Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Weitefeld am 09.05.2023
Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 - 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 - 2026
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 17.04.2023 die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ausführlich beraten.
Der Ausschuss hatte dem Ortsgemeinderat die Annahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in der beratenen Fassung empfohlen.
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung und beschloss die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Weitefeld für die Jahre 2023 und 2024
vom _____________
Der Ortsgemeinderat hat am 09.05.2023 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
- im Ergebnishaushalt
| 2023 | 2024 |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.549.770 € | 4.623.541 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.352.224 € | 4.241.075 € |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | 197.546 € | 382.466 € |
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 358.356 € | 538.896 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.562.050 € | 574.150 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.382.499 € | 1.194.289 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -2.820.449 € | -620.139 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.462.093 € | 81.243 € |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 |
zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
verzinste Kredite auf | 283.893 € | 86.921 € |
zusammen auf | 283.893 € | 86.921 € |
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 |
| 0 € | 0 € |
§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
- entfällt -
§ 6
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf | 360 | v. H. |
Grundsteuer B auf | 465 | v. H. |
Gewerbesteuer auf | 380 | v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden
für den ersten Hund | 50,00 | Euro |
für den zweiten Hund | 60,00 | Euro |
für jeden weiteren Hund | 70,00 | Euro |
für den ersten gefährlichen Hund | 340,00 | Euro |
für den zweiten gefährlichen Hund | 360,00 | Euro |
für jeden weiteren gefährlichen Hund | 380,00 | Euro |
§ 7
Gebühren und Beiträge
- Für den Besuch der kommunalen Kindertagesstätten werden Elternbeiträge von den Eltern oder den sonstigen Erziehungsberechtigten der aufgenommenen Kinder gemäß den Bestimmungen des § 90 Abs. 1, 3 und 4 SGB VIII und des § 26 Kindertagesstättengesetzes erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach den jeweiligen Festsetzungen des Jugendamtes des Landkreises Altenkirchen. Der monatliche Elternbeitrag ist jeweils zum 15. des Monats an die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf zu zahlen.
Der Elternbeitrag ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme für jeden Monat in voller Höhe zu zahlen, selbst wenn das Kind nicht an jedem Öffnungstag die Kindertagesstätte besucht. Der Elternbeitrag ist auch während der Ferien und grundsätzlich auch bei sonstigen Zeiten der Schließung der Kindertagesstätte zu zahlen, solange das Kind angemeldet ist.
- Im Übrigen sind die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.
§ 8
Umlagen
- entfällt -
§ 9
Eigenkapital
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 | 12.021.946,52
| Euro |
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 11.995.688,52
| Euro |
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023
| 12.193.234,52
| Euro. |
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024
| 12.575.700,52
| Euro. |
§ 10
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000 Euro überschritten sind.
§ 11
Wertgrenze für Investitionen
Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 12
Altersteilzeit
- entfällt -
§ 13
Leistungszulagen
- entfällt –
§ 14
Weitere Bestimmungen
- entfällt -
Generalsanierung Sportplatz Weitefeld; Sachstandsbericht
Der Rat der Ortsgemeinde Weitefeld hatte in der Sitzung am 14.03.2023 den Auftrag für die Generalsanierung an die Firma STRABAG Sportstättenbau GmbH, Lünen, vergeben.
Zwischenzeitlich hat am 25.04.2023 eine örtliche Einweisung der Baufirma vor Ort stattgefunden, bei der im Wesentlichen technische Details und der Bauablauf mit Vertretern der Ortsgemeinde, des Ingenieurbüros und des Fußballvereins abgestimmt und für die bevorstehende Ausführung geklärt wurden.
Im Anschluss daran haben sich die Beteiligten gemeinsam den Kunstrasenplatz in Neunkirchen-Salchendorf angesehen, im Hinblick auf die noch zu treffende Auswahl des Kunstrasenfabrikates.
Am 08.05.2023 fand die vorgeschriebene Untersuchung auf mögliche Kampfmittelrückstände statt. Nach Feststellung der Kampfmittelfreiheit soll nach Auskunft der Fa. STRABAG dann am 23.05.2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Antrag der FWG-Fraktion; Nutzung des Sportplatzes der Ortsgemeinde nach der Generalsanierung
Die FWG-Fraktion hatte beim Ortsbürgermeister eine Anfrage zur Nutzung des Sportplatzes der Ortsgemeinde nach der Generalsanierung gestellt. Die Anfrage wurde der Niederschrift beigefügt.
Eine Novellierung der Nutzungsordnung war und ist vorgesehen. Die neue Nutzungsordnung wird der Ortsbürgermeister in Verbindung mit der Verwaltung ausarbeiten und zu gegebener Zeit im Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorstellen.
Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen; Wahl für die Vorschlagsliste
Die Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 sind in diesem Jahr neu zu wählen. Im Amtsgerichtsbezirk Betzdorf tritt dazu ein Ausschuss zusammen, dem unter anderem sieben vom Kreistag zu wählende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzern angehören.
Die Ortsgemeinden und Städte stellen die Vorschlagslisten für Schöffen bis spätestens 30.06.2023 auf. Die Ortsgemeinde Weitefeld hat mindestens drei Person vorzuschlagen.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder des Ortsgemeinderats erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl (§ 36 Abs. 1 Satz 2). Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Rats das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 2 GemO) sowie dass der Ortsgemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder kurz über die Voraussetzungen der Wählbarkeit und die Voraussetzungen, unter denen die Wahl abgelehnt werden kann.
Ihre Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffen) haben
Frau Kerstin Kober
Hintere Buchwiese 7
57586 Weitefeld
Frau Sarah Thiel
Sonnenweg 3
57586 Weitefeld
Herr Andreas Klein
Mittelstr. 41
57586 Weitefeld
Herr Klaus Weinbrenner
Waldweg 8
57586 Weitefeld
Herr Kay Kirchhöfer
Dreisbachtal 16
57586 Weitefeld
Herr Marc Hornickel
Bergstraße 13
57586 Weitefeld
Herr
Christopher Leineweber
Mittelstraße 62
57586 Weitefeld
beantragt. Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt einer Schöffin/eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Der Ortsgemeinderat beschloss zunächst, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Danach wählte der Ortsgemeinderat die Personen, die sich beworben zur Aufnahme in die Vorschlagsliste.
Mitteilungen
Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:
Die Reparatur am Glockenturm Friedhof Oberdreisbach wird teurer als geplant. Bei der Reparatur des Glockenklöppels wurde festgestellt, dass auch die Befestigung des Antriebes mehr als marode ist. Dieser muss einschließlich Stromleitung aus der Friedhofshalle heraus komplett erneuert werden.
Am Radweg Richtung Sportplatz wurden zwei morsche Bäume entfernt und zusammen mit der Ortsgemeinde entsprechend neue gepflanzt.
Einwohnerfragen
Einer der anwesenden Einwohner stellte folgende Fragen:
Im Jahr 2019 wurde bereits eine schriftliche Anfrage gestellt, ob man die Verkehrsregelung in den Querstraßen „Erlenborn“ ändern kann. Was wurde daraus?
Ortsbürgermeister Keßler gab dazu an, dass die Anfrage damals an die Verbandsgemeinde weitergegeben wurde und diese keinerlei Möglichkeiten sah, an der Verkehrssituation zu verändern.
Was ist mit den Straßen im Ort (z.B. „Betzdorfer Straße“) die sich in einem sehr schlechten Zustand befinden?
Karl-Heinz Keßler bestätigte die Notwendigkeit, dass diese Schäden dringend behoben werden müssen. Er wies aber darauf hin, dass es sich hier um Kreisstraßen handelt und somit der Kreis entscheidet, wann welche Sanierungsmaßnahmen angegangen werden. Entsprechende Anfragen und Anträge wurden durch die Ortsgemeinde, aber auch die durch Verwaltung mehrfach gestellt. Hinzu kommt, dass die Anwohner der Betzdorfer Straße damals Einspruch gegen die vorliegenden Pläne einreichten und die ganze Sache somit ins Stocken geriet.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit einer Generalsanierung, einer Vergabe von Ingenieurleistungen, einer Grundstücks- und einer Bauangele