |
2010 | 19. Jan. 2031 |
2011 | 19. Jan. 2032 |
Die Umstellung Ihres Führerscheins können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheines und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden oder der Außenstelle Herdorf zu den Öffnungszeiten beantragen.
Ihr Kontakt in der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf