Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) vom 17. Dezember 2020 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung folgt den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Diese Website ist teilweise vereinbar mit der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.daaden-herdorf.de, jedoch nicht für verlinkte Angebote und Dienste Dritter.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Unsere Internetseite ist noch nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht oder nicht vollständig übereinstimmende Teile des Inhalts sind im Folgenden angeführt: 

  • Inhalte der Internetseite stehen derzeit nicht in Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Hinterlegte PDF-Dokumente sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 mehrheitlich nicht vollständig barrierefrei.

Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf arbeitet stetig an der Verbesserung des Webauftritts und der weiteren Umsetzung der Barrierefreiheit.

Die Seiten werden unter Verwendung von Templates hinsichtlich ihrer Struktur, Layout und Inhalt getrennt. Zusätzlich werden bei allen Bildern Alternativtexte hinterlegt. Dies ermöglicht die Ausgabe von Inhalten und Bildinformationen über Sprachsynthese (Umwandlung von Fließtext in eine akustische Sprachausgabe mit Hilfe einer Software).

Die Kontraste wurden so gewählt, dass eine deutliche Absetzung zwischen Schrift und Hintergrundfarbe gegeben ist.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Website https://www.daaden-herdorf.de  wurde am 1. August 2022 veröffentlicht.
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2022 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von www.daaden-herdorf.de. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofstraße 4
57567 Daaden

Telefon: 02743 929-0
E-Mail: info@daaden-herdorf.de

Für eine schnelle Kontaktaufnahme verwenden Sie gerne den nachfolgenden Einstieg:

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden haben, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden.

Die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen des Landes hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131 16 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Web: inklusion.rlp.de