Bericht zur Sitzung des Stadtrates Daaden vom 19. Juli 2023
Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte Stadtbürgermeister Walter Strunk die Mitglieder der AG AG "Friedenserziehung-Geschichte“ der Hermann-Gmeiner- Schule Daaden, welche gemeinsam mit ihren Lehrern Lars Limbach und Simon Imhäuser einen Kontakt zu dem Ort Kommeno in Griechenland (Region Epirus) aufgebaut haben. Ebenfalls waren Gäste aus Kommeno zur Sitzung anwesend. Hintergrund ist, dass am 16.08.1943 durch die Wehrmacht 317 Einwohner des Ortes Kommeno ermordet wurden. Eine juristische Ahndung dieses Massenmordes erfolgte nie. In dem Ort Kommeno ist zum Andenken an dieses Geschehen ein Friedenspark geschaffen worden. Aus den ersten Kontakten haben sich mittlerweile Freundschaften entwickelt. Die Jugend stelle für den Gedanken von Frieden und Freundschaft in Europa – insbesondere in der aktuell schwierigen Lage - eine Hoffnung dar.
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Die Stadt hat folgende Zuwendung erhalten:
Zuwendungsgeber: EAM GmbH & Co. KG, Monteverdistraße 2, 34131 Kassel
Eingangsdatum: Anforderung am 04.07.23
Umfang der Zuwendung: € 698,99 / Geldspende
Verwendungszweck: Hochbeet (Standort Waldkindergarten Daaden)
Der Kommunalaufsicht wird die Entgegennahme der Zuwendung angezeigt.
Der Stadtrat beschloss) die Annahme der Zuwendung.
Einwohnerfragen
In der Sitzung des Stadtrates vom 17.05.2023 wurde folgende schriftliche Anfage gestellt:
„…Ich habe folgenden Fragen an den Stadtrat:
- Wann sind die öffentlichen Toilettenanlagen geöffnet? Gibt es einen Aushang oder eine Information zu den offiziellen Öffnungszeiten auf der Website der Stadt Daaden? Wenn nein, wo kann man diese Informationen entnehmen? Leider konnte ich keine finden.
- Wenn es geregelte Öffnungszeiten geben sollte, warum ist an einem Samstagmorgen, wo Auswärtige und Einwohner*innen besonders gut die Möglichkeit haben den städtischen Einzelhandel aufzusuchen (bspw. mit der Bahn, mit dem Bus oder auch zu Fuß vom Fest- platz aus), diese Toilettenanlage versperrt? Würde sich nicht eigentlich genau dann gebraucht?
- Sollten die Öffnungszeiten der öffentlichen WC-Anlagen die Samstagsöffnung ausschließen, würde ich dem Stadtrat bitten, dies zu überdenken. Gerade samstags sollte es den ein- kaufenden Menschen besonders einfach gemacht werden, ihre Bedürfnisse zu stillen, da an diesem Wochentag die Außenwirkung der Stadt noch viel wichtiger ist. Da es sich bekanntlich um keinen klassischen Werktag handelt, können die Gäste an diesem Tag bummeln, verweilen und einkaufen, wie an sonst keinem Wochentag. Man könnte eine offene WC-Anlage an diesen Tagen in meinen Augen als „Wohlfühlfaktor“ einer Stadt bezeichnen, der für mich unabdingbar erscheint.“
Stadtbürgermeister Strunk hat im Juli 2023 wie folgt geantwortet:
„… herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 16.05.2023, da ich nachstehend gerne beantworte.
Die Stadt Daaden ist einige der wenigen Kommunen in entsprechender Größenordnung, die öffentliche WC-Anlagen zur kostenlosen Benutzung vorhält.
Zahlreiche WC-Anlagen wurden in vergleichbaren Kommunen wegen Vandalismus, Beschmutzung oder aufgrund von Personalmangel geschlossen oder wurde an private Betreiber überlassen, die die Toiletten gegen entsprechend hohe Nutzungsgebühr vorhalten.
zu 1:
Die kostenlos nutzbaren öffentlichen Toiletten sind montags bis freitags ca. von 8.00 Uhr
bis 18.00 Uhr geöffnet.
zu 2 und 3:
Leider fand sich für Öffnungszeiten außerhalb dieser werktäglichen Öffnungszeiten trotz mehrfacher Ausschreibung kein Personal, um die öffentlichen Toilettenanlagen zu reinigen und zu kontrollieren.
Eine Öffnung über die unter 1.) genannten Zeiten hinaus ist ohne ausreichendes Reinigungspersonal leider nicht möglich. Durch die werktägliche Betreuung der kostenlos nutzbaren öffentlichen Toiletten können auch Vandalismusschäden vermindert werden.
Nachtragshaushalt 2023/2024
Die Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich der ehemaligen „Niederdreisbacher Hütte“ stehen nach
der Betriebsaufgabe des dort seit Jahrzehnten ansässigen Unternehmens zum Verkauf. Die Grundstücke mit einer Fläche von rd. 70.000 qm liegen in den Gemarkungen Daaden und Niederdreisbach. Beide Ortsgemeinden verfügen nicht mehr über größere, vermarktbare Gewerbeflächen. Die Stadt Daaden, auf deren Gebiet sich der größte Flächenanteil von knapp 58.000 qm befindet, beabsichtigt deshalb, im Rahmen der Ausübung ihres Vorkaufsrechts, die Flächen zu erwerben. Der zu zahlende Grundstückskaufpreis einschließlich Nebenkosten beläuft sich auf rd. 2 Mio. Euro für die Stadt Daaden. Interessenten für diese Flächen sind bereits vorhanden, so dass kurzfristig wieder mit Verkaufserlösen zu rechnen ist.
Gemäß § 98 Abs. 2 Nr. 4 GemO ist deshalb der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Darüber hinaus ist die vorübergehende Einstellung eines zweiten Gemeindearbeiters vorgesehen, weil der Gemeindearbeiter der Stadt mit Ablauf des Jahres 2024 in Rente gehen wird. Insbesondere wegen der ausgeübten Tätigkeit im Freibad, ist eine ausreichende Einarbeitungszeit notwendig. Die zusätzlichen Personal- und Versorgungsaufwendungen sind in diesem 1. Nachtrag eingestellt und der Stellenplan wurde entsprechend ergänzt.
Gesamtnachtragshaushalte 2023 und 2024
2023
Im Ergebnishaushalt konnte im Doppelhaushalt 2023/2024 für das Jahr 2023 ein Überschuss von
257.431 Euro ausgewiesen werden. Der 1. Nachtragshaushaltsplan weist nunmehr, auf der Grundlage der Veränderungen, einen Jahresüberschuss von 237.841 Euro aus. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Haushaltsausgleich weiterhin erreicht. Hier wird auf die Darstellung unter Ziffer 4 verwiesen.Der Finanzhaushalt wies im Ursprungsplan bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen, nach Einbeziehung der Tilgungsleistungen, ebenfalls ein Überschuss von 558.881 Euro aus. Nach den Anpassungen durch diesen 1. Nachtrag ergibt sich hier ein Überschuss von 539.291 Euro. Somit wird auch hier weiterhin ein Haushaltsausgleich erreicht.
Hinzu kommen neu eingestellte investive Auszahlungen in Höhe von 2.000.000 Euro.
Die finanziellen Mehrbelastungen aus diesem Nachtrag können zum größten Teil durch eigene Finanzmittel von knapp 2,18 Mio. Euro gedeckt werden. Darüber hinaus ist ein Investitionskredit von rd. 932 TEuro erforderlich, der aller Voraussicht nach in 2026 wieder vollständig zurückgezahlt werden kann.
2024
Im Ergebnishaushalt musste im Doppelhaushalt 2023/2024 für das Jahr 2024 ein Fehlbetrag mit
-116.523 Euro dargestellt werden. Unter Berücksichtigung der Änderungen des 1. Nachtrags muss
nun mit einem Fehlbetrag von -216.477 Euro geplant werden. Ein Haushaltsausgleich wird deshalb
entgegen der gesetzlichen Vorgabe nicht erreicht. Da es sich aber mit Blick auf die weitere Finanzplanung um eine Ausnahme handelt, weil in den Folgejahren wieder mit hohen Überschüssen gerechnet werden kann, sind keine Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung bzw. zusätzlichen Einnahmebeschaffungen vorgesehen.
Im Finanzhaushalt des Hauptplans wurde ursprünglich bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen, nach Berücksichtigung der Tilgungsleistungen für bestehende Kredite, ein Überschuss von 267.616 Euro ausgewiesen. Nach den Änderungen des 1. Nachtragshaushaltsplans wird nun ein Überschuss mit 167.662 Euro dargestellt. Insofern stellt der Haushaltsausgleich hier kein Problem dar. Dieser Überschuss dient zur Mitfinanzierung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Er beläuft sich weiterhin insgesamt auf -1.742.760 Euro. Eigene Finanzmittel werden nicht mehr zur Verfügung stehen. Für die im Ursprungsplan noch verbleibende Finanzierungslücke musste ein Investitionskredit in Höhe von 387.405 Euro aufgenommen werden. Nunmehr beläuft sich dieser auf 1.575.098 Euro, der aber auf Grund entsprechend eingeplanter Überschüsse im Jahr 2026 wieder zurückgezahlt werden kann. Insofern dient er nur der Vorfinanzierung von Investitionen.
Aus dem Gremium wurde fraktionsübergreifend die Zustimmung zum Entwurf des Nachtragshaushaltes erklärt, da dies Investitionen in die Zukunft der Stadt Daaden seien.
Der Stadtrat beschloss einstimmig den Nachtragshaushalt für die Jahre 2023/2024.
Änderung von Benutzungssatzungen und Nutzungsordnungen für städtische Einrichtungen
Aus gegebenem Anlass beschloss der Stadtrat eine Änderung der Benutzungssatzungen und Nutzungsordnungen für städtische Einrichtungen. Mit diesem Schritt soll vermieden werden, dass städtische Einrichtungen zu Zwecken genutzt werden, die nicht mit den demokratischen Grundwerten und den Überzeugungen der Stadt Daaden zu vereinbaren sind.
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Die Bundesregierung hatte Anfang November 2022 das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet und 900 Mio. Euro bis zum Jahr 2026 zur Verfügung gestellt. Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss bei der Waldbewirtschaftung 12 Kriterien beachten. Die Bindefrist beträgt für die ersten 11 Kriterien 10 Jahre, für das Kriterium 12 beträgt sie 20 Jahre (siehe anliegenden Kriterienkatalog). Die Einhaltung der Kriterien wird über PEFC oder FSC sichergestellt. Die meisten der waldbesitzenden Kommunen sind über PEFC bereits zertifiziert.
Die Bewilligung der Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung bis zur Erschöpfung der Haushaltsmittel. Somit ist eine schnelle Entscheidung in den Gemeinden geboten. Die Forstverwaltung soll die Waldbesitzer entsprechend beraten. Der Gemeinde- und Städtebund vertritt die Auffassung, dass in der Angelegenheit eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich ist, weil die Gemeinde verpflichtet wird, bestimmte Vorgaben für die Waldbewirtschaftung über einen längeren Zeitraum einzuhalten. Dadurch sind in Zukunft der Entscheidungsrahmen und die Gestaltungsspielräume für den Gemeindewald eingeschränkt.
Das Thema wird derzeit unterschiedlich diskutiert, zumal das Förderprogramm einen tiefgreifenden Einschnitt in die künftige Waldbewirtschaftung nach sich zieht. Darüber hinaus ist die Entscheidung zur Teilnahme am Programm individuell für jede waldbesitzende Kommune zu betrachten.
Die Revierleiter hatten das Förderprogramm noch mal in der letzten Ortsbürgermeister- und Beigeordnetenbesprechung vorgestellt und erläutert. Anschließend war man sich einig, dass die Revierleiter das Programm, deren Vor- und Nachteile sowie eine grobe Gegenüberstellung der zu erwartenden Förderung und der mit den Kriterien einhergehenden Kosten bzw. Risiken für jede waldbesitzende Gemeinde gesondert vorstellen und die Gremien dann eine Entscheidung über eine Antragsstellung treffen sollen.
Mögliche Förderung mit zwingendem 5%-Nutzungsverzicht (5,4 ha) bei 20-jähriger Bindung:
97 € x 101,7 ha (Abzug von 10,4 ha Unterschutzstellung) = 9.864,90 € pro Jahr
Zur Entscheidungsabwägung werden den möglichen Fördersummen nachfolgende Risikoaspekte gegenübergestellt:
In oben dargelegten Berechnungen wurden die derzeitigen (!) Zertifizierungskosten (PEFC+) von 3 €/ ha berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden Faktoren wie zusätzliche Verwaltungskosten (quantitativ und qualitativ höhere Anforderungen an die Beförsterung; Dokumentationen), Sach- und Unternehmerkosten (Maßnahmenumsetzungen bspw. beim Wasserrückhalt etc.) und Wirtschaftserschwernisse
Zum Nutzungsverzicht auf 5,4 ha:
Bei einem gemäß Forsteinrichtung jährl. Hiebsatz von 3,1 fm/ha und einem angenommen holzerntekostenfreien Durchschnittserlös von 60,00 €/fm verzichtet der Waldbesitzer 20 Jahre lang auf jährliche Gewinne i.H.v. etwa 1.004 € bzw. insg. auf etwa 20.080 €.
Die Unwägbarkeiten und Risiken insb. im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und Schutz der Waldbesuchenden, die sich bei der Einhaltung der 11 bzw. 12 Kriterien ergeben, können in einer derartigen Kalkulation nicht berücksichtigt werden!
Dem signifikanten Mehraufwand in der Beförsterung insb. bzgl. der Dokumentation werden keine Anpassungen bei den Personalressourcen (auch nicht monetär) gegenübergestellt. Die Folge könnte mittelfristig eine merkliche Anpassung der Betriebskostenbeiträge sein, abgesehen von Auswirkungen der Arbeitsbelastung.
Die Akzeptanz der ländlichen Bevölkerung (Bsp. Diskrepanz zwischen Brennholznachfrage und weiterer Totholzanreicherung) ist fraglich.
Die Kriterien sind in weiten Teilen völlig unkonkret und bedürfen einer Klarstellung (Beispiel Kriterium 11: Wasserrückhaltung: Welche Maßnahmen sind in welchem Umfang mit welchen definierten Standards erforderlich? Beispiel Kriterium 3: „überwiegend standortheimische Baumartenwahl“).
Bestehende oder beabsichtigte Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen (Landes-) Förderungen müssen beim Fördersatz berücksichtigt, d.h. „abgezogen“ werden (Bsp. Nutzungsverzicht im Zusammenhang mit der aktuellen Forsteinrichtung; „Initiierung Naturverjüngung“ oder „Jungbestandspflege“, hier: 16 €/ha Abzug).
Der Nutzungsverzicht in kommunalen Wäldern steht dem umfassenden Nachhaltigkeitsgedanken der deutschen Forstwirtschaft entgegen. Die Folge ist, dass die seit Jahrhunderten praktizierte und bewährte Integration von Wirtschaft, Ökologie und Sozialem auf der gleichen Fläche einer schleichenden Segregation weicht. Der Mangel an Rohstoff Holz wird in diesem Lande dadurch zunehmen.
Die Wohlfahrtsleistungen des Waldes (frische Luft, Trinkwasser, CO2-Bindung, Sicht-/Lärm-/ Bodenschutz etc., Erholung) werden nach Abzug der o.g. Kosten bei Weitem nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Stadtrat beschloss auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses die Teilnahme an dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Im nichtöffentlichen Teil waren einige Grundstücks- und Bauangelegenheiten Gegenstand der Beratungen.