Sitzungsbericht

Sitzungsbericht Verbandsgemeinderat

Aus der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates

Zu Beginn gedachten die Mitglieder des Rates in einer Schweigeminute dem am 12.02.2023 verstorbenen Herr Rudolf Ermert. Er war ehemaliger Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Niederdreisbach und langjähriges Mitglied des Verbandsgemeinderates.

Nach Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung stimmte der Rat der Annahme von Zuwendungen zu:

Zuwendungsgeber:
Fa. Mudersbach GmbH & Co. KG, 57520 Friedewald
Eingangsdatum:
22.12.2022
Umfang der Zuwendung:
€   1.500,00 / Geldspenden
Verwendungszweck

Verbandsgemeindefeuerwehr Daaden-Herdorf (je 500,00 € für Löschzug Daaden, Löschzug Derschen/Emmerzhausen und Löschzug Friedewald/Nisterberg)

                         

Zuwendungsgeber:
Förderverein der Freiw. Feuerwehr Niederdreisbach/Schutzbach
Eingangsdatum: 
02.03.2023
Umfang der Zuwendung:
€   3.977,27 € / Sachspenden
Verwendungszweck:

3 Stahlrohre, 1 Schlauchtragekorb, 4 Wiedehophhaue, 3 Druck-Schläuche, 1 Übergangsstück, 1 TKW Verteiler-Kugel, 1 Waldbrandbehälter, Befüll- u. Entleerarmatur, Doppelhub-Kolbenluftpumpe und Unterlegplane für neigbaren Waldbrandbehälter für den Löschzug Niederdreisbach/Schutzbach


Nachwahl zu Ausschüssen

Ausschussmitglied Nils Strunk hatte sein Mandat im Ausschuss für kommunale Entwicklung, Petitionen, Gleichstellung und Inklusion (Vertreter von Marei Weißenfels) sowie im Rechnungsprüfungsausschuss (Vertreter von Thomas Reusch) im Januar 2023 niedergelegt. Daher waren Nachwahlen erforderlich.

Auf Vorschlag der FWG-Fraktion wählte der Verbandsgemeinderat Herrn Michael Ebener als neues stellvertretendes Mitglied von Marei Weißenfels im Ausschuss für kommunale Entwicklung, Petitionen, Gleichstellung und Inklusion und Herrn Günter Knautz als neues stellvertretendes Mitglied von Thomas Reusch im Rechnungsprüfungsausschuss.

Vorstellung des Konzepts der offenen kommunalen Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Seit Mitte Oktober ist die staatlich anerkannte Sozialarbeiterin Christine Kurt als kommunale Jugendpflegerin in der Verbandsgemeinde tätig.

Zu Beginn standen der umfangreiche inhaltliche und praktische Neuaufbau der kommunalen Jugendpflege sowie die Kontaktaufnahme zu verschiedenen Interessensgruppen und Beteiligten aus der Verbandsgemeinde, den Ortsgemeinden und dem Landkreis Altenkirchen im Mittelpunkt der Aufgabenwahrnehmung.

Zur inhaltlichen und praktischen Umsetzung der kommunalen Jugendarbeit hat Frau Kurt eine Konzeption erarbeitet und plant die Öffnung von Jugendräumen in Daaden, Weitefeld und Herdorf sowie erste Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien.

Die Konzeption informiert über verschiedene Grundlagen und stellt die vorgesehenen kommunalen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien der Verbandsgemeinde dar. Allerdings stehen die Inhalte unter dem Vorbehalt der tatsächlichen zeitlichen und sachlichen Realisierbarkeit, weil sich diese Jugendarbeit im Aufbau befindet und punktuell auch sachlicher und vorübergehender personeller Verstärkung bedarf.

Die Öffnung der Jugendräume ist in den Standorten Weitefeld für den 04.04.2023, Daaden für den 19.04.2023 und Herdorf für den 05.05.2023 geplant. In Weitefeld und Daaden konnte die kommunale Jugendpflege auf Räumlichkeiten zurückgreifen, die bereits als Jugendraum genutzt wurden und eine dauerhafte Nutzung gut möglich machen. In Herdorf gab es keine Räumlichkeiten, die als Jugendtreff genutzt wurden. Aktuell stehen aller Voraussicht nach auch hier Räumlichkeiten zur Verfügung, diese sollen aufgrund der geringen Größe jedoch nur eine Übergangslösung darstellen. Allerdings haben sich durch jüngste Angebote des Immobilienmarktes in Herdorf auch möglicherweise noch alternative Lösungen ergeben.  

Gleichzeitig wurde die Umsetzung verschiedener Projekte für das erste Halbjahr geplant. In Kooperation mit dem Jugendamt Altenkirchen wurden insgesamt vier Kurse für März und April angeboten, davon zwei für Kinder (Comic zeichnen, Natur und Tiere im Frühling) und zwei für Familien (Stadtexkursion Daaden, Survival im Wald). Die Projekte wurden bisher gut angenommen.

Zudem ist die Umsetzung einer Ferienbetreuung vom 07.08-11.08.2023 für 21 Grundschulkinder, deren Eltern berufstätig sind, geplant. Hierfür bedarf es die Unterstützung durch zusätzliche Personen, die in Zusammenarbeit mit der Jugendpflegerin die Betreuung der Kinder leisten. Mit einer Ausschreibung über das Mitteilungsblatt und die Homepage der Verbandgemeinde soll für eine entsprechende Beteiligung geworben werden.

Die Verwaltung hat die Zuschüsse zur Offenen Jugendarbeit bei Kreis und Land fristgerecht beantragt, anteilige Zahlungen sind bereits eingegangen.

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Konzeption zu, auch den erforderlichen baulichen Maßnahmen und vertraglichen Regelungen wurde zugestimmt.

Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer im Wahlausschuss zur Schöffenwahl

Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl für die Wahlzeit 2023 - 2028 sind vom Verbandsgemeinderat zwei Vertrauenspersonen vorzuschlagen. Der Rat einigte sich auf Herrn Rainer Gerhardus und Herrn Martin Lenz. Als Vertreter wurden Frau Maren Dieckmann (für Herrn Rainer Gerhardus) und Herr Rainer Stockschläder (für Herrn Martin Lenz) bestimmt. Die endgültige Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt durch den Kreistag.

Änderung der Hauptsatzung; Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Ausbilder im Feuerwehrwesen

Die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) sieht für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die als Ausbilder in Gemeinden tätig sind sowie ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die regelmäßig brandschutzpädagogische Vermittlungsarbeit in der Brandschutzerziehung und -aufklärung leisten, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 16,17 Euro/Stunde vor.

In den Einheiten der Verbandsgemeindefeuerwehr sind Feuerwehrangehörige schon längere Zeit als Ausbilder zum Erlangen der Fahrtberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bestellt. Darüber hinaus sind seit Oktober 2022 Feuerwehrangehörige in der brandschutzpädagogischen Vermittlungsarbeit tätig und bieten seitdem regelmäßig Schulungen für Brandschutzhelfer an.

Einstimmig beschloss der Rat die Aufwandsentschädigung in die Hauptsatzung aufzunehmen.

Aufwandsentschädigung nach § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde

Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde enthält in § 10 Abs. 1 eine Ermächtigungsgrundlage, dass ehrenamtlich tätige Personen, z. B. Beauftragte in der Kinder- und Jugendarbeit, eine Aufwandsentschädigung erhalten. Zeiten für Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Tätigkeitsort und zurück bleiben dabei unberücksichtigt. Die Entschädigung wird nach Aufwand bemessen und durch Beschluss des Verbandsgemeinderates als Durchschnittssatz pro Monat oder pro Stunde der Tätigkeit festgelegt.

Da eine Festlegung der Höhe der Entschädigung ist bisher nicht erfolgt ist und um bei künftigen Anwendungsfällen die Zahlung einer Aufwandsentschädigung zu ermöglichen, war eine Beschlussfassung erforderlich. Ein Anwendungsfall könnte sich z. B. beim Einsatz von ehrenamtlichen Kräften bei der geplanten Ferienbetreuung der kommunalen Jugendarbeit ergeben.

Der Rat beschloss einstimmig die Höhe der Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweiligen in § 11 Abs. 1 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vorgesehenen Stundensatzes festzulegen.

Klimaförderprogramm RLP KIPKI

Ende November 2022 hat die Landesregierung Ziele und Voraussetzungen des bei den Haushaltsberatungen angekündigten Förderprogramms für weitere Maßnahmen zum Umgang mit dem Klimawandel näher beschrieben: Im Rahmen der kommunalen Klima-Offensive stellt die Landesregierung 250 Millionen Euro im „Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI)“ für Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen bereit. Hinzu kommt, als zweiter Baustein der Offensive, die Möglichkeit der Förderung von Beratungsleistungen über den sog. Kommunalen Klimapakt (KKP). Dies setzt den aktiven Beitritt der Kommune sowie die Benennung von Zielen und Maßnahmen voraus. Ergebnis des KKP soll ein maßgeschneidertes Arbeits- und Maßnahmenprogramm sein, dass in der Folge Schritt für Schritt umgesetzt wird.

Zusammenfassend gesagt, stellt KIPKI in erster Linie die Mittel zur Verfügung, während durch den KKP das Knowhow gesteigert werden soll.

Die Kommunen können aus einer Positivliste auswählen, welche Maßnahmen sinnvoll und vor Ort gut umsetzbar sind. Für die Förderung muss kein kommunaler Eigenanteil erbracht werden, jede Kommune erhält Geld, gemessen an der Einwohnerzahl. Zudem können die KIPKI-Mittel mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern dies nicht durch andere Zuwendungsgeber ausgeschlossen ist.

Nach der Liste der Pauschalförderbeträge entfallen auf die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf (2/3 von 44 €/Einwohner) 510.538,82 €. Diese Summe wurde auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen zum 31.12.2021 ermittelt, das restliche Drittel der Fördermittel geht direkt an den Landkreis.

Die Mittel konnten bei der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde für das Jahr 2023 nicht mehr berücksichtigt werden. Weil die Förderung für neue, zusätzliche Maßnahmen gedacht ist, können keine bereits laufenden Projekte einbezogen werden.

Förderanträge können voraussichtlich ab dem 01.07.2023 gestellt werden. Bis Ende Oktober muss jede Kommune entscheiden, welche Projekte umgesetzt werden sollen, der Umsetzungszeitraum endet mit dem Nachweis der Mittelverwendung am 31.07.2026. Dies bedeutet, dass bauliche Maßnahmen in 2025 abgeschlossen werden müssen.

In den nächsten Wochen soll sorgfältig geprüft werden, welche Maßnahmen in der Verbandsgemeinde für dieses Programm berücksichtigungsfähig sind. In Betracht kommen z. B. die vorgesehenen energetischen Maßnahmen am Hallenbad Daaden, sinnvoll könnten aber auch Investitionen in die Speicherung und damit der Eigennutzung von PV-Strom sein. Darüber hinaus wären aber auch viele kleinere energetisch wirksame Einzelmaßnahmen (bspw. Austausch veralteter Fenster und Außentüren) denkbar.

Fraktionssprecher Uwe Geisinger (CDU) bat darum, die Ortsgemeinden zu informieren und eine Beteiligung zu prüfen. Fraktionssprecher Günter Knautz (FWG) wies auf die Förderung interessanter Maßnahmen, z. B. eine nutzungsabhängig gesteuerte Beleuchtung des Radweges „Auf der Bölze“ hin.

Grundsatzbeschluss zur Zukunft des Hallenbades

Seit vielen Jahrzehnten ist das Hallenbad Daaden die zentrale Sportstätte der Verbandsgemeinde für den Schwimmsport und das Freizeitschwimmen. Nach seiner Errichtung im Jahr 1976 wurde es kontinuierlich auf einem hohen technischen Stand gehalten und im Rahmen der baulichen Möglichkeiten in seiner Ausstattung und seinen Angeboten verbessert und aktualisiert. Mit dieser Strategie hat die Verbandsgemeinde bei einem erträglichen jährlichen Zuschussbedarf ein attraktives Angebot für die Nutzer gemacht.

Erklärtes Ziel der kommunalen Gremien war es, das Hallenbad „fit“ zu halten und hat dafür in der Vergangenheit, z. B. auch im Zusammenhang mit der Energieversorgung (Heizverbund mit der Realschule Plus) erhebliche Investitionen vorgenommen.

Allerdings zeigen die Entwicklungen der zurückliegenden Monate auch einen erheblichen Problemdruck. Die Einschränkungen aus der Energiekrise, die Kostenexplosion bei der Heizenergie, die Kostensteigerungen bei den Baupreisen, die Verfügbarkeit von Fachunternehmen und der Fachkräftemangel, der auch beim Badpersonal zu bemerken ist, machen angesichts dieser Risiken eine Grundsatzentscheidung notwendig, wie mit der Einrichtung langfristig weiter verfahren werden soll.

Zwar sind im Haushaltsplan 2023 und den folgenden Finanzplanungsjahren Mittel für Investitionen in das Hallenbad vorgesehen, aber der Rat hatte sich eine endgültige Festlegung vorbehalten.

A. Nutzen und Nutzung

Das Hallenbad ist die am Meisten frequentierte öffentliche Einrichtung der Verbandsgemeinde.

Die Kinder der Kindergärten und Schulen nutzen das Hallenbad zur sportlichen Ertüchtigung aber besonders auch für Schwimmkurse sowie Wettkämpfe. Im allgemeinen Badebetrieb trägt die Einrichtung zur physischen und psychischen Erholung und zum sozialen Austausch untereinander bei.

DLRG, Elternverbände und andere Organisationen beklagen die steigende Zahl der Nichtschwimmer. Die Folgen liegen auf der Hand: Gesundheitliche Risiken, die aus Bewegungsmangel herrühren und  unfallbezogene Risiken, weil Schwimmen als Überlebenstechnik nicht zur Verfügung steht.

Der Schwimmsportverein Daadetal e.V. sowie die TSG Biersdorf nutzen das Bad für Training und Wettkampf bzw. Rehasport. Die sportlichen Erfolge, die hieraus resultieren, sind nicht zuletzt bei der jährlichen Sportlerehrung erkennbar.

Das Hallenbad Daaden hat eine hohe Bedeutung für die Vermarktung der Tourismus- und Urlaubsregion „Westerwald-Sieg“.

Der Betrieb des Hallenbades wird mit den Freibadangeboten in der Verbandsgemeinde zeitlich harmonisiert und bietet außerhalb der Sommermonate die Chance zum Schwimmen.

Dieses Angebot steht jedoch jetzt vor einigen Fragestellungen:

B. Energie

Das Hallenbad hat einen hohen Heizenergieverbrauch. Die Heizenergie wird zwar bereits jetzt ganz überwiegend durch CO-2 neutrale Hackschnitzel gewonnen. Aber der Spitzenbedarf wird im Heizverbund mit der Realschule Plus mit Erdgas abgedeckt.

Dazu muss das Gebäude im Bestand generalsaniert werden, um die Gebäudehülle und die Technik zur Energieeinsparung weiter zu entwickeln und zukunftsfähig zu machen. Durch die Ausführung der geplanten energetischen Maßnahmen kann zukünftig der Bedarf an Heizenergie deutlich gesenkt werden.

C. Barrierefreiheit

Der Zugang zum Hallenbad ist nicht barrierefrei. Eine Treppenanlage führt zum Haupteingang. Hier muss durch einen umlaufenden Weg und einen separaten Vorbau auch für Rollstuhlfahrer die Möglichkeit geschaffen werden, ohne fremde Hilfe in das Gebäude zu gelangen. Außerdem sind die Toiletten nicht behindertengerecht Im Zuge der Generalsanierung soll das Bad auch für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen besser nutzbar gemacht werden. Hierzu müssen die bestehenden Barrieren abgebaut werden.

D. Badtechnik

Der Hubboden, der eine wesentliche Voraussetzung für die altersgerechte Vermittlung des Schwimmens darstellt, ist defekt. Die Auftriebskörper sind wegen Undichtigkeit mit Wasser gefüllt und unterstützen deshalb den Verstellmotor nicht mehr. Hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Boden sich nicht mehr heben und senken lässt. Das Fachunternehmen, das einen Austausch vornehmen könnte, hat mitgeteilt, dass mit einer Ausführungszeit von 2 Jahren zu rechnen ist.

E. Förderung

Für den vorstehenden Aufgabenumfang einer Generalsanierung war nach den Kostenansätzen des Jahres 2022 mit einer finanziellen Belastung von rd. 2,3 Mio. € zu rechnen.

Das Land fördert den Neubau oder die Sanierung von Sportanlagen mit Zuweisungen nach dem Sportförderungsgesetz. Normalerweise übernimmt das Land hierbei 40 % der Kosten. Zwar besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen. Gleichwohl wurden in den letzten 40 Jahren für alle beantragten Maßnahmen der Kommunen regelmäßig Zuschüsse von Land und Kreis bewilligt.

Die Verwaltung hat beschlussgemäß einen Förderantrag nach dem Sportfördergesetz gestellt. Das Projekt steht auf Platz 1 der Prioritätenliste der Verbandsgemeinde.

Im Rahmen der „kommunalen Klima-Offensive“ stellt die Landesregierung 250 Millionen Euro im „Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI)“ für Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen bereit. Nach der Liste entfallen auf die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf 510.538,82 €. Die Förderung ist für neue, zusätzliche Maßnahmen gedacht.

F. Personal

Für die Aufrechterhaltung des Badebetriebes ist qualifiziertes Fachpersonal erforderlich. Im Hallenbad Daaden ist seit vielen Jahren ein sehr engagiertes, motiviertes und besucherfreundliches Personal im Einsatz. Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass eine adäquate und dauerhafte Nachbesetzung von frei werdenden Stellen immer schwieriger wird. Die relativ geringe Anzahl der ausgebildeten Kräfte, Tarifrechtliche Einschränkungen, die Konkurrenz anderer Träger, die Notwendigkeit des Schichtdienstes u. a. sind Ursachen der Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung. Das wird in Zukunft nicht besser.

Die Verbandsgemeinde versucht, dem mit eigenen Ausbildungsangeboten Rechnung zu tragen, aber die Fluktuation in diesem Segment des Arbeitsmarktes wird weiter hoch sein. Es besteht das Risiko der Einschränkung von Öffnungszeiten bis hin zur Schließung, wenn kein Fachpersonal zur Verfügung steht. Auch durch Aushilfsdienste gewerblicher Anbieter, durch die Beschäftigung von nebenberuflich tätigen Fachkräften und die Einarbeitung von Bauhofmitarbeitern als Schwimmaufsichtskräfte (Vertretungskräfte) wird versucht, den Badebetrieb zu gewährleisten.

Der Verbandsgemeinderat fasste folgenden Grundsatzbeschluss:

1.     Die öffentliche Einrichtung Hallenbad ist für die Bevölkerung, für Kindergärten, Schulen und für die Vereine so wichtig, dass die Verbandsgemeinde sie erhält und ihre dauerhafte Bereitstellung grundsätzlich gewährleistet. 

2.     Zu diesem Zweck wird das Bad mit den Zweckbestimmungen als Lehrschwimmbad für Kinder und Jugendliche, dem Schwimmsport und dem Freizeitschwimmen generalsaniert.

3.     Die erforderlichen Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sollen von der Verwaltung vorbereitet und durchgeführt werden.

4.     Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Förderanträge (Bund, Land, private Stiftungen) zu stellen. Dabei soll die KIPKI-Förderung vorrangig für erforderliche und zuwendungsfähige energetischen Maßnahmen am Hallenbad Daaden genutzt werden.

Unterbringung von Asylsuchen und Flüchtlingen innerhalb der Verbandsgemeinde

Seit Anfang 2022 wurden der Verbandsgemeinde 236 ukrainische Flüchtlinge sowie 78 sonstige Asylsuchende zugewiesen, insgesamt somit 314 Personen. Für diese Personen wird, zusätzlich zu den 34 schon untergebrachten Asylsuchenden und Obdachlosen, Wohnraum benötigt.

In den kommenden Monaten ist mit weiteren Zuweisungen zu rechnen.

Die Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlinge sind in den verbandsgemeindeeigenen Objekten untergebracht. Zusätzlich wurden bisher vier Häuser sowie eine Wohnung angemietet. Insgesamt konnten so 19 Personen untergebracht werden.

Die Verwaltung hat vor einigen Wochen alle Eigentümer leerstehender Häuser in der Verbandsgemeinde angeschrieben. Aus den Rückmeldungen der Abfrage nach verfügbarem Wohnraum kommen aktuell noch drei Wohnungen und vier Häuser in Herdorf sowie drei Wohnungen in Daaden für eine Anmietung in Betracht.

Die Verwaltung versucht weiterhin, zunächst privaten Wohnraum anzumieten. Der Markt dafür ist jedoch weitgehend erschöpft. Es kann vereinzelt noch Angebote geben, jedoch haben die Erfahrungen aus der Wohnraumabfrage gezeigt, dass die Bereitschaft zur Vermietung sehr gering ist.

Um insbesondere für die nächsten Monate kurzfristig aber auch mittelfristig über Wohnraum zu verfügen, kommt als Alternative aus Sicht der Verwaltung zunächst der Kauf von leerstehenden Wohn-Immobilien in Anbetracht. Einige wenige Angebote hat die Verwaltung bereits erhalten. Vorteil dieser Lösung ist, dass die Flüchtlinge auf die Ortsgemeinden entsprechend der anteiligen Einwohnerquoten besser verteilt werden können. Dadurch kann auch die Kapazitätsbelastung für Kindertagesstätten und Grundschulen gleichmäßiger gesteuert werden. Zugleich steigen die Chancen auf eine nachbarschaftliche Integration und die verkehrsmäßige Anbindung an den ÖPNV ist in der Regel günstiger.

Als letzte Möglichkeit kann jedoch auch die Schaffung von Wohnraum (Container oder Gebäude) nicht ausgeschlossen werden. Die Verwaltung hat vorbereitend Grundstücke in den Gemeinden ermittelt, die nach bauplanungsrechtlicher Einschätzung grundsätzlich als Standort in Betracht kommen und die in kommunalem Eigentum stehen oder bei denen ein Erwerb denkbar ist. Diese Lösungen sind allerdings sehr kostenintensiv und führen wegen der verdichteten Unterbringung eher zu einer Brennpunktproblematik.

Der Verbandsgemeinderat beauftragte die Verwaltung, neben der weiteren Anmietung von Wohnraum auch den Ankauf von Immobilien, die für eine kurzfristige Unterbringung auf einfachem Wohnniveau geeignet sind, durch Markterkundung und Angebotsverfolgung konkret anzugehen.

Unterstützung des Bergbaumuseums Sassenroth

In den zurückliegenden Jahren haben wiederholt Gespräche zwischen dem Landkreis Altenkirchen, der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf und der Stadt Herdorf wegen der Fortführung des Betriebs des Bergbaumuseums Sassenroth, der sich aufgrund der finanziellen Lage des Landkreises schwierig gestaltet, stattgefunden.

Der Kreis hat zuletzt im November des vergangenen Jahres die Verbandsgemeinde und die Stadt gebeten, über eine finanzielle oder praktische Unterstützung der Einrichtung nachzudenken, die deren Fortbestand sichern kann. Eine Übernahme der Trägerschaft hatten Verbandsgemeinde und Stadt bereits ausgeschlossen. Denkbar war aber eine Festbetragsunterstützung.

Einstimmig beschloss der Rat, dass sich die Verbandsgemeinde mit 5.000 Euro/Jahr an den laufenden Kosten des Bergbaumuseums beteiligt. Damit soll der Stellenwert sowie die Strahlkraft des Bergbaumuseum und die touristische Bedeutung für die gesamte Verbandsgemeinde gewürdigt werden.

Vertrag mit der Verbandsgemeinde Bad Marienberg über die gemeinsame Behandlung von Abwasser aus den Ortsgemeinden Nisterberg und Lautzenbrücken

Bereits seit 1986 besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Verbandsgemeinden Bad Marienberg und Daaden-Herdorf über die gemeinsame Behandlung der Abwässer aus den Ortsgemeinden Lautzenbrücken (Verbandsgemeinde Bad Marienberg) und Nisterberg (Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf). Das Abwasser wurde über Verbindungssammler einschließlich Entlastungseinrichtungen einer gemeinsamen Teichkläranlage nördlich von Lautzenbrücken zugeführt, geklärt und anschließend in die Kleine Nister abgeleitet.

Mitte 2018 hat die Verbandsgemeinde Bad Marienberg die vorzeitige Änderung des Systems und die Errichtung einer Pumpstation und Herstellung einer Verbindung zum Klärwerk Bad Marienberg mit dortiger Entsorgung vorgeschlagen. Dem hat der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf im Juni 2018 zugestimmt.

Die neue Pumpstation wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Um den neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, war nun noch der Abschluss eines neuen öffentlich-rechtlichen Vertrags notwendig. Diesem stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig zu.

Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters gem. § 119 Abs. 3 LBG

Gemäß § 119 LBG sind Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet, bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr Auskunft zu geben. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Der Verbandsgemeinderat nahm die Unterrichtung nach § 119 Abs. 3 LBG durch den Bürgermeister zur Kenntnis.

Folgende Nebentätigkeiten und Ehrenämte werden ausgeübt:

„Unterrichtungspflicht gem. § 119 LBG“ 

Bericht über die unvermutete Kassenprüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes

Am 20.10.2022 fand eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen bei der Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf statt, die keine wesentlichen Feststellung ergab.

Der Verbandsgemeinderat nahm den Prüfbericht zur Kenntnis.

Holzvermarktung durch die Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus mbH

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung im September 2022 beschlossen, sich an der Kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus mbH (Holz-WRT) zu beteiligen, nachdem die HWS Betzdorf ihren Geschäftsbetrieb zur Holzvermarktung eingestellt hatte.

Einstimmig nahm der Rat den unterzeichneten Gesellschaftsvertrag und die Auflistung für welche Gemeinde die Verbandsgemeinde die Verwaltungsgeschäfte übernommen hat, an.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften in der Verbandsgemeinde und gleichzeitige Anpassung des Gebührenverzeichnisses

Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung und der Notwendigkeit der Berücksichtigung von zur Flüchtlingsunterbringung angemieteten Objekten musste die Satzung über die Benutzung der verbandsgemeindeeigenen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte neu gefasst und das Gebührenverzeichnis angepasst werden. Der Rat beschloss die Satzung einstimmig.

Beschaffung von Ausrüstungsbedarf für die Löschzüge der Verbandsgemeindefeuerwehr

Die Verbandsgemeinde beschafft jährlich in einer gebündelten Ausschreibung den absehbaren Jahresbedarf an Ausrüstungsgegenständen. Für das Jahr 2023 besteht folgender Bedarf:

1.    Waldbrandausstattung

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre im Bereich der Wald- und Vegetationsbrände soll die Ausstattung der Verbandsgemeindefeuerwehr an die geänderten Anforderungen angepasst werden. Im Rahmen einer kreiseinheitlichen Vorgehensweise wurde auf Ebene der Wehrleitungen thematisiert, dass jede Verbandsgemeinde einen Rollwagen mit speziellen Werkzeugen und Material zur Brandbekämpfung im Gelände vorhält. Rollwagen sind einfach zu transportieren (Ladebordwand). Bei Bedarf können die Rollwagen dann in interkommunaler Zusammenarbeit an Einsatzstellen zusammengezogen werden, das reduziert den Beschaffungs- und Vorhalteaufwand für die einzelnen Verbandsgemeinden. Der Landkreis beschafft darüber hinaus spezielles Gerät zur Waldbrandbekämpfung, welches insbesondere bei größeren Wald- und Vegetationsbränden eingesetzt werden kann.

Geschätzter finanzieller Aufwand:                                                   ca. 8.000 Euro

2.    Schlauchmaterial

Insbesondere durch die Zunahme von Wald- und Vegetationsbränden und der hieraus höheren Beanspruchung des Schlauchmaterials ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich. Die Ersatzbeschaffung betrifft Schläuche aller Klassen und soll als gemeinsamer Pool für alle Einheiten zur Verfügung stehen.

Geschätzter finanzieller Aufwand:                                                 ca. 10.000 Euro

3.    Schutzkleidung

Ersatzbeschaffung von Schutzkleidung als Ersatz für defekte Schutzkleidung aller Einheiten – keine Reparaturmöglichkeit.

Geschätzter finanzieller Aufwand:                                                  ca. 5.000 Euro

4.    Reinigungs- und Desinfektionseinrichtung Atemschutzwerkstatt

Die vorhandene Reinigungstechnik ist auf dem Stand der 1970er Jahre und ist nur noch bedingt für die Reinigung moderner Atemschutztechnik geeignet. Die neue Anlage kann universell zur Reinigung und Desinfektion der verschiedenen Ausrüstungsgegenstände (z. B. Grundgeräte, Lungenautomaten, Atemanschlüsse, Atemluftflaschen, Anbaugeräte) eingesetzt werden. Sie ersetzt die Vorhaltung von jeweils einzelnen Einrichtungen und verbessert effektiv die Arbeitsbedingungen und -zeiten für die Atemschutzgerätewarte. Zudem tragen die künftig eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu einer materialschonenderen Behandlung bei. Erfahrungsberichte anderer Einheiten zeigen nach Schilderung der Wehrleitung erhebliche Einsparpotentiale.

Geschätztes Investitionsvolumen:                                                 ca. 25.000 Euro

5.    Atemschutz und Messtechnik

Jährliche Ersatz- und Materialbeschaffung für den Bereich Atemschutz und Messtechnik.

Geschätzter finanzieller Aufwand:                                                   ca. 3.500 Euro

6.    Schaummittel

Jährliche Ersatzbeschaffung von Schaummittelbevorratung (IBC mit 1.000 Liter Fassungsvermögen)

Geschätzter finanzieller Aufwand:                                                  ca. 6.500 Euro

7.    Allgemeine Ersatzbeschaffung

Jährliche Ersatzbeschaffung von defekten Ausrüstungsgegenständen (z B. Handlampen, Werkzeug)

Geschätzter finanzieller Aufwand:                                                  ca. 5.000 Euro

Der Verbandsgemeinderat beauftragte die Verwaltung, die genannten Leistungen formgerecht auszuschreiben und ermächtigte den Bürgermeister, die Auftragsvergabe auf das wirtschaftlichste Angebote vorzunehmen. Soweit die Angebotssummen mehr als 10 v. H. über den Kostenschätzung liegen, soll eine erneute Beratung im jeweils betragsmäßig zuständigen Gremium erfolgen.

Mitteilungen

Bürgermeister Stühn teilte dem Rat folgendes mit:

  1. Besetzung Schiedsamtsbezirk Daaden

    Mit Schreiben vom 22.02.2023 informiert der Direktor des Amtsgerichts Betzdorf darüber, dass die Amtszeit von Schiedsfrau Susanne Heun zum 27.10.2023 endet. Susanne Heun hat dort mitgeteilt, dass sie für eine weitere Amtszeit als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Daaden (innerhalb der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf) nicht mehr zur Verfügung steht. Das Amtsgericht bittet daher um rechtzeitige Benennung geeigneter Schiedspersonen und entsprechende Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat. Es wird dabei auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die für den Bezirk der Stadt Herdorf weiterhin bestellte Schiedsfrau Margret Straßer den Bezirk Daaden zusätzlich übernimmt. Dies setzt allerdings deren Zustimmung voraus.

Die Fraktionen sollen bis zur nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates mögliche Interessenten für die Funktion benennen.

  1. Wahl des Wehrführers des Löschzugs Herdorf

    Am 21.04.2023 findet die notwendig gewordene Wahl eines neuen Wehrführers und optional eines neuen stellvertretenden Wehrführers für den Löschzug Herdorf statt.

  2. Breitbandausbau; Ausbau der Gewerbegebiete

Derzeit ist der Ausbau der Polygone „Gewerbegebiete“ in den vom eigenwirtschaftlichen Ausbau der Deutschen Glasfaser (DG) profitierenden Gemeinden Daaden, Derschen und Niederdreisbach nicht vorgesehen, da dort die erforderliche Anzahl an abgeschlossenen Verträgen noch nicht erreicht wurde. Die DG hat durch eine verstärkte Aquise nochmals versucht Kunden zu gewinnen, auch Bürgermeister Stühn hat mit einigen Gewerbetreibenden Kontakt aufgenommen und auf die Wichtigkeit des FTTH-Ausbaus hingewiesen. Nach derzeitigem Stand müssen die Gebiete im Rahmen des geförderten Ausbaus berücksichtigt werden.

Im NICHTÖFFENTLICHEN TEIL der Sitzung befasste sich der Rat mit Vertragsangelegenheiten zur Konversion von Liegenschaften des früheren Truppenübungsplatzes Daaden (Stegskopf). Der Bürgermeister wurde beauftragt, die vertraglichen Grundlagen, soweit die Verbandsgemeinde betroffen ist, nach den Leitgedanken der Planungsvorstellungen der Ortsgemeinde Emmerzhausen (Logistikzentrum Lager Stegskopf, gewerbliche Nutzung des Mob-Stützpunktes), der Risikominimierung sowie der Aufwandsvermeidung weiter zu verhandeln und Verträge, vorbehaltlich der Genehmigung des Rates, abzuschließen.

Außerdem befasste sich der Rat mit der Gründung einer kreisweiten Energieerzeugungsgesellschaft, an der neben einer privatrechtlichen Gesellschaft die Verbandsgemeinden im Kreis beteiligt sein können. Um dieser Gesellschaft beizutreten, ist auf Verbandsgemeindeebene die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt sinnvoll, deren Gründung der Verbandsgemeinderat zustimmte und die Verwaltung beauftragte, entsprechende Vorbereitungen sowie Abstimmungen mit den Partnern zu treffen. Eine endgültige Beschlussfassung ist in einer weiteren Sitzung not