Erschließungsbeitrag zahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

  • Teaser

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

    Aufgrund gesetzlicher Vorgaben. sind die Gemeinden verpflichtet, Ausbau- bzw. Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) bzw. den Ausbau von Verkehrsanlagen von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

    Es ergeht ein Bescheid aufgrund dessen der Beitrag zu zahlen ist.

  • Zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Ausbau- bzw. Erschließungsbeitragssatzung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

    Der Ausbau- bzw. Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

    Der Ausbau- bzw. Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

    Der Ausbau- bzw. Erschließungsbeitrag wird innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

    § 127 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 

    § 2, 10 KAG

  • Anträge / Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

    Der Ausbau- bzw. Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

    Die von den Gemeinden erhobenen Ausbau- bzw. Erschließungsbeiträge werden nach Abschluss der Ausbau- bzw. Erschließungsarbeiten auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten erhoben.


An wen muss ich mich wenden?

Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

Zuständige Fachbereiche