Wasserhausanschlüsse
Leistungsbeschreibung
Neuanschlüsse
Die Verbandsgemeinde bestimmt Art, Anzahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen. Nach Erteilung der Baugenehmigung sind frühzeitig die Neu- bzw. Erstanschlüsse mit dem bereitgestelltem Formular zu beantragen.
Beträgt die Hausanschlusslänge außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes mehr als 25m, ordnen die VGW Daaden-Herdorf einen Wasserzählerschacht im Bereich der Grundstücksgrenze an. Für die Herstellung und Unterhaltung ist der Grundstückseigentümer gegenüber der VGW Daaden-Herdorf kostenersatzpflichtig.Bestandsanschlüsse (Änderung/ Erneuerung)
Sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit dem Trinkwasserhausanschluss dürfen ausschließlich vom Wasserwerk Daaden-Herdorf durchgeführt werden. Die Unterhaltungskosten des im öffentlichen Verkehrsraum liegenden Teiles der Hausanschlussleitung tragen die VGW Daaden-Herdorf, sofern die erforderliche Unterhaltungsmaßnahme nicht auf bauliche Maßnahmen des Grundstückseigentümers zurückzuführen ist (Änderung, Zweitanschluss usw.). Für die Unterhaltungskosten des auf dem angeschlossenen Grundstück liegenden Teiles der Hauswasserleitung ist der Grundstückeigentümer gegenüber dem Wasserwerk Daaden-Herdorf kostenersatzpflichtig.
Grundstücksentwässerung
Die Zuständigkeit für die Herstellung und Unterhaltung der Entwässerungsleitung auf dem Privatgrundstück obliegt dem Grundstückseigentümer. Für jede Schmutz- und Mischwasserleitung ist ein Revisionsschacht bzw. eine Revisionsöffnung auf dem zu entwässerten Grundstück herzustellen. Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben.
Welche Gebühren fallen an?
Abrechnung nach Aufmaß und Aufwand.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare