Informationen für die Grundstückseigentümer
Damit der neue Grundsteuerwert nach den tatsächlichen Verhältnissen sowie den Wertverhältnissen des Grundstücks (und der Gebäude) zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden kann, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben an das jeweils zuständige Finanzamt übermitteln. Hierfür werden nur
wenige Daten benötigt. Um Ihnen die Erklärung zu erleichtern, werden Sie ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um die amtliche Fläche des Grundstücks, Wohn-/Nutzfläche, Baujahr, Bodenrichtwert.
Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies kann ab dem 1. Juli 2022 kostenlos über das Steuerportal “MeinELSTER” (www.elster.de) erfolgen.
Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung soll am 31. Oktober 2022 enden.
Danach erhalten Sie - wie bisher - drei Bescheide:
- Grundsteuerwertbescheid: Das Finanzamt stellt auf Basis Ihrer Angaben den neuen
Grundsteuerwert fest. - Grundsteuermessbescheid: Zusätzlich erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der vom Grundsteuerwert abhängt.
- Grundsteuerbescheid: Die Kommune erteilt ab dem Kalenderjahr 2025 den Grundsteuerbescheid unter Berücksichtigung des neuen Grundsteuermessbetrags. Bis dahin erfolgt die Bemessung der Grundsteuer nach bisherigem Recht und der darauf basierenden Bemessungsgrundlage.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Anlagen oder
im Internet unter www.fin-rlp.de/grundsteuer
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 ist eine besondere Herausforderung für die Grundstückseigentümer und die Verwaltung, die nur durch Ihre aktive Unterstützung gelingen kann. Damit helfen Sie auch, die Einnahmen Ihrer Gemeinde zu sichern.
Herzlichen Dank dafür!
Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf