Wahlen
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Ab sofort können Sie für die anstehende Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025, die Briefwahlunterlagen online beantragen. Nutzen Sie dafür bitte den nachfolgenden Link und übermitteln Sie uns online alle notwendigen Pflichtangaben.
Des Weiteren können Briefwahlunterlagen schriftlich oder per E-Mail (wahl@daaden-herdorf.de) beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich bis Ende Januar zugestellt. Die beantragten Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 10. Februar 2025 versendet.
Bitte achten Sie darauf, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch wieder rechtzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung postalisch eingehen oder direkt abgegeben werden.
Unterlagen aus der Wahlhelferschulung
Powerpoint zur Wahlhelferschulung für die Bundestagswahl 2025
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar 2025
- Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinden Daaden, Derschen, Emmerzhausen, Friedewald, Herdorf, Mauden, Niederdreisbach, Nisterberg, Schutzbach und Weitefeld wird in der Zeit vom Montag, 3. Februar 2025 bis Freitag, 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 13.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Raum 048) sowie bei der Außenstelle Herdorf, Am Rathaus 1, 57562 Herdorf (Raum OG 18) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025, bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. - Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum Sonntag, 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. - Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 196 - Neuwied durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
- Einen Wahlschein erhält auf Antrag
- ein in das
Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
- ein nicht in
das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter,
- ein in das
Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 2. Februar 2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 7. Februar 2025) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
- Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
‑ einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
‑ einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
‑ einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
‑ ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Daaden, den 17. Januar 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf
Wahlbekanntmachung
- Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
- Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ist in folgende 20 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1: Daaden 0181, Bürgersaal Biersdorf, Friedhofstraße 6, Daaden
Wahlbezirk 2: Daaden 0182, Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, Daaden
Wahlbezirk 3: Daaden 0183, Bürgerhaus Daaden, Im Schützenhof 10, Daaden
Wahlbezirk 4: Daaden 0184, Hermann-Gmeiner-Schule, Goethestraße 39, Daaden
Wahlbezirk 5: Derschen 0191, Dorfgemeinschaftshaus, Im Bierfass 39, Derschen
Wahlbezirk 6: Emmerzhausen 0261, Dorfgemeinschaftshaus, Kapellenweg 1, Emmerzhausen
Wahlbezirk 7: Friedewald 0361, Bürgerhalle, Graf-Gottfried-Straße 22, Friedewald
Wahlbezirk 8: Herdorf 0501, Nikolaus-Groß-Haus, Friedrichstraße 5, Herdorf
Wahlbezirk 9: Herdorf 0502, Rathaus Herdorf, Am Rathaus 1, Herdorf
Wahlbezirk 10: Herdorf 0503, Grundschule Herdorf I, Homscheidstraße 18, Herdorf
Wahlbezirk 11: Herdorf 0504, Grundschule Herdorf II, Homscheidstraße 18, Herdorf
Wahlbezirk 12: Herdorf 0505, Hüttenhaus (Casino) Schneiderstraße 26, Herdorf
Wahlbezirk 13: Herdorf 0506, Turnhalle Dermbach, Rolandstraße 64, Herdorf
Wahlbezirk 14: Herdorf 0507, Dorfgemeinschaftshaus Sassenroth, Hellertalstraße 50, Herdorf
Wahlbezirk 15: Mauden 0681, Gemeindehaus, Hauptstraße 17a, Mauden
Wahlbezirk 16: Niederdreisbach 0751, Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 71, Niederdreisbach
Wahlbezirk 17: Nisterberg 0791, Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 2, Nisterberg
Wahlbezirk 18: Schutzbach 1011, Bürgerhaus, Schulstraße 23, Schutzbach
Wahlbezirk 19: Weitefeld 1131, Dorfgemeinschaftshaus, Turnhallenweg 5, Weitefeld
Wahlbezirk 20: Weitefeld 1132, Turnhalle, Turnhallenweg 5, Weitefeld
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 2. Februar 2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 14.00 Uhr in den Rathäusern in Daaden, Bahnhofstraße 4 (Raum 027 und 052), und Herdorf, Am Rathaus 1 (Raum OG20), zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Daaden, den 3. Februar 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf
Europa- und Kommunalwahlen 2024
Wahlergebnisse
Es handelt sich hierbei um vorläufige Wahlergebnisse, die noch durch die Wahlausschüsse bestätigt werden müssen.
Europawahl
Stadt-/Ortsbürgermeister /-in
- Wahl des Stadtbürgermeisters in Daaden
- Wahl des Stadtbürgermeisters in Herdorf
- Wahl des Ortsbürgermeisters in Derschen
- Wahl des Ortsbürgermeisters in Friedewald
- Wahl des Ortsbürgermeisters in Mauden
- Wahl der Ortsbürgermeisterin in Niederdreisbach
- Wahl der Ortsbürgermeisterin in Nisterberg
- Wahl des Ortsbürgermeisters in Schutzbach
- Wahl des Ortsbürgermeisters in Weitefeld
Ortsvorsteher/-in
Kreistagswahl
Verbandsgemeinderatswahl
Stadt-/Ortsgemeinderatswahl
- Wahl zum Stadtrat in Daaden
- Wahl zum Stadtrat in Herdorf
- Wahl zum Ortsgemeinderat in Derschen
- Wahl zum Ortsgemeinderat in Emmerzhausen
- Wahl zum Ortsgemeinderat in Friedewald
- Wahl zum Ortsgemeinderat in Mauden
- Wahl zum Ortsgemeinderat in Niederdreisbach
- Wahl zum Ortsgemeinderat in Nisterberg
- Wahl zum Ortsgemeinderat in Schutzbach
- Wahl zum Ortsgemeinderat in Weitefeld
Ortsbeiratswahl
Wahlergebnisse und weitere Informationen über den Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
Ortsbürgermeister/in der Ortsgemeinde Niederdreisbach am 29.01.2023
Wahlergebnisse
Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Niederdreisbach
Am Sonntag, den 29.01.2022 wurde Andrea Morche zur Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Niederdreisbach gewählt.
300 Wählerinnen und Wähler haben vor Ort oder per Briefwahl ihre Stimme abgegeben. Davon haben 168 mit ‚Ja‘ gestimmt, 119 votierten mit ‚Nein‘.
Ortsbürgermeister/in der Ortsgemeinde Emmerzhausen am 20.03.2022
Wahlergebnisse
Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Emmerzhausen
Am Sonntag, den 20.03.2022 wurde Volker Schüler zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Emmerzhausen gewählt.
240 Wählerinnen und Wähler haben vor Ort oder per Briefwahl ihre Stimme abgegeben. Davon haben 222 mit ‚Ja‘ gestimmt (92,5 %), 18 votierten mit ‚Nein‘ (7,5 %).
Wahlergebnisse
Bundestagswahl 2021
https://www.rlp-wahlen.de/M80/btw/
Bundestagswahl 2021 Landesergebnis
https://wahlen.rlp.23degrees.eu/
Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf am 26.09.2021
Wahlergebnisse
Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
https://www.rlp-wahlen.de/M80/bgmvg/ergebnisse.html
Ihr Kontakt in der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf
Wählerverzeichnis, Wahlschein und Briefwahlunterlagen:
Rechtliche Fragen, Wahlablauf und Hotline am Wahlabend: