Sitzung des Ortsgemeinderats Mauden
Forstwirtschaftsplan
Nach der Genehmigung der Niederschrift über die Ratssitzung vom 24. November 2022 stellte Revierförster Matthias Grohs den Forstwirtschaftsplan für das laufende Jahr vor. Er wies darauf hin, dass der Wald auf absehbare Zeit keine Erlöse abwerfen wird. Es sei aber wichtig, weiter in neuen Wald und Waldpflege zu investieren. Der aktuelle Plan sieht keine Holzverkäufe und damit keine Einnahmen vor. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 2.754 Euro gegenüber. Nach dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans ist im Haushaltsjahr 2023 daher mit einem negativen Ergebnis in dieser Höhe zu rechnen. Der Plan wurde einstimmig beschlossen.
Als nächstes ging es um einen Förderantrag für den Waldwegebau. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege, es werden keine Wege neu- oder ausgebaut. Durch die vermehrte Abfahrt von Schadholz in den vergangenen Jahren sind die Wege aufgrund ungewöhnlich hoher Beanspruchung in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Ortsgemeinde Mauden hat mit Unterstützung durch das Forstamt Altenkirchen Anträge für die Förderung der Forstwirtschaft gestellt. Aufgrund der Förderrichtlinien mussten vier einzelne Anträge für Wegelängen von 2.512, 343, 930 und 472 m gestellt werden. Geplant sind das Abziehen der Humusschicht, die Instandsetzung des Unterbaus, Materialaufbringung 750 to/km, Herstellung der Querneigung und Verdichtung des eingebrachten Materials. Die Umsetzung ist für März bis April 2023 angedacht. Der Revierförster erläuterte den Sachverhalt. Die Bewilligungsbescheide liegen inzwischen vor. Der Fördersatz beläuft sich auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Im nächsten Schritt wird eine beschränkte Ausschreibung der Leistungen folgen. Die Ratsmitglieder beschlossen, die Maßnahme durchzuführen.
Zustand der K 108 in der Ortsdurchfahrt Mauden
Die K 108 befindet sich bekanntermaßen in einem sehr schlechten Zustand mit erheblichen Baumängeln. In den letzten Jahren fanden zahlreiche Abstimmungen und Gespräche zwischen Kreisverwaltung Altenkirchen, der Verbandsgemeindeverwaltung und den Ortsgemeinden Mauden und Derschen sowie der Landesstraßenverwaltung statt. Auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht des Kreises besteht nunmehr dringender Handlungsbedarf, den Ausbau der Kreisstraße umgehend durchzuführen. Aus Sicht der Ortsgemeinde Mauden duldet die Angelegenheit keinen weiteren Aufschub. Daher appelliert der Ortsgemeinderat an den Kreis, den dringend erforderlichen Ausbau der K 108 OD Mauden mit höchster Priorität kurzfristig umzusetzen. Die Ortsgemeinde ist grundsätzlich bereit, bei dem Ausbau der Kreisstraße konstruktiv mitzuwirken.
Friedhof
Ein Maudener Bürger hat beantragt, auf dem Friedhof unter anderem eine befestigte Fläche mit einer, möglicherweise auch offenen, Überdachung mit Platz für Sarg, Pfarrer und Angehörige mit Sitzgelegenheiten herzustellen sowie weitere Vorschläge zur Verbesserung der „Friedhofskultur“ gemacht. Über diesen Antrag wurde in der Sitzung ausführlich beraten. Eine überdachte Fläche sei natürlich wünschenswert, es müsse allerdings geprüft werden, ob der finanzielle Aufwand angesichts vergleichsweise geringer Beerdigungszahlen und eines Wandels in der Bestattungskultur überhaupt zu vertreten sei, hieß es. Der Rat will sich vor Ort Gedanken über einen möglichen Standort machen. Danach sollen eine Planung skizziert und die Kosten ermittelt werden, so der einstimmige Beschluss.
Solarpark Silberberg
Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Silberberg“ in der Stadt Daaden eingeleitet. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung der Art der Flächennutzung von „Flächen für Landwirtschaft“ in die Art der baulichen Nutzung „Sonderbaufläche (S)“ zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Nach Durchführung des Verfahrens zur 2. Flächennutzungsplanänderung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 07.12.2022 den Feststellungsbeschluss gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Zustimmungsverfahren durchzuführen. Nach § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO bedarf die Entscheidung des Verbandsgemeinderates der Zustimmung der verbandsangehörigen Städte/Ortsgemeinden. Die gesamten Änderungsunterlagen, bestehend aus Übersichtsplan, Deckblatt und Begründung (einschließlich Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag, Bestands- und Konfliktplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“, Maßnahmenplan zum Bebauungsplan, Natura 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan, Faunistische Untersuchungen zum Bebauungsplan und Fachbeitrag Artenschutz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“), können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf - Fachbereich 3 - während der Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Planunterlagen hier zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Ortsgemeinderat erteilte der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich „Solarpark Silberberg“ in der Stadt Daaden seine Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO. Unter dem Punkt „Mitteilungen“ informierte Ortsbürgermeister Achim Reeh über die bevorstehende Prüfung der Glockenanlage und die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel, die keine Beanstandungen ergaben hat. Auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ging es noch einmal um die K 108 und um die Positionierung der Ortsgemeinde Mauden bei einer möglichen Abstufungsvereinbarung mit dem Landkreis Altenkirchen.