Sitzungsbericht

Sitzungbericht des Ortsgemeinderats Mauden vom 13.02.2025

Mauden braucht mindestens 30 Urnenwähler

Nach der Genehmigung der Niederschrift über die Ratssitzung vom 17. Dezember 2024 besprach der Rat die Aufgabenverteilung des Wahlvorstands anlässlich der Bundestagswahl. Bürgermeister Helmut Stühn wies auf die Anordnung des Kreiswahlleiters nach § 68 der Bundeswahlordnung hin, nach der für den Fall, dass weniger als 30 Wähler vor Ort im Gemeindehaus ihre Stimme abgeben, die Stimmen gemeinsam mit den Stimmen aus Derschen ausgezählt werden müssen. Dazu müsste nach Ende der Wahlzeit die verschlossene Wahlurne vom Wahlvorsteher und weiteren Mitgliedern des Wahlvorstands nach dort gebracht werden. Die Stimmen können also nur dann in Mauden ausgezählt werden und es kann nur dann ein separates Ergebnis für Mauden ermittelt werden, wenn es mindestens 30 Urnenwähler gibt.

Bei den Einwohnerfragen ging es um eine für die Maudener Bevölkerung geplante Veranstaltung im Gemeindehaus. Weitere Einzelheiten dazu folgen. Zentraler Punkt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung war der Erwerb eines Grundstücks, das der Ortgemeinde als Ausgleichsfläche nützlich sein könnte.