Bebauungspläne

Bebauungspläne

Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne, die grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Bebauungspläne werden von den jeweiligen Städten und Ortsgemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit in einem mehrstufigen Verfahren aufgestellt bzw. geändert. Ein Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit als Rechtsnorm allgemein gültig und verbindlich.

Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die bauliche oder sonstige Nutzung eines Grundstückes verbindlich festzusetzen. Sie sind das zentrale Instrument zur Steuerung der gemeindlichen Entwicklung. Ein Bebauungsplan regelt, soweit seine Festsetzungen reichen, die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in seinem Geltungsbereich.

Bebauungspläne im Verfahren

2. Änderung des Bebauungsplanes „Neue Hoffnung“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB


Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freikirchliches Gemeindezentrum Biersdorf“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB


3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Bühnhardt“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB)

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Bebauungspläne rechtsverbindlich

Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne finden Sie hier

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