Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Derschen

Bericht zur Sitzung des Ortsgemeinderates Derschen am 12.09.2023

Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

In seiner Sitzung am 01.08.2023 hatte der Ortsgemeinderat eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Hintergrund war eine dringend notwendige Anpassung der einzelnen Gebühren.

Mit dieser Neufassung der Friedhofsgebührensatzung ging auch eine Neuregelung für den Tatbestand der Sondergebühren für Nichteinwohner einher.

Gemäß dem Ratsbeschluss sollten für die Bestattung anderer Personen nach § 2 Abs. 3 der Friedhofssatzung folgende Regelungen für die Erhebung dieser Sondergebühren gelten:

  • Für Einwohner, die sich vor ihrem Tod alters- oder krankheitsbedingt in ein Alten- / Pflegeheim bzw. in einem Krankenhaus aufgehalten haben gelten die gleichen Gebührensätze und es werden keine Zuschläge erhoben.
  • Für Nichteinwohner, die jedoch mindestens 15 Jahre in der Ortsgemeinde gewohnt haben, wird ein Aufschlag i. H. v. 50 % auf die Friedhofsgebühren nach Absatz I bis IV der Friedhofsgebührensatzung erhoben.
  • Für Auswärtige, die keine Einwohner der Ortsgemeinde sind, wird ein Aufschlag i. H. v. 100 % auf die Friedhofsgebühren nach Absatz I bis IV der Friedhofsgebührensatzung erhoben.

Wie sich im Nachhinein herausstellte, sind diese Regelungen nicht umsetzbar, weil die chronologische Nachverfolgung von Zu- und Wegzügen im Meldewesen seit einigen Jahren aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr lückenlos möglich ist.

Die Verwaltung empfahl daher diese getroffenen Regelungen zu verwerfen und keine neuen, besonderen Festlegungen zu Sondergebühren für Nichteinwohner festzusetzen.

Der Ortsgemeinderat beschloss die „Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren und Kostenersatz (Friedhofsgebührensatzung)“ entsprechend anzupassen.

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Beteiligung an einer kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft

Die in kommunaler Hand befindliche EAM GmbH & Co. KG hat zur Erschließung regenerativer Energien im Jahr 2007 die EAM Natur GmbH gegründet. Dieses Unternehmen soll nach einem Vorschlag der EAM-Gruppe an einem neu von den Verbandsgemeinden im Landkreis Altenkirchen zu bildenden Energieerzeugungsunternehmen als gemeinsame Gesellschaft „Westerwald Sieg Energie GmbH“ beteiligt werden. An dieser neuen Gesellschaft würden die Verbandsgemeinden 60 Prozent, die EAM Natur GmbH 30 Prozent und die Bürgerschaft (z. B. in Genossenschaftsform) 10 Prozent der Anteile halten. Eine direkte Beteiligung der Ortsgemeinden ist aufgrund der Kleingliedrigkeit und damit einer geringeren unternehmerischen Flexibilität nicht vorgesehen.

Gesellschaftszweck ist die Planung und Umsetzung von Projekten zur gemeinsamen Nutzung und Erschließung regenerativer Energie (z. B. Windpark, Photovoltaikflächen). Ziel ist es, die bei der Projektierung und dem Betrieb solcher Anlagen entstehenden wirtschaftlichen Vorteile wenigstens zum Teil als Wertschöpfung vor Ort in kommunaler Hand zu halten und nicht an Konzerninvestoren abzugeben.

Eine gemeinsame Gesellschaftsgründung mit der EAM Natur GmbH hätte den Vorteil, dass dort auf ausreichende Erfahrung mit Energieprojekten und auf entsprechende Referenzobjekte zurückgegriffen werden könnte. Außerdem würde die EAM Natur GmbH die Planungsleistungen und Projektrisiken in der Vorprojektierung übernehmen. Im Gegenzug müssten sich die Verbandsgemeinden verpflichten, die Projekte der „Westerwald Sieg Energie GmbH“ positiv zu begleiten sowie ggfs. vorhandene kommunale Potentialflächen der Gesellschaft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufgabe „Nutzung und Erschließung von regenerativen Energien“ um eine originäre Aufgabe der Ortsgemeinden. Eine direkte Zuständigkeit der Verbandsgemeinde ergibt sicher daher nicht und es müsste zunächst eine Grundlage für eine Betätigung auf diesem Aufgabengebiet geschaffen werden.

Neben der Möglichkeit der formellen Aufgabenübertragung gem. § 67 Abs. 4 GemO kommt aus Sicht der Verwaltung aber auch die Bildung einer AöR in Betracht. Darin könnten die Interessen der Ortsgemeinden stärker als durch eine Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde repräsentiert werden, weil sie im Entscheidungsgremium der Anstalt unmittelbar durch ihren Repräsentanten vertreten sind.

Der Verbandsgemeinderat hat am 07.12.2022 beschlossen, dass sich die Verbandsgemeinde an der noch zu gründenden kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft beteiligt. In Ergänzung zu dem Beschluss hatte der Verbandsgemeinderat am 16.03.2023 der Gründung einer Gemeinsamen kommunalen Anstalt auf Ebene der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für die Zwecke der kommunalen Energieerzeugung als geeignete Form der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung und der Beteiligung an einer kreisweiten Gesellschaft grundsätzlich zugestimmt. Die Geschäftsführung der EAM Naturenergie GmbH hat inzwischen signalisiert, dass die Beteiligung der AöR Daaden-Herdorf anstatt der Verbandsgemeinde dort als gleichwertig und zulässig akzeptiert wird. Hierzu steht allerdings eine schriftliche Bestätigung durch den Konzern noch aus.

Eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) entsteht durch eine entsprechende Vereinbarung. Nach innen ist die Beteiligung der Ortsgemeinden durch einen Verwaltungsrat gesichert und nach außen, also in der Gesellschafterversammlung der kreisweiten GmbH, würde die Anstalt durch den Vorstand der AöR vertreten. Die Erträge kämen der AöR zugute und würden im vereinbarten Umfang an die Trägerkörperschaften (VG und OGs) ausgeschüttet.

Die entsprechenden Grundlagen liegen im Entwurf mittlerweile vor und die Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Beteiligung und Vertretung in der Westerwald Sieg Energie GmbH und die Satzung der AöR wurden mit den Stadt- und Ortsbürgermeistern bereits besprochen. Sie stimmten grundsätzlich der Gründung einer gemeinsamen AöR, vorbehaltlich der Zustimmung in den Gremien, zu.

Das Stammkapital der Anstalt „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ soll 20.000 € betragen. Für den Fall, dass nicht alle 10 Ortsgemeinden der AöR beitreten, ändern sich die Stammkapitalanteile und die Stimmenanzahl entsprechend, wobei die Stammkapitalsumme und die Verteilung von 49 Prozent Verbandsgemeinde zu 51 Prozent Ortsgemeinden beibehalten werden soll.

Aufgabe der Anstalt sind der Bau, Betrieb und Finanzierung von Windkraft-, Fotovoltaik-, Biogas- und Geothermieanlagen sowie die Beteiligung an Projekten der Westerwald-Sieg Energie GmbH oder sonstige Einzelprojekte. Schwerpunkt der Aufgaben wird die Beteiligung an der kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft sein. Für größere Projekte der kreisweiten Gesellschaft (z. B. Wind- oder Solarparks) werden künftig in aller Regel Projektgesellschaften gebildet, über deren Finanzierung im Einzelfall zu entscheiden ist.

Derzeit ist geplant, die Westerwald Sieg Energie GmbH bis zum Ende dieses Jahres zu gründen. Eine Arbeitsgruppe aus den Verbandsgemeinden beschäftigt sich derzeit mit der Ausarbeitung der Gründungsdetails.

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 20.06.2023 beschlossen, die Vereinbarung mit den Städten und Ortsgemeinden, die sich an der AöR beteiligen möchten, abzuschließen und hat der Gründung der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ auf der Grundlage der Satzung zugestimmt.

Die Ratsmitglieder Johannes Rosenkranz und Michael Orsowa teilten dem Rat ihre Bedenken bezüglich einer Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit.

Joel Wisser und Michael Lenz befürworteten indes dieses Projekt.

Der Ortsgemeinderat Derschen beschloss, sich an der AöR zu beteiligen und stimmte dem Abschluss der Vereinbarung und der Gründung der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ auf der Grundlage der vorgestellten Satzung zu.

Auftragsvergabe; Geländer "Bierfass"

Das Stahlgeländer am Brückenkopf gegenüber dem Haus Im Bierfaß 21, soll auf Bitten der Anlieger geändert werden, um die Gefahr eines Sturzes in den Derscher Bach zu verhindern. Der Ortsbürgermeister beauftragte die Verwaltung hierzu Angebote einzuholen.

Es wurden drei Firmen angefragt, von diesen hat eine Firma aus Derschen das günstigste Angebot mit 2.499,00€ brutto abgegeben.

Die anfallenden zusätzlichen Fundamentarbeiten und Beiarbeiten des Untergrundes sollen durch den Bauhof der VG Daaden-Herdorf durchgeführt werden. Die Kosten in Höhe von ca. 1.000,00€ hierfür werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Der Gemeinderat beschloss den Auftrag zur Änderung des Stahlgeländers am Brückenkopf zum Preis von 2.499,00€ brutto an die ortsansässige Firma zu vergeben und den Bauhof der VG Daaden-Herdorf mit den anfallenden Erd- und Tiefbauarbeiten zu beauftragen.

Widmung einer Gemeindeparzelle

Die Ortsgemeinde Derschen beabsichtigt zur Klarstellung der Rechtssicherheit die Widmung einer Verkehrsfläche, welche überwiegend im Rahmen von Bauvorhaben zur Sicherstellung der verkehrsmäßigen Erschließung dient. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte verlangt, dass eine Widmung von Verkehrsanlagen hinreichend bestimmt sein muss. Sie muss klar formuliert sein, damit der Wille der sie verfügenden Behörden für den „Durchschnittsbetrachter“ eindeutig erkennbar ist. Ihr Umfang muss erkennbar sein, d. h. die Widmung ist sowohl hinsichtlich ihres Beginns als auch hinsichtlich ihres Endpunktes klar zu definieren. Bei kleineren Bereichen kann dies durch die Veröffentlichung eines entsprechenden Lageplanes erfolgen. Auf jeden Fall sind die grundbuchmäßigen Parzellenbezeichnungen anzugeben.

 

Gemarkung

 

Flur

 

Parzelle

 

Derschen

 

7

 

106/18 (Teilfläche)

Der Ortsgemeinderat beschloss, das vorstehende aufgeführte Grundstück (Teilfläche) aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01. August 1977 (GVBl. S. 273) – zuletzt geändert durch geändert durch § 84 des Gesetzes vom 07.12.2022 (GVBl. S. 413) i. V. m. § 68 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133,) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 297) – mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Teilfläche der Parzelle gehört damit zur Straßengruppe der „Gemeindestraßen und sonstigen Straßen“ entsprechend § 3 Absatz 3 LStrG.

Einwohnerfragen

Ein anwesende Einwohner teilte dem Rat mit, dass die Gullys im Ortsbereich nochmals geleert werden müssten, da diese verstopft seien. Ortsbürgermeister Volker Wisser entgegnete, dass  der Verbandsgemeindebauhof des Öfteren die Gullys leert.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

  • Der Glasfaserausbau startet in Kürze in der Stadt Herdorf. Im Jahr 2024 erfolgt der Ausbau in der Alt-VG Daaden.
  • Nach Mitteilung der Kreisverwaltung verschiebt sich der Ausbau der Kreisstraße K109 ins Jahr 2027.
  • Die Kommunal- und Europawahlen finden am 09.06.2024 statt.
  • Die Seniorenfeier ist für dem 25.11.2023 terminiert.
  • In der letzten Ortsbürgermeisterbesprechung wurde das LEADER-Projekt vorgestellt. Weitere Informationen teilt der Ortsbürgermeister in der nächsten Gemeinderatssitzung mit.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat noch mit zwei Grundstücksangelegenheiten, einer Auftragsangelegenheit sowie einer Eintragung einer Baulast und der Festlegung von Terminen und Veranstaltungen im Herbst 2023. Zum Ende der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Volker Wisser die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.