Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Derschen

Sichtzung  des Ortsgemeinderates Derschen

Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes gem. § 30 GemO

Mit Schreiben vom 07.02.2023 hatte Ratsmitglied Ulrich Jungheim sein bei der Kommunalwahl 2019 errungenes Ratsmandat niedergelegt.

Ortsbürgermeister Volker Wisser hatte daraufhin am 10.02.2023 Herrn Thorsten Pfau als nächsten noch nicht berufenen Bewerber zum Mitglied des Ortsgemeinderates einberufen. Herr Pfau hatte die Wahl angenommen.

Ratsmitglied Thorsten Pfau wurde von dem Vorsitzenden namens der Ortsgemeinde Derschen durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der Schweige- und Treuepflicht (§§ 20, 21 GemO) sowie Pflichten zur Rücksicht auf das Gemeinwohl (§ 30 Abs. 1 GemO) verpflichtet.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der/des Ersten Beigeordneten

Nach dem Rücktritt des Ersten Beigeordneten Ulrich Jungheim ist ein neuer Beigeordneter/eine neue Beigeordnete zu wählen. Der Vorsitzende dankte Herrn Jungheim nochmals für seinen langjährigen Dienst als Ratsmitglied und Ersten Beigeordneten.

Im Vorfeld der Sitzung hatte bereits ein Ratsmitglied bei dem Vorsitzenden sein Interesse an dem Amt des Ersten Beigeordneten bekundet. Da dieses Ratsmitglied jedoch am Sitzungstag nicht anwesend sein konnte, stimmte der Rat einstimmig ab, die Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der/des Ersten Beigeordneten auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.

Bundesförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Die Bundesregierung hatte Anfang November 2022 das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet und 900 Mio. Euro bis zum Jahr 2026 zur Verfügung gestellt. Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss bei der Waldbewirtschaftung 12 Kriterien beachten. Die Bindefrist beträgt für die ersten 11 Kriterien 10 Jahre, für das Kriterium 12 beträgt sie 20 Jahre (siehe anliegenden Kriterienkatalog). Die Einhaltung der Kriterien wird über PEFC oder FSC sichergestellt. Die meisten der waldbesitzenden Kommunen sind über PEFC bereits zertifiziert.

Die Bewilligung der Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung bis zur Erschöpfung der Haushaltsmittel. Somit ist eine schnelle Entscheidung in den Gemeinden geboten. Die Forstverwaltung soll die Waldbesitzer entsprechend beraten. Der Gemeinde- und Städtebund vertritt die Auffassung, dass in der Angelegenheit eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich ist, weil die Gemeinde verpflichtet wird, bestimmte Vorgaben für die Waldbewirtschaftung über einen längeren Zeitraum einzuhalten. Dadurch sind in Zukunft der Entscheidungsrahmen und die Gestaltungsspielräume für den Gemeindewald eingeschränkt.

Das Thema wird derzeit unterschiedlich diskutiert, zumal das Förderprogramm einen tiefgreifenden Einschnitt in die künftige Waldbewirtschaftung nach sich zieht. Darüber hinaus ist die Entscheidung zur Teilnahme am Programm individuell für jede waldbesitzende Kommune zu betrachten.

Die Revierleiter hatten das Förderprogramm noch mal in der letzten Ortsbürgermeister- und Beigeordnetenbesprechung vorgestellt und erläutert. Anschließend war man sich einig, dass die Revierleiter das Programm, deren Vor- und Nachteile sowie eine grobe Gegenüberstellung der zu erwartenden Förderung und der mit den Kriterien einhergehenden Kosten bzw. Risiken für jede waldbesitzende Gemeinde gesondert vorstellen und die Gremien dann eine Entscheidung über eine Antragsstellung treffen sollen.

Revierleiter Matthias Grohs hatte dem Rat im Vorfeld der Sitzung die Ausgangssituation wie folgt zusammengestellt:

· Mögliche Förderung ohne 5%-Nutzungsverzicht (4,7 ha) bei 10-jähriger Bindung:

82 € x 93,6 ha = 7.675,20 € pro Jahr

· Mögliche Förderung mit 5%-Nutzungsverzicht (4,7 ha) bei 20-jähriger Bindung:

97 € x 93,6 ha = 9.079,20 € pro Jahr

Zur Entscheidungsabwägung werden den möglichen Fördersummen nachfolgende Risikoaspekte gegenübergestellt:

In oben dargelegten Berechnungen wurden die derzeitigen (!) Zertifizierungskosten (PEFC+) von 3 €/ ha berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden Faktoren wie zusätzliche Verwaltungskosten (quantitativ und qualitativ höhere Anforderungen an die Beförsterung; Dokumentationen), Sach- und Unternehmerkosten (Maßnahmenumsetzungen bspw. beim Wasserrückhalt etc.) und Wirtschaftserschwernisse

Zum Nutzungsverzicht auf 4,7 ha:

Bei einem gemäß Forsteinrichtung jährl. Hiebsatz von 1,3 fm/ha und einem angenommen holzerntekostenfreien Durchschnittserlös von 60,00 €/fm verzichtet der Waldbesitzer 20 Jahre lang auf jährliche Gewinne i.H.v. etwa 367 € bzw. insg. auf etwa 7.520 €.

Die Unwägbarkeiten und Risiken insb. im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und Schutz der Waldbesuchenden, die sich bei der Einhaltung der 11 bzw. 12 Kriterien ergeben, können in einer derartigen Kalkulation nicht berücksichtigt werden!

Dem signifikanten Mehraufwand in der Beförsterung insb. bzgl. der Dokumentation werden keine Anpassungen bei den Personalressourcen (auch nicht monetär) gegenübergestellt. Die Folge könnte mittelfristig eine merkliche Anpassung der Betriebskostenbeiträge sein, abgesehen von Auswirkungen der Arbeitsbelastung.

Die Akzeptanz der ländlichen Bevölkerung (Bsp. Diskrepanz zwischen Brennholznachfrage und weiterer Totholzanreicherung) ist fraglich.

Die Kriterien sind in weiten Teilen völlig unkonkret und bedürfen einer Klarstellung (Beispiel Kriterium 11: Wasserrückhaltung: Welche Maßnahmen sind in welchem Umfang mit welchen definierten Standards erforderlich? Beispiel Kriterium 3: „überwiegend standortheimische Baumartenwahl“).

Bestehende oder beabsichtigte Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen (Landes-) Förderungen müssen beim Fördersatz berücksichtigt, d.h. „abgezogen“ werden (Bsp. Nutzungsverzicht im Zusammenhang mit der aktuellen Forsteinrichtung; „Initiierung Naturverjüngung“ oder „Jungbestandspflege“, hier: 16 €/ha Abzug).

Der Nutzungsverzicht in kommunalen Wäldern steht dem umfassenden Nachhaltigkeitsgedanken der deutschen Forstwirtschaft entgegen. Die Folge ist, dass die seit Jahrhunderten praktizierte und bewährte Integration von Wirtschaft, Ökologie und Sozialem auf der gleichen Fläche einer schleichenden Segregation weicht. Der Mangel an Rohstoff Holz wird in diesem Lande dadurch zunehmen.

Die Wohlfahrtsleistungen des Waldes (frische Luft, Trinkwasser, CO2-Bindung, Sicht-/Lärm-/ Bodenschutz etc., Erholung) werden nach Abzug der o.g. Kosten bei Weitem nicht ausreichend berücksichtigt.

Ratsmitglied Michael Orsowa stellte die Frage, ob der zu fassende Beschluss beide Forstreviere (Derschen & Gebhardshain) tangiert. Dies wurde von Ortsbürgermeister Wisser bejaht.

Beigeordnete Anneliese Heß merkte an, dass die Ortsgemeinde bereits durch den PEFC zertifiziert ist, jedoch die weiteren Kriterien aus dem Katalog schwer umsetzbar seien. Hierzu nahm Bürgermeister Helmut Stühn Stellung und teilte dem Rat mit, dass die Förderkriterien bereits zum Großteil durch die Zertifizierung des PEFC abgedeckt seien.

Ratsmitglied Thorsten Pfau teilte mit, dass er die Förderung für das Forstrevier Derschen für gut Heißen würde, jedoch im Forstrevier Gebhardshain dafür keinen Bedarf sehe. Dieser Auffassung schlossen sich die Ratsmitglieder Heiko Fries und Michael Lenz an.

Das Ratsmitglied Friedhelm Rosenkranz schlug vor, beide Förster nochmals zu dem Thema anzuhören, jedoch wurde vom Vorsitzenden Wisser mitgeteilt, dass die Fördermittel schnell aufgebraucht seien und somit eine jetzige Abstimmung beinahe unumgänglich sei.

Zum Schluss stellte Ratsmitglied Fries die Frage, ob es durch die Förderkriterien Nachteile für die Jagdpächter gebe. Ortsbürgermeister Wisser entgegnete, dass sich hier der Abstand der Jagdschneisen vergrößert, was die Jagd erschwert.

Der Ortsgemeinderat beschloss, einen entsprechenden Antrag für die Teilnahme am Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu stellen.

Es sprach sich im Nachhinein ein Ratsmitglied für die Förderung ohne 5%-Nutzungsverzicht (10-jährige Bindung) und vier Ratsmitglieder für eine Förderung mit 5%-Nutzungsverzicht (20-jährige Bindung) aus. Die restlichen fünf Ratsmitglieder enthielten sich. Sofern die Ortsgemeinde in das Bundeprogramm aufgenommen wird, bestimmt diese eine Fläche von 4,7 ha, für die der Nutzungsverzicht gelten soll.

Somit beschloss der Ortsgemeinderat die Teilnahme am Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ mit einer 20-jährigen Bindung bei einer Förderung mit 5%-Nutzungsverzicht.

Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen; Wahl für die Vorschlagsliste

Die Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 sind in diesem Jahr neu zu wählen. Im Amtsgerichtsbezirk Betzdorf tritt dazu ein Ausschuss zusammen, dem unter anderem sieben vom Kreistag zu wählende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer angehören.

Die Ortsgemeinden und Städte stellen die Vorschlagslisten für Schöffen bis spätestens 30.06.2023 auf. Die Ortsgemeinde Derschen hat mindestens zwei Personen vorzuschlagen.

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der

anwesenden Mitglieder des Ortsgemeinderats erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl (§ 36 Abs. 1 Satz 2). Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Rats das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 2 GemO) sowie dass der Ortsgemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder kurz über die Voraussetzungen der Wählbarkeit und die Voraussetzungen, unter denen die Wahl abgelehnt werden kann.

Ihre Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffen) hatte

Frau Corinna Meier

Im Bierfass 8

57520 Derschen

beantragt. Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt einer Schöffin/eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Beigeordnete Anneliese Heß schlug folgende weitere Person vor:

Herr Volker Wisser

Am Sonnenhang 21

57520 Derschen

Herr Wisser bedankte sich für das aufgebrachte Vertrauen und gab seine Zustimmung zum Vorschlag kund mit der Bitte, dieses Mal am Landgericht eingesetzt zu werden.

Der Ortsgemeinderat wählte die vorgenannten Personen (Frau Meier und Herr Wisser) zur Aufnahme in die Vorschlagsliste.

Sammelausschreibung Straßenbau 2023

Die Verbandsgemeindewerke Daaden-Herdorf planen für das Jahr 2023 erneut eine Sammelausschreibung für großflächige (ca. 50 m² und mehr) (Asphalt-) Deckensanierungsarbeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Dabei handelt es sich ausschließlich um Unterhaltungsmaßnahmen, welche zu 100% von der jeweiligen Stadt bzw. Ortsgemeinde zu bezahlen sind (keine Ausbaumaßnahmen).

Im Jahr 2022 wurden bereits folgende Abschnitte erfolgreich saniert:

- „Im Bierfass 1.BA“

- „Im Neuen Garten, Wirtschaftsweg“

- „Parkplatz Dorfgemeinschaftshaus“

Für die OG Derschen wurden nachfolgende Flächen für das Jahr 2023 gemeldet:

„Im Bierfass 2.BA“ Teil A:

- Erneuerung der Asphaltdeckschicht (4cm) auf einer Fläche von rd. 810m²

- Schadstellen mit Asphalttragschicht erneuern

- Einmündungsbereiche und stellenweise Gehweg

- die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf rd. 60.000€ brutto

„Im Bierfass 2.BA“ Teil B:

- Erneuerung der Asphaltdeckschicht (8cm) im Hocheinbau auf einer Fläche von rd. 300m²

- Schadstellen mit Asphalttragschicht erneuern

- die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf rd. 30.000€ brutto

„Im Neuen Garten“:

- Erneuerung der Asphaltdeckschicht (4cm) auf einer Fläche von rd. 300m²

- die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf rd. 30.000€ brutto

„Zur Burg“:

- Erneuerung der Asphaltdeckschicht (4cm) in zwei Teilflächen mit gesamt rd. 270m²

- Ausbesserung der Entwässerungsrinne in Teillängen mit gesamt rd. 20m

- die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf rd. 35.000€ brutto

„Mühlweg“

- Rissverfüllung in Teillängen mit gesamt rd. 40m

- 1x Regeneinlauf und 3m Bordstein mit Entwässerungsrinne höhengerecht neu versetzen

- die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf rd. 10.000€ brutto

Für das Jahr 2024 sind die Sanierungsbereiche „Im Bierfass 3.BA“, „Daadener Straße“ Mühlweg berücksichtigt.

Bei einer umfangreichen und frühzeitigen Ausschreibung erhoffen wir uns günstige Angebotspreise

sowie eine übersichtliche Koordination und Bauüberwachung mit einem Auftragnehmer für alle

Unterhaltungsmaßnahmen.

Die Planung und Ausschreibung sind für das Frühjahr 2023 vorgesehen, mit Beginn der

Bauausführung kann bei problemlosem Verlauf im Sommer/Herbst 2023 gerechnet werden.

Aus den Reihen des Rates wurde angemerkt, dass ebenfalls der Kanaldeckel im Kirchweg angepasst werden soll, da dieser nicht mehr bündig zur Straßenoberfläche sei.

Der Rat der OG Derschen beschloss:

a) die für das Jahr 2023 vorgesehenen Flächen in der Sammelausschreibung Straßenbau zu

berücksichtigen.

b) die erforderlichen Finanzmittel im Doppelhaushalt 2023/2024 zu veranschlagen.

c) die Verbandsgemeindewerke Daaden mit der Ausführung der zugehörigen Ingenieurleistungen für

die Realisierung der Maßnahme zu beauftragen.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

- Am Samstag, den 01.04.2023 fand die Aktion „Saubere Landschaft“ mit knapp 60 großen und kleinen Helferinnen und Helfern bei anhaltendem Regen statt. Für diese Leistungen bedankt sich der Vorsitzende nochmals herzlichst bei den Helferinnen und Helfern.

- Kommenden Samstag, den 08.04.2023 um 18:00 Uhr findet an der Grillhütte Derschen das Osterfeuer statt.

- Vor Kurzem fand die Jahreshauptversammlung des Heimatvereins Derschen statt. Ortsbürgermeister Wisser bedankt sich bei dem Heimatverein für dessen Engagement und für dessen Aktionen innerhalb der Ortsgemeinde.

- Am 08.04.2023 werden ca. 13 Bäume im Schreuelshahn entnommen und anschließend von der Ortsgemeinde als Brennholz verkauft.

- Die nächste Bauausschusssitzung findet am 18.04.2023 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt.

- Die nächste Ortsgemeinderatssitzung findet am 08.05.2023 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat noch mit einer Bauangelegenheit und den Zuwendungen an Vereine. Zum Ende der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Volker Wisser die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.