Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates Friedewald
Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.
Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Beteiligung an einer kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft
Die in kommunaler Hand befindliche EAM GmbH & Co. KG hat zur Erschließung regenerativer Energien im Jahr 2007 die EAM Natur GmbH gegründet. Dieses Unternehmen soll nach einem Vorschlag der EAM-Gruppe an einem neu von den Verbandsgemeinden im Landkreis Altenkirchen zu bildenden Energieerzeugungsunternehmen als gemeinsame Gesellschaft „Westerwald Sieg Energie GmbH“ beteiligt werden. An dieser neuen Gesellschaft würden die Verbandsgemeinden 60 Prozent, die EAM Natur GmbH 30 Prozent und die Bürgerschaft (z. B. in Genossenschaftsform) 10 Prozent der Anteile halten. Eine direkte Beteiligung der Ortsgemeinden ist aufgrund der Kleingliedrigkeit und damit einer geringeren unternehmerischen Flexibilität nicht vorgesehen.
Gesellschaftszweck ist die Planung und Umsetzung von Projekten zur gemeinsamen Nutzung und Erschließung regenerativer Energie (z. B. Windpark, Photovoltaikflächen). Ziel ist es, die bei der Projektierung und dem Betrieb solcher Anlagen entstehenden wirtschaftlichen Vorteile wenigstens zum Teil als Wertschöpfung vor Ort in kommunaler Hand zu halten und nicht an Konzerninvestoren abzugeben.
Eine gemeinsame Gesellschaftsgründung mit der EAM Natur GmbH hätte den Vorteil, dass dort auf ausreichende Erfahrung mit Energieprojekten und auf entsprechende Referenzobjekte zurückgegriffen werden könnte. Außerdem würde die EAM Natur GmbH die Planungsleistungen und Projektrisiken in der Vorprojektierung übernehmen. Im Gegenzug müssten sich die Verbandsgemeinden verpflichten, die Projekte der „Westerwald Sieg Energie GmbH“ positiv zu begleiten sowie ggfs. vorhandene kommunale Potentialflächen der Gesellschaft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufgabe „Nutzung und Erschließung von regenerativen Energien“ um eine originäre Aufgabe der Ortsgemeinden. Eine direkte Zuständigkeit der Verbandsgemeinde ergibt sicher daher nicht und es müsste zunächst eine Grundlage für eine Betätigung auf diesem Aufgabengebiet geschaffen werden.
Neben der Möglichkeit der formellen Aufgabenübertragung gem. § 67 Abs. 4 GemO kommt aus Sicht der Verwaltung aber auch die Bildung einer AöR in Betracht. Darin könnten die Interessen der Ortsgemeinden stärker als durch eine Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde repräsentiert werden, weil sie im Entscheidungsgremium der Anstalt unmittelbar durch ihren Repräsentanten vertreten sind.
Der Verbandsgemeinderat hat am 07.12.2022 beschlossen, dass sich die Verbandsgemeinde an der noch zu gründenden kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft beteiligt. In Ergänzung zu dem Beschluss hatte der Verbandsgemeinderat am 16.03.2023 der Gründung einer Gemeinsamen kommunalen Anstalt auf Ebene der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für die Zwecke der kommunalen Energieerzeugung als geeignete Form der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung und der Beteiligung an einer kreisweiten Gesellschaft grundsätzlich zugestimmt. Die Geschäftsführung der EAM Naturenergie GmbH hat inzwischen signalisiert, dass die Beteiligung der AöR Daaden-Herdorf anstatt der Verbandsgemeinde dort als gleichwertig und zulässig akzeptiert wird. Hierzu steht allerdings eine schriftliche Bestätigung durch den Konzern noch aus.
Eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) entsteht durch eine entsprechende Vereinbarung. Nach innen ist die Beteiligung der Ortsgemeinden durch einen Verwaltungsrat gesichert und nach außen, also in der Gesellschafterversammlung der kreisweiten GmbH, würde die Anstalt durch den Vorstand der AöR vertreten. Die Erträge kämen der AöR zugute und würden im vereinbarten Umfang an die Trägerkörperschaften (VG und OGs) ausgeschüttet.
Die entsprechenden Grundlagen liegen im Entwurf mittlerweile vor und die Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Beteiligung und Vertretung in der Westerwald Sieg Energie GmbH und die Satzung der AöR wurden mit den Stadt- und Ortsbürgermeistern bereits besprochen. Sie stimmten grundsätzlich der Gründung einer gemeinsamen AöR, vorbehaltlich der Zustimmung in den Gremien, zu.
Das Stammkapital der Anstalt „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ soll 20.000 € betragen. Für den Fall, dass nicht alle 10 Ortsgemeinden der AöR beitreten, ändern sich die Stammkapitalanteile und die Stimmenanzahl entsprechend, wobei die Stammkapitalsumme und die Verteilung von 49 Prozent Verbandsgemeinde zu 51 Prozent Ortsgemeinden beibehalten werden soll.
Aufgabe der Anstalt sind der Bau, Betrieb und Finanzierung von Windkraft-, Fotovoltaik-, Biogas- und Geothermieanlagen sowie die Beteiligung an Projekten der Westerwald-Sieg Energie GmbH oder sonstige Einzelprojekte. Schwerpunkt der Aufgaben wird die Beteiligung an der kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft sein. Für größere Projekte der kreisweiten Gesellschaft (z. B. Wind- oder Solarparks) werden künftig in aller Regel Projektgesellschaften gebildet, über deren Finanzierung im Einzelfall zu entscheiden ist.
Der Entwurf der Vereinbarung und Satzung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Derzeit ist geplant, die Westerwald Sieg Energie GmbH bis zum Ende dieses Jahres zu gründen. Eine Arbeitsgruppe aus den Verbandsgemeinden beschäftigt sich derzeit mit der Ausarbeitung der Gründungsdetails.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 beschlossen, die Vereinbarung mit den Städten und Ortsgemeinden, die sich an der AöR beteiligen möchten, abzuschließen und hat der Gründung der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ auf der Grundlage der Satzung zugestimmt.
Der Ortsgemeinderat beschloss, sich an der AöR zu beteiligen und stimmte dem Abschluss der Vereinbarung und der Gründung der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR auf der Grundlage der Satzung zu.
Steuerhebesätze Haushalt 2024
a) Grund- und Gewerbesteuer
b) Hundesteuer
Die Festlegung der Steuerhebesätze für das Jahr 2024 für die Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer erfolgte formell mit der Haushaltssatzung 2023/2024. Der Ortsgemeinderat kann jedoch auch per Beschluss eine Anpassung der Hebesätze vorsehen, die dann durch eine Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 festgesetzt werden.
Um die schon zu Beginn des kommenden Jahres anstehende Jahreshauptveranlagung mit evtl. geänderten Hebesätzen durchzuführen, sollte ein Beschluss allerdings schon zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
a) Anpassung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Grundsätzlich ergibt sich ein Anpassungsbedarf aus der Festlegung der Nivellierungssätze durch das Land, welche für die Ermittlung der Zuweisungs- und Umlageberechnungen im Finanzausgleich maßgebend sind. Zurzeit befinden sich die Hebesätze der Gemeinde nicht auf dem Niveau der Nivellierungssätze, so dass sich hier Nachteile ergeben könnten.
Dieses Problem wurde bereits im vergangenen Jahr in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 30.11.2022 im Zusammenhang mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) besprochen. Der Rat konnte sich damals nicht entschließen die eigenen Hebesätze mindestens auf das teilweise deutlich angehobene Niveau der vom Land vorgegebenen Nivellierungssätze festzulegen, sondern hat sich mit den beschlossenen Änderungen lediglich angenähert.
Bereits damals wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass dadurch, wie auch vom Land angekündigt, u. a. Landesfördermittel nicht mehr bewilligt werden können. Dieses Problem ist bereits bei einer anderen Ortsgemeinde aufgetreten.
Aus diesem Grund sollte die Ortsgemeinde über eine weitere Anpassung auf das Niveau der Nivellierungssätze nachdenken, zumal in Friedewald verschiedene Förderanträge laufen bzw. angestoßen werden sollen (z. B. Dorferneuerung).
Die aktuellen Realsteuerhebesätze stellen sich wie folgt dar:
Steuerart | Hebesatz 2023 | Nivellierungs- |
Grundsteuer A | 320 v. H. | 345 v. H. |
Grundsteuer B | 420 v. H. | 465 v. H. |
Gewerbesteuer | 370 v. H. | 380 v. H. |
Beschlussvorschlag:
a) Der Ortsgemeinderat beschloss, die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2024 wie folgt festzulegen:
Grundsteuer A: 345 v. H.
Grundsteuer B: 465 v. H.
Gewerbesteuer: 380 v. H.
b) Anpassung der Hundesteuersätze
Die Hundesteuersätze für gefährliche Hunde wurden zuletzt im Jahr 2018 angepasst, die übrigen Steuersätze sind aus dem Jahr 2012:
Steuersubjekt | Steuersatz | Ø Hebesatz |
Erster Hund | 36,00 Euro | 62,70 Euro |
Zweiter Hund | 54,00 Euro | 72,50 Euro |
Weiterer Hund | 72,00 Euro | 85,30 Euro |
Erster gefährlicher Hund | 350,00 Euro | 402,22 Euro |
Zweiter gefährlicher Hund | 350,00 Euro | 410,00 Euro |
Weiterer gefährlicher Hund | 350,00 Euro | 423,33 Euro |
b) Der Ortsgemeinderat beschloss, die Hundesteuersätze für das Jahr 2024 wie folgt festzulegen:
Steuersubjekt | Steuersatz 2024 |
Erster Hund | 40,00 Euro |
Zweiter Hund | 60,00 Euro |
Weiterer Hund | 80,00 Euro |
Erster gefährlicher Hund | 400,00 Euro |
Zweiter gefährlicher Hund | 400,00 Euro |
Weiterer gefährlicher Hund | 400,00 Euro |
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Bekanntlich wurden die Friedhofsgebühren in Friedewald zuletzt im Jahr 2013 angepasst. Wie auch im Jahr 2004 betraf diese Anpassung allerdings nur die Gebühren für die Grabherstellung. Die anderen Gebühren, insbesondere für Grabüberlassung und Nutzung der Friedhofshalle, basieren noch auf der Satzung aus dem Jahr 1996 und früher. Folge dieser nicht mehr zeitgemäßen Gebühren sind regelmäßige Fehlbeträge (durchschnittlich rund 30.000 € / Jahr in den letzten 10 Jahren) im Jahresergebnis für den Teilhaushalt 7 „Friedhof“.
Um dem entgegenzuwirken hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 30.08.2023 über den als Anlage beigefügten Entwurf einer den tatsächlichen Gegebenheiten reeller entsprechenden Friedhofsgebührensatzung beraten und die Thematik sodann an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Letzterer hatte daraufhin in seiner Sitzung am 26.09.2023 über die Angelegenheit beraten und dem Ortsgemeinderat empfohlen die als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschloss die als Anlage beigefügte „Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren und Kostenersatz (Friedhofsgebührensatzung)“.
Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2013-2018 und Beschlussfassung über die Entlastung
Ortsbürgermeister Karl-Heinz Buhl und die Beigeordneten Timo Hölzemann und Christoph Held waren gemäß der Vorschrift des § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen und begaben sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes. Ratsmitglied Stefan Gilg übernahm den Vorsitz.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Friedewald hatte in seiner Sitzung am 24.10.2023 den Entwurf der Jahresabschlüsse 2013 - 2018 der Ortsgemeinde Friedewald entsprechend den Bestimmungen der GemO geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte nach stichprobenartiger Überprüfung unter Einschluss der Buchführung fest, dass die Jahresabschlüsse 2013 - 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermitteln. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.
A:
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellte die geprüften Jahresabschlüsse 2013 - 2018 mit folgendem Inhalt fest:
Die Ergebnis- und Finanzrechnungen werden wie folgt festgestellt:
Ergebnis- und Finanzrechnung 2013:
im Ergebnishaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung (Ergebnis-Ansatz) |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.874.862,00 € | 2.111.076,74 € | 236.214,74 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.840.932,00 € | 2.240.169,60 € | 399.237,60 € |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 33.930,00 € | -129.092,86 € | -163.022,86 € |
im Finanzhaushalt | |||
die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.665.450,00 € | 2.020.813,66 € | 355.363,66 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.513.280,00 € | 1.571.244,66 € | 57.964,66 € |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 152.170,00 € | 449.569,00 € | 297.399,00 € |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 68.700,00 € | 21.598,98 € | -47.101,02 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 234.300,00 € | 77.780,95 € | -156.519,05 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -165.600,00 € | -56.181,97 € | 109.418,03 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 1.734.150,00 € | 2.042.412,64 € | 308.262,64 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 1.747.580,00 € | 1.649.025,61 € | -98.554,39 € |
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | -13.430,00 € | 393.387,03 € | 406.817,03 € |
Bilanz 2013:
2013 | |||||
Aktiva (Vermögen) | Passiva (Kapital) | ||||
1. | Anlagevermögen | 8.719.763,68 € | 1. | Eigenkapital | 9.202.319,95 € |
2. | Umlaufvermögen | 2.089.665,03 € | 2. | Sonderposten | 1.488.564,83 € |
3. | Ausgleichsleistungen | - € | 3. | Rückstellungen | 54.058,00 € |
4. | Rechnungsabgren- | 1.117,48 € | 4. | Verbindlichkeiten | 64.751,11 € |
5. | Nicht d. Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - € | 5. | Rechnungsabgrenzungsposten | 852,30 € |
Summe: | 10.810.546,19 € | Summe: | 10.810.546,19 € |
Ergebnis- und Finanzrechnung 2014:
im Ergebnishaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung (Ergebnis-Ansatz) |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.368.416,00 € | 2.066.984,67 € | -301.431,33 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.210.260,00 € | 2.053.046,79 € | -157.213,21 € |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 158.156,00 € | 13.937,88 € | -144.218,12 € |
im Finanzhaushalt | |||
die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.947.000,00 € | 1.673.499,54 € | -273.500,46 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.961.100,00 € | 1.889.962,85 € | -71.137,15 € |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -14.100,00 € | -216.463,31 € | -202.363,31 € |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | ||
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
0,00 € | 0,00 € | ||
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 52.000,00 € | 167.668,97 € | 115.668,97 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 310.000,00 € | 247.349,21 € | -62.650,79 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -258.000,00 € | -79.680,24 € | 178.319,76 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 1.999.000,00 € | 1.841.168,51 € | -157.831,49 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 2.271.100,00 € | 2.137.312,06 € | -133.787,94 € |
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | -272.100,00 € | -296.143,55 € | -24.043,55 € |
Bilanz 2014:
2014 | |||||
Aktiva (Vermögen) | Passiva (Kapital) | ||||
1. | Anlagevermögen | 8.673.438,47 € | 1. | Eigenkapital | 9.217.668,23 € |
2. | Umlaufvermögen | 1.760.205,48 € | 2. | Sonderposten | 1.120.871,53 € |
3. | Ausgleichsleistungen | - € | 3. | Rückstellungen | 48.366,00 € |
4. | Rechnungsabgren- | 1.136,08 € | 4. | Verbindlichkeiten | 47.874,27 € |
5. | Nicht d. Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - € | 5. | Rechnungsabgrenzungsposten | - € |
Summe: | 10.434.780,03 € | Summe: | 10.434.780,03 € |
Ergebnis- und Finanzrechnung 2015:
im Ergebnishaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung (Ergebnis-Ansatz) |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.681.590,00 € | 2.059.087,74 € | 377.497,74 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.933.620,00 € | 1.906.588,59 € | -27.031,41 € |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -252.030,00 € | 152.499,15 € | 404.529,15 € |
im Finanzhaushalt | |||
die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.655.920,00 € | 1.972.802,03 € | 316.882,03 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.748.620,00 € | 1.658.990,18 € | -89.629,82 € |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -92.700,00 € | 313.811,85 € | 406.511,85 € |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.900,00 € | 159.224,84 € | 146.324,84 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 90.500,00 € | 195.462,00 € | 104.962,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -77.600,00 € | -36.237,16 € | 41.362,84 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 1.668.820,00 € | 2.132.026,87 € | 463.206,87 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 1.839.120,00 € | 1.854.452,18 € | 15.332,18 € |
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | -170.300,00 € | 277.574,69 € | 447.874,69 € |
Bilanz 2015:
2015 | |||||
Aktiva (Vermögen) | Passiva (Kapital) | ||||
1. | Anlagevermögen | 8.533.018,29 € | 1. | Eigenkapital | 9.370.167,38 € |
2. | Umlaufvermögen | 2.149.877,64 € | 2. | Sonderposten | 1.129.797,68 € |
3. | Ausgleichsleistungen | - € | 3. | Rückstellungen | 51.344,00 € |
4. | Rechnungsabgren- | 1.172,83 € | 4. | Verbindlichkeiten | 132.759,70 € |
5. | Nicht d. Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - € | 5. | Rechnungsabgrenzungsposten | - € |
Summe: | 10.684.068,76 € | Summe: | 10.684.068,76 € |
Ergebnis- und Finanzrechnung 2016:
im Ergebnishaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.967.110,00 € | 2.056.861,41 € | 89.751,41 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.147.687,00 € | 2.248.265,98 € | 100.578,98 € |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -180.577,00 € | -191.404,57 € | -10.827,57 € |
im Finanzhaushalt | |||
die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.941.840,00 € | 2.045.309,88 € | 103.469,88 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.821.265,00 € | 1.851.494,39 € | 30.229,39 € |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 120.575,00 € | 193.815,49 € | 73.240,49 € |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 58.670,00 € | 95.153,10 € | 36.483,10 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 122.625,00 € | 89.077,40 € | -33.547,60 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -63.955,00 € | 6.075,70 € | 70.030,70 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 2.000.510,00 € | 2.140.462,98 € | 139.952,98 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 1.943.890,00 € | 1.940.571,79 € | -3.318,21 € |
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | 56.620,00 € | 199.891,19 € | 143.271,19 € |
Bilanz 2016:
2016 | |||||
Aktiva (Vermögen) | Passiva (Kapital) | ||||
1. | Anlagevermögen | 8.357.008,97 € | 1. | Eigenkapital | 9.178.762,81 € |
2. | Umlaufvermögen | 2.319.264,14 € | 2. | Sonderposten | 1.391.135,28 € |
3. | Ausgleichsleistungen | - € | 3. | Rückstellungen | 51.569,00 € |
4. | Rechnungsabgren- | 1.157,37 € | 4. | Verbindlichkeiten | 55.963,39 € |
5. | Nicht d. Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - € | 5. | Rechnungsabgrenzungsposten | - € |
Summe: | 10.677.430,48 € | Summe: | 10.677.430,48 € |
Ergebnis- und Finanzrechnung 2017:
im Ergebnishaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung (Ergebnis-Ansatz) |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.260.100,00 € | 2.478.567,06 € | 218.467,06 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.334.055,00 € | 2.391.724,66 € | 57.669,66 € |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -73.955,00 € | 86.842,40 € | 160.797,40 € |
im Finanzhaushalt | |||
die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.998.600,00 € | 2.180.201,28 € | 181.601,28 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 2.168.675,00 € | 2.063.735,91 € | -104.939,09 € |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -170.075,00 € | 116.465,37 € | 286.540,37 € |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 34.270,00 € | 36.177,00 € | 1.907,00 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 118.025,00 € | 122.020,62 € | 3.995,62 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -83.755,00 € | -85.843,62 € | -2.088,62 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 2.032.870,00 € | 2.216.378,28 € | 183.508,28 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 2.286.700,00 € | 2.185.756,53 € | -100.943,47 € |
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | -253.830,00 € | 30.621,75 € | 284.451,75 € |
Bilanz 2017:
2017 | |||||
Aktiva (Vermögen) | Passiva (Kapital) | ||||
1. | Anlagevermögen | 8.285.243,93 € | 1. | Eigenkapital | 9.265.605,21 € |
2. | Umlaufvermögen | 2.382.126,90 € | 2. | Sonderposten | 1.252.786,81 € |
3. | Ausgleichsleistungen | - € | 3. | Rückstellungen | 65.774,00 € |
4. | Rechnungsabgren- | 1.226,78 € | 4. | Verbindlichkeiten | 84.431,59 € |
5. | Nicht d. Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - € | 5. | Rechnungsabgrenzungsposten | - € |
Summe: | 10.668.597,61 € | Summe: | 10.668.597,61 € |
Ergebnis- und Finanzrechnung 2018:
im Ergebnishaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung (Ergebnis-Ansatz) |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.385.273,00 € | 2.670.083,04 € | 284.810,04 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.424.630,00 € | 2.267.846,72 € | -156.783,28 € |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -39.357,00 € | 402.236,32 € | 441.593,32 € |
im Finanzhaushalt | |||
die ordentlichen Einzahlungen auf | 2.258.420,00 € | 2.505.208,45 € | 246.788,45 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 2.265.720,00 € | 2.081.269,84 € | -184.450,16 € |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -7.300,00 € | 423.938,61 € | 431.238,61 € |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 570,00 € | 5.249,70 € | 4.679,70 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 38.260,00 € | 28.972,83 € | -9.287,17 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -37.690,00 € | -23.723,13 € | 13.966,87 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 2.258.990,00 € | 2.510.458,15 € | 251.468,15 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 2.303.980,00 € | 2.110.242,67 € | -193.737,33 € |
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | -44.990,00 € | 400.215,48 € | 445.205,48 € |
Bilanz 2018:
2018 | |||||
Aktiva (Vermögen) | Passiva (Kapital) | ||||
1. | Anlagevermögen | 8.145.027,82 € | 1. | Eigenkapital | 9.667.841,53 € |
2. | Umlaufvermögen | 2.768.019,83 € | 2. | Sonderposten | 1.129.257,18 € |
3. | Ausgleichsleistungen | - € | 3. | Rückstellungen | 19.409,00 € |
4. | Rechnungsabgren- | 1.202,56 € | 4. | Verbindlichkeiten | 97.742,50 € |
. | Nicht d. Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - € | 5. | Rechnungsabgrenzungsposten | - € |
Summe: | 10.914.250,21 € | Summe: | 10.914.250,21 € |
B:
Der Ortsgemeinderat beschloss auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten und den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit sie vertreten haben, Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2019-2021 und Beschlussfassung über die Entlastung
Ortsbürgermeister Karl-Heinz Buhl und die Beigeordneten Timo Hölzemann und Christoph Held waren gemäß der Vorschrift des § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen und begaben sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes. Ratsmitglied Stefan Gilg übernahm den Vorsitz.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Friedewald hatte in seiner Sitzung am 24.10.2023 den Entwurf der Jahresabschlüsse 2019 - 2021 der Ortsgemeinde Friedewald entsprechend den Bestimmungen der GemO geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte nach stichprobenartiger Überprüfung unter Einschluss der Buchführung fest, dass die Jahresabschlüsse 2019 - 2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermitteln. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.
A:
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellte die geprüften Jahresabschlüsse 2019 - 2021 mit folgendem Inhalt fest:
Die Ergebnis- und Finanzrechnungen werden wie folgt festgestellt:
Ergebnis- und Finanzrechnung 2019:
im Ergebnishaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung (Ergebnis-Ansatz) |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.395.720,00 € | 2.624.009,33 € | 228.289,33 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.454.537,00 € | 2.427.256,29 € | -27.280,71 € |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -58.817,00 € | 196.753,04 € | 255.570,04 € |
im Finanzhaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung (Ergebnis-Ansatz) |
die ordentlichen Einzahlungen auf | 2.370.800,00 € | 2.494.522,45 € | 123.722,45 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 2.283.370,00 € | 2.092.465,24 € | -190.904,76 € |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 87.430,00 € | 402.057,21 € | 314.627,21 € |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 56.300,00 € | 26.925,00 € | -29.375,00 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 203.580,00 € | 87.096,27 € | -116.483,73 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -147.280,00 € | -60.171,27 € | 87.108,73 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 2.427.100,00 € | 2.521.447,45 € | 94.347,45 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 2.486.950,00 € | 2.179.561,51 € | -307.388,49 € |
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | -59.850,00 € | 341.885,94 € | 401.735,94 € |
Bilanz 2019:
2019 | |||||
Aktiva (Vermögen) | Passiva (Kapital) | ||||
1. | Anlagevermögen | 8.034.061,89 € | 1. | Eigenkapital | 9.864.594,57 € |
2. | Umlaufvermögen | 3.197.434,77 € | 2. | Sonderposten | 1.174.067,39 € |
3. | Ausgleichsleistungen | - € | 3. | Rückstellungen | 29.549,00 € |
4. | Rechnungsabgrenzungsposten | 1.243,12 € | 4. | Verbindlichkeiten | 164.528,82 € |
5. | Nicht d. Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - € | 5. | Rechnungsabgrenzungsposten | - € |
Summe: | 11.232.739,78 € | Summe: | 11.232.739,78 € |
Ergebnis- und Finanzrechnung 2020:
im Ergebnishaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung (Ergebnis-Ansatz) |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.439.347,00 € | 2.459.984,88 € | 20.637,88 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.426.600,00 € | 2.548.679,56 € | 122.079,56 € |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 12.747,00 € | -88.694,68 € | -101.441,68 € |
im Finanzhaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung |
(Ergebnis-Ansatz) | |||
die ordentlichen Einzahlungen auf | 2.411.920,00 € | 2.451.327,16 € | 39.407,16 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 2.253.040,00 € | 2.323.217,56 € | 70.177,56 € |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 158.880,00 € | 128.109,60 € | -30.770,40 € |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 138.800,00 € | 78.519,48 € | -60.280,52 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 407.080,00 € | 192.594,96 € | -214.485,04 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -268.280,00 € | -114.075,48 € | 154.204,52 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 2.550.720,00 € | 2.529.846,64 € | -20.873,36 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 2.660.120,00 € | 2.515.812,52 € | -144.307,48 € |
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | -109.400,00 € | 14.034,12 € | 123.434,12 € |
Bilanz 2020:
2020 | |||||
Aktiva (Vermögen) | Passiva (Kapital) | ||||
1. | Anlagevermögen | 8.002.967,18 € | 1. | Eigenkapital | 9.775.899,89 € |
2. | Umlaufvermögen | 3.083.123,89 € | 2. | Sonderposten | 1.155.271,35 € |
3. | Ausgleichsleistungen | - € | 3. | Rückstellungen | 49.904,00 € |
4. | Rechnungsabgrenzungsposten | 1.225,72 € | 4. | Verbindlichkeiten | 106.241,55 € |
5. | Nicht d. Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - € | 5. | Rechnungsabgrenzungsposten | - € |
Summe: | 11.087.316,79 € | Summe: | 11.087.316,79 € |
Ergebnis- und Finanzrechnung 2021:
im Ergebnishaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung (Ergebnis-Ansatz) |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.421.840,00 € | 3.115.008,74 € | 693.168,74 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.617.735,00 € | 2.509.691,25 € | -108.043,75 € |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -195.895,00 € | 605.317,49 € | 801.212,49 € |
im Finanzhaushalt | Haushaltsansatz | Ergebnis | Abweichung (Ergebnis-Ansatz) |
die ordentlichen Einzahlungen auf | 2.324.710,00 € | 2.838.695,86 € | 513.985,86 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 2.451.305,00 € | 2.305.826,61 € | -145.478,39 € |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -126.595,00 € | 532.869,25 € | 659.464,25 € |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 303.800,00 € | 40.057,66 € | -263.742,34 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 903.930,00 € | 115.201,03 € | -788.728,97 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -600.130,00 € | -75.143,37 € | 524.986,63 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
| 0,00 € | |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
| 0,00 € | |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 2.628.510,00 € | 2.878.753,52 € | 250.243,52 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 3.355.235,00 € | 2.421.027,64 € | -934.207,36 € |
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | -726.725,00 € | 457.725,88 € | 1.184.450,88 € |
Bilanz 2021:
2021 | |||||
Aktiva (Vermögen) | Passiva (Kapital) | ||||
1. | Anlagevermögen | 7.874.656,47 € | 1. | Eigenkapital | 10.381.217,38 € |
2. | Umlaufvermögen | 3.706.475,35 € | 2. | Sonderposten | 1.106.395,52 € |
3. | Ausgleichsleistungen | - € | 3. | Rückstellungen | 48.503,00 € |
4. | Rechnungsabgren- | 1.209,48 € | 4. | Verbindlichkeiten | 46.225,40 € |
5. | Nicht d. Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - € | 5. | Rechnungsabgrenzungsposten | - € |
Summe: | 11.582.341,30 € | Summe: | 11.582.341,30 € |
B:
Der Ortsgemeinderat beschloss auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten und den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit sie vertreten haben, Entlastung zu erteilen.
Vorstellung des Konzeptes zur 700-Jahr-Feier Stadtwerdung Friedewald
Der erste Beigeordnete Timo Hölzemann stellte das Konzept zur 700-Jahr-Feier Stadtwerdung Friedewald ausführlich vor. Die Feierlichkeiten sollen vom 14. - 16. Juni 2024 stattfinden. Geplant sind drei Tage voller Programm mit vielen Überraschungen. Es soll einen Mittelalterlichen Mark mit verschiedenen Ständen geben. Von Märchenerzählung über Minnesänger und Ritterlager bis zur Falknerei ist alles mit dabei. Außerdem wird das EM-Eröffnungsspiel am Freitagabend Live übertragen. Für das leibliche wohl ist ebenfalls bestens gesorgt.
Alles in allem wird ein Wochenende mit abwechslungsreichen Attraktionen geboten.
Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen für die Jahre 2020-2022
Die Ortsgemeinde Friedewald erhebt wiederkehrende Beiträge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) und der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 24.11.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.11.2016 (ABS).
Beiträge können für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen erhoben werden, die der Erneuerung, Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen (§ 1 II ABS). Der Beitragsanspruch seitens der Ortsgemeinde entsteht gem. § 8 ABS mit Ablauf des 31.12. für das abgelaufene Jahr, sofern in diesem Jahr beitragsfähige Aufwendungen angefallen sind. Die Beitragsabrechnungen einschl. des Jahres 2019 wurden bereits durchgeführt; die der Jahre 2020-2022 stehen noch aus.
Die Aufwendungen der Jahre 2020-2022, welche beitragsrechtliche Relevanz haben könnten, wurden dazu ermittelt und beitragsrechtlich geprüft.
2020:
- 1.819,86 € Geotechnische Untersuchung für den Ausbau der „Amselstraße“
2021:
- 3.792,15 € Grunderwerb Straßenverbreiterung „Falkenweg“
- 3.156,00 € Straßenbeleuchtung „Denkmalstraße“
2022:
- 259,90 € Verlegung Multifunktionsnetz „Im Flecken“
- 1.987,30 € Versetzung Straßenbeleuchtung „Im Flecken“
Grundsätzlich gehören die Aufwendungen für erforderlichen Grunderwerb für Verkehrsanlagen, Aufwendungen für den Straßenausbau inkl. Straßenbeleuchtung zu den beitragsfähigen Aufwendungen.
Die im Jahr 2020 angefallenen Kosten für die Amselstraße sind jedoch nicht beitragsfähig, da (aufgrund des Wegfalls der I-Stock-Mittel) kein Ausbau der Straße mehr angedacht wird. Die stattgefundenen geotechnischen Untersuchungen sind nur beitragsfähig, wenn daran anschließend ein tatsächlicher Ausbau stattfindet und den Anliegern somit ein beitragsrelevanter Vorteil zugutekommt. Diese Aufwendungen sind daher von der Ortsgemeinde Friedewald zu tragen.
Die Grunderwerbskosten für Grundstücke der Straße „Falkenweg“ (2021) sind nicht beitragsfähig. Der Falkenweg ist nach Aktenlage bereits seit Jahrzehnten ausgebaut und nun wurde eine Art „Korrektur“ in den Eigentumsverhältnissen vorgenommen, damit der gesamte Straßenkörper im Eigentum der Ortsgemeinde steht. Bis dato verlief der tatsächliche Straßenverlauf nämlich teilweise über noch im privaten Eigentum stehende Grundstücke. Die Straße wurde daher insb. nicht breiter ausgebaut und hat auch keine zusätzlichen positiven verkehrlichen Auswirkungen erfahren, sodass eine Verbesserung an einer Verkehrsanlage zu verneinen ist. Die Aufwendungen sind somit von der Ortsgemeinde zu tragen.
Eine zusätzliche Straßenbeleuchtung (2021) ist i.d.R. auch nur als beitragsfähig zu bewerten, wenn damit beispielsweise eine bessere Funktionstüchtigkeit der Straße gewährleistet werden kann oder aufgrund falscher Bauausführung noch Straßenleuchten fehlen. Sofern nur ein „dunkler Fleck“ besser ausgeleuchtet werden soll und die ursprüngliche Straßenbeleuchtungsplanung bei damaligem Ausbau vollumfänglich umgesetzt wurde, sind die Kosten für die Straßenbeleuchtung nicht beitragsfähig. Die Solarleuchte am Denkmal wurde ohne vorhergehende Lichtberechnung durchgeführt. Es kann damit nicht belegt werden, dass die Straßenbeleuchtung für die bessere Funktionstüchtigkeit der Straße zwingend erforderlich war. Eine Beitragsfähigkeit scheidet daher dem Grunde nach aus.
Ebenfalls scheidet eine Beitragserhebung für das Versetzen der Straßenleuchte „Im Flecken“ im Jahr 2022 aus, da diese lediglich aufgrund einer Zufahrtsbehinderung versetzt wurde.
Demnach sind ist in den Jahren 2020 bis 2022 nach oben geschildertem Sachverhalt keine Beitragserhebungen vorzunehmen.
Der Ortsgemeinderat beschloss, dass für die Jahre 2020 bis 2022, mangels beitragsfähiger Aufwendungen, keine Beitragserhebung für den Ausbau von Verkehrsanlagen gem. der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 24.11.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.11.2016 stattfindet.
Mitteilungen
Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:
- Die Arbeiten an der Außenanlage, Zugang zur Sporthalle haben begonnen. Wenn es das Wetter zulässt, ist die Gestaltung in 2 Wochen fertig. Gleichzeitig wird auch der Spritzschutz an der Halle angebracht.
- Dem Ende entgegen gehen die Sanierungsarbeiten im Kindergarten. Bis auf den Fliesenleger haben alle Gewerke zügig ihre Aufträge abgewickelt.
- Die Arbeiten an der Außenwand der Garage in der Friedhofshalle sind abgeschlossen, die Wände sind abgedichtet und die Gräben mit Filtersplit verfüllt.
- Die Firma Rosenkranz hat das Forsthaus eingerüstet. Wenn das Wetter es zulässt, werden die weiteren Sanierungsarbeiten beginnen.
Einwohnerfragen
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat noch mit einer Grundstücksangelegenheit. Zum Ende der Sitzung gab Ortsbürgermeister Karl-Heinz Buhl dem Rat noch einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2023.