Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Emmerzhausen

Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats Emmerzhausen

Förderprogramme zur Waldnutzung

Zunächst ging es um eine mögliche Teilnahme am Landesförderprogramm "Nutzungsverzicht von Waldflächen". Im Rahmen des neuen Forsteinrichtungswerks wurden potentielle, ökologisch wertvolle Altbestände ermittelt, die für einen überschaubaren Zeitraum von 10 Jahren aus der Nutzung genommen werden könnten. Als Ausgleich wird den Waldbesitzern eine Landesförderung zugestanden. Forstrevierleiter Matthias Grohs erläutert dem Rat das Förderprogramm. Für die Ortsgemeinde Emmerzhausen könnten Fördermittel in Höhe von 7.500 Euro (1.500 Euro/ha) beantragt werden. Waldflächen in der Nähe des Friedhofs und im Bereich des Ortsausgangs vor der Einfahrt zu Skihütte mit insgesamt 5 ha könnten für 10 Jahre aus der Nutzung genommen werden.  Der Revierleiter sprach sich für eine Teilnahme aus und wies auf ökologische Vorteile hin. Der Ortsgemeinderat beschloss mehrheitlich, für die genannten Flächen einen Antrag auf Landeszuwendung zu stellen.

Die Bundesregierung hatte Anfang November 2022 das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet und 900 Mio. Euro bis zum Jahr 2026 zur Verfügung gestellt. Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss bei der Waldbewirtschaftung 12 Kriterien beachten. Die Bindefrist beträgt für die ersten 11 Kriterien 10 Jahre, für das Kriterium 12 beträgt sie 20 Jahre. Die Einhaltung der Kriterien wird über PEFC oder FSC sichergestellt. Die meisten der waldbesitzenden Kommunen sind über PEFC bereits zertifiziert. Die Bewilligung der Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung bis zur Erschöpfung der Haushaltsmittel. Somit ist eine schnelle Entscheidung in den Gemeinden geboten. Die Forstverwaltung soll die Waldbesitzer entsprechend beraten. Der Gemeinde- und Städtebund vertritt die Auffassung, dass in der Angelegenheit eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich ist, weil die Gemeinde verpflichtet wird, bestimmte Vorgaben für die Waldbewirtschaftung über einen längeren Zeitraum einzuhalten. Dadurch sind in Zukunft der Entscheidungsrahmen und die Gestaltungsspielräume für den Gemeindewald eingeschränkt. Das Thema wird derzeit unterschiedlich diskutiert, zumal das Förderprogramm einen tiefgreifenden Einschnitt in die künftige Waldbewirtschaftung nach sich zieht. Darüber hinaus ist die Entscheidung zur Teilnahme am Programm individuell für jede waldbesitzende Kommune zu betrachten. Die Revierleiter hatten das Förderprogramm in einer zurückliegenden Ortsbürgermeister- und Beigeordnetenbesprechung vorgestellt und erläutert. Anschließend war man sich einig, dass die Revierleiter das Programm, dessen Vor- und Nachteile sowie eine grobe Gegenüberstellung der zu erwartenden Förderung und der mit den Kriterien einhergehenden Kosten bzw. Risiken für jede waldbesitzende Gemeinde gesondert vorstellen und die Gremien dann eine Entscheidung über eine Antragsstellung treffen sollen. Revierleiter Matthias Grohs erläuterte dem Rat die Ausgangssituation:

  • Mögliche Förderung ohne 5%-Nutzungsverzicht (2,2 ha) bei 10-jähriger Bindung:
    82 € x 44,1 ha (Abzug von 5 ha Unterschutzstellung) = 3.616,20 € pro Jahr
  • Mögliche Förderung mit 5%-Nutzungsverzicht (2,2 ha) bei 20-jähriger Bindung:
    97 € x 44,1 ha (Abzug von 5 ha Unterschutzstellung) = 4.277,70 € pro Jahr

Zur Entscheidungsabwägung werden den möglichen Fördersummen nachfolgende Risikoaspekte gegenübergestellt: In den oben dargelegten Berechnungen wurden die derzeitigen  Zertifizierungskosten (PEFC+) von 3 €/ ha berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden Faktoren wie zusätzliche Verwaltungskosten (quantitativ und qualitativ höhere Anforderungen an die Beförsterung, Dokumentationen), Sach- und Unternehmerkosten (Maßnahmenumsetzungen beispielsweise beim Wasserrückhalt etc.) und Wirtschaftserschwernisse. Zum Nutzungsverzicht auf 2,2 ha: Bei einem gemäß Forsteinrichtung jährlichen Hiebsatz von 3,3 fm/ha und einem angenommen holzerntekostenfreien Durchschnittserlös von 60,00 €/fm verzichtet der Waldbesitzer 20 Jahre lang auf jährliche Gewinne in Höhe von etwa 435 € bzw. insgesamt auf etwa 8.700 €. Die Unwägbarkeiten und Risiken insbesondere im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und Schutz der Waldbesuchenden, die sich bei der Einhaltung der Kriterien ergeben, können in einer derartigen Kalkulation nicht berücksichtigt werden. Dem signifikanten Mehraufwand in der Beförsterung insbesondere im Hinblick auf die Dokumentation werden keine Anpassungen bei den Personalressourcen (auch nicht monetär) gegenübergestellt. Die Folge könnte mittelfristig eine merkliche Anpassung der Betriebskostenbeiträge sein, abgesehen von Auswirkungen der Arbeitsbelastung. Die Akzeptanz der ländlichen Bevölkerung (zum Beispiel Diskrepanz zwischen Brennholznachfrage und weiterer Totholzanreicherung) ist fraglich. Die Kriterien sind in weiten Teilen außerdem völlig unkonkret und bedürfen einer Klarstellung. Bestehende oder beabsichtigte Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen (Landes-) Förderungen müssen beim Fördersatz berücksichtigt, d.h. abgezogen werden. Der Nutzungsverzicht in kommunalen Wäldern steht dem umfassenden Nachhaltigkeitsgedanken der deutschen Forstwirtschaft entgegen. Die Folge ist, dass die seit Jahrhunderten praktizierte und bewährte Integration von Wirtschaft, Ökologie und Sozialem auf der gleichen Fläche einer schleichenden Segregation weicht. Der Mangel an Rohstoff Holz wird in diesem Land dadurch zunehmen. Die Wohlfahrtsleistungen des Waldes (frische Luft, Trinkwasser, CO2-Bindung, Sicht-/Lärm-/Bodenschutz etc., Erholung) werden nach Abzug der o.g. Kosten bei Weitem nicht ausreichend berücksichtigt. Der Ortsgemeinderat beschloss nach ausführlicher Diskussion, wegen der genannten Faktoren und den damit einhergehenden Unwägbarkeiten, dass sich die Ortsgemeinde nicht an dem Bundesprogramm beteiligt.

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Auch in diesem Jahr konnte die Aktion „Saubere Landschaft“, gefördert durch die Kreisverwaltung, wieder stattfinden. Am 15. April haben sich 30 fleißige Helfer eingefunden, die mit einigen Gespannen die Wege und Flure rund um Emmerzhausen vom Unrat befreit haben. Erfreulicherweise haben sogar die kleinsten Dorfbewohner angepackt und mitgeholfen. So konnte der 7-Kubikmeter-Container mit etlichem Unrat und achtlos weggeworfenem Müll gefüllt werden. Zum Schluss gab es für alle einen wohlverdienten Imbiss am Dorfgemeinschaftshaus. Es war wieder einmal eine sinnvolle gemeinschaftliche Aktion, die auch allen Teilnehmern Spaß gemacht hat. Ortsbürgermeister Volker Schüler bedankte sich bei allen helfenden Händen. Die Holzvermarktung ist im Zuge einer Verlosung an die Selbstwerber am 11.03.2023 erfolgt. Es waren 26 Selbstwerber, einer davon hatte bereits beim Hauberg Brennholz erhalten und  fiel daher raus. Die restlichen Selbstwerber erhielten alle ihren Brennholzpolter aus dem Ersatzwald Stegskopf (Bereich Weiße Brücke/Georg-Müller-Weg sowie Steinches Mühle). Aus Gründen der Verkehrssicherheit musste ein Kirschbaum in der Zuwegung von der Ley bis zur Schönen Aussicht (In der Hohl) nach Begutachtung durch den Revierförster gefällt werden. Hierzu wurde das Unternehmen Ulrich Gerhard aus Daaden beauftragt. Die Kirsche sowie angrenzende gefahrenträchtige Bäume wurden gefällt und nach Absprache mit dem Förster für die Brennholzwerber freigegeben. Die Kosten der Fällung betrugen rund 400,- Euro.

(Foto: Marc Rosenkranz)


Auftragsgemäß wurden die Einebnungen von Grabstätten auf dem oberen Grabfeld, Reihe 7 und 8 (Doppelgräber und Einzelgräber) vom Bauhof der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf vorgenommen. Die Arbeiten mit der Entfernung der Grabsteine sind in der Woche vor Ostern erfolgt. Die Arbeitsflächen wurden zunächst abgesperrt, es folgen jetzt noch Restarbeiten mit Begradigungen und Einsäharbeiten. Der Ortsbürgermeister wurde Mitte März dahingehend informiert, dass im Bereich Struthweg/Waldweg/Schöne Aussicht wieder vermehrt Waschbären gesichtet wurden. Zudem sei das Vorkommen von Jungtieren zu verzeichnen. Die Waschbären würden auch an die Häuser gehen und dort teilweise Beschädigungen anrichten. Hierzu wurde durch den Ortsbürgermeister Kontakt zum hiesigen Jagdpächter, Herrn Dr. Grübl, aufgenommen. Durch Herrn Dr. Grübl wurde mitgeteilt, dass es sich bei Waschbären um jagdliches Wild handelt, aber seit dem 1. März unterliegen die Waschären der Schonzeit. Die Tiere tragen ab diesem Zeitpunkt ihre Jungen aus und können daher nicht bejagt werden (auch nicht mit Fallen). Bejagbar sind die Tiere erst wieder ab dem 1.Oktober. Bis dahin empfiehlt der Jagdpächter, Fenster und Türen geschlossen zu halten und vor allem mit der Entsorgung von Abfällen in dafür vorgesehenen Behältnissen Vorsorge zu schaffen. Weiterhin wurde Ortsbürgermeister Schüler von einer Anwohnerin aus der Straße Auf dem Hof über das Vorkommen von Ratten informiert. Demnach hatte die Anwohnerin mehrmals eine Ratte über Straße laufen sehen im Bereich Schulstraße/Auf dem Hof/In der Ley. Dieser Sachverhalt wurde umgehend dem Ordnungsamt in Daaden gemeldet. Durch den Sachbearbeiter wurde mitgeteilt, dass man die Firma London mit der Schädlingsbekämpfung beauftragt habe. Vorerst würde die Kanalisation überprüft und dann entsprechende Köder fachmännisch ausgelegt. Der örtliche Schrottcontainer wurde am 7. März  geleert. Nach Rücksprache mit der Fa. RHH in Haiger ergab die Verwiegung 1680 kg Mischschrott. Hierfür kann ein Erlös von 411,60 Euro für die Ortsgemeinde Emmerzhausen gutgeschrieben werden.

Bekanntgabe von Terminen

Ortsbürgermeister Schüler wies noch auf folgende bevorstehende Termine hin, zu denen bereits jetzt herzlich eingeladen wird:

  • Aufstellen des Maibaums in der Ortsmitte (Luna-Park) am 30. April 2023 durch die Arbeitsgruppe Ortsbild/Tourismus/Verkehr.

  • Tag der offenen Türe am neuen Hochbehälter Emmerzhausen am 13. Mai 2023 durch die Verbandsgemeindewerke. Es besteht für alle die Möglichkeit zur Besichtigung des Hochbehälters und seiner technischer Funktionen.

  • Das Dorfcafé wird ab Mai wieder starten. Jeden ersten Freitag im Monat soll es im Dorfgemeinschaftshaus stattfinden. Organisiert werden die Veranstaltungen wie vormals durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Dorfcafé-Teams.

Vorschlag für die anstehende Schöffenwahl

Die Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 sind in diesem Jahr neu zu wählen. Im Amtsgerichtsbezirk Betzdorf tritt dazu ein Ausschuss zusammen, dem unter anderem sieben vom Kreistag zu wählende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer angehören. Die Ortsgemeinden und Städte stellen die Vorschlagslisten für Schöffen bis spätestens 30.06.2023 auf. Die Ortsgemeinde Emmerzhausen hat mindestens eine Person vorzuschlagen. Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Ortsgemeinderats erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl. Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Rats das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden. Ortsbürgermeister Volker Schüler informierte die Ratsmitglieder kurz über die Voraussetzungen der Wählbarkeit und die Voraussetzungen, unter denen die Wahl abgelehnt werden kann. Er hat im Vorfeld Gespräche geführt und schlägt Gerd Mudersbach zur Aufnahme in die Vorschlagsliste vor. Die anschließende Wahl durch den Ortsgemeinderat erfolgte ohne Gegenstimmen. Am Ende der öffentlichen Sitzung kam der Antrag aus dem Rat, im Einmündungsbereich Struthweg/Hauptstraße Verkehrsspiegel zu installieren. Die Ausfahrt aus dem Struthweg sei wegen zu schnell fahrender PKW auf der Hauptstraße oft sehr gefährlich. Der Antrag wird an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung schlossen sich unter anderem weitere Mitteilungen und aktuelle Informationen zum Stegskopf an.