Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates
Am 29.09.2022 fand die jüngste Sitzung des Verbandsgemeinderates Daaden-Herdorf im Rathaus Daaden statt.
Zu Beginn der Sitzung gedachte der Rat in einer Schweigeminute dem am 06.09.2022 plötzlich verstorbenen Hauptbrandmeister und Wehrführer der Löschgruppe Sassenroth, Herrn Markus Urrigshardt.
Nach Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschrift befasste sich der Rat mit dem
Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Landkreis Altenkirchen zur Fortführung eines "Touristischen Backoffices"
Zu diesem Punkt informierte Frau Siebert von der Kreisverwaltung Altenkirchen die Ratsmitglieder über die Weiterentwicklung der Tourismusstrukturen und die Aufgaben des touristischen Backoffices.
Der Landkreis Altenkirchen hat Ende 2020 begonnen, mit dem LEADER-Projekt „Weiterentwicklung der Tourismusstrukturen im Landkreis Altenkirchen“ die Tourismusstrukturen in der Region zu professionalisieren. Dabei haben sich im bisherigen Verlauf des Projekts vor allem die drei Handlungsfelder Digitalisierung, Netzwerkaufbau und Produktentwicklung als dringende Aufgabenfelder gezeigt. Während des Prozesses haben sich diverse Schwächen in den aktuellen Tourismusstrukturen im Landkreis Altenkirchen gezeigt, die von der beratenden Agentur Kohl & Partner als zukünftig nicht wettbewerbsfähig eingeschätzt werden. Auch seitens der Tourismusmitarbeiter und der Verbandsgemeinden wurde der Wunsch nach einer Professionalisierung der Strukturen deutlich.
In Absprache mit den Verbandsgemeinden wurde die Idee eines „Touristisches Backoffice“, angegliedert an die Regionalentwicklung des Landkreises, erarbeitet. Dieses soll zukünftig zentrale Organisations- und Koordinierungsaufgaben im Bereich Tourismus übernehmen.
Aufgrund der notwendigen Neubesetzung der Projektleitungsstelle im LEADER-Projekt „Weiterentwicklung der Tourismusstrukturen im Landkreis Altenkirchen“, konnte die Regionalentwicklung eine Verlängerung des Projekts bis zum 31. Dezember 2022 beantragen. Die Stelle ist somit über Fördermittel zunächst bis zu diesem Zeitpunkt finanziert. Anschließend soll die Stelle für zunächst drei Jahre weitergeführt und eine nachhaltige Struktur für die Professionalisierung des Tourismus in der Region Westerwald-Sieg eingerichtet werden. Die Verbandsgemeinden im Kreis werden sich zunächst für drei Jahre mit jeweils 10.000 Euro pro Jahr an der Einrichtung der Stelle beteiligen, die restlichen Kosten trägt der Landkreis Altenkirchen, der auch als Arbeitgeber für die Stelle fungiert. Zum Ende der drei Jahre ist eine Evaluierung der Tourismusarbeit geplant, um eine Weiterführung oder Umstrukturierung der Stelle anzustreben.
Die Inhaberin der Stelle wird regelmäßig im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechungen und, falls gewünscht in den Verbandsgemeinderatssitzungen, über seine Arbeit berichten. Der Arbeitsbereich für die Stelle des „Touristischen Backoffice“ ist der Regionalentwicklung des Landkreises Altenkirchen angegliedert und umfasst folgende Aufgaben, die in einem Kooperationsvertrag festgehalten werden:
Koordinierung der Tourismusentwicklung und des touristischen Netzwerks
Zentrale Aufgabe des Stelleninhabers ist die Bündelung der touristischen Aktivitäten im Landkreis Altenkirchen zur Koordinierung gemeinsamer Aktivitäten und zur gemeinsamen Ausrichtung der weiteren Entwicklung. Außerdem soll eine Vernetzung unter den touristischen Akteuren forciert werden, um einen regelmäßigen Austausch zu etablieren und nach Möglichkeit weitere Innovationen und Entwicklungen anzuregen. Hierzu gehört zum einen der regelmäßig stattfindende Austausch mit den Verbandsgemeinde-Touristikern und den Vermarktungsorganisationen.
Zuarbeit und Schnittstelle zwischen Tourist-Informationen und regionalen Destinationsmanagement-Organisationen
Die Zuarbeit an die regionalen Destinationsmanagement-Organisationen (DMOs) Westerwald Touristik-Service und Naturregion Sieg erfolgt gebündelt über das Backoffice, um relevante Themen zu filtern und einen gleichbleibenden Qualitätsstandard und Informationsfluss zu etablieren. So kann den DMOs ein zentraler Ansprechpartner geboten werden, während die Touristiker in den Verbandsgemeinden entlastet werden und die Sichtbarkeit des Landkreises Altenkirchen sichergestellt wird. Auch die Content-Produktion für das überregionale Marketing erfolgt über das Backoffice mit Hilfe der Touristiker vor Ort.
Sicherung der Digitalisierung, Online-Buchbarkeit und Sichtbarkeit der Angebote
Um den aktuellen Trends zu entsprechen, muss die digitale Präsenz der vorhandenen touristischen Angebote weiter ausgebaut werden, um auf allen wichtigen Online-Kanälen auffindbar zu sein. Essenziell ist dabei die Bereitstellung zentraler Informationen zu den Angeboten, aber wo möglich auch die Online-Buchbarkeit, um über diese Kanäle weitere Wertschöpfung zu generieren. Grundsätzlich obliegt das Einpflegen von Daten (Veranstaltungen, Gastgeber, Gastronomie) den Touristikern auf Verbandsgemeinde-Ebene. Das Backoffice wird hier unterstützend tätig sein und die Pflege der kreisweiten Homepage www.westerwald-sieg.de und des Datenmanagementsystems feratel Deskline steuern und koordinieren.
Professionalisierung der Tourist-Informationen und Unterstützung bei der Qualifizierung der Leistungsträger
Um mit neuen Entwicklungen der Branche Schritt halten zu können, ist eine laufende Anpassung und Professionalisierung der Tourist-Informationen sowie der touristischen Leistungsträger unerlässlich. Diese sollte in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden, wobei dem Backoffice die fachliche Begleitung und Beratung zukommt. Fokusthemen sollten dabei die Online-Präsenz sowie Qualitätssicherung sein, um den steigenden Ansprüchen der Gäste gerecht zu werden. Der Stelleninhaber wird zudem ein Schulungskonzept für die Touristiker im Landkreis entwickeln und bei allen Fragen rund um das Thema Tourismus unterstützend tätig sein.
Fokussierte Produktentwicklung und Qualitätssicherung
Für die touristische Weiterentwicklung im Landkreis Altenkirchen ist eine laufende, auf die zentralen Angebotsthemen fokussierte Entwicklung qualitativ hochwertiger Produkte mit Relevanz für Besucher unerlässlich. Hierbei sollten vorerst vor allem „Highlight-Produkte“ entwickelt werden, die in der überregionalen Vermarktung platziert werden können, Interesse bei potenziellen Gästen wecken und ein klares Profil der Region zeichnen. Hierbei gilt der Grundsatz: Qualität vor Quantität. Vermarktet werden sollte nur das, was gewissen Qualitätskriterien entspricht, um die Besucher zu begeistern.
Der Rat beschloss, dass auch die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf dem Entwurf des Kooperationsvertrags in der vorgelegten Fassung zustimmt. Allerdings bietet bei der gewählten Konstruktion (Kostenerstattung in Höhe von 10.000 Euro pro Verbandsgemeinde) die in drei Jahren zusätzlich anfallende Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 34.200 Euro (5.700 Euro pro Verbandsgemeinde) keinerlei Mehrwert für die beteiligten Körperschaften, da sie nicht über einen Vorsteuerabzug kompensiert werden kann und die Finanzierung des Projekts über die Kreisumlage nach hiesiger Auffassung sehr viel wirtschaftlicher sein würde, weil nicht noch zusätzlich kommunale Finanzmittel nach außen abflössen. Es wurde deshalb weiter vorgeschlagen, die im Vertrag vorgesehene zeitliche Begrenzung auf drei Jahre auf jeden Fall als Obergrenze der Projektlaufzeit zu handhaben, um den finanziellen Zusatzaufwand nicht ausufern zu lassen.
Nachwahl zum Rechnungsprüfungsausschuss
Das Ausschussmitglied Markus Utsch hat seine Mitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss niedergelegt. Für seine Funktion ist nun eine Nachwahl erforderlich. Der Rat wählte auf Vorschlag der FDP-Fraktion Herrn Julius Hadem aus Daaden als neues Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses.
Durchführung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Waldkindergarten" in der Stadt Daaden
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen des gemeinsamen Behördenbeteiligungs- und Offenlegungsverfahrens
b) Feststellungsbeschluss gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO)
a.) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen des gemeinsamen Behördenbeteiligungs- und Offenlegungsverfahrens
Die Planunterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich des Bebauungsplangebietes „Waldkindergarten“ der Stadt Daaden haben im Juli und August zur Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf öffentlich ausgelegen.
Außerdem wurden im Juli die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden vorgetragen, über die der Verbandsgemeinderat zu entscheiden hatte.
1. Kreisverwaltung Altenkirchen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Kreisverwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorliegende Planänderung bestehen. Die Kreisverwaltung verweist auf die bisherigen Stellungnahmen. Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurden ebenfalls keine Bedenken vorgetragen. In der landesplanerischen Stellungnahme vom 04.02.2022 wurde mitgeteilt, dass aus Sicht der Raum- und Landesplanung keine Bedenken gegen die Flächennutzungsplanänderung bestehen.
Die Umsetzung der im Bebauungsplan „Waldkindergarten“ festgesetzten Maßnahmen nach § 1a BauGB erfolgt gem. § 4c BauGB durch die Stadt als Trägerin der Planungshoheit. Von einer ordnungsgemäßen Umsetzung ist auszugehen.
2. Forstamt Altenkirchen
Das Forstamt Altenkirchen verweist auf die vorherigen Stellungnahmen. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zur vorliegenden Flächennutzungsplanänderung hat das Forstamt auf die Stellungnahme verwiesen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan „Waldkindergarten“ der Stadt Daaden abgegeben wurde. Die Stellungnahme ist daher ebenfalls als Anlage 2.3 beigefügt.
Der Stadtrat Daaden hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 zu der Stellungnahme des Forstamtes vom 07.12.2020 die nachfolgende Abwägungsentscheidung getroffen:
„Seitens des Forstamtes bestehen gegen das Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei dauerhafter Inanspruchnahme des Waldes ein Antrag auf Änderung der Bodennutzungsart (Rodungsantrag) gestellt werden muss.
Ein entsprechender Antrag wurde bereits bei der Forstverwaltung eingereicht. Die Rodung wurde mittlerweile mit Bescheid vom 22.03.2021 genehmigt.
Weiterhin wird unter Bezug auf die Landesbauordnung darauf hingewiesen, dass wegen der Gefahr umstürzender Bäume und des Übergreifens von Bränden, dem zu nahen Heranrücken einer Bebauung an bereits vorhandenen Wald bauordnungsrechtlich entgegenzutreten ist.
Das Plangebiet grenzt an zwei Seiten unmittelbar an Waldflächen an. Dabei handelt es sich überwiegend um eine junge Buchenaufforstung, einen Vor-wald sowie um eine Schlagflur auf einem ehemali-gen Fichtenstandort (Borkenkäfer-Kalamitätsfläche).
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Forstamt. Durch eine abgestimmte Nutzung der Plangebietsfläche und eine entsprechende Bewirtschaftung der angrenzenden Waldflächen sollen die Gefahrenpotentiale minimiert werden.
Abwägungsentscheidung des Stadtrates:
Die Hinweise des Forstamtes werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt.“
Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat bereits in seiner Sitzung am 31.03.2022 eine Abwägungsentscheidung zu der Stellungnahme des Forstamtes getroffen. Der Abwägung des Stadtrates konnte inhaltlich gefolgt werden. Neue Erkenntnisse ergeben sich aus der vorliegenden Stellungnahme nicht.
3. Amprion GmbH
Die Stellungnahme der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich weiterer Versorgungsleitungen wurden die zuständigen Unternehmen beteiligt.
4. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 05.08.2022, siehe Anlage 4
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die auf dem beigefügten Lageplan dargestellte Leitung liegt nicht innerhalb des Plangebietes der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung.
Der Rat nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss die Planung unverändert zu lassen.
b.) Feststellungsbeschluss gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO)
Weitere abwägungserhebliche Stellungnahmen sind nicht vorgetragen worden. Es wird festgestellt, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung durch die zu Sachlage a) getroffenen Beschlüsse nicht materiell geändert oder ergänzt werden muss, sodass nunmehr die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes endgültig beschlossen werden kann.
Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO die 3. Änderung des Flächen-nutzungsplanes. Inhalt der Planung ist die Änderung der Art der Flächennutzung von „Fläche für Wald“ in die Art der Flächennutzung „Fläche für den Gemeinbedarf; Zweckbestimmung: Waldkindergarten“.
Die Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB (einschließlich Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, Fachbeitrag Naturschutz inkl. Bestandsplan zum Bebauungsplan „Waldkindergarten“, FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan, Faunistische Untersuchung inkl. Gesamterfassung Brutvögel zum Bebauungsplan, Nutzungskonzept sowie Konzeption Waldgruppe zum Bebauungsplan „Waldkindergarten“ der Stadt Daaden) wird ebenfalls beschlossen.
Die Verwaltung wurde vom Rat beauftragt, das Zustimmungsverfahren mit der Stadt bzw. den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf durchzuführen und die Flächennutzungsplanänderung anschließend der Kreisverwaltung Altenkirchen zur Genehmigung vorzulegen.
Durchführung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Gemeinbedarfszentrum Biersdorf" in der Stadt Daaden
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen des gemeinsamen Behördenbeteiligungs- und Offenlegungsverfahrens
b) Feststellungsbeschluss gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO)
- Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen des gemeinsamen Behördenbeteiligungs- und Offenlegungsverfahrens
Die Planunterlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich des Bebauungsplangebietes „Gemeinbedarfszentrum Biersdorf“ der Stadt Daaden haben im August und September zur Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf öffentlich ausgelegen.
Außerdem wurden im August die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurde vorgetragen, über die der Verbandsgemeinderat zu entscheiden hatte:
1. Kreisverwaltung Altenkirchen
Die landesplanerische Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass freiraumbezogene Zielvorgaben bzw. Grundsätze dem Vorhaben aus raum- und landesplanerischer Sicht nicht entgegenstehen, da keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete durch die Planung betroffen werden.
Die Hinweise aus der Trägerbeteiligung waren auch Bestandteil der Beteiligungsverfahren zur vorliegenden Flächennutzungsplanänderung und wurden entsprechend berücksichtigt.
In der Stellungnahme vom 16.09.2022 wird auf die landesplanerische Stellungnahme verwiesen. Aus ortsplanerischer Sicht bestehen darüber hinaus keine Bedenken.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zu den naturschutzfachlichen Belangen im Bebauungsplanverfahren umfassend Stellung genommen wird und dass auf Ebene der Flächennutzungsplanung keine grundlegenden Bedenken bestehen. Die vertiefenden naturschutzfachlichen Untersuchungen, inkl. der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen und nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens.
Die untere Wasserbehörde verweist auf ihre Stellungnahme vom 03.06.2022. Diese hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 07.07.2022 bereits umfassend gewürdigt. Neue Erkenntnisse ergeben sich aus der Stellungnahme nicht, sodass auf die o.g. Beschlussfassung vom 07.07.2022 verwiesen werden kann.
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe wurde ebenfalls im Rahmen des Verfahrens beteiligt und die Anregungen entsprechend berücksichtigt.
Die untere Abfallbehörde teilt mit, dass im Plangebiet keine Vorbelastungen durch Altlasten oder Altablagerungen bekannt sind. Im Rahmen der Bauausführung sind ggf. weiterführende Baugrunduntersuchungen in Auftrag zu geben. Dies betrifft jedoch die nachfolgenden Planungsebenen und nicht die vorliegende Flächennutzungsplanänderung.
2. Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe verweist auf ihre Stellungnahme vom 10.05.2022, wonach die Belange bereits ausreichend in der Planung berücksichtigt wurden.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass innerhalb des Plangebietes keine archäologischen Fundstellen bekannt sind.
3. Industrie- und Handelskammer Koblenz
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Industrie- und Handelskammer die Planänderungsinhalte positiv bewertet.
4. BARBARA Rohstoffbetriebe GmbH
Die Stellungnahme der BARBARA Rohstoffbetriebe GmbH wird zur Kenntnis genommen. Eine ähnlich lautende Stellungnahme wurde bereits zu vorangegangen Verfahren abgegeben, zu der der Verbandsgemeinderat umfassend Stellung genommen hat.
Sofern erforderlich, wird auch künftig eine Beteiligung der Einwenderin erfolgen und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme in Bezug auf das konkrete Planvorhaben gegeben.
Insgesamt hat die Stellungnahme keine Auswirkungen auf die vorliegende Flächennutzungsplanänderung. Die Belange des Bergbaus sind in den Planunterlagen ausreichend berücksichtigt.
5. Westerwald-Verein e.V.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens des Westerwald-Vereins nach derzeitigem Kenntnis-stand keine Bedenken gegen die Planung bestehen.
Die nachrichtlichen Anmerkungen zur Bauausführung betreffen die nachfolgenden Planungsebenen und sind in diesem Rahmen zu berücksichtigen.
6. Landesbetrieb Mobilität Diez
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Anregungen des Landesbetriebes hinreichend berücksichtigt wurden und gegen die, im Rahmen des Offenlegungsverfahrens ausgelegten Unterlagen, keine Bedenken bestehen.
Die Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität wird zur Kenntnis genommen. Es wird an der bestehenden Plankonzeption festgehalten.
7. Amprion GmbH
Die Stellungnahme der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich weiterer Versorgungsleitungen wurden die zuständigen Unternehmen beteiligt.
8. Verbandsgemeindewerke Daaden
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange der Verbandsgemeindewerke Daaden in den Planunterlagen hinreichend berücksichtigt sind.
Der Rat nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss, an der bestehenden Plankonzeption festzuhalten.
- Feststellungsbeschluss gem. § 67 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO)
Weitere abwägungserhebliche Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen worden. Es wird festgestellt, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung durch die zu Sachlage a) getroffenen Beschlüsse nicht materiell geändert oder ergänzt werden muss, sodass nunmehr die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes endgültig beschlossen werden kann.
Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. Inhalt der Planung ist die Darstellung einer „Fläche für den Gemeinbedarf; Zweckbestimmung Kindertagesstätte“, statt einer derzeit ausgewiesenen „Fläche für die Landwirtschaft“.
Die Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB (einschließlich Umweltbericht zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, Landschaftspflegerischer Bestandsplan zum Bebauungsplan „Gemeinbedarfszentrum Biersdorf“, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) zum Bebauungsplan, Boden- und Versickerungsuntersuchung und Umwelttechnische Untersuchung) wird ebenfalls beschlossen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Zustimmungsverfahren mit den Städten und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf durchzuführen und die Flächennutzungsplanänderung anschließend der Kreisverwaltung Altenkirchen zur Genehmigung vorzulegen.
Ausbau von Gewässern III. Ordnung; hier: Wiederherstellung der Durchgängigkeit
a) im Daadenbach im Bereich zwischen Steinches Mühle und Emmerzhausen sowie
b) im Dreisbach in Niederdreisbach
Vorstellung der Planungskonzepte und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise
Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.12.2020 das Ingenieurbüro Gewatec, Neunkirchen, mit den Ingenieurleistungen für Erstellung eines Planungskonzeptes für die Herstellung der Durchgängigkeit in den Fließgewässern beauftragt, für
a) den Daadenbach im Bereich zwischen Daaden und Emmerzhausen sowie
b) den Dreisbach in Niederdreisbach.
Die Herstellung der Durchgängigkeit in diesen beiden Gewässern, für die die Verbandsgemeinde nach § 85 LWG Gewässerunterhaltungspflichtige ist, ist Teil des Maßnahmenprogramms zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL).
Priorität 1 hat hierbei die Maßnahme „Daadenbach“ mit dem Ziel der Umsetzung bis 2024.
Priorität 2 hat die Maßnahme „Dreisbach“ mit dem Ziel der Umsetzung bis 2027.
Das Ingenieurbüro Gewatec, Neunkirchen, hat die Konzeptplanungen zu den beiden Gewässerprojekten in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.09.2022 vorgestellt und erläutert.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die beiden Gewässerrenaturierungsmaßnahmen nach erster Einschätzung wie folgt:
a) Zu erwartende Förderung Wehrrückbau und Renaturierung des Daadenbaches
Maßnahmen 1,2 und 5-8: 100% der Investitionskosten
Maßnahmen 3 und 4: 70% der Investitionskosten
Fördersatz 90%, gfs. ist zusätzlich noch eine Förderung durch die Stiftung Natur und Umwelt möglich
Maßnahmenübersicht mit Kostenschätzung / Förderanteilen
(alles brutto, geschätzte Investitionskosten Stand Juni 2022 * Faktor 1,3 wg. vorsorglicher Preisanpassung):
Gesamtkosten Ausbau Daadenbach: ca. 368.000,00 Euro
Verbleibender Anteil der Verbandsgemeinde
nach zu erwartender Förderung: ca. 96.200,00 Euro
b) Zu erwartende Förderung Wehrrückbau am Dreisbach
Förderung unwahrscheinlich, da kein Hauptgewässer.
Ein Förderantrag kann natürlich unabhängig davon zur Prüfung beim Ministerium vorgelegt werden.“
Maßnahmenübersicht mit Kostenschätzung / Förderanteilen
(alles brutto, geschätzte Investistionskosten Stand Juni 2022 * Faktor 1,3 wg. vorsorglicher Preisanpassung):
Gesamtkosten Ausbau Dreisbach: ca. 258.000,00 Euro
Verbleibender Anteil der Verbandsgemeinde
bei 90 %-iger Förderung: ca. 25.800,00 Euro
Verbleibender Anteil der Verbandsgemeinde
ohne Förderung: ca. 258.000,00 Euro
Der Rat beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses die Durchführung der Maßnahmen
- am Daadenbach entsprechend der zu erwartenden Förderzusage
- eine Umsetzung der Maßnahme am Dreisbach nur in dem Fall, wenn eine der Maßnahme a) vergleichbare Förderung zugesagt wird.
Heizenergieversorgung in den Gebäuden und Einrichtungen der Verbandsgemeinde
- Heizenergieversorgung vor dem Hintergrund der Gasmangellage und Ausweisung von Wärmeinseln
Im Juni hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgrund der Kürzung der Gaslieferung aus Russland die Alarmstufe (die zweite von drei Krisenstufen) des Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen.
Umgehend nach Ausrufung der Alarmstufe, die als Maßnahme der Vorsorge für die Gasversorgungssicherheit zu sehen ist und die Sicherstellung der ausreichenden Befüllung der Gasspeicher zum Ziel hat, trat der heimische Gasversorger, die Westerwald-Netz GmbH, auf die Verwaltung zu, und bat um eine Überpüfung der Abschalt-/Einsparpotentiale bei den kommunalen Objekten. Unterschieden wird bei einem Abschaltszenario zwischen geschützten (u. a. Privathaushalte und gewerbliche Standardlastprofilkunden sowie Einrichtungen der grundlegenden sozialen Dienste und Einrichtungen, die für das Funktionieren des öffentlichen Lebens notwendig sind) und nicht geschützten Kunden (insbesondere Industriekunden).
Bei Ausrufung der Notfallstufe (dritte Stufe) erfolgt die Zuteilung von Gas hoheitlich durch die Bundesnetzagentur.
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den Stadt- und Ortsbürgermeistern alle erdgasversorgten Liegenschaften geprüft und ein Einsparpotential ermittelt. Hierbei wurde von einem 10%igen Reduktionspotential für den Mangelfall ausgegangen, das im Wesentlichen durch die Senkung der Raumtemperaturen und weitere Managementmaßnahmen erreichbar ist.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung im August durch den Gasnetzbetreiber aufgefordert, Gebäude zu benennen, die besonders schützenswert sind und die im Falle eines Leerlaufens als letztes vom Netz genommen werden sollen. Hierzu zählen grundsätzlich neben Krankenhäusern auch Alten- und Pflegeheime sowie Hospize und Wohnheime für Kinder, Jugend und Menschen mit Behinderung. Die Anfrage wurde von Seiten der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass grundlegend davon ausgegangen wird, dass der Schulbetrieb längstens möglich aufrechterhalten bleibt, und die Lieferung von Gas an die Grundschulen erst im absoluten Notfall eingestellt wird.
Gleichzeitig wurde eine Liste der Wärmeinseln für den Notfall aufgestellt. Hierbei handelt es sich aber größtenteils um Gebäude, die mit einem anderen Energieträger als Erdgas versorgt werden.
Hinsichtlich des derzeitigen Betriebs des Hallenbads, das in der Grundversorgung mit Hackschnitzeln (Wärmeverbund Realschule plus/Hallenbad) und nur zur Spitzenabdeckung mit Gas beheizt wird, haben sich der Bau- und Umweltausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss dafür ausgesprochen, das Bad weiterhin regulär zu öffnen und erst bei Vorliegen konkreter Vorgaben den Betrieb einzuschränken bzw. einzustellen. Vor dem Hintergrund der Energieeinsparung wurde die Wassertemperatur auf 28° C verringert. Diese lag vorher bei rund 30° C.
Fraktionssprecher Knautz regte an, den derzeitigen Gaskessel für die Spitzenlastabdeckung durch einen alternativen Kessel (z. B. Hackschnitzel) zu ersetzen.
- Einsparpotenziale und –vorgaben für Kommunane
Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurz- fristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV)“ der Bundesregierung ist zum 01.09.2022 in Kraft getreten. Dort sind unterschiedliche Vorgaben für öffentliche Nichtwohngebäude geregelt.
Sie gilt jedoch ausdrücklich nicht für Schulen und Kindertagesstätten.
Landrat und hauptamtliche Bürgermeister haben darüber hinaus über eine Liste mit Vorschlägen zur Einsparung von Energie bei Heizung und Strom beraten. Aus dieser 14 Punkte umfassenden Liste hat die Verwaltung konkrete Maßnahmen wie die Komplettabschaltung aller Heizungsanlagen in den Sommer- bzw. Ferienmonaten, die Absenkung von Vorlauf- und Heizgrenztemperaturen sowie die Anpassung von Temperaturen in definierten Räumen vorgesehen. Vorrangig ist allerdings die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Beachtung von Einsparmöglichkeiten.
Die Verbandsgemeinde arbeitet schon vor dem Hintergrund der finanziellen Belastung energiesparend und wird dies auch vor dem Hintergrund der Versorgungsproblematik weiter konsequent tun. Auf diese Vorgehensweise haben sich auch die Stadt- und Ortsbürgermeister in ihrer jüngsten Besprechung geeinigt.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses, die Maßnahmen und Vorschläge zur Einsparung von Energie bei Heizung und Strom entsprechend der Rechtslage jeweils im Einzelfall bzw. objektbezogen bei den verbandsgemeindeeigenen Liegenschaften umzusetzen.
Außerdem war der Rat einstimmig der Meinung, das Hallenbad wie beschrieben so lange regulär zu öffnen, bis rechtliche Vorgaben eine Einschränkung oder Einstellung des Betriebs vorsehen.
Sanierung des Hallenbads in Daaden, Förderantrag
Im vergangenen Jahr wurde beim Ministerium des Innern und für Sport für die Generalsanierung des Hallenbades sowie die Sanierung des Freibades in Daaden ein Antrag auf Förderung im Bund-Länder-Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ gestellt. Im September wurde durch das Innenministerium mitgeteilt, dass die im Programmjahr 2022 zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits in vollem Umfang verplant und durch andere förderfähige Maßnahmen gebunden seien.
Eine Berücksichtigung der Badsanierung im kommenden Jahr kann ebenfalls nicht in Aussicht gestellt werden, da das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kürzlich entschieden habe, das ursprünglich bis 2024 konzipierte Bund-Länder-Sonderprogramm nicht über das Jahr 2022 hinaus fortzusetzen.
Daher beschäftigte sich der Verbandsgemeinderat mit alternativen Förderprogrammen:
- Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Das Innenministerium weist auf die Möglichkeit der Beteiligung an dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hin. Schwerpunkt des Programms ist die energetische Sanierung sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. In dem Bundesprogramm ist nur noch eine Förderung von 45 % vorgesehen; außerdem sind hierfür förderfähige Kosten von mindestens rd. 2,22 Mio. Euro erforderlich, um die Mindestfördersumme zu erreichen.
Nach den Förderkriterien ist ein formeller Ratsbeschluss zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich.
- Förderung durch das Land nach § 12 Sportfördergesetz
Alternativ kommt eine Förderung der Investition nach § 12 Sportfördergesetz durch das Land in Betracht. Das Land gewährt für den Neubau oder den Ausbau von Sportanlagen Zuwendungen in einer Höhe von 40 % der Aufwendungen.
Eine Kombination von Förderprogrammen ist ausgeschlossen.
Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat der Bewerbung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Generalsanierung des Hallenbads Daaden (energetische Sanierung, Barrierefreiheit) mit einer maximalen Förderquote von 45 % zu. Die Verwaltung soll einen Förderantrag fristgerecht beim Bund stellen.
Ebenfalls stimmte der Rat einer vorsorglichen Anmeldung des Projektes beim Land zur Förderung gem. § 12 Sportfördergesetz („Goldener Plan“) zu.
Mit der Zustimmung zu diesen Förderbewerbungen ist keine abschließende Festlegung zu Art, Umfang und Zeitraum der Durchführung einer Generalsanierung verbunden. Die Verwaltung unterrichtet den Rat über den jeweiligen Stand der Förderzusagen, um die weiteren Schritte in den Gremien zu beraten.
Beitritt der Verbandsgemeinde zur Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus mbH zum 01.01.2023
Die Veräußerung von Holz aus im Eigentum von kommunalen Gebietskörperschaften (auch Zweckverbände) stehenden Wäldern (kommunale Holzvermarktung) wurde im Jahr 2019 neu strukturiert, da die Abwicklung über Landesforsten Rheinland-Pfalz aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig war.
Auf Grundlage einer Empfehlung der Arbeitsgruppe „Holzvermarktung des Landkreises Altenkirchen“ hatte der Verbandsgemeinderat 2018 beschlossen, den Abschluss von Liefervereinbarungen mit der HWS GmbH aufgrund des regionalen Bezuges und der langjährigen, erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dem Forstamt und dieser Gesellschaft zu favorisieren. Sollte diese Variante ausfallen, wurde beschlossen, dass sich die Verbandsgemeinde stellvertretend für die waldbesitzenden Ortsgemeinden an der kommunalen regionalen Holzvermarktungsorganisation (kHVO) beteiligt. Mit der HWS wurden seinerzeit dann entsprechende Vereinbarungen geschlossen.
Die HWS GmbH informierte im Mai 2022, dass es durch die kalamitätsbedingten, dramatischen Holzvorratsverluste zu nachhaltig deutlich zurückgehenden Holzverkaufsmengen kommen wird. Sie werden nicht mehr ausreichen, die Aufwendungen der HWS zu refinanzieren. Deshalb hat die Gesellschafterversammlung im Juni beschlossen, den Geschäftsbetrieb zum 31.12.2022 einzustellen. Damit muss die kommunale Holzvermarktung ab dem 01.01.2023 abermals neu geregelt werden.
Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses der Verbandsgemeinde aus dem Jahr 2018 könnte jetzt die Beteiligung an der kommunalen regionalen Holzvermarktungsorganisation (kHVO) zum Tragen kommen. Eine Alternative mit einer anderen privaten Holzvermarktungsgesellschaft bietet sich nicht.
Als eine von fünf selbstständigen und unabhängigen kommunalen Holzvermarktungsorganisationen in Rheinland-Pfalz (kHVO) hat sich im Jahr 2019 die Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus mbH (Holz-WRT) mit Sitz in Höhr-Grenzhausen gegründet. Die waldbesitzenden Ortsgemeinden des Landkreises Altenkirchen sind dieser räumlich zugeordnet.
Die kommunale Holzvermarktung kann auf zwei Wegen erfolgen, entweder auf der Basis eines privatrechtlichen Vertrages und daraus folgend ohne operatives Mitspracherecht oder durch Beteiligung der Verbandsgemeinde an der Holz-WRT. Gesellschafter können nur Verbandsgemeinden - stellvertretend für ihre waldbesitzenden Ortsgemeinden - werden. Der Gesellschaftsanteil für die Verbandsgemeinde ist, basierend auf der Waldfläche von 663 Hektar, mit 2.000 Euro festgelegt. Der Bürgermeister vertritt die Verbandsgemeinde in der Gesellschafterversammlung. Die waldbesitzenden Ortsgemeinden können gemeinsam einen Vertreter als Mitglied in einen eingerichteten Beirat entsenden. Hierdurch sind Einflussmöglichkeiten auch für die Ortsgemeinden gegeben. Die Stadt- und Ortsbürgermeister haben sich in der letzten Dienstbesprechung, vorbehaltlich der Zustimmung der Räte, darauf verständigt, als Vertreter Herrn Karl-Heinz Buhl, Friedewald, zu entsenden.
Die Verbandsgemeinde übernimmt im Rahmen des § 68 Abs. 1 und Abs. 5 GemO die laufenden Verwaltungsgeschäfte für die Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag. Die Beteiligung der Verbandsgemeinde an der WRT sichert die Holzvermarktung im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinden.
Die Gesellschafterversammlung der WRT könnte im November über die Aufnahme der Verbandsgemeinde als Gesellschafter beschließen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sich an der Holz-WRT zu beteiligen.
Konzept zum Umgang mit § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) im Leistungsverhältnis des VG-Bauhofes zu den Ortsgemeinden
Ratsmitglied Harald Hees nahm aufgrund der Bestimmungen des § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und begab sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes.
Mit Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2015 ist die bisherige Regelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA; z. B. Hallenbad) vollständig in eine allgemeine Umsatzbesteuerung - mit einigen Ausnahmetatbeständen - umgekehrt worden. Dabei bilden hoheitliche Aufgaben eine Ausnahme und sind weiterhin i. d. R. nicht steuerbar.
Dieses könnte umsatzsteuerliche Konsequenzen bei der Erbringung von Bauhofleistungen für die Ortsgemeinden haben. Bisher konnten die Leistungen eines Verbandsgemeindebauhofes gegenüber den Ortsgemeinden ohne Umsatzsteuer erbracht werden. Nach der neuen Rechtslage kann diese Betrachtung nicht mehr ohne weiteres fortgesetzt werden. Dies könnte eine Verteuerung der Bauhofleistungen zur Folge haben.
1. Ausgangslage
Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf betreibt seit über 40 Jahren einen Bauhof, der Aufgaben ihrer Ortsgemeinden übernimmt. Der Bauhof beschäftigt derzeit 10 Mitarbeiter als Vollzeitarbeitskräfte. Die von den Kommunen in Anspruch genommenen Bauhofleistungen bestehen hauptsächlich in
· der Pflege von Grün-, Park- und Rasenflächen, soweit nicht als Außenanlagen von Gebäuden dem Hausmeisterdienst vorbehalten,
· der baulichen und verkehrstechnischen Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen,
· der baulichen und verkehrstechnischen Unterhaltung von Wirtschaftswegen,
· der Reinigung von Straßen in der Baulast der Ortsgemeinde,
· der Winterdienst auf öffentlichen Gemeindestraßen,
· der Unterhaltung und Pflege der Spiel- und Sportplätze,
· der Unterhaltung und Pflege von kommunalen Friedhöfen und
· der Ausführung von Aufgaben des Friedhofsträgers bei Bestattungen.
Bei den hier aufgezählten Leistungen handelt es sich grundsätzlich um Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt. Das sind solche, die auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Regelung (Ge- setz, Satzung, Verträge, Verwaltungsvereinbarungen) bestehen, wie z. B. Friedhofsnutzung, Straßen-unterhaltung.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach dem Personal-, Maschinen- und Fahrzeugeinsatz nach den Stundensätzen des VG-Bauhofes.
Die Stadt Herdorf unterhält einen eigenen Bauhof und nimmt die Leistungen des Verbandsgemeinde-bauhofes bisher nicht in Anspruch. Die Ortsgemeinde Weitefeld hat ebenfalls einen gemeindlichen Bauhof und beansprucht die Dienstleistungen des VG-Bauhofes nur zu einem kleinen Teil.
2. Lösungsansatz
Die Verwaltung hat auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse ein Konzept zur Erbringung von Bauhofleistungen für die Städte und Ortsgemeinden durch den Bauhof der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 2 b UStG erstellt. Ziel ist es, den Bauhof in gewohntem Umfang auf der Ebene der Verbandsgemeinde wirtschaftlich und kostengünstig für ihre Ortsgemeinden vorzuhalten und zu betreiben. Dadurch können auch künftig Synergie- und Einspareffekte bei der Aufgabenerledigung im Verbund in den Bereichen der definierten Bauhofleistungen genutzt werden.
Unter Berücksichtigung und Beurteilung der Vorgaben und Möglichkeiten sollen auf der Grundlage der nachstehend getroffenen Feststellungen zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften Vereinbarungen geschlossen werden, die eine Umsatzsteuerpflicht für den betroffenen Leistungsaustausch nicht entstehen lässt.
a) Es wird festgestellt, dass die Verbandsgemeinde für den Betriebszweig Bauhof nicht als Unter-nehmer nach § 2 b Abs. 1 UStG gilt, soweit Tätigkeiten ausgeübt werden, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Da kommunalrechtlich in Rheinland-Pfalz eine vergleichbare Übertragung der Aufgaben des Bauhofes in Gänze auf einen privaten Rechtsträger mit befreiender Wirkung nicht möglich ist, ist die Leistung nicht marktrelevant und führt daher nicht zu Wettbewerbsverzerrungen. Somit ist der Leistungsaustausch nicht umsatzsteuerbar.
b) Es wird festgestellt, dass die Zusammenarbeit durch gemeinsame spezifische öffentliche Interessen bestimmt wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Leistungen auf langfristigen öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen beruhen, die Leistungen dem Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und der Wahrnehmung einer allen Beteiligten obliegenden öffentlichen Aufgabe dienen, die Leistungen ausschließlich gegen Kostenerstattung erbracht werden und der Leistende gleichartige Leistungen im Wesentlichen an andere juristische Personen des öffentlichen Rechts erbringt.
c) Es wird festgestellt, dass die Stadt Daaden und die Ortsgemeinden (außer Herdorf und Weitefeld) zur Erledigung der dort anfallenden, vielfältigen Bauhofaufgaben keinen eigenen kommunalen Bauhof mit eigenem Personal und der entsprechenden technischen Ausstattung vorhalten. Sie sind deshalb auf eine Kooperation mit der Verbandsgemeinde in den jeweiligen Aufgabenbereichen angewiesen.
d) Es wird festgestellt, dass die in den Ortsgemeinden beschäftigten haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter keine Bauhofleistungen ausführen, sondern Hilfs- und Sonderleistungen erbringen. Dazu gehören insbesondere Bademeistertätigkeiten in den Schwimmbädern Daaden und Niederdreisbach und Hausmeistertätigen in und an den gemeindlichen Einrichtungen.
e) Gemäß der Rundverfügung ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung gemäß §§ 12 und 13 KomZG eine der rechtlich zulässigen Möglichkeit der Übertragung der Aufgaben in Gänze mit befreiender Wirkung auf die Verbandsgemeinde. Diese Alternative wird für die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf in Bezug auf die Übertragung der Bauhofleistungen favorisiert.
Erforderlich ist, dass die Ortsgemeinden die Erledigung der auf ihrem Gebiet anfallenden Bauhofaufgaben in Gänze und mit befreiender Wirkung auf die Verbandsgemeinde übertragen. Die Verbandsgemeinde erklärt sich mit der Aufgabenübertragung einverstanden. Die für die sachgerechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben notwendigen Befugnisse werden auf die Verbandsgemeinde übertragen. Zu den Bauhofaufgaben in diesem Sinne gehören insbesondere die Leistungen wie unter Ziffer 2 beschrieben.
Nicht übertragen werden Hausmeister-, Hilfs- und Sondertätigkeiten wie ebenfalls zuvor beschrieben. Sie gehören nicht zu den originären Bauhofaufgaben.
f) Die Verbandsgemeinde trägt die Kosten für das im Bauhof eingestellte Personal, dessen Ausrüstung sowie die Kosten für die Maschinen und Geräte zur Durchführung der Bauhofaufgaben. Die Verbandsgemeinde hat keine Gewinnerzielungsabsicht.
g) Die Ortsgemeinden ersetzen der Verbandsgemeinde die aus der Aufgabenübertragung resultierenden anteiligen Kosten des Bauhofs nach kalkulierten Stundensätzen.
h) Die Einstellung der Beschäftigten des Bauhofes, dessen Organisation und Ausrüstung obliegt allein der Verbandsgemeinde. Sie führt mit Hilfe des Bauhofes die übertragenen Bauhofaufgaben aus. Unabhängig davon organisiert und koordiniert die Verbandsgemeinde eigenverantwortlich und selbständig die anfallenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit des Personal-, Maschinen- und Fahrzeugeinsatzes. Dieses erfolgt in Abstimmung mit den Ortsgemeinden. Dabei sollen möglichst einvernehmliche Absprachen die Grundlage bilden.
i) Weitere regulatorische und organisatorische Festlegungen ergeben sich aus der abzuschließenden Zweckvereinbarung.
3. Sachlage für Ortsgemeinden mit eigem Bauhof
Der bauhofbezogene Leistungsaustausch zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt Herdorf so- wie der Ortsgemeinde Weitefeld wird grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, weil hier eine Übertragung nicht in Betracht kommt.
Eine Ausnahme ergibt sich bei Bauhofleistungen im Rahmen der Straßenunterhaltung, ein- schließlich der Arbeiten am Straßenbegleitgrün und an den Sinkkästen.
Gemäß § 68 Abs. 2 GemO hat die Verbandsgemeindeverwaltung die der Straßenbaubehörde nach dem Landesstraßengesetz obliegenden Aufgaben im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinden zu erfüllen.
Das bedeutet, die Tätigkeiten des Bauhofes sind für den Bereich der Straßenunterhaltung nicht steuerpflichtig.
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Vorgehensweise zu und beschloss den Abschluss der Zweckvereinbarungen mit den betroffenen Ortsgemeinden.
Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis Altenkirchen zur Anschaffung von Sirenen im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes
Der Kreistag des Landkreises hat in dem im Februar 2022 beschlossenen Maßnahmenpaket „Maßnahmen und Vorschläge zur Verbesserung des Katastrophenschutzes und zur Gefahrvorbeugung vor dem Hintergrund der Katastrophe im Ahrtal" die Notwendigkeit der Errichtung eines zukunftsfähigen Sirenenwarnnetzes im Landkreis festgestellt und mit Beschluss vom 27.06.2022 die Bestrebung konkretisiert, zusammen mit den Verbandsgemeinden ein Konzept für eine kreisweite Warnung der Bevölkerung zu erarbeiten und umzusetzen.
Einen wesentlichen Aspekt stellt die Finanzierung der Gesamtmaßnahme dar. Die Kosten der im
ersten Schritt vorgesehenen 21 Anlagen (hiervon entfallen drei Stück auf die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf) werden – nach Abzug der Förderung durch Bund und Land – jeweils zu 50 % von Kreis und Verbandsgemeinden getragen. Der Eigenanteil der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf wird sich hier auf ca 14.000 Euro belaufen.
Der weitere Bedarf im gesamten Kreisgebiet von rund 200 Anlagen - die Finanzierung/Förderung in den Folgejahren ist nicht bestimmt worden – wird nach dem Vereinbarungsentwurf die Regelung eines Kreisanteils von 2/3 und eines Verbandsgemeindeanteils von 1/3 der Kosten vorsehen.
Die vorliegende Vereinbarung ist eine allgemein gehaltene Fassung, welche im konkreten Fall für die jeweiligen Kommunen individualisiert abgeschlossen wird. Im Fall der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf würde diese Einzelregelung die jüngst am Hallenbad installierte Sirenenanlage betreffen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, dem Entwurf der Nutzungsvereinbarung zuzustimmen.
Breitbandausbau in der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, Beschluss zum ergänzenden Kooperationsvertrag und Sachstandsbericht
Die Vorvermarktung durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH (DG) hat mit der finalen Phase begonnen. Seit Abschluss des Kooperationsvertrags wurden die Adressen und das potentielle Ausbaugebiet durch die DG befahren und die Bereitstellung des Buchungsportals realisiert, seit Mitte August können nun Verträge über die Internetseite der DG abgeschlossen werden.
Bereits seit Mitte August wirbt die DG mit eigenen Werbemaßnahmen auf unterschiedlichen Wegen für das Projekt und einen Vertragsabschluss. Die Plakatierung in den betroffenen Gemeinden wurde begonnen, ein Servicebüro in den Räumlichkeiten des Rathauses Herdorf wurde eingerichtet und auch die persönliche Akquise an der Haustür läuft nach Auskunft der DG. Darüber hinaus wird in den übrigen Gemeinden an bestimmten Tagen ein Servicemobil zum Einsatz kommen, an dem Mitarbeiter der DG für Beratungen zur Verfügung stehen.
Im September fanden Informationsveranstaltungen der DG für die Einwohner der Verbandsgemeinde im Bürgerhaus Daaden und im Hüttenhaus in Herdorf statt.
Der Erfolg der Vorvermarktung hängt nun entscheidend vom Abschluss der Verträge ab. Die DG informiert die Verwaltung wöchentlich über die Entwicklung der Quote. Sollte diese stagnieren oder sich nicht wie gewünscht entwickeln, muss kurzfristig noch über weitere Werbemaßnahmen, die von DG initiiert werden, nachgedacht werden.
Im Zuge des Abschlusses des Kooperationsvertrags mit der DG und der Festlegung der Ausbaupolygone, also des konkreten Ausbaugebiets pro Gemeinde, wurden durch die Verwaltung in Vorbereitung befindliche Bebauungspläne, unter anderem der Plan „Alte Ziegelei“ der Stadt Herdorf gemeldet, mit der Bitte zu prüfen, diese in das Ausbaugebiet aufzunehmen.
Die DG hat nun mitgeteilt, dass die Machbarkeitsanalyse unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten positiv abgeschlossen wurde und die Kooperationsvereinbarung um diesen Bereich erweitert werden kann.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat dem ergänzenden Kooperationsvertrag zuzustimmen und ermächtigte den Bürgermeister zu dessen Abschluss.
Mitteilungen
- Wohnungen für Asylbewerber dringend gesucht
Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat sich Ende August und erneut Ende letzter Woche mit der Bitte und Aufforderung an die Verwaltung gewandt, die Suche nach Wohnraum für Flüchtlinge, insbesondere für größere Familien, nochmals zu intensivieren.
In der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf wurden im Jahr 2022 bereits 246 Asylbewerber aufgenommen; davon 196 Personen aus der Ukraine sowie 50 Personen aus anderen Staaten. Nur durch große Anstrengungen konnten in den vergangenen Monaten mehrfach Großfamilien aufgenommen werden. Der Wohnungsmarkt ist inzwischen „leergefegt“.
Die Orts- und Stadtbürgermeister wurden um Mitteilung gebeten, der Verwaltung freie Wohnobjekte oder sonstige freie Immobilien, auch größere leer stehende Gewerbehallen oder Büroflächen zu melden. Die Verwaltung inseriert laufend im Mitteilungsblatt, um weiteren Wohnraum, insbesondere für Großfamilien zu akquirieren. Es wird noch einmal appelliert, Wohnungsangebote an die Verwaltung zu richten.
- Corona-Sonderzahlung des Landkreises Altenkirchen
Der Landkreis Altenkirchen hat Ende August mitgeteilt, dass er entsprechend dem Beschluss des Kreistags vom 20.12.2021 aus der Corona-Sonderzahlung, die das Land an die Kreise gezahlt hat, den Verbandsgemeinden im Kreis einmalig pauschal 100.000 Euro als Unterstützung für die Bekämpfung der Pandemie auszahlt. Der Betrag war bereits im Haushaltsplan 2022 der Verbandsgemeinde berücksichtigt.
- Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Die Verbandsgemeindewerke haben einen Plan erarbeitet, der die Versorgungslage und mögliche Versorgungsszenarien darstellt. Dabei wurden vor allem die Einrichtung von Stromeinspeisemöglichkeiten an den relevanten Hochbehältern und Druckerhöhungsanlagen untersucht und, soweit technisch möglich, auch schon in Zusammenarbeit mit dem WKA örtlich eingerichtet.
Um bei einem möglichen flächendeckenden Stromausfall gleichzeitig mehrere Einspeisepunkte im Verbandsgemeindegebiet andienen zu können, sind ergänzend zu dem im vergangenen Jahr bereits angeschafften mobilen Notstromaggregat mit ca. 30 kVA (vorwiegend für dein Einsatz im Bereich der Eigengewinnung Weitefeld vorgesehen, im Bedarfsfall auch im Pumpwerk Steinches Mühle sowie im HB Biersdorf (beides WKA-Anlagen) einsetzbar) noch zusätzlich ein bis zwei kleinere Aggregate (bis 20 kVA) für weitere Noteinspeisemöglichkeiten zu beschaffen.
Für die Neuanschaffung von Stromaggregaten sollen entsprechende Mittel in den Wirtschaftsplänen eingestellt werden.
Für Gebiete, die bei Ausfall der Druckerhöhungsanlagen immer noch im freien Gefälle mit einem verminderten Wasserdruck versorgt werden können, sollen keine zusätzlichen Aggregate vorgesehen werden.
Weiterhin wurden durch die Verbandsgemeindewerke auch mögliche außerbetrieb befindliche oder früher einmal betriebene und nun stillgelegte Wassergewinnungsanlagen, die im Falle von längerfristigen Stromausfällen, aber auch bei länger andauernden Trockenperioden „regeneriert“ werden könnten, untersucht. Hier hat der extrem trockene Sommer 2022 jedoch gezeigt, dass die meisten dieser Anlagen in diesem Sommer trocken gefallen sind oder nur eine derart geringe Schüttung aufwiesen, dass eine Verwendung als „Nottropfen“ in Trockenperioden nicht in Frage kommt. Bei Stromausfällen in nasseren und damit wasserreicheren Perioden könnte hier jedoch Wasser in geringem Umfang entnommen und abgegeben werden.
Beispielhaft sind hier genannt:
Quellgebiet Derschen „Im kleinen Hau“
Sickeranlagen „In der Direnbach“ in Daaden
Sickeranlagen „Alte Stroth“ in Oberdreisbach
Stollen „Ohliger Zug“ in Biersdorf
Im Bereich der Stadt Herdorf, die nahezu flächendeckend mit Wasser vom WKA versorgt wird, stellen die Stollen „Greisenhardt“ und „Königsstollen“ eine Notversorgung durch den WKA sicher. Hierzu bestehen entsprechende Verträge zwischen WKA und Barbara Rohstoffbetriebe. Dies gilt auch für den Stollen Falkenberg oberhalb von Schutzbach, der der Notversorgung von Alsdorf und Betzdorf dient.
Die Stollen im Bereich der Alt-VG Daaden wie z.B. Grube Füsseberg, sollen nach Auskunft der Barbara Rohstoffbetriebe vollständig mit Wasser gefüllt sein und stellen damit ein Potential für Notfallversorgung dar. Gfs. kommen auch noch weitere ehemalige Stollen- und Grubenanlagen hierfür in Betracht. Mit den Barbara Rohstoffbetrieben sollen dazu in nächster Zeit auch Gespräche geführt und die Möglichkeiten einer Nutzung zur Notwasserversorgung in Trocken- und Krisenzeiten miteinander abgesprochen und vereinbart werden.
Im sich anschließenden NICHTÖFFENTLICHEN TEIL der Sitzung befasste sich der Rat mit Erhöhung von Stellenanteilen für die Mittagsverpflegung und Nachmittagsbetreuung in den Grundschulen der Verbandsgemeinde. Durch die sehr gute Inanspruchnahme des Angebots und stetig steigendender Anmeldezahlen war es notwendig, weitere Betreuungsgruppen einzurichten, da diese Gruppen eine Größe von 20 Kindern nicht überschreiten sollen. Damit mussten für Neueinstellungen Stellen geschaffen bzw. Stellenanteile erhöht werden, die im Stellenplan des Haushalts 2022 noch nicht berücksichtigt waren. Der Verbandsgemeinderat stimmte auf Empfehlung des Schulträgerausschusses zu.
Darüber hinaus stimmte der Verbandsgemeinderat dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit den Eigentümern des Schlosses Friedewald für die Überlassung eines Raumes im Schloss Friedewald als Trauzimmer des Standesamtes Daaden-Herdorf zu. Ab 01.10.2022 kann nun der „Grüne Saal“ (Kaminzimmer) als Trauzimmer des Standesamtes genutzt werden und Trauungen sind dort an bestimmten Tagen, auch an Samstagen, möglich. Der Verbandsgemeinderat begrüßte die Nutzungsmöglichkeit und stimmte dem Abschluss der Nutzungsvereinbarung zu.
Der Verbandsgemeinderat befasste sich abschließend noch mit der Vergabe des Auftrags zur Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Der Auftrag wurde an die mindestbietende Firma mit der Angebotssumme von 10.167,12 Euro vergeben.