Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates Weitefeld
Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.
Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Beteiligung an einer kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft
Bürgermeister Helmut Stühn stellte dem Rat den Sachverhalt vor.
Die in kommunaler Hand befindliche EAM GmbH & Co. KG hat zur Erschließung regenerativer Energien im Jahr 2007 die EAM Natur GmbH gegründet. Dieses Unternehmen soll nach einem Vorschlag der EAM-Gruppe an einem neu von den Verbandsgemeinden im Landkreis Altenkirchen zu bildenden Energieerzeugungsunternehmen als gemeinsame Gesellschaft „Westerwald Sieg Energie GmbH“ beteiligt werden. An dieser neuen Gesellschaft würden die Verbandsgemeinden 60 Prozent, die EAM Natur GmbH 30 Prozent und die Bürgerschaft (z. B. in Genossenschaftsform) 10 Prozent der Anteile halten. Eine direkte Beteiligung der Ortsgemeinden ist aufgrund der Kleingliedrigkeit und damit einer geringeren unternehmerischen Flexibilität nicht vorgesehen.
Gesellschaftszweck ist die Planung und Umsetzung von Projekten zur gemeinsamen Nutzung und Erschließung regenerativer Energie (z. B. Windpark, Photovoltaikflächen). Ziel ist es, die bei der Projektierung und dem Betrieb solcher Anlagen entstehenden wirtschaftlichen Vorteile wenigstens zum Teil als Wertschöpfung vor Ort in kommunaler Hand zu halten und nicht an Konzerninvestoren abzugeben.
Eine gemeinsame Gesellschaftsgründung mit der EAM Natur GmbH hätte den Vorteil, dass dort auf ausreichende Erfahrung mit Energieprojekten und auf entsprechende Referenzobjekte zurückgegriffen werden könnte. Außerdem würde die EAM Natur GmbH die Planungsleistungen und Projektrisiken in der Vorprojektierung übernehmen. Im Gegenzug müssten sich die Verbandsgemeinden verpflichten, die Projekte der „Westerwald Sieg Energie GmbH“ positiv zu begleiten sowie ggfs. vorhandene kommunale Potentialflächen der Gesellschaft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufgabe „Nutzung und Erschließung von regenerativen Energien“ um eine originäre Aufgabe der Ortsgemeinden. Eine direkte Zuständigkeit der Verbandsgemeinde ergibt sicher daher nicht und es müsste zunächst eine Grundlage für eine Betätigung auf diesem Aufgabengebiet geschaffen werden.
Neben der Möglichkeit der formellen Aufgabenübertragung gem. § 67 Abs. 4 GemO kommt aus Sicht der Verwaltung aber auch die Bildung einer AöR in Betracht. Darin könnten die Interessen der Ortsgemeinden stärker als durch eine Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde repräsentiert werden, weil sie im Entscheidungsgremium der Anstalt unmittelbar durch ihren Repräsentanten vertreten sind.
Der Verbandsgemeinderat hat am 07.12.2022 beschlossen, dass sich die Verbandsgemeinde an der noch zu gründenden kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft beteiligt. In Ergänzung zu dem Beschluss hatte der Verbandsgemeinderat am 16.03.2023 der Gründung einer Gemeinsamen kommunalen Anstalt auf Ebene der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für die Zwecke der kommunalen Energieerzeugung als geeignete Form der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung und der Beteiligung an einer kreisweiten Gesellschaft grundsätzlich zugestimmt. Die Geschäftsführung der EAM Naturenergie GmbH hat inzwischen signalisiert, dass die Beteiligung der AöR Daaden-Herdorf anstatt der Verbandsgemeinde dort als gleichwertig und zulässig akzeptiert wird. Hierzu steht allerdings eine schriftliche Bestätigung durch den Konzern noch aus.
Eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) entsteht durch eine entsprechende Vereinbarung. Nach innen ist die Beteiligung der Ortsgemeinden durch einen Verwaltungsrat gesichert und nach außen, also in der Gesellschafterversammlung der kreisweiten GmbH, würde die Anstalt durch den Vorstand der AöR vertreten. Die Erträge kämen der AöR zugute und würden im vereinbarten Umfang an die Trägerkörperschaften (VG und OGs) ausgeschüttet.
Die entsprechenden Grundlagen liegen im Entwurf mittlerweile vor und die Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Beteiligung und Vertretung in der Westerwald Sieg Energie GmbH und die Satzung der AöR wurden mit den Stadt- und Ortsbürgermeistern bereits besprochen. Sie stimmten grundsätzlich der Gründung einer gemeinsamen AöR, vorbehaltlich der Zustimmung in den Gremien, zu.
Das Stammkapital der Anstalt „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ soll 20.000 € betragen. Für den Fall, dass nicht alle 10 Ortsgemeinden der AöR beitreten, ändern sich die Stammkapitalanteile und die Stimmenanzahl entsprechend, wobei die Stammkapitalsumme und die Verteilung von 49 Prozent Verbandsgemeinde zu 51 Prozent Ortsgemeinden beibehalten werden soll.
Aufgabe der Anstalt sind der Bau, Betrieb und Finanzierung von Windkraft-, Fotovoltaik-, Biogas- und Geothermieanlagen sowie die Beteiligung an Projekten der Westerwald-Sieg Energie GmbH oder sonstige Einzelprojekte. Schwerpunkt der Aufgaben wird die Beteiligung an der kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft sein. Für größere Projekte der kreisweiten Gesellschaft (z. B. Wind- oder Solarparks) werden künftig in aller Regel Projektgesellschaften gebildet, über deren Finanzierung im Einzelfall zu entscheiden ist.
Der Entwurf der Vereinbarung und Satzung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Derzeit ist geplant, die Westerwald Sieg Energie GmbH bis zum Ende dieses Jahres zu gründen. Eine Arbeitsgruppe aus den Verbandsgemeinden beschäftigt sich derzeit mit der Ausarbeitung der Gründungsdetails.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 beschlossen, die Vereinbarung mit den Städten und Ortsgemeinden, die sich an der AöR beteiligen möchten, abzuschließen und hat der Gründung der „Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR“ auf der Grundlage der Satzung zugestimmt.
Der Ortsgemeinderat diskutierte eingehend mit Bürgermeister Stühn über die Verteilung der Stimmenanzahl, den Kostenanteil der Ortsgemeinde und verschiedene Beispielszenarien wie die Beteiligung an einem Projekt aussehen werde.
Nach Abstimmung mit Bürgermeister Helmut Stühn beschloß der Ortsgemeinderat über die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Beteiligung an einer kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft in der nächsten Sitzung zu entscheiden.
Mitteilungen
Es lagen keine Mitteilungen vor.
Anfragen
Ratsmitglied Dirk Langenbach (FWG-Fraktion) fragte als erstes nach dem Hochwasserschutz.
Was plant die Verbandsgemeinde für die Ortsgemeinde als Höhengemeinde im Hochwasserschutzkonzept? Gibt es da neben dem reinen Plan schon konkrete Punkte (Rhein Zeitung 15.09.2023)? Wann ist mit dem Beginn/Ende der Konzepterstellung zu rechnen?
Bürgermeister Helmut Stühn antwortete, dass dies den Ergebnissen der derzeitigen Untersuchungsphase weit vorgreifen würde. Er informierte den Rat, über den weiteren Ablauf, dass der Auftrag bereits erteilt wurde, die Bereiche nacheinander bearbeitet würden und ein Maßnahmenkatalog erstellt wird.
Als nächstes merkte Ratsmitglied Langenbach an, dass die Fitnessgeräte des Leader Projekts Oberdreisbach seines Wissens nach noch nicht aufgestellt wurden und erfragte den aktuellen Sachstand.
Die Vorsitzende nimmt an, dass die Preise nicht mehr aktuell seien und auch noch keine Geräte bestellt wurden. Allerdings wird sie sich über den aktuellen Stand informieren und diesen dem Rat mitteilen.
Er informierte den Rat, dass nach Beschluss vom 10.11.2022 der Bebauungsplan Sonnenweg - Steingarten aufgestellt werden sollte. Er wollte hierzu den Sachstand wissen, da das Thema im Rat seitdem nicht mehr angesprochen wurde.
Erste Beigeordnete Anja Röcher hatte leider auch keine weiteren Informationen und wird dies an die Verwaltung weitergeben.
Bürgermeister Stühn gab bekannt, dass sich die zuständige Sachbearbeiterin derzeit in Elternzeit befinde. Seit Anfang Oktober habe sie ihre Arbeit mit einer geringen Stundenanzahl wieder aufgenommen. Im März 2024 wird Sie die Verwaltung auf eigenen Wunsch verlassen. Die Stellenausschreibung für dieses Sachgebiet erfolgte im letzten Mitteilungsblatt.
Zudem bemerkte Ratsmitglied Langenbach, dass über den Teilausbau Kirchweg bereits im März 2023 der Beschluss gefasst wurde und der Ausbau in diesem Jahr erfolgen sollte. Bisher sei anscheinend nichts passiert. Er fragte nach dem aktuellen Sachstand und ob dies auch mit der o.g. Sachbearbeiterin zusammenhänge.
Bürgermeister Stühn verkündete, dass es sich hierbei um Tiefbaumaßnahmen handelt und diese von den Verbandsgemeindewerken bearbeitet würden. Er versicherte dem Rat, dass eine Ausschreibung erfolge und dies nicht aus dem Blick geraten sei.
Als letzten Punkt führte Ratsmitglied Dirk Langenbach die Instandsetzung der Feldwege nach Arbeiten an den Hochspannungstrassen an.
Am 07.10.2023 wurde oberhalb der Firma Muhr & Bender mit den Ausbesserungsarbeiten begonnen, der hintere Bereich sei allerdings noch nicht angepackt worden. Er bat um eine Auskunft, bis wann mit den Ausbesserungen/Instandsetzungen zu rechnen wäre.
Die Vorsitzende wird dies abklären und den Rat darüber unterrichten.
Einwohnerfragen
Die anwesenden Einwohner stellten keine Fragen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat mit der Beratung und Beschlussfassung zur Raumakustik des ISEK Dorfgemeinschaftshauses, zwei Auftragsvergaben sowie den Mitteilungen und den Anfragen.