Aus der jüngsten Sitzung des Ortgemeinderates Mauden
Beteiligung der Ortsgemeinde bei der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“
Zunächst ging es um eine Beteiligung der Ortsgemeinde Mauden bei der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“. Die in kommunaler Hand befindliche EAM GmbH & Co. KG hat zur Erschließung regenerativer Energien im Jahr 2007 die EAM Natur GmbH gegründet. Dieses Unternehmen soll nach einem Vorschlag der EAM-Gruppe an einem neu von den Verbandsgemeinden im Landkreis Altenkirchen zu bildenden Energieerzeugungsunternehmen als gemeinsame Gesellschaft „Westerwald Sieg Energie GmbH“ beteiligt werden. An dieser neuen Gesellschaft würden die Verbandsgemeinden 60 Prozent, die EAM Natur GmbH 30 Prozent und die Bürgerschaft (z. B. in Genossenschaftsform) 10 Prozent der Anteile halten. Eine direkte Beteiligung der Ortsgemeinden ist aufgrund der Kleingliedrigkeit und damit einer geringeren unternehmerischen Flexibilität nicht vorgesehen. Gesellschaftszweck ist die Planung und Umsetzung von Projekten zur gemeinsamen Nutzung und Erschließung regenerativer Energie (z. B. Windpark, Photovoltaikflächen). Ziel ist es, die bei der Projektierung und dem Betrieb solcher Anlagen entstehenden wirtschaftlichen Vorteile wenigstens zum Teil als Wertschöpfung vor Ort in kommunaler Hand zu halten und nicht an Konzerninvestoren abzugeben. Eine gemeinsame Gesellschaftsgründung mit der EAM Natur GmbH hätte den Vorteil, dass dort auf ausreichende Erfahrung mit Energieprojekten und auf entsprechende Referenzobjekte zurückgegriffen werden könnte. Außerdem würde die EAM Natur GmbH die Planungsleistungen und Projektrisiken in der Vorprojektierung übernehmen. Im Gegenzug müssten sich die Verbandsgemeinden verpflichten, die Projekte der „Westerwald Sieg Energie GmbH“ positiv zu begleiten sowie ggfs. vorhandene kommunale Potentialflächen der Gesellschaft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufgabe „Nutzung und Erschließung von regenerativen Energien“ um eine originäre Aufgabe der Ortsgemeinden. Eine direkte Zuständigkeit der Verbandsgemeinde ergibt sich daher nicht und es müsste zunächst eine Grundlage für eine Betätigung auf diesem Aufgabengebiet geschaffen werden. Dabei kommt aus Sicht der Verwaltung auch die Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in Betracht. Darin könnten die Interessen der Ortsgemeinden stärker als durch eine Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde repräsentiert werden, weil sie im Entscheidungsgremium der Anstalt unmittelbar durch ihren Repräsentanten vertreten sind. Der Verbandsgemeinderat hat am 7. Dezember 2022 beschlossen, dass sich die Verbandsgemeinde an der noch zu gründenden kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft beteiligt. In Ergänzung zu dem Beschluss hatte der Verbandsgemeinderat am 16. März 2023 der Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt auf Ebene der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für die Zwecke der kommunalen Energieerzeugung als geeignete Form der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung und der Beteiligung an einer kreisweiten Gesellschaft grundsätzlich zugestimmt. Die Geschäftsführung der EAM Naturenergie GmbH hat inzwischen signalisiert, dass die Beteiligung der AöR Daaden-Herdorf anstatt der Verbandsgemeinde dort als gleichwertig und zulässig akzeptiert wird. Eine AöR entsteht durch eine entsprechende Vereinbarung. Nach innen ist die Beteiligung der Ortsgemeinden durch einen Verwaltungsrat gesichert und nach außen, also in der Gesellschafterversammlung der kreisweiten GmbH, würde die Anstalt durch den Vorstand der AöR vertreten. Die Erträge kämen der AöR zugute und würden im vereinbarten Umfang an die Trägerkörperschaften (Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden) ausgeschüttet. Das Stammkapital der Anstalt „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ soll 20.000 € betragen. Für den Fall, dass nicht alle zehn Ortsgemeinden der AöR beitreten, ändern sich die Stammkapitalanteile und die Stimmenanzahl entsprechend, wobei die Stammkapitalsumme und die Verteilung von 49 Prozent Verbandsgemeinde zu 51 Prozent Ortsgemeinden beibehalten werden soll. Aufgabe der Anstalt sind der Bau, Betrieb und Finanzierung von Windkraft-, Fotovoltaik-, Biogas- und Geothermieanlagen sowie die Beteiligung an Projekten der Westerwald-Sieg Energie GmbH oder sonstige Einzelprojekte. Schwerpunkt der Aufgaben wird die Beteiligung an der kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft sein. Für größere Projekte der kreisweiten Gesellschaft (z. B. Wind- oder Solarparks) werden künftig in aller Regel Projektgesellschaften gebildet, über deren Finanzierung im Einzelfall zu entscheiden ist. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 beschlossen, die Vereinbarung mit den Städten und Ortsgemeinden, die sich an der AöR beteiligen möchten, abzuschließen und hat der Gründung der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ auf der Grundlage der Satzung zugestimmt. Der Ortsgemeinderat beschloss, dass sich Mauden ebenfalls an der AöR beteiligt und stimmte dem Abschluss der Vereinbarung und der Gründung der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ zu.
Forstwirtschaftsplan beschlossen
Der Entwurf des Forstwirtschaftsplans für das Haushaltsjahr 2024 wurde durch den Ortsbürgermeister vorgetragen. Der Plan sieht keine Holzverkäufe und auch sonst keine Einnahmen vor. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 1.754 Euro gegenüber. Nach dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans ist im Haushaltsjahr 2024 daher mit einem negativen Ergebnis in dieser Höhe zu rechnen. Der Ortsgemeinderat beschloss den Forstwirtschaftsplan in der vorgelegten Fassung.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Die Einrichtung eines Friedhofs ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Daher ist die Ortsgemeinde für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Friedhofs, insbesondere auch für die Unterhaltung aller zum Friedhof gehöhrenden Anlagen (Wege, Grünflächen, Friedhofshalle, Grabstellen) zuständig. Die damit verbundenen Kosten müssen grundsätzlich mit entsprechenden Erträgen gedeckt werden. Deshalb sollen auch für die Erfüllung der Aufgaben kostendeckende Gebühren erhoben werden. Die Gebühren wurden bisher geschätzt bzw. auf Grundlage von Erfahrungswerten bestimmt. Berücksichtigt wurden dabei aber größtenteils nicht die tatsächlich entstandenen bzw. entstehenden Kosten inklusive der seit Einführung der Doppik auszuweisenden Abschreibungen.
Bereits im Bericht über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinden vom 14. Juni 2011 hatte das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen die Unterdeckung für den Teilhaushalt „Friedhof“ in der Ergebnisrechnung moniert. Die Ortsgemeinde wurde aufgefordert, für die Einrichtungen, welche überwiegend aus Entgelten finanziert werden, eine Kostenrechnung aufzustellen um damit die notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Kalkulation der Entgelte beim Bestattungswesen zu schaffen und die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren. Ein entsprechender Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist derzeit in Arbeit, die Fertigstellung wird aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auch aufgrund der Tatsache, dass die letzte Anpassung der Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mauden aus dem Jahr 2022 stammt, vorab die Gebührentatbestände bis zur Vorlage der exakten Kostenrechnung in einem Zwischenschritt an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Hierdurch wird ein wahrscheinlicher immenser Anstieg der Gebühren nach Fertigstellung des BAB etwas abgemildert. Als Grundlage für die neuen Gebühren dienen hierbei Erfahrungswerte und der für eine andere Ortsgemeinde schon bestehende BAB, welcher somit eine realitätsnähere Kalkulation ermöglicht.
Hinzu kommt in Mauden, dass bei der letzten Anpassung im Jahr 2022 erstmals seit dem Jahr 2006 die Gebühren für die Überlassung von Grabstätten oder die Nutzung der Friedhofshalle aufgrund von Erfahrungswerten moderat angepasst wurden. Bei der Aktualisierung im Jahr 2014 wurden lediglich die Gebühren für die Grabherstellung angepasst. Auch bei der Anpassung im Jahr 2008 wurden bis auf die Einführung einer Gebühr für Urnenwiesenreihengrabstätten und der Beisetzung einer weiteren Urne in verschiedenen Grabarten keine weiteren Aktualisierungen vorgenommen. Das führt regelmäßig dazu, dass im Teilhaushalt „Friedhofswesen“ Fehlbeträge entstehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Gebührensatzung neu zu fassen. Der Ortsgemeinderat folgte dieser Empfehlung.
Jahresabschlüsse 2013 bis 2021
Ortsbürgermeister Achim Reeh und der Beigeordnete Christian Göbel waren gemäß der Vorschrift des § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen und begaben sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraums. Die Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Mauden für die Haushaltsjahre 2013 bis 2018 sowie 2019 bis 2021 wurden am 15.11.2023 entsprechend der Bestimmungen der Gemeindeordnung durch den Ortsgemeinderat geprüft. Der Ortsgemeinderat stellte dabei nach stichprobenartiger Überprüfung unter Einschluss der Buchführung fest, dass die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Der Ortsgemeinderat stellte die geprüften Jahresabschlüsse fest und beschloss, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten und dem Beigeordneten der Ortsgemeinde - soweit sie vertreten haben - Entlastung zu erteilen.