Widerspruchsbearbeitung
Leistungsbeschreibung
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen Gebühren- und Beitragsbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei den Verbandsgemeindewerken Daaden/ Verbandsgemeindewerken Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei den Verbandsgemeindewerken
Daaden/ Verbandsgemeindewerken Herdorf eingegangen ist.- Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der Zahlungspflicht. -
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schriftlicher Widerspruch
Rechtsgrundlage