Zuschuss für Heizöl, Pellets und Flüssiggas
Ab Mai soll es Anträge geben!
Wir erhalten immer häufiger Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern, wie und wann sie den schon im Dezember 2022 angekündigten Zuschuss des Bundes für Heizöl, Pellets und Flüssiggas bekommen können. Seit 30.03.2023 sind die Rahmenbedingungen geklärt.
In Rheinland-Pfalz ist das Sozialministerium zuständig!
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Die Antragstellung soll lt. Presseveröffentlichungen ab Anfang Mai online möglich sein und bis 20.10.23 erfolgen können.
Bei Fragen wenden Sie sich ggf. unmittelbar an das
Sozialministerium Rheinland-Pfalz
Tel.: 06131 / 16 0
E-Mail: poststelle@mwg.rlp.de
oder an das
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101, 55118 Mainz
Telefon 06131 / 967-0
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de