Sitzungsbericht

Sitzungsbericht OGR Weitefeld

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Weitefeld am 14.02.2023

Am Dienstag, den 14.02.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Karl-Heinz Keßler eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Ortsgemeinde hat folgende Zuwendung erhalten:

Zuwendungsgeber:              Fa. Remy Transport GmbH, Bahnhofstraße 23,  Weitefeld             

Eingangsdatum:                  22.12.2022                                                          

Umfang der Zuwendung:      350,00       €                     

Verwendungszweck:             Spende an die Kommunale KITA Weitefeld           

Der Kommunalaufsicht wurde die Entgegennahme der Zuwendung angezeigt.

Der Ortsgemeinderat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendung.

Nachwahlen zu Ausschüssen

Der Ortsgemeinderat beschloss zunächst, die Nachwahlen im Block und in offener Abstimmung ohne Stimmzettel durchzuführen.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte gem. § 36 GemO.

Ausschussmitglied Milena Ludwig (Ausschussmitglied im Schulträger- und Kindergartenausschuss sowie Vertreterin von André Lenz im Rechnungsprüfungsausschuss) hat mit Schreiben vom 07.12.2022 mitgeteilt, dass sie in eine andere Gemeinde verzogen ist und hat somit ihre Wählbarkeit hier verloren.

Für Ihre Funktionen waren nun Nachwahlen erforderlich.

Die WfW-Fraktion schlug Frau Sina Lenz als neues Ausschussmitglied im Schulträger- und Kindergartenausschuss und Frau Sigrid Wiederstein-Wallmeroth als Vertreterin von André Lenz im Rechnungsprüfungsausschuss vor.

Desweiteren hat Armin Lenz mit Schreiben vom 12.01.2023 sein Mandat als Vertreter von Milena Ludwig im Schulträger- und Kindergartenausschuss niedergelegt. Für seine Funktion war ebenfalls eine Neuwahl erforderlich.

Die WfW-Fraktion schlug Frau Sigrid Wiederstein-Wallmeroth als neue Vertreterin von Sina Lenz (sofern sie gewählt wird) im Schulträger- und Kindergartenausschuss vor.

Entsprechend dem Vorschlag wurden die oben genannten Personen in die jeweilige Funktion gewählt.

Forstwirtschaftsplan 2023

Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde vorgetragen.

Der Plan geht von einem Verkauf von 458 fm Holz aus.

Der Plan sieht Einnahmen in Höhe von 32.863 Euro vor, davon Einnahmen aus Holzverkäufen in Höhe von 31.863 Euro.

Dem stehen die Aufwendungen in Höhe von 30.396 Euro gegenüber.

Nach dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes ist im Haushaltsjahr 2023 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 2.467 Euro zu rechnen.

Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Forst- und Umweltausschusses vom 01.12.2022 und beschloss den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der vorgelegten Fassung.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme (ISEK) "Umgestaltung der Dorfmitte": Ausführungsänderung aufgrund Naturschutzrechtlicher Genehmigung

Im Oktober 2022 wurde die Genehmigung zur Fällung der fünf Linden entlang der Schulstraße von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt. Im gleichen Zug wurde die Zustimmung zur Gesamtmaßnahme mit weiteren Fällungen und umfangreichen Ersatzpflanzungen beantragt.

Hierzu fand am 14.11.2022 ein gemeinsamer Ortstermin mit der UNB statt. Nach einer ausführlichen Vorstellung der Maßnahme und Begehung des Geländes mit Begutachtung des Baumbestandes signalisierte der Sachbearbeiter aufgrund des schlechten Zustands der Bäume, der durch nicht fachgerechten Rückschnitt über viele Jahren entstanden war, seine Zustimmung zu den geplanten Fällungen. Einzig die geplanten Baumarten (Zierkirsche, Amber und Zitterpappel) hielt er für nicht gut gewählt, und wies darauf hin, dass aus Sicht der UNB heimische Gehölze gewählt werden sollten.

Für die naturschutzrechtliche Genehmigung sollten noch detailliertere Angaben eingereicht werden, sowie eine Gegenüberstellung der zu entnehmenden und zu pflanzenden Bäume und Sträucher. Außerdem wies er darauf hin, dass die zu pflanzenden Bäume schon ein gewisses Alter und damit eine gewisse Größe haben sollten. Die gewünschten Unterlagen wurden am 21.11.2022 an die UNB übergeben.

Am 30.11.2022 traf dann überraschenderweise eine Stellungnahme der UNB ein, in der beschrieben wurde, dass erst nach Prüfung der Unterlagen (der unveränderte Entwurfsplan mit Darstellung der Maßnahme lag der UNB schon seit Oktober vor) das große Ausmaß der Maßnahme sichtbar geworden sei, und nicht allen Fällungen zugestimmt werden könne. Unter anderem sollten alle Linden im Bereich des Brunnens erhalten werden, da bei den gekappten Bäumen mit Höhlen gerechnet werden müsse. Zudem seien alle Entnahmen im Verhältnis 1 zu 2 auszugleichen. Neben den acht zu erhaltenden Linden wurde eine Verpflichtung zur Neupflanzung von 32 Laubbäumen und 12 Sträuchern ausgesprochen.

Durch den Erhalt der Linden wäre die Neugestaltung des Brunnenplatzes nicht mehr möglich gewesen.

Am 9.12.2022 wurde der UNB ein von Planungsbüro und Verwaltung erarbeiteter Kompromissvorschlag vorgelegt, in dem umfassend dargestellt wurde weshalb manche Bäume nicht erhalten werden können ohne die Planung grundlegend zu ändern, was bei einer aus Städtebaufördermitteln teilfinanzierten Maßnahme nicht ohne weiteres möglich ist.

Die aktualisierte Planung sah 35 Neupflanzungen und 27 Rodungen vor. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Ersatzpflanzungen in einer höheren Zahl nur außerhalb des Plangebietes realisiert werden können.

Mitte Dezember erreichte die Verwaltung die Stellungnahme zum vorgeschlagenen Kompromiss, der in der anliegenden Zeichnung dargestellt ist. Am Brunnenplatz ist eine Linde zu erhalten, entlang der Betzdorfer Straße sollen vier Bestandsbäume erhalten werden. Die restlichen Eingriffe in den Baumbestand seien plausibel begründet, und damit genehmigt.

Nochmals wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Pflanzung der Zitterpappeln am Brunnenplatz überdacht werden sollte. Stattdessen schlägt die UNB die Pflanzung von Feldahorn der Sorte „Elsrijk“ vor.

Aus den Vorgaben der UNB resultierende Änderungen an der Planung (siehe Anlage):

  • Der Zugang zum Schulhof von der Betzdorfer Straße aus wurde etwas verschoben, um die vorhandene Linde erhalten zu können.
  • Im Bereich in dem die Spielgeräte angeordnet sind können nur noch zwei statt der drei geplanten Zierkirschen gepflanzt werden.
  • Die Linde an der Ecke Betzdorfer Straße/ Bahnhofstraße bleibt erhalten, dadurch wird das „Weitewäldchen“ etwas kleiner.

Die Entscheidung welche Baumart (Feldahorn oder Zitterpappel) für das Weitewäldchen gewählt wird ist noch zu treffen.

Zudem sollte jetzt festgelegt werden welche Sorte der japanischen Zierkirsche gepflanzt werden soll. Hierfür schlagen die Planer folgende Varianten vor:

  1. Umineko: fruchtlos, im April reinweiße Blüte (Bienennährpflanze), schmal aufstrebender fast säulenförmiger Wuchs, sonniger Platz, frosthart, Herbstfärbung

Wuchshöhe ca. 600 – 800 cm, Breite 200 - 300 cm, Wuchsgeschwindigkeit 30 – 70 cm/Jahr, Rückschnitt nicht erforderlich

  1. Okame: kleine Früchte (trägt selten bis keine), frühe intensivrosa Blüte, Krone mit schirmartigem Wuchs, dunkelgrüne Blätter mit orangeroter Färbung im Herbst, pflegeleicht und hitzeverträglich

Wuchshöhe ca. 200 – 350 cm, Breite 200 - 250 cm, Wuchsgeschwindigkeit 30 – 40 cm/Jahr, Rückschnitt nicht erforderlich

Weiterhin kämen folgende Sorten in Frage:

  1. Kanzan
  2. Hokusai

Frau Ebener wies darauf hin, dass die Wahl der Baumsorten vorbehaltlich der Verfügbarkeit am Markt erfolgt. Sollten die Baumarten nicht verfügbar sein, muss auf gleichwertige ausgewichen werden. Diese sollen aber die dem Ortsgemeinderat wichtigen Vorgaben, wie den schirmartigen Wuchs sowie die seltene bis nicht vorhandene Fruchtbildung, erfüllen.

Der Ortsgemeinderat beschloss dem gefundenen Kompromiss sowie den dadurch an der Maßnahme entstehenden Änderungen zuzustimmen.

Für das „Weitewäldchen“ wurde der Feldahorn, Sorte „Elsrijk“ gewählt.

Als Zierkirsche wurde die Sorte Kanzan gewählt.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme (ISEK) "Umgestaltung der Dorfmitte": Festlegung Standort Baum im Kreuzungsbereich Schulstraße/Betzdorfer Straße

Die Planung sieht die Neupflanzung eines Baumes an der Ecke Schulstraße/ Betzdorfer Straße zur Betonung des neuen Straßenverlaufs vor.

Derzeit befindet sich dort eine ungeordnete Fläche, die von Anliegern zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt wird. Es handelt sich um eine Fläche im Eigentum der Ortsgemeinde.

Durch die Anpflanzung des Baumes und das Anlegen eines Pflanzbeetes wird ein Beparken der Fläche künftig verhindert, auch weil der in Richtung Volksbank liegende Bereich links des Baumes künftig zur Befahrung der Parkplatz der Volksbank benötigt wird.

Die Zufahrtsmöglichkeit zu Flurstück 21/3 ist weiterhin gewährleistet.

Der Ortsgemeinderat beriet über die Ausgestaltung der Fläche.

Der Ortsgemeinderat beschloss das Pflanzbeet wie geplant an der Einmündung Betzdorfer Str./ Schulstraße auszuführen und einen Baum zu pflanzen, und beauftragte den Ortsbürgermeister mit dem Eigner des Flurstückes 21/3 Kontakt aufzunehmen und die genaue Positionierung abzustimmen.

Nachrichtlich:

Am Vormittag des 15.02.2023 fand der Gesprächstermin mit dem Sohn des Grundstückseigners (Emine Biyikli), Herrn Bayram Biyikli, statt. Neben Ortsbürgermeister Keßler nahm auch Andrea Ebener als Vertreterin der Verwaltung teil. Herrn Biyikli wurde die Situation anhand eines Planausschnittes vor Ort erklärt. Er befürwortete die Anordnung eines Pflanzbeetes generell, und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass dadurch die Raserei aus Richtung Betzdorfer Straße zukünftig eingedämmt werde. Nach erfolgter Rücksprache mit Emine Biyikli sprach er sich dafür aus, das Pflanzbeet, wie vom Ortsgemeinderat vorgeschlagen in westlicher Richtung zu verschieben. Damit wird die Einfahrt auf das Grundstück zwar künftig nur noch von der Schulstraße aus möglich sein, gleichzeitig wird die Einfahrtsbreite dadurch aber größer.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme (ISEK) "Umgestaltung der Dorfmitte": Bemusterung des Mobiliars

Das Mobiliar ist zu bemustern. In der Anlage findet sich eine Übersicht der zur Bemusterung anstehenden Teile. Dies sind:

  1. Fahrradständer
  2. Rollerständer
  3. Mülleimer
  4. Bügel
  5. Einbaueinheit Strom
  6. Hochbeete
  7. Podest

Der Vertreter des Büros BauPlan erläuterte die unterschiedlichen Vorschläge.

Die Positionierung der Einrichtungsgegenstände wurde in einem separaten TOP beraten.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Dorfmitte Weitefeld mit den in der Anlage gekennzeichneten Einrichtungsgegenständen (siehe auch Hinweise) auszustatten.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme (ISEK) "Umgestaltung der Dorfmitte": Abgrenzung des Schulhofbereiches

Der Schulhof soll gegenüber den umgebenden Straßenflächen abgegrenzt werden, um zu verhindern, dass spielende Kinder ohne Überwindung eines Hindernisses auf die Straße laufen können.

Hierfür sind die Anordnung von Bügeln am Ausgang in Richtung Betzdorfer Straße und neben dem Schulgebäude in Richtung Schulstraße vorgesehen, zudem soll beim Durchgang neben dem Grünen Klassenzimmer auf die Schulstraße ein abschließbares Tor installiert werden. Der Bereich entlang Betzdorfer Straße-Schulstraße wird mit einer Hecke geschlossen.

Von Seiten des Planers und der Verwaltung wird vorgeschlagen beim Anpflanzen der Hecke in zwei Höhen Kokosfaserseile mit einzuweben, um ein mögliches Durchlaufen zwischen den einzelnen Heckenpflanzen zu verhindern. Die Kokosfaser verrottet mit den Jahren, während die Hecke dichter wird.

Alternativ könnte zusätzlich zur Hecke ein Doppelstabgittermattenzaun gestellt werden, der allerdings bei der späteren Pflege der Hecke hinderlich wäre. Sollte dies trotzdem Wunsch der Ortsgemeinde sein, bliebe zu entscheiden, ob der vorhandene Zaun abgebaut, seitlich gelagert und wieder aufgebaut, oder ein neuer Zaun gestellt werden soll. Bei zweiter Variante wäre auch die Farbe (bspw. roh verzinkt, grün, anthrazit, weiß) zu bestimmen, da das Material jetzt bestellt werden müsste.

Der Ortsgemeinderat beschloss dem Vorschlag des Planers zu folgen und das Tor sowie die Bügel wie in der Anlage dargestellt anzuordnen und zusätzlich zur umlaufenden Hecke den vorhandenen Zaun abzubauen, zu lagern und zwischen Hecke und Straßenfläche wieder aufzustellen.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme (ISEK) "Umgestaltung der Dorfmitte": Festlegung Standorte Versorgungspunkte für Feste auf dem Schulhof

Neben der Nutzung als Schulhof wird der Platz in der Dorfmitte auch als Veranstaltungsort vieler Feste im Jahreslauf genutzt (bspw. Brunnenfest, Weihnachtsmarkt). Zu Beginn der Entwurfsphase wurde dem Planungsbüro daher eine Übersicht über die Aufstellung der einzelnen Stände des Weihnachtsmarktes übergeben, der als Grundlage zur Planung dienen sollte. Aufgabenstellung war es, auch zukünftig, nach Umbau der Dorfmitte, alle Stände wie gewohnt anordnen zu können.

Um eine Versorgung der Stände zukünftig nicht mehr nur aus dem Schulgebäude, sondern von mehreren Stellen auf dem Schulhof selbst aus, zu ermöglichen, wurde das anliegende Konzept erarbeitet.

Aus diesem gehen neben der möglichen zukünftigen Aufstellung der Markstände auch die Positionierung der Elektroverteiler, Hydranten und Mülleimer hervor.

Vorgesehen sind:

  • 3 Hydranten (Standrohre werden von der OG angeschafft)
  • 4 versenkbare Elektroverteiler (Ausstattung siehe Bemusterung TOP 8 in gleicher Sitzung)
  • 9 Mülleimer (davon 8 aus Edelstahl mit Ascher und 1 Drahtkorb im Unterstand an der Schule)

Die Darstellung beinhaltet zudem die Positionierung der Boden- und Mastleuchten, die zusätzlich zur Straßenbeleuchtung vorgesehen sind.

Geplant sind:

  • 2 Mastleuchten (Anordnung jeweils in den Spielbereichen, baugleich mit den dekorativen Leuchten im Straßenbereich). Zeitlich geschaltet werden diese wie die Straßenleuchten der Umgebung.
  • Bodenleuchten unter jedem Baum des Weitewäldchens, sowie den beiden Bäumen auf dem Schulhof, den Bäumen im Bereich des Wasserspiels und im Grünen Klassenzimmer.

Die Bodenleuchten gehen mit Einbruch der Dunkelheit, über einen Dämmerungssensor geschaltet, ein und an einer noch festzulegenden Uhrzeit aus.

Die Leuchten im Grünen Klassenzimmer leuchten ab Einbruch der Dunkelheit bis Sonnenaufgang.

Der Ortsgemeinderat beriet eingehend über den Vorschlag des Planungsbüros, und legte folgende Änderungen fest:

  1. Es sollen fünf statt vier versenkbare Elektroverteiler ausgeführt werden. Zusätzlich zu den in der Zeichnung (Anlage) dargestellten soll einer neben dem Hydranten im Pflanzbeet links der Schule (hinter den Parkplätzen 24-26, Bereich des Standes „Schützenverein“) angeordnet werden.
  2. Der Brunnen soll angestrahlt werden (kein Farbwechsel, einfarbig weiß). Hierfür ist mindestens ein Leerrohr vorzusehen. Der Planer soll in einer der kommenden Sitzung einen Vorschlag machen wie eine Beleuchtung aussehen könnte.
  3. Die Mülleimer im Bereich des Schulhofs sollen ohne Ascher ausgeführt werden. Mit Aschern sollen lediglich die beiden an der Fontänenanlage, die beiden am Brunnenplatz sowie der neben dem Schulhofzugang aus Richtung Betzdorfer Straße ausgestattet sein (gesamt 5 Stück).

Der Ortsgemeinderat beschloss den vom Planungsbüro mit dem Ortsbürgermeister erarbeiteten Vorschlag, wie er in der Sitzungsvorlage dargestellt wurde, unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen anzunehmen.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme (ISEK) "Umgestaltung der Dorfmitte": Sachstandsmitteilung

Baufortschritt (Stand 06.02.23)

Die Bauarbeiten wurden von Fa. Robert Schmidt am 05.09.2022 aufgenommen und haben bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich Arbeiten für die Versorger (Werke, Telekom, EAM) umfasst. Die Leitungen und Kanäle sind in der Gartenstraße, Zum Steimel und Betzdorfer Straße, bis Hausnummer 7 verlegt worden. Aufgrund von Schlechtwettermeldungen konnten die Arbeiten nach der Weihnachtspause nicht wie geplant am 16.01.2023 wieder beginnen, wurden aber ab dem 06.02.2023 wieder aufgenommen. Die Oberflächengestaltung erfolgt im Anschluss an die Fertigstellung der Tiefbauarbeiten.

Momentan werden letzte Fragen bezüglich der Materialwahl geklärt, damit alle Bauteile und Materialien kurzfristig bestellt werden können, um eine Unterbrechung des Bauablaufs aufgrund langer Lieferzeiten zu vermeiden.

Bis jetzt wird der Bauzeitenplan eingehalten.

Information Fallschutz

Unter den Spielgeräten auf dem Schulhof der Grundschule wird gemäß DIN 1176 und 1177 ein Fallschutz erforderlich, davon ausgenommen sind aufgrund ihrer geringen Fallhöhe die Slackline und die drei Hüpfplatten. Es wird im gesamten Sicherheitsbereich (auch unter Slackline und Hüpfplatten) ein Fallschutz aus Hackschnitzeln eingebaut, der die Anforderungen der Norm erfüllt.

Der Ortsgemeinderat nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Bericht des Grillhüttenwartes

Grillhüttenwart Herr Dieter Theis trug den Bericht zur Nutzung der Grillhütte vor.

Zu dem Punkt, dass sich um die Grillhütte nicht gekümmert wird und diese in einen „fünfjährigen Winterschlaf“ gelegt wird, wehrte sich der Vorsitzende.

Die Dinge bleiben nicht ungesehen liegen, es wurde zu verschiedenen Zeiten versucht, das Thema Toilettensanierung anzugehen. Da aber unter anderem Baugenehmigungen notwendig sind und Sachbearbeiter*innen der Bauabteilung aktuell schlichtweg keine Zeit haben, verzögert sich das Vorhaben. Gleiches gilt für die Grillabdeckung.

Ortsbürgermeister Keßler sicherte zu, dass zeitnah eine Übergangslösung gefunden wird, um die Grillhütte inkl. Toiletten wieder problemlos vermieten zu können.

Durchführung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Solarpark Silberberg" in der Stadt Daaden, hier: Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO)

Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat mit Beschluss vom 01.10.2020 sowie ergänzend am 30.09.2021 das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarpark Silberberg“ in der Stadt Daaden eingeleitet.

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung der Art der Flächennutzung von „Flächen für Landwirtschaft“ in die Art der baulichen Nutzung „Sonderbaufläche (S)“ zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Nach Durchführung des Verfahrens zur 2. Flächennutzungsplanänderung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 07.12.2022 den Feststellungsbeschluss gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Zustimmungsverfahren durchzuführen. Nach § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO bedarf die Entscheidung des Verbandsgemeinderates der Zustimmung der verbandsangehörigen Städte/Ortsgemeinden.

Ein Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Änderungsplanung (Anlage 1) sowie das Deckblatt zur 2. Flächennutzungsplanänderung (Anlage 2) sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

Die gesamten Änderungsunterlagen, bestehend aus Übersichtsplan, Deckblatt und Begründung (einschließlich Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag, Bestands- und Konfliktplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“, Maßnahmenplan zum Bebauungsplan, Natura 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan, Faunistische Untersuchungen zum Bebauungsplan und Fachbeitrag Artenschutz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Silberberg“), können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf - Fachbereich 3 - während der Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Planunterlagen hier zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der Ortsgemeinderat erteilte der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich „Solarpark Silberberg“ in der Stadt Daaden seine Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

Zum Thema „Witafelde 848“ gibt es ggfls. die Möglichkeit, dass Herr Gerhard Beck (Verfasser des Geschichtsbriefes „Als Weitefeld noch Sassenroth hieß“) dem Ortsgemeinderat in einem Infoabend nähere Erklärungen gibt. Ratsmitglied Klaus Kirchhöfer wird dem Vorsitzenden in diesem Zusammenhang noch einen weiteren Kontakt vermitteln, der die Ausführungen Prüfen und Bewerten kann.

Es gab 107 Brennholzmeldungen.

Die Enttäuschung über die Teilnahme an den letzten Bürgerversammlungen war groß.

Dorfmitte: ca. 60 Mitbürger/innen

Friedhofserweiterung: 23 Mitbürger/innen

Die Frage, ob man die Zuwegung zum neuen DGH Parkplatz auch von oben legen könnte, ist inzwischen geklärt. Voraussetzung der erteilten Baugenehmigung war es, dass die Zuwegung von unten erfolgt.

Anfragen

Ratsmitglied Sabine Knautz fragte nach den Schmierereien an der Grundschule.

Ortsbürgermeister Keßler antwortete, dass er bereits Anzeige gestellt hat und eine Reinigungsfirma beauftragt ist, sich den Schaden vor Ort anzusehen.

Ratsmitglied Marc Tischmeier fragte nach aktuellem Stand zur Grundstücksangelegenheit "Betreutes Wohnen".

Karl-Heinz Keßler habe den fragenden Anwohnern in Absprache mit dem Investor die Entwurfsplanungen per Email zukommen lassen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit einer Finanzangelegenheit und städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen (ISEK).