Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen
Haushalt beschlossen
Am 19. Juni 2023 fand im Dorfgemeinschaftshaus Emmerzhausen eine Sitzung des Ortsgemeinderats statt. Im Mittelpunkt des öffentlichen Sitzungsteils stand die Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 bis 2026. Die Entwürfe wurden von Michael Runkel von der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf vorgestellt und Fragen der Ratsmitglieder beantwortet. Ortsbürgermeister Volker Schüler führte aus, dass nur notwendige Maßnahmen angegangen werden, damit der Haushalt nicht über Gebühr belastet wird. Nach ausführlicher Beratung wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan einstimmig beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Emmerzhausen für die Jahre 2023 und 2024
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
- im Ergebnishaushalt
| 2023 | 2024 |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.372.737 € | 1.254.090 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.267.528 € | 1.298.148 € |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | 105.209 € | -44.058 € |
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 191.606 € | 29.091 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 161.150 € | 109.900 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 102.720 € | 315.720 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 58.430 € | -205.820 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -250.036 € | 176.729 € |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 |
zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
zusammen auf | 0 € | 0 € |
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 |
| 0 € | 0 € |
§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
- entfällt -
§ 6
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf | 345 | v. H. |
Grundsteuer B auf | 465 | v. H. |
Gewerbesteuer auf | 385 | v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden
für den ersten Hund | 66,00 | Euro |
für den zweiten Hund | 66,00 | Euro |
für jeden weiteren Hund | 66,00 | Euro |
für den ersten gefährlichen Hund | 360,00 | Euro |
für den zweiten gefährlichen Hund | 360,00 | Euro |
für jeden weiteren gefährlichen Hund | 360,00 | Euro |
§ 7
Gebühren und Beiträge
a) Für den Besuch der kommunalen Kindertagesstätten werden Elternbeiträge von den Eltern oder den sonstigen Erziehungsberechtigten der aufgenommenen Kinder gemäß den Bestimmungen des § 90 Abs. 1, 3 und 4 SGB VIII und des § 26 Kindertagesstättengesetzes erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach den jeweiligen Festsetzungen des Jugendamtes des Landkreises Altenkirchen. Der monatliche Elternbeitrag ist jeweils zum 15. des Monats an die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf zu zahlen.
Der Elternbeitrag ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme für jeden Monat in voller Höhe zu zahlen, selbst wenn das Kind nicht an jedem Öffnungstag die Kindertagesstätte besucht. Der Elternbeitrag ist auch während der Ferien und grundsätzlich auch bei sonstigen Zeiten der Schließung der Kindertagesstätte zu zahlen, solange das Kind angemeldet ist.
b) Im Übrigen sind die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.
§ 8
Umlagen
- entfällt -
§ 9
Eigenkapital
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 | 4.167.053,38 | Euro |
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 3.852.261,38 | Euro |
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 3.957.470,38 | Euro |
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024
| 3.913.412,38 | Euro |
§ 10
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 Euro überschritten sind.
§ 11
Wertgrenze für Investitionen
Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 12
Altersteilzeit
- entfällt -
§ 13
Leistungszulagen
- entfällt -
§ 14
Weitere Bestimmungen
- entfällt -
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Volker Schüler berichtete von der Maibaumaktion, die am 30. April nach neunjähriger Pause wieder in der Ortsmitte stattgefunden hat. Er bedankte sich herzlich bei den Organisatoren und Helfern der Arbeitsgruppe Ortsbild-Tourismus-Verkehr für ihren Einsatz. Die Verbandsgemeindewerke hatten am 13. Mai zum „Tag der offenen Tür“ am neuen Hochbehälter Emmerzhausen eingeladen. Es bestand die Möglichkeit zur Besichtigung des Bauwerks mit seiner faszinierenden Technik. Die Mitarbeiter der Werke standen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Nach coronabedingter Pause wurde das Dorfcafé am 5. Mai wieder gestartet. Das Team um Robert Lindenbeck hatte zum geselligen Beisammensein im voll besetzten Saal des Dorfgemeinschaftshauses bei Kaffee und Kuchen eingeladen. Es ist beabsichtigt, dieses Jahr an jedem ersten Freitag im Monat das beliebte Dorfcafé zu öffnen. Ein herzliches Dankeschön ging an alle Helferinnen und Helfer des Teams und überhaupt an alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die durch ihr Engagement das Dorfleben bereichern und auch an alle Besucherinnen und Besucher, die durch ihre Anwesenheit bei den Veranstaltungen das Ehrenamt auf diese Weise wertschätzen. Am 17. April erfolgte die jährliche Inspektion der kommunalen Spielplätze und Spielgeräte. Die Inspektion bezog sich auf den Spielplatz am Kindergarten, sowie die Spielplätze Waldweg und Wiesenstraße. Die jährliche Hauptinspektion dient der Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustands. Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf allen drei Objekten keine oder nur geringe Mängel an den Spielgeräten vorhanden waren, die mit einfachen Mitteln durch die Gemeindearbeiter beseitigt werden können. Die Spielplätze befinden sich insgesamt in einem ordentlichen und sicheren Zustand befinden. Auf Einladung des Ortsbürgermeisters wurde am 11. Mai eine örtliche Besichtigung des Zustands der örtlichen Wiesengräben durchgeführt. Hierbei ging es zunächst um die Begutachtung der Gräben außerhalb der bebauten Ortslage, auf den Wiesen- und Weidenflächen. An der Begehung nahmen einige Ratsmitglieder sowie ein Fachkundiger eines Maudener Forstunternehmens teil. Bei der Begehung wurden insbesondere die an Hanglagen befindlichen Gräben in Augenschein genommen. Es ist stellenweise erforderlich, die Gräben mit technischem Gerät durchlässig zu machen. Hierzu wurde ein Angebot der Fachfirma angefordert. Die notwendigen Arbeiten sollen im Spätsommer ausgeführt werden. Aufgrund des Antrags aus dem Rat in der vorletzten Sitzung auf Prüfung der Installation eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Struthweg/L 280 hat der Ortsbürgermeister ein entsprechendes Schreiben an den Landesbetrieb Mobilität Betzdorf gerichtet und den möglichen Aufstellort skizziert. Von dort werden zwar keine Bedenken geäußert, es gibt aber auch keine Kostenbeteiligung. Nach Kontakt zur Daadener Verwaltung wurden inzwischen Angebote gesichtet. Es ist beabsichtigt, den Standort vor Ort näher zu erörtern und den Verkehrsspiegel fachmännisch durch den Bauhof installieren zu lassen. Nach Einebnung der Grabflächen auf dem Gräberfeld 7 (oberes Grabfeld) befindet sich die Fläche in einem desolaten Zustand. Aufgrund des Starkregenereignisses in der Verbandsgemeinde Anfang Mai und dem damit verbundenen erhöhten Arbeitsaufkommens war der Bauhof verständlicherweise sehr stark zeitlich und personell ausgelastet. Bereinigung und Einsäen der Fläche werden jedoch jetzt in Kürze erfolgen. Der örtliche Schrottcontainer konnte am 24. Mai wieder geleert und ausgetauscht werden. Die Verwiegung ergab 1.960 kg Metallschrott mit einem Wert von 313,60 Euro. Der Betrag wird für die Ersatzbeschaffung des Spielgeräts am Kita-Spielplatz (Holz-Kletterturm) vorgesehen. Der getauschte Schrottcontainer ist bereits wieder ordentlich befüllt. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung waren Bauangelegenheiten zu behandeln, außerdem folgten weitere Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und ein Bericht des Beigeordneten Heinz Dücker über den aktuellen Stand in Sachen Konversion Stegskopf.